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Ortstermin am Bischofsheimer Platz: Warum wird der Verkehr nicht beruhigt?

Vorlagentyp: STMagistrat
99 Wochen bis zur Antwort7 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Magistrat sieht keinen Bedarf für einen Ortstermin am Bischofsheimer Platz, da die Voraussetzungen für einen verkehrsberuhigten Bereich nicht gegeben sind. Der Platz ist bereits mit einem Geländer gesichert und befindet sich in einer Tempo 30-Zone, weshalb keine zusätzlichen Maßnahmen erforderlich sind.

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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Stellungnahme des Magistrats

Zu 1.:

Es wird keinen Bedarf für einen Ortstermin gesehen. Zur Schonung der personellen Ressourcen wird von einer Teilnahme abgesehen.

Zu 2. und 3.:

Die notwendigen Anordnungsvoraussetzungen zur Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches liegen nicht vor: Die die Platzfläche umgebenden Verkehrsanlagen sind nicht höhengleich ausgebaut und verfügen vor allem als solche über keinerlei eigenständige Aufenthaltsqualität.

Zu 4.:

Der Platz ist mit einem Geländer abgesichert und befindet sich in einer Tempo 30-Zone. Zusätzliche Maßnahmen sind daher nicht erforderlich.

Zu 5.:

Es wird auf die Stellungnahme des Magistrats ST 1238/2024 verwiesen. Hier wurde der Anregung "den Gehweg im Bereich der Mönchhofstraße / Ecke Bischofsheimer Platz so abzupollern, dass er gegen illegales Parken gesichert ist", nicht entsprochen.

Die vorhandenen Poller dienen dem Schutz der Bäume beziehungswiese des Versorgerhäuschens. Ein Zugang muss für Unterhaltungsmaßnahmen erhalten bleiben. Die Barrierefreiheit ist trotz der Falschparkenden gewährleistet. Bei beeinträchtigter Sicht gilt es, die Fahrweise der Situation entsprechend anzupassen.

Zu 6.:

Der Außendienst der Städtischen Verkehrspolizei kontrolliert die Bischofsheimer Straße und den Bischofsheimer Platz im Rahmen der Streife und zeigt die dabei festgestellten Verstöße an.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 12. September 2023OMOM 4394Verkehrsberuhigten Bereich am Bischofsheimer Platz einrichtenDirektanregung
  2. 8. Januar 2024STST 29Verkehrsberuhigten Bereich am Bischofsheimer Platz einrichtenStellungnahme
  3. 5. März 2024OMOM 5228Verkehrsberuhigten Bereich Bischofsheimer Platz und Bischofsheimer Straße einrichtenDirektanregung
  4. 17. Juni 2024STST 1238Verkehrsberuhigten Bereich Bischofsheimer Platz und Bischofsheimer Straße einrichtenStellungnahme
  5. 25. Februar 2025OFOF 1551/1Ortstermin am Bischofsheimer Platz: Warum wird der Verkehr nicht beruhigt?Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
  6. 18. März 2025OMOM 6656Ortstermin am Bischofsheimer Platz: Warum wird der Verkehr nicht beruhigt?Direktanregung
  7. 4. August 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 99 Wochen
    STST 1319Ortstermin am Bischofsheimer Platz: Warum wird der Verkehr nicht beruhigt?
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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