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Verkehrsberuhigten Bereich Bischofsheimer Platz und Bischofsheimer Straße einrichten

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Der Magistrat verweist weiterhin auf seine Stellungnahme vom 8. Januar 2024, ST 29. Erläuternd wird darauf hingewiesen, dass verkehrsberuhigte Bereiche (Verkehrszeichen 325.1/.2 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)), häufig auch als "Spielstraßen" bezeichnet) gemäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur StVO "nur von sehr geringem Verkehr frequentiert werden [dürfen] und sie müssen über eine überwiegende Aufenthaltsfunktion verfügen. [...] [Auch] müssen [sie] durch ihre besondere Gestaltung den Eindruck vermitteln, dass die Aufenthaltsfunktion überwiegt und der Fahrzeugverkehr eine untergeordnete Bedeutung hat. In der Regel wird ein niveaugleicher Ausbau [d.h. ein Verzicht auf Bordsteine und abgetrennte Gehwege] für die ganze Straßenbreite erforderlich sein." Die Straßenverkehrsbehörde ist in ihrer Ermessenausübung an die Verwaltungsvorschrift gebunden, der Anregung kann daher auch weiterhin nicht entsprochen werden.