Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Verkehrsberuhigten Bereich am Bischofsheimer Platz einrichten

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Die Straße Bischofsheimer Platz ist eine reine Anliegerstraße mit einer Fahrbahnbreite von 2,50 m und einem 1,50 m breiten baulich abgesetzten Gehweg. Der Platz wird im Einbahnstraßenverkehr umfahren. Gemäß der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) muss ein verkehrsberuhigter Bereich überwiegend über eine Aufenthaltsfunktion verfügen. Die gekennzeichneten Straßen oder Bereiche müssen durch ihre besondere Gestaltung den Eindruck vermitteln, dass die Aufenthaltsfunktion überwiegt und der Fahrzeugverkehr eine untergeordnete Bedeutung hat. Ein niveaugleicher Ausbau ist erforderlich. Des Weiteren sollte der Fußgänger- oder Radverkehr das Straßenbild bestimmen oder zumindest überdurchschnittlich prägen. Durch den klar abgesetzten Gehweg und das geringe Aufkommen von zu Fuß Gehenden erfüllt der Bischofsheimer Platz nicht die Vorgaben der StVO und der VwV-StVO. Der Anregung kann daher nicht entsprochen werden.