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Verkehrsberuhigten Bereich Bischofsheimer Platz und Bischofsheimer Straße einrichten

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

12.09.2023

Anregung Ortsbeirat

Verkehrsberuhigten Bereich am Bischofsheimer Platz einrichten

Details im PARLIS OM_4394_2023
08.01.2024

Stellungnahme des Magistrats

Verkehrsberuhigten Bereich am Bischofsheimer Platz einrichten

Details im PARLIS ST_29_2024
17.02.2024

Antrag Ortsbeirat

Verkehrsberuhiger Bereich: Bischofsheimer Platz und Bischofsheimer Straße einrichten

Details im PARLIS OF_1174-1_2024
05.03.2024

Anregung Ortsbeirat

Verkehrsberuhigten Bereich Bischofsheimer Platz und Bischofsheimer Straße einrichten

Details im PARLIS OM_5228_2024
17.06.2024

Stellungnahme des Magistrats

Verkehrsberuhigten Bereich Bischofsheimer Platz und Bischofsheimer Straße einrichten

Details im PARLIS ST_1238_2024
25.02.2025

Antrag Ortsbeirat

Ortstermin am Bischofsheimer Platz: Warum wird der Verkehr nicht beruhigt?

Details im PARLIS OF_1551-1_2025
18.03.2025

Anregung Ortsbeirat

Ortstermin am Bischofsheimer Platz: Warum wird der Verkehr nicht beruhigt?

Details im PARLIS OM_6656_2025
Partei(en):

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 05.03.2024, OM 5228 entstanden aus Vorlage: OF 1174/1 vom 17.02.2024

Betreff: Verkehrsberuhigten Bereich Bischofsheimer Platz und Bischofsheimer Straße einrichten
Vorgang: OM 4394/23 OBR 1; ST 29/24 Der Magistrat wird erneut gebeten, die Straße Bischhofsheimer Platz rund um den dortigen Spielplatz und die Bischofsheimer Straße zu einem verkehrsberuhigten Bereich umwidmen und bei Bedarf umgestalten zu lassen. Mit der Stellungnahme vom 08.01.2024, ST 29, antwortet der Magistrat, dass ein verkehrsberuhigter Bereich über eine Aufenthaltsfunktion verfügen muss. Dies ist an dieser Stelle der Fall. Anwohner nutzen den Bürgersteig und viele Kinder queren regelmäßig die Straße, um auf den Spielplatz zu gelangen. Um die Aufenthaltsqualität noch mehr hervorzuheben, wird der Magistrat gebeten, den Bereich niveaugleich auszubauen. Es ist auch nicht ersichtlich, warum der Marxheimer Platz und die Marxheimer Straße, die eine nahezu gleiche bauliche Beschaffenheit aufweisen, ein verkehrsberuhigter Bereich sein können, aber die Bischofsheimer Straße nicht. Im Sinne der Gleichbehandlung und der Wünsche der Bewohner sollte der Magistrat seine Stellungnahme überdenken und die Forderung des Ortsbeirates umsetzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1

dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 12.09.2023, OM 4394
Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 29 Stellungnahme des Magistrats vom 17.06.2024, ST 1238 Antrag vom 25.02.2025, OF 1551/1 Anregung an den Magistrat vom 18.03.2025, OM 6656
Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 32-1