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Meine Nachbarschaft: Heilsberger Straße

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Vorlagen

OF (Antrag Ortsbeirat ) · OB 16

Verkehrsschild für den Zebrastreifen an der Barbarossastraße/Ecke Vilbeler Landstraße

13.10.2025 · Aktualisiert: 06.11.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 13.10.2025, OF 334/16 Betreff: Verkehrsschild für den Zebrastreifen an der Barbarossastraße/Ecke Vilbeler Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, den Zebrastreifen/Fußgängerüberweg an der Barbarossastraße Ecke Vilbeler Landstraße mit einem Verkehrsschild auszustatten, welche alle Verkehrsteilnehmer darauf aufmerksam macht, das Tempo anzupassen. Begründung: Für den Verkehrsteilnehmer, insbesondere ortsfremde und solche, die schnell von A nach B kommen müssen, ist der Zebrastreifen meist dann erst erkennbar, wenn sie davorstehen. Insofern bitten wir um "Sichtbarmachung" auch aus einer größeren Entfernung. Die Vilbeler Landstraße und die Barbarossastraße gehören zum Schulwegeplan. Deshalb muss hier umgehend Abhilfe geschaffen werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 16 am 28.10.2025, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 334/16 wird zurückgestellt, bis eine Ortsbegehung stattgefunden hat. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 16

Kleinmüllplätze in Bergen-Enkheim

24.06.2025 · Aktualisiert: 06.08.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.06.2025, OM 7188 entstanden aus Vorlage: OF 324/16 vom 11.06.2025 Betreff: Kleinmüllplätze in Bergen-Enkheim Der Magistrat wird gebeten , den Ortsbeirat 16 über die Evaluation des digitalen Testbetriebs des Kleinmüllplatzes Landgraben zu informieren und bei Entscheidungen über die Zukunft des Betriebes der Kleinmüllplätze einzubinden. Obwohl der Ortsbeirat 16 das digitale Zusatzangebot für die späten Abendstunden begrüßt, so ist dem Ortsbeirat 16 wichtig, dass ein Konzept gefunden wird, das Bürgerinnen und Bürger ohne Smartphone eine (womöglich reduzierte, aber verlässliche) Möglichkeit gibt, den Kleinmüllplatz mit Personalbetrieb zu nutzen. Gerade in den Stoßzeiten (z. B. samstags) hat sich gezeigt, dass es schwer bis unmöglich ist, Termine kurzfristig zu buchen; daher sollte es insbesondere an Samstagen für alle die Möglichkeit geben, die Kleinmüllplätze auch spontan aufzusuchen. Gleichwohl sollten die Arbeitsbedingungen der Mitarbeitenden verbessert werden. Begründung: Ein - von sporadischen Besuchen des Personals mehrmals in der Woche abgesehen - dauerhaft personalloser Betrieb des Kleinmüllplatzes Landgraben würde für Bürgerinnen und Bürger ohne Smartphone und E-Mail-Adresse eine Einschränkung der Nutzung bedeuten. Neben dem Nutzungsausschluss mancher Bürgerinnen und Bürger ist das Personal vor Ort auch aus anderen Gründen positiv zu bewerten, da sie bei der korrekten Mülltrennung behilflich sein könnten. Womöglich besteht hier sogar ein Zusammenhang darin, dass während der Testphase keine separaten Container für Metall und Plastik zur Verfügung standen, sodass diese Materialien im Sperrmüll entsorgt werden mussten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1294

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 11

Ausfahrhilfe aus der Bebraer Straße in die Wächtersbacher Straße

16.06.2025 · Aktualisiert: 21.10.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.06.2025, OM 7092 entstanden aus Vorlage: OF 746/11 vom 20.05.2025 Betreff: Ausfahrhilfe aus der Bebraer Straße in die Wächtersbacher Straße Der Magistrat wird gebeten, gegenüber der Ausfahrt aus dem Grundstück der Bebraer Straße 14 einen Spiegel zu montieren, der den Anwohnern der Reihenhäuser auf diesem Grundstück die Einsicht in die Bebraer Straße und somit das gefahrlose Ausfahren aus der Einfahrt ermöglicht. Begründung: Die Einfahrt wird häufig durch Pkws und Lkws zugeparkt, was das Ausfahren erheblich erschwert. Besonders problematisch ist, dass der Verkehr aus einer scharfen Kurve kommt, die nicht einsehbar ist. Beim Ausfahren nach rechts gerät man daher automatisch in den Gegenverkehr. Die Situation hat sich zuletzt zugespitzt, da Lieferwagenfahrer, die früher in der parallel verlaufenden Vilbeler Landstraße geparkt haben, aufgrund neuer Parkverbotsschilder nun direkt in und vor den Kurven sowie Ausfahrten der Bebraer Straße parken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.10.2025, ST 1750 Beratung im Ortsbeirat: 11

OF (Antrag Ortsbeirat ) · OB 16

Kleinmüllplätze in Bergen-Enkheim

11.06.2025 · Aktualisiert: 08.10.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.06.2025, OF 324/16 Betreff: Kleinmüllplätze in Bergen-Enkheim Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, den Ortsbeirat 16 über die Evaluation des digitalen Testbetrieb des Kleinmüllplatz Landgraben zu informieren und bei Entscheidungen über die Zukunft des Betriebes der Kleinmüllplätze einzubinden. Obwohl der Ortsbeirat 16 das digitale Zusatzangebot für die späten Abendstunden begrüßt, so ist dem Ortsbeirat 16 wichtig, dass ein Konzept gefunden wird, das Bürgerinnen und Bürger ohne Smartphone eine (womöglich reduzierte, aber verlässliche) Möglichkeit gibt, den Kleinmüllplatz mit Personalbetrieb zu nutzen. Gerade in den Stoßzeiten (z.B. samstags) hat sich gezeigt, dass es schwer bis unmöglich ist, Termine kurzfristig zu buchen; daher sollte es insbesondere an Samstagen für alle die Möglichkeit geben, die Kleinmüllplätze auch spontan aufzusuchen. Gleichwohl sollten die Arbeitsbedingungen der Mitarbeitenden verbessert werden. Begründung: Ein - von sporadischen Besuchen des Personals mehrmals in der Woche abgesehen - dauerhaft personalloser Betrieb des Kleinmüllplatz Landgraben würde für Bürgerinnen und Bürger ohne Smartphone und eMail-Adresse eine Einschränkung der Nutzung bedeuten. Neben des Nutzungsausschlusses mancher Bürgerinnen und Bürger ist das Personal vor Ort auch aus anderen Gründen positiv zu bewerten, da sie bei der korrekten Mülltrennung behilflich sein könnten. Womöglich besteht hier sogar ein Zusammenhang damit, dass während der Testphase keine separaten Container für Metall und Plastik zur Verfügung standen, sodass diese Materialien im Sperrmüll entsorgt werden mussten. Antragsteller: WBE CDU GRÜNE SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 31.05.2025, OF 323/16 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 16 am 24.06.2025, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7188 2025 1. Die Vorlage OF 323/16 wird durch die Annahme der Vorlage . . . . . für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 324/16 wird in der vorgelegten Fassung als interfraktioneller Antrag beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Parteien: WBE, CDU, GRÜNE, SPD, FDP

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OF (Antrag Ortsbeirat ) · OB 16

Kleinmüllplätze in Bergen-Enkheim

31.05.2025 · Aktualisiert: 04.07.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 31.05.2025, OF 323/16 Betreff: Kleinmüllplätze in Bergen-Enkheim Der Ortsbeirat möge beschließen, dass der Magistrat aufgefordert wird, den Ortsbeirat 16 über die Evaluation des digitalen Testbetrieb des Kleinmüllplatz Landgraben zu informieren und bei Entscheidungen über die Zukunft des Betriebes der Kleinmüllplätze einzubinden. Obwohl der Ortsbeirat 16 das digitale Zusatzangebot für die späten Abendstunden begrüßt, so ist dem Ortsbeirat 16 wichtig, dass ein Konzept gefunden wird, das Bürger:innen ohne Smartphone eine (womöglich reduzierte, aber verlässliche) Möglichkeit gibt, den Kleinmüllplatz zu nutzen. Gleichwohl sollten die Arbeitsbedingungen der Mitarbeitenden verbessert werden. Begründung: Ein - von sporadischen Besuchen des Personals mehrmals in der Woche abgesehen - dauerhaft personalloser Betrieb des Kleinmüllplatz Landgraben würde für Bürger:innen ohne Smartphone und eMail-Adresse eine Einschränkung der Nutzung bedeuten. Neben des Nutzungsausschlusses mancher Bürger:innen ist das Personal vor Ort auch aus anderen Gründen positiv zu bewerten, da sie bei der korrekten Mülltrennung behilflich sind. Womöglich besteht hier sogar ein Zusammenhang damit, dass während der Testphase keine separaten Container für Metall und Plastik zur Verfügung standen, sodass diese Materialien im Sperrmüll entsorgt werden mussten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 11.06.2025, OF 324/16 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 16 am 24.06.2025, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7188 2025 1. Die Vorlage OF 323/16 wird durch die Annahme der Vorlage . . . . . für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 324/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat ) · OB 11

Ausfahrhilfe aus der Bebraer Straße in die Wächtersbacher Straße

20.05.2025 · Aktualisiert: 26.06.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.05.2025, OF 746/11 Betreff: Ausfahrhilfe aus der Bebraer Straße in die Wächtersbacher Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: den Magistrat zu beauftragen gegenüber der Ausfahrt aus dem Grundstück Bebraer Straße 14 einen Spiegel zu montieren, der den Anwohnern der Reihenhäuser auf diesem Grundstück die Einsicht in die Bebraer Straße und somit das gefahrlose ausfahren aus der Einfahrt ermöglicht. Begründung: Die Einfahrt wird häufig von PKW'S und Lastkraftwagen zugeparkt, was das Ausfahren erheblich erschwert. Besonders problematisch ist, dass der Verkehr aus einer scharfen Kurve kommt, die nicht einsehbar ist. Beim Ausfahren in Richtung rechts gerät man automatisch in den Gegenverkehr. Die Situation hat sich zuletzt zugespitzt, da Lieferwagen, die früher in der parallel verlaufenden Vilbeler Landstraße geparkt haben, aufgrund neuer Parkverbotsschilder nun direkt in und vor den Kurven sowie Ausfahrten der Bebraer Straße parken. Antragsteller: CDU fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 11 am 16.06.2025, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7092 2025 Die Vorlage OF 746/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, fraktionslos

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Einsatz von zusätzlichen digitalen Geschwindigkeitsmessanlagen im Stadtteil BergenEnkheim

03.12.2024 · Aktualisiert: 01.04.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.12.2024, OM 6267 entstanden aus Vorlage: OF 310/16 vom 22.10.2024 Betreff: Einsatz von zusätzlichen digitalen Geschwindigkeitsmessanlagen im Stadtteil Bergen-Enkheim Der Magistrat wird gebeten, sich dafür einzusetzen, dass im Stadtteil Bergen-Enkheim zusätzliche digitale Geschwindigkeitsmessanlagen, falls möglich beweglich, installiert werden. Die Entscheidung über mögliche Standorte soll in Zusammenarbeit mit der Polizei getroffen werden. Begründung: Grundsätzlich wird auf einigen Hauptstraßen im Stadtteil oft zu schnell gefahren: Marktstraße, Neuer Weg, Barbarossastraße, Viktor-Slotosch-Straße etc. Dabei kommt es tagtäglich zu gefährlichen Begegnungen zwischen Autos, Fahrrädern und Fußgängern. Nach Beobachtungen des Ortsbeirats hat die Geschwindigkeitsmessung mit optischer Anzeige an der Vilbeler Landstraße gegenüber der Agip-Tankstelle eine deutliche "pädagogische" Wirkung. Der Ortsbeirat geht davon aus, dass weitere Anzeigen an neuralgischen Punkten ähnliche Wirkung erzeugen können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 512

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Abstellmöglichkeiten für Roller und Fahrräder

05.11.2024 · Aktualisiert: 18.03.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.11.2024, OM 6024 entstanden aus Vorlage: OF 293/16 vom 21.10.2024 Betreff: Abstellmöglichkeiten für Roller und Fahrräder Der Magistrat wird gebeten, eine geeignete Abstellmöglichkeit für Fahrräder und Roller der Schülerinnen und Schüler der Schule am Landgraben in Abstimmung mit der Schulleitung, Polizei und dem Radfahrbüro zu schaffen. Hierbei soll darauf geachtet werden, dass die Kinder keine weiten Wege gehen und die Straße nicht queren müssen. Auch bittet der Ortsbeirat darum, keine Parkplätze dafür abzubauen. Begründung: An der Ecke Landgraben/Am Weißen Turm befindet sich vor dem Eingang der Schule am Landgraben ein Geländer. Dieses wird genutzt, um Fahrräder und Roller abzustellen. Manchmal versperren Teile der Fortbewegungsmittel den Gehweg, was die Passierbarkeit schwierig macht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 423 Beratung im Ortsbeirat: 16

OF (Antrag Ortsbeirat )

Abstellmöglichkeiten für Roller und Fahrräder

21.10.2024 · Aktualisiert: 13.11.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.10.2024, OF 293/16 Betreff: Abstellmöglichkeiten für Roller und Fahrräder Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, eine geeignete Abstellmöglichkeit für Fahrräder und Roller der Schülerinnen und Schüler der Schule am Landgraben in Abstimmung mit der Schulleitung, Polizei und dem Radfahrbüro zu schaffen. Hierbei soll darauf geachtet werden, dass die Kinder keine weiten Wege gehen und die Straße nicht queren müssen. Auch bitten wir darum, keine Parkplätze dafür abzubauen. Begründung: An der Ecke Landgraben / Am Weißen Turm befindet sich vor dem Eingang der Schule am Landgraben ein Geländer. Dieses wird genutzt, um Fahrräder und Roller abzustellen. Manchmal versperren Teile der Fortbewegungsmittel den Gehweg, was die Passierbarkeit schwierig macht. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 16 am 05.11.2024, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6024 2024 Die Vorlage OF 293/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 3 WBE, 4 CDU, SPD, FDP und Linke gegen 1 WBE, 1 CDU, 1 GRÜNE und BFF (= Ablehnung) bei Enthaltung 1 WBE und 3 GRÜNE

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Einsatzampel an der Ecke Vilbeler Landstraße/Florianweg

04.06.2024 · Aktualisiert: 30.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.06.2024, OM 5568 entstanden aus Vorlage: OF 268/16 vom 03.05.2024 Betreff: Einsatzampel an der Ecke Vilbeler Landstraße/Florianweg Der Magistrat wird aufgefordert, auf der Vilbeler Landstraße, an der Einmündung Florianweg, eine Einsatzampel/Notfallampel für Einsatzfahrzeuge der Polizei, der Feuerwehr und des Deutschen Roten Kreuzes zu installieren. Begründung: Im Florianweg befinden sich das 18. Polizeirevier, die Enkheimer Feuerwehr und eine Rettungswache des Deutschen Roten Kreuzes, die bei Einsatzfahrten über die Vilbeler Landstraße ihre Ziele anfahren. Die Fahrer der Einsatzfahrzeuge müssen an der Einmündung zur Vilbeler Landstraße an der Sichtlinie anhalten, weil man erst dann den von links querenden Verkehr sieht. Entsprechend sehen die auf der Vilbeler Landstraße in der Regel recht rasant in nördliche Richtung fahrenden Fahrzeugführer die bevorrechtigten Einsatzfahrzeuge erst sehr spät. Bremst ein sich annäherndes Fahrzeug ab, darf man sich darauf aber auch nicht verlassen, da auf der zweiten Fahrspur andere Verkehrsteilnehmer an den bremsenden Fahrzeugen vorbeifahren könnten. Dadurch gab es schon mindestens einen Unfall. Dieser Gefahrenpunkt könnte durch eine Einsatzampel/Notfallampel auf der Vilbeler Landstraße entschärft werden, die durch die Leitstellen von Polizei, Feuerwehr/Rettungsdienst oder aus den Einsatzfahrzeugen heraus aktiviert wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2024, ST 1836 Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 760 Beratung im Ortsbeirat: 16 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Kreuzungsbereich behindertengerecht gestalten

04.06.2024 · Aktualisiert: 30.10.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.06.2024, OM 5571 entstanden aus Vorlage: OF 272/16 vom 29.04.2024 Betreff: Kreuzungsbereich behindertengerecht gestalten Der Magistrat wird aufgefordert, den Kreuzungsbereich Vilbeler Landstraße/Leuchte/Triebstraße behindertengerechter zu gestalten. Der Kreuzungsbereich sollte insbesondere vollständig an allen Überwegen mit blindengerechten Bodenindikatoren, Signaltönen und Signalknöpfen ausgestattet werden. Begründung: Der Kreuzungsbereich ist wegen dem Aufeinandertreffen der Straßen der Leuchte, Triebstraße, Vilbeler Landstraße und Borsigallee für eingeschränkte Personen unübersichtlich, was die Überquerung der Straße sehr gefährlich macht. Das Volkshaus Enkheim, die U-Bahn-Endhaltestelle, ein Ärztezentrum oder das Hessen-Center werden auch von Menschen mit z. B. einer Sehschwäche stark frequentiert. Zwar gibt es bereits an dem Fußgängerüberweg Vilbeler Landstraße zum Teil entsprechende Signalanlagen, diese sind jedoch zur Überquerung der Straßen Leuchte und Triebstraße gleichfalls notwendig, zudem fehlen erforderliche Bodenindikatoren. Mehr Rücksicht auf Menschen mit den verschiedensten Beeinträchtigungen ist dringend geboten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2024, ST 1834 Beratung im Ortsbeirat: 16

OF (Antrag Ortsbeirat )

Einsatzampel an der Ecke Vilbeler Landstraße/Florianweg

03.05.2024 · Aktualisiert: 13.06.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.05.2024, OF 268/16 Betreff: Einsatzampel an der Ecke Vilbeler Landstraße/Florianweg Der Magistrat wird aufgefordert, auf der Vilbeler Landstraße, an der Einmündung Florianweg, eine Einsatzampel/Notfallampel für Einsatzfahrzeuge der Polizei, der Feuerwehr und des Deutschen Roten Kreuzes zu installieren. Begründung: Im Florianweg befinden sich das 18. Polizeirevier, die Enkheimer Feuerwehr und eine Rettungswache des Deutschen Roten Kreuzes, die bei Einsatzfahrten über die Vilbeler Landstraße ihre Ziele anfahren. Die Einsatzfahrzeuge müssen an der Einmündung zur Vilbeler Landstraße an der Sichtlinie anhalten, weil man erst dann den von links querenden Verkehr sieht. Entsprechend sehen die auf der Vilbeler Landstraße in der Regel recht rasant in nördlicher Richtung fahrenden Fahrzeuge die bevorrechtigten Einsatzfahrzeuge erst sehr spät. Bremst ein sich annäherndes Fahrzeug ab, darf man sich darauf aber auch nicht verlassen, da auf der zweiten Fahrspur andere Verkehrsteilnehmer an den bremsenden Fahrzeugen vorbeifahren könnten. Dadurch gab es schon mindestens einen Unfall. Dieser Gefahrenpunkt könnte durch eine Einsatzampel/Notfallampel auf der Vilbeler Landstraße entschärft werden, die durch die Leitstellen von Polizei oder Feuerwehr/Rettungsdienst oder aus den Einsatzfahrzeugen heraus aktiviert wird." Antragsteller: WBE CDU GRÜNE SPD FDP BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 16 am 04.06.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5568 2024 Die Vorlage OF 268/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: WBE, CDU, GRÜNE, SPD, FDP, BFF

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Kreuzungsbereich behindertengerecht gestalten

29.04.2024 · Aktualisiert: 13.06.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.04.2024, OF 272/16 Betreff: Kreuzungsbereich behindertengerecht gestalten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Kreuzungsbereich Vilbeler Landstraße - Leuchte - Triebstraße, behindertengerechter zu gestalten. Der Kreuzungsbereich sollte insbesondere vollständig an allen Überwegen mit blindengerechten Bodenindikatoren, Signaltönen und Signalknöpfen ausgestattet werden. Begründung: Der Kreuzungsbereich ist wegen dem aufeinandertreffen der Leuchte, der Triebstraße, der Vilbeler Landstraße und der Borsigallee für eingeschränkte Personen unübersichtlich, was die Überquerung der Straße sehr gefährlich macht. Das Volkshaus Enkheim, die U-Bahn Endhaltestelle, ein Ärztecentrum oder das Hessen-Center werden auch von Menschen mit z.B. einer Sehschwäche stark frequentiert. Zwar gibt es bereits an dem Fußgängerüberweg Vilbeler Landstraße zum Teil entsprechende Signalanlagen, diese sind jedoch zur Überquerung der Leuchte und Triebstraße gleichfalls notwendig, zudem fehlen erforderliche Bodenindikatoren. Mehr Rücksicht auf Menschen mit den verschiedensten Beeinträchtigungen ist dringend geboten. Antragsteller: WBE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 16 am 04.06.2024, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5571 2024 Die Vorlage OF 272/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: WBE

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Parkmöglichkeiten entlang der Vilbeler Landstraße

29.04.2024 · Aktualisiert: 13.06.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.04.2024, OF 270/16 Betreff: Parkmöglichkeiten entlang der Vilbeler Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die gegebenen Parkmöglichkeiten in der Vilbeler-Landstraße ab Wilhelmshöher Straße in Richtung Bergen, so mit entsprechenden Parkflächenmarkierung zu versehen, dass der Gehweg auch von Fußgängern - insbesondere Personen mit Behinderungen oder mit Kinderwagen - genutzt werden können, ohne dabei auf die Fahrbahn ausweichen zu müssen. Begründung: Die vielbefahrene Vilbeler Landstraße ist im Bereich ab Wilhelmshöher Straße in Fahrtrichtung Bergen teilweise mit dem Verkehrszeichen 315 (Parken auf Gehwegen) ausgeschildert. Allerdings, parken dort einige Zeitgenossen dermaßen willkürlich, dass Fußgänger, insbesondere Menschen mit Behinderung und oder Menschen, welche einen Kinderwagen etc. bewegen, die dort geparkten Fahrzeuge nicht passieren können ohne auf die Fahrbahn ausweichen zu müssen. Insbesondere Seh- oder gehbehinderte Mitbürgerinnen und Mitbürger kommen dabei in Notsituationen, was eine erhebliche Unfallgefahr darstellt. Eine Parkflächenmarkierung wäre deshalb absolut angebracht. Antragsteller: WBE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 16 am 04.06.2024, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 270/16 wurde zurückgezogen.

Partei: WBE

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Platz vor der Wassersteuerungsanlage Voltensee

29.04.2024 · Aktualisiert: 13.06.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.04.2024, OF 276/16 Betreff: Platz vor der Wassersteuerungsanlage Voltensee Im Zuge der, inzwischen abgeschlossenen, Baumaßnahmen in Höhe Vilbeler Landstraße Hs.Nr. 93 ist ein Platz entstanden, auf dem aktuell einzig eine Wassersteuerungsanlage für die Fließwasserverbindung in den Voltensee steht. Mehr und mehr scheint der Platz von der Bevölkerung für eigene Zwecke vereinnahmt zu werden. Der Ortsbeirat möge daher beschließen: Der Magistrat wird um Beantwortung folgender Frage gebeten: Für welche Nutzung ist der Platz gedacht und wann wird er für diesen Zweck hergerichtet) Foto: Privat Begründung: Zurzeit wird dieser Platz als Parkplatz genutzt was sicher nicht im Sinne des Erfinders ist. Antragsteller: WBE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 16 am 04.06.2024, TO I, TOP 20 Beschluss: Auskunftsersuchen V 967 2024 Die Vorlage OF 276/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: WBE, GRÜNE, SPD, FDP und BFF gegen CDU (= Ablehnung)

Partei: WBE

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Erwerb des Gebäudes der ehemaligen Post Marktstraße 3 - Nutzung als Hort

25.04.2024 · Aktualisiert: 12.09.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.04.2024, OF 286/16 Betreff: Erwerb des Gebäudes der ehemaligen Post Marktstraße 3 - Nutzung als Hort Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Wer ist der Eigentümer der Immobilie Marktstraße 3? 2. Wie steht die Stadt Frankfurt dazu, dem Eigentümer ein Angebot zu machen und die Immobilie zu erwerben? 3. Wenn ein Kauf möglich ist, könnte dort nach einer Sanierung/Umbau ein Hort untergebracht werden? 4. Wenn ein Kauf nicht möglich ist, welchen Einfluss kann die Stadt auf das Erscheinungsbild der Immobilie und des Grundstücks nehmen? Begründung: Seit über 10 Jahre steht das ehemalige Gebäude der Post auf der Marktstraße 3 leer. Es verwahrlost immer mehr, Rollos sind kaputt, Rollläden beschmiert. Das Grün drumherum wächst ungehindert. Es ist ein Schandfleck für Bergen. Da das Gebäude an einer markanten Stelle mit Anschluss an den ÖPNV steht und von der Schule am Landgraben und der Schule am Hang (sofern sie irgendwann einmal fertig gestellt wird) gut zu erreichen ist, würde sich dieses Gebäude nach einer Sanierung und betreuungsgerechtem Umbau als Hort eignen, zumal Bedarf an Hortplätzen besteht. Nach Rücksprache mit der Kinderbeauftragten fehlen in Bergen-Enkheim für das Schuljahr 2024/25 mehr 30 Hortplätze. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 16 am 10.09.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1011 2024 Die Vorlage OF 286/16 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Ziffer 1. des Tenors gestrichen wird. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP und BFF gegen WBE und Linke (= Ablehnung)

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Wilde und illegale Bebauungen im Landschaftsschutzgebiet Zone I

23.04.2024 · Aktualisiert: 08.07.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.04.2024, OM 5415 entstanden aus Vorlage: OF 249/16 vom 14.03.2024 Betreff: Wilde und illegale Bebauungen im Landschaftsschutzgebiet Zone I Vorgang: V 690/23; ST 1964/23; OA 405/23; ST 386/24 Der Magistrat wird aufgefordert, nun endlich im Wege einer Ersatzvornahme die illegal errichteten Bauten auf dem Gelände an der Vilbeler Landstraße zwischen Taschnerstraße und Florianweg beseitigen zu lassen. Dabei dürfen die dortigen Eigentümer, deren Grundstücke von fremden Personen bebaut wurden, nicht finanziell belastet werden. Begründung: Die Stellungnahmen des Magistrats vom 22.09.2023, ST 1964, bzw. vom 19.02.2024, ST 386, kommen einer Bankrotterklärung der öffentlichen Organe gleich. Die dortigen Verhältnisse sind seit Jahrzenten bekannt, die gesetzlichen Grundlagen wie §§ 14 und 17 BNatSchG und § 35 BauGB sind gegeben. Es ist gesetzestreuen Bürgerinnen und Bürgern nicht erklärlich, warum die Stadt Frankfurt am Main die ihr gegebenen Möglichkeiten nicht konsequent nutzt, sondern personelle Engpässe ins Feld führt und damit de facto einen rechtsfreien Raum schafft. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 13.06.2023, V 690 Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2023, ST 1964 Anregung vom 17.10.2023, OA 405 Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2024, ST 386 Stellungnahme des Magistrats vom 05.07.2024, ST 1356

OF (Antrag Ortsbeirat )

Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Umbau der Straßenkreuzung Vilbeler Landstraße - Borsigallee - Leuchte - Triebstraße in einen Kreisverkehr mit Öffnung und Zufahrt zur Leuchte

03.04.2024 · Aktualisiert: 30.04.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.04.2024, OF 247/16 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Umbau der Straßenkreuzung Vilbeler Landstraße - Borsigallee - Leuchte - Triebstraße in einen Kreisverkehr mit Öffnung und Zufahrt zur Leuchte Vorgang: OA 191/17; B 64/18; OA 270/18; ST 1949/18; OM 1381/22; ST 908/22; EA 112/22; EA 96/23 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In der Produktgruppe 16.03 werden die erforderlichen Mittel für die Planung und den Umbau der Straßenkreuzung Vilbeler Landstraße-Borsigallee-Leuchte-Triebstraße in Enkheim in einen Kreisel mit Öffnung zur Leuchte bereitgestellt. Da die Bebauung im Neubaugebiet Leuchte bereits begonnen hat, kommt es zu wesentlich mehr Verkehr, Lärm und kritischen Verkehrssituationen durch Baufahrzeuge, Linienbusse und privaten PKWs in den Wohnstraßen Barbarossa- und Riedstraße. Begründung: In der Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2022, ST 908, hat der Magistrat mitgeteilt, dass es bereits eine ältere mit den städtischen Ämtern abgestimmte Planung gäbe, die bei einer Neuaufnahme der Planung überarbeitet werden müsste. Wegen konkurrierender Projekte mit höherer Priorität könne dies aber derzeit nicht in Aussicht gestellt werden. Spätestens seit 2002 weist der Ortsbeirat regelmäßig darauf hin, dass nur durch eine Öffnung der Leuchte die An-und Abfahrten der Baufahrzeuge zum Baugebiet sinnvoll sind, da die Leuchte wesentlich größer und breiter ist als alle anderen Straßen in Enkheim. Nun haben wir andere Fakten. In der Leuchte wird gebaut und sollte das Neubaugebiet zu Ende bebaut sein, wird sich das Verkehrsproblem nicht auflösen, sondern mit den Neu-Enkheimern wird es sich nur auf andere Fahrzeuge verlagern und wie wir mittlerweile wissen, haben manche Familien nicht nur ein Auto, sondern zwei oder drei. Zusätzlich zum "normalen" Verkehr kommen noch die Busse der VGF aus Fahrtrichtung Bergen hinzu, die die Situation in beiden Straßen noch verschärfen, da einseitiges Parken erlaubt ist (hier soll auch nichts geändert werden, da es sich in erster Linie um Anwohner handelt). Mit einem Kreisverkehr an der o. g. Kreuzung und Öffnung der Leuchte verteilt sich der Verkehr und kann zügig abfließen. Es gibt keine einseitige Verkehrs- und Lärmbelastung für die Anwohner. Deshalb wird der Magistrat erneut gebeten, seine Prioritäten auf die aktuelle Situation anzupassen und die benötigten Mittel für den Kreisverkehr schnellstmöglich zur Verfügung zu stellen und umgehend mit dem Bau zu beginnen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 24.10.2017, OA 191 Bericht des Magistrats vom 05.03.2018, B 64 Anregung vom 05.06.2018, OA 270 Stellungnahme des Magistrats vom 08.10.2018, ST 1949 Anregung an den Magistrat vom 18.01.2022, OM 1381 Etatanregung vom 22.03.2022, EA 112 Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2022, ST 908 Etatanregung vom 02.05.2023, EA 96 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 16 am 23.04.2024, TO I, TOP 9 Beschluss: Etatanregung EA 130 2024 Die Vorlage OF 247/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: WBE, CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen BFF (= Ablehnung)

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Wilde und illegale Bebauungen im Landschaftsschutzgebiet Zone I

14.03.2024 · Aktualisiert: 30.04.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.03.2024, OF 249/16 Betreff: Wilde und illegale Bebauungen im Landschaftsschutzgebiet Zone I Vorgang: 13.06.23, V 690/23; ST 1964/23; OA 405/23; ST 386/24 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, nun endlich im Wege einer Ersatzvornahme die illegal errichteten Bauten auf dem Gelände an der Vilbeler Landstraße zwischen Taschnerstraße und Florianweg beseitigen zu lassen. Dabei dürfen die dortigen Eigentümer, deren Grundstücke von fremden Personen bebaut wurden, nicht finanziell belastet werden. Begründung: Die Stellungnahmen, des Magistrats vom 22.09.2023, ST 1964 bzw. ST 386 vom 19.02.2024, kommen einer Bankrotterklärung der öffentlichen Organe gleich. Die dortigen Verhältnisse sind seit Jahrzenten bekannt, die gesetzlichen Grundlagen, wie §§ 14 und 17 BNatSchG und § 35 BauGB sind gegeben. Es ist gesetzestreuen Bürgerinnen und Bürgern nicht erklärlich, warum die Stadt Frankfurt am Main die ihr gegebenen Möglichkeiten nicht konsequent nutzt, sondern personelle Engpässe ins Feld führt und damit de facto einen rechtsfreien Raum schafft. Antragsteller: WBE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 13.06.2023, V 690 Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2023, ST 1964 Anregung vom 17.10.2023, OA 405 Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2024, ST 386 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 16 am 23.04.2024, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5415 2024 Die Vorlage OF 249/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: WBE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Voltenseeweg

12.03.2024 · Aktualisiert: 18.12.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.03.2024, OM 5272 entstanden aus Vorlage: OF 246/16 vom 27.02.2024 Betreff: Voltenseeweg Vorgang: OM 4473/15 OBR 16; ST 1572/16; OM 5529/19 OBR 16; ST 489/20; OM 3540/23 OBR 16; ST 1216/23 Der Magistrat wurde in den letzten Jahren von den Ortsbeiräten 16 und 11 mehrfach um eine Verbesserung der Wegesituation zwischen Enkheim und Seckbach gebeten. In den Stellungnahmen ST 1572, ST 489 und ST 1216 hat der Magistrat Maßnahmen zur Verbesserung der Wege (Voltenseeweg bzw. Im Enkheimer Weimerhaus/Seckbacher Bitzweg) für Fußgänger und Radfahrer abgelehnt. Nun ist eine neue Situation entstanden, da aufgrund der umfangreichen Baumaßnahmen im Seckbacher Ried und der Herstellung der sogenannten Fließverbindung der Voltenseeweg einige Meter nach Norden verschoben wird und für die Befestigung des neuen Weges bereits eine Aufschotterung stattfand. Der Magistrat wird deshalb gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. warum in den oben genannten Stellungnahmen nicht erwähnt wurde, dass der Voltenseeweg verlegt und in weiten Teilen neu gebaut wird; 2. warum der Ortsbeirat 16 nicht in die Planungen des verlegten Weges eingebunden wurde; 3. ob bei der Neugestaltung des Weges nun die Belange der Fußgänger und Radfahrer dergestalt berücksichtigt werden, dass der Voltenseeweg nach Abschluss der Arbeiten auch bei Regenwetter gut begeh- und befahrbar sein wird; 4. ob auch der Abschnitt parallel zum bereits seit L angem bestehendem Wassergraben erneuert wird und ggf. warum nicht (hier sind noch keine Bauarbeiten erkennbar). Der Magistrat wird weiterhin gebeten, den Voltenseeweg auf der vollen Länge von der Einmündung Vilbeler Landstraße bis zur Kreuzung Kruppstraße/Am Seckbacher Ried so zu erneuern, wie dies im neu angelegten Abschnitt der Fall ist. Neuanlage des Voltenseeweges, der um einige Meter nach Norden verschoben wurde. Daneben das neu angelegte Bachbett der Fließverbindung (Foto: Privat) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.09.2015, OM 4473 Stellungnahme des Magistrats vom 21.11.2016, ST 1572 Anregung an den Magistrat vom 03.12.2019, OM 5529 Stellungnahme des Magistrats vom 16.03.2020, ST 489 Anregung an den Magistrat vom 14.02.2023, OM 3540 Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1216 Stellungnahme des Magistrats vom 21.06.2024, ST 1282 Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2024, ST 2157

OA (Anregung Ortsbeirat)

Herausnahme des Grundstücks Flur 21, Flurstücksnrn. 807/2, 807/4 und 807/5 aus dem Außenbereich, Seckbach-Lohrberg, Klingenweg

04.03.2024 · Aktualisiert: 21.08.2024

S A C H S T A N D : Anregung vom 04.03.2024, OA 446 entstanden aus Vorlage: OF 569/11 vom 19.02.2024 Betreff: Herausnahme des Grundstücks Flur 21, Flurstücksnrn. 807/2, 807/4 und 807/5 aus dem Außenbereich, Seckbach-Lohrberg, Klingenweg Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob das Grundstück Seckbach, Gemarkung 0512, Flur 21, Flurstücksnr. 807/2, 807/4 und 807/5 zum unbeplanten Innenbereich gehört und umgewidmet werden muss. Begründung: Das Grundstück war Anfang der Neunzigerjahre Wohnbaufläche. Dann wurde die Grenze zum Außenbereich neu gezogen. Aus den beiliegenden Auszügen (Anlagen 1 bis 3) und einer Ortsbesichtigung einiger Ortsbeiratsmitglieder ergibt sich, dass unverständlicherweise diese Fläche aus der Fluchtlinie des Außenbereichs abzweigt. Das Grundstück ist von allen Seiten durch Bebauung eingegrenzt: Mediacampus, Straße und Henry-und-Emma-Budge-Stiftung sowie weitere Wohngebäude. Der Ortsbeirat ist der Meinung, dass es sich bei der abgezweigten Enklave um ein Innenbereich gemäß § 34 Baugesetzbuch handelt, zumal der regionale Flächennutzungsplan eine Nutzung für Wohnbau ausweist. Es handelt sich um eine Geschlossenheit im Sinne von Zusammengehörigkeit und somit nicht um einen Außenbereich gemäß § 35 Baugesetzbuch. Der Ortsbeirat bittet, dies zu überprüfen, und eventuelle Maßnahmen, im Sinne von einer Herausnahme aus dem Außenbereich, einzuleiten. Anlagen: Anlage 1 Anlagen 2 und 3 (nicht öffentlich) Anlage 1 (ca. 207 KB) Anlage 2 (nicht öffentlich - ca. 193 KB) Anlage 3 (nicht öffentlich - ca. 194 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 19.08.2024, B 316 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 13.03.2024 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 23.04.2024, TO I, TOP 37 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 446 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD und Volt gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) sowie FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) 31. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 02.05.2024, TO II, TOP 37 Beschluss: Der Vorlage OA 446 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD und Volt gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung), FRAKTION und Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) sowie BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 4726, 31. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 02.05.2024

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Am Seckbacher Ried: Bohlenweg zur Überquerung der Feuchtfläche

04.03.2024 · Aktualisiert: 16.07.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.03.2024, OM 5192 entstanden aus Vorlage: OF 561/11 vom 18.02.2024 Betreff: Am Seckbacher Ried: Bohlenweg zur Überquerung der Feuchtfläche Der Magistrat wird gebeten, zwischen dem Voltenseeweg und In der Sauren Wiese einen Weg mit Bohlen oder anderem Material anzulegen. Der Weg ist ca. 77 Meter lang und muss ein Feuchtgebiet überbrücken. Quelle: Geoportal Frankfurt Begründung: Der Weg verbindet die Straße Am Seckbacher Ried mit der Straße In der Sauren Wiese und weiter nördlich mit dem Kirchbergweg. Es gibt ein Hinweisschild auf der Höhe des Entenbaches; der Weg als Teil eines Rundweges ist bei Spaziergängerinnen und Spaziergängern sehr beliebt. Das Gebiet ist ca. vier Monate im Jahr sehr feucht und der Weg nicht zu begehen. Durch die Renaturierung des Entenbaches im weiteren Verlauf in Richtung der Vilbeler Landstraße wird in Zukunft mehr Wasser ins Ried fließen. Ein Weg mit Bohlen würde das Gebiet insgesamt aufwerten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.06.2024, ST 1273 Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2024, ST 2155 Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1152 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 11 am 24.06.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OF (Antrag Ortsbeirat )

Voltenseeweg

27.02.2024 · Aktualisiert: 15.03.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.02.2024, OF 246/16 Betreff: Voltenseeweg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat der Stadt Frankfurt wurde in verschiedenen Anträgen der Ortsbeiräte 16 und 11 in den letzten Jahren mehrfach um eine Verbesserung der Wegesituation zwischen Enkheim und Seckbach gebeten. In den Stellungnahmen ST1572 (2016), ST1216 (2023) und ST489 (2020) hat der Magistrat Maßnahmen zur Verbesserung der Wege (Voltenseeweg bzw. Im Enkheimer Weimerhaus/ Seckbacher Bitzweg) für Fußgänger und Radfahrer abgelehnt. Nun ist eine neue Situation entstanden, da aufgrund der umfangreichen Baumaßnahmen im Seckbacher Ried und der Herstellung der sogenannten Fließverbindung der Voltenseeweg einige Meter nach Norden verschoben wird und für die Befestigung des neuen Weges bereits eine Aufschotterung stattfand. Der Ortsbeirat 16 bittet daher den Magistrat der Stadt Frankfurt zu prüfen und zu berichten: 1. Warum wurde in den oben genannten Stellungnahmen nicht erwähnt, dass der Voltenseeweg verlegt und in weiten Teilen neu gebaut wird? 2. Warum wurde der Ortsbeirat 16 nicht in die Planungen des verlegten Weges eingebunden? 3. Werden bei der Neugestaltung des Weges nun die Belange der Fußgänger und Radfahrer dergestalt berücksichtigt, dass der Voltenseeweg nach Abschluss der Arbeiten auch bei Regenwetter gut begeh- und befahrbar sein wird. 4. Wird auch der Abschnitt parallel zum bereits seit langem bestehendem Wassergraben erneuert und ggf. warum nicht? (Hier sind noch keine Bauarbeiten ersichtlich.) Der Magistrat wird weiterhin gebeten den "Voltenseeweg" auf der vollen Länge von der Einmündung Vilbeler Landstraße bis zur Kreuzung Kruppstraße/ Am Seckbacher Ried so zu erneuern, wie dies im neu angelegten Abschnitt der Fall ist. Foto: Neuanlage des Voltenseeweges, der um einige Meter nach Norden verschoben wurde. Daneben das neu angelegte Bachbett der "Fließverbindung". (Foto: selbst) Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 16 am 12.03.2024, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5272 2024 Die Vorlage OF 246/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung GRÜNE

Partei: FDP

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Verwendung der Digitalpaktgelder für die Schule am Ried, die Schule am Hang und die Schule am Landgraben

27.02.2024 · Aktualisiert: 15.03.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.02.2024, OF 244/16 Betreff: Verwendung der Digitalpaktgelder für die Schule am Ried, die Schule am Hang und die Schule am Landgraben Der Ortsbeirat möge beschließen: Am 03.12.2019 hatte der Ortsbeirat 16 einstimmig das Auskunftsersuchen V 1514 (entstanden aus der Vorlage OF 289/16 vom 19.11.2019) an den Magistrat der Stadt Frankfurt gerichtet, dass bis zum 24.11.2023, also 4 ganze Jahre lang, unbeantwortet blieb. Die gestellten Fragen bezogen sich eindeutig auf die drei Bergen-Enkheimer Schulen, namentlich die Schule am Ried, die Schule am Hang und die Schule am Landgraben. Gefragt wurden u.a. nach der Höhe der Gelder und der Verwendung der Mittel an den drei genannten Schulen. Der Ortsberat stellt fest, dass die in ST2372 gegebenen Antworten nicht die Antworten auf die Fragen aus V 1514 sind, da sich diese Antworten nicht auf die gefragten Schulen beziehen, sondern nur allgemeiner Art sind. Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird daher erneut gebeten die folgenden Fragen zu beantworten: a) Welche Gelder aus dem Digitalpakt stehen der Schule am Ried, der Schule am Hang und der Schule am Landgraben jeweils konkret zur Verfügung? b) Welche Infrastrukturmaßnahmen sind an den drei genannten Schulen konkret geplant? c) In welchem Umfang können die drei genannten Schulen mit Endgeräten (Laptop, Tablet) ausgestattet werden? Sind diese Ausstattungen bereits erfolgt? Mit wie vielen Geräten wurden bzw. werden die drei genannten Schulen jeweils ausgerüstet? d) Wann genau erfolgt oder erfolgte jeweils die Ausstattung der drei genannten Schulen? Warum hat sich der Termin seit 2019 immer wieder verzögert? Warum gab es bis zum 24.11.2023 keine konkrete Planung für die drei genannten Schulen, die in ST2372 hätte genannt werden können. Die Frage, ob sichergestellt ist, dass die Schulen bis zur Umsetzung der Maßnahmen aus dem Digitalpakt über Breitbandanschlüsse und WLAN-Netze verfügen, konnte der Magistrat in ST2372 dergestalt beantworten, dass alle Bergen-Enkheimer-Schulen breitbandig erschlossen sind und über WLAN verfügen. Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird daher zusätzlich gebeten zu berichten, warum auch die Anregung OM 6998 vom 01.12.2020, welche genau dies thematisiert, bis heute nicht beantwortet werden konnte. Begründung: Die Begründung ergibt sich aus dem Originalfragenkatalog und der Beantwortung durch den Magistrat. Auskunftsersuchen vom 03.12.2019, V 1514 (entstanden aus Vorlage: OF 289/16 vom 19.11.2019) Der Magistrat wird gebeten, zu berichten, wie und in welchem Umfang die Gelder aus dem Digitalpakt Schule den Bergen-Enkheimer Schulen (Schule am Hang, Schule am Landgraben, Schule am Ried) zugutekommen sollen. a) Welche Gelder stehen konkret zur Verfügung? b) Welche Infrastrukturmaßnahmen sind geplant? c) In welchem Umfang können die Schulen mit Endgeräten (Laptop, Tablet) ausgestattet werden? d) Bis wann sind diese Maßnahmen geplant? e) Ist sichergestellt, dass die Schulen bis zur Umsetzung der Maßnahmen aus dem Digitalpakt über Breitbandanschlüsse und WLAN-Netze verfügen? Stellungnahme des Magistrats vom 24.11.2023, ST 2372 zu a) Die Stadt Frankfurt am Main erhält Fördermittel in Höhe von 37.118.350,- EUR und ist verpflichtet einen Eigenanteil in Höhe von 12.373.000,- EUR hinzuzufügen. Insgesamt können über den DigitalPakt damit bis zu 49.491.350,- EUR verausgabt werden. Priorisiert werden Mittel in den Ausbau von IT-Infrastrukturen investiert, da der DigitalPakt ein Infrastrukturprogramm ist. Eine Auszahlung an Schulen erfolgt nicht. Die Antragstellung erfolgt gemäß Vorgaben des Bundes zentral über den Schulträger. zu b) Textziffer (Tz) 2.1 Nr. 2 der Förderrichtlinie sieht die Umsetzung von WLAN vor. Gemäß Tz.2.1 Nr. 4 bis 6 der Förderrichtlinie wird ein Anteil der Fördermittel in mobile Endgeräte, Präsentationstechnik und digitale Arbeitsgeräte. Durch den Ausbau der IT-Ausstattung an den Schulen wird außerdem die Erneuerung und der Ausbau zentraler Systeme erforderlich, was gemäß Tz. 2.1 Nr. 7 +8, ebenfalls förderfähig ist. zu c) Für pädagogische Rechner gilt weiterhin die Quote 1:5 (Rechner / Schülerzahl). Mit den Mitteln des DigitalPaktes kann das Verhältnis zwischen stationären und mobilen Rechnern zugunsten der mobilen Geräte erhöht werden. Geplant ist derzeit 50 % stationäre Geräte und 50 % mobile Geräte einzusetzen. Die mobilen Endgeräte werden über den DigitalPakt beantragt und werden gemeinsam mit den stationären Geräten innerhalb der Ausstattungszyklen im Rahmen von Rollouts zur Verfügung gestellt. zu d) Der DigitalPakt hat eine Laufzeit bis Ende 2024. Im Rahmen des Rollout-Zyklus von 5 Jahren, wird damit jede Frankfurter Schule berücksichtigt. zu e) Alle Bergen-Enkheimer-Schulen sind breitbandig erschlossen und verfügen über WLAN. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 16 am 12.03.2024, TO I, TOP 9 Beschluss: Auskunftsersuchen V 907 2024 Die Vorlage OF 244/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: FDP

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Herausnahme des Grundstücks Flur 21, Flurstücksnr. 807/2 und 807/5 aus dem Außenbereich, Seckbach Lohrberg, Klingenweg

19.02.2024 · Aktualisiert: 18.03.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.02.2024, OF 569/11 Betreff: Herausnahme des Grundstücks Flur 21, Flurstücksnr. 807/2 und 807/5 aus dem Außenbereich, Seckbach Lohrberg, Klingenweg Der Ortsbeirat möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge prüfen, ob das Grundstück Seckbach Bez. 39 512, Flur 21, Flurstücksnr. 807/2 und 807/5 zum unbeplanten Innenbereich gehört und umgewidmet werden muss. Begründung: Das Grundstück war Anfang der 90. Jahre Wohnbaufläche. Dann wurde die Grenze zum Außenbereich neu gezogen. Aus den beiliegenden Auszügen aus dem Landschaftskataster (Anlagen 1-3) und einer Ortsbesichtigung einiger Ortsbeiratsmitglieder ergibt sich, dass unverständlicherweise diese Fläche aus der Fluchtlinie des Außenbereichs abzweigt. Das Grundstück ist von allen Seiten von Bebauung eingegrenzt: Mediacampus, Straße und Budge Stift, sowie weitere Wohngebäude. Der Ortsbeirat ist mit den Unterzeichnern des Antrags, der Meinung, dass es sich bei der abgezweigten Enklave um ein Innenbereich gemäß § 34 BauGB handelt, zumal der regionale Flächennutzungsplan Nutzung Wohnbau ausweist. Es handelt sich um eine Geschlossenheit im Sinne Von Zusammengehörigkeit und somit nicht um Außenbereich gemäß § 35 BauGB. Wir bitten dies zu überprüfen und eventuelle Maßnahmen einzuleiten, im Sinne von einer Herausnahme aus dem Außenbereich. Anlage 1 (ca. 207 KB) Anlage 2 (nicht öffentlich - ca. 193 KB) Anlage 3 (nicht öffentlich - ca. 194 KB) Antragsteller: SPD CDU LINKE. FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 11 am 04.03.2024, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung OA 446 2024 Die Vorlage OF 569/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass sowohl im Betreff als auch im Tenor das Flurstück "807/4" hinzugefügt wird. Abstimmung: SPD, CDU und LINKE. gegen GRÜNE (= Ablehnung)

Parteien: SPD, CDU, LINKE., FDP

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Am Seckbacher Ried: Bohlenweg zur Überquerung der Feuchtfläche

18.02.2024 · Aktualisiert: 18.03.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.02.2024, OF 561/11 Betreff: Am Seckbacher Ried: Bohlenweg zur Überquerung der Feuchtfläche Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zwischen dem Voltenseeweg und "In der Sauren Wiesen" einen Weg mit Bohlen oder anderem Material anzulegen. Der Weg ist ca. 77m lang und muss ein Feuchtgebiet überbrücken. Quelle: Geoportal Frankfurt Begründung: Der Weg verbindet die Straße am Seckbacher Ried mit "In der Sauren Wiese" und weiter nördlich mit dem Kirchbergweg. Es gibt ein Hinweisschild auf der Höhe des Entenbaches; der Weg als Teil eines Rundweges ist bei Spaziergänger*innen sehr beliebt. Das Gebiet ist ca. 4 Monate im Jahr sehr feucht und der Weg nicht zu begehen. Durch die Re-Naturierung des Entenbaches im weiteren Verlauf in Richtung Vilbeler Landstraße wird in Zukunft mehr Wasser ins Ried fließen. Ein Weg mit Bohlen würde das Gebiet insgesamt aufwerten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 11 am 04.03.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5192 2024 Die Vorlage OF 561/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Porträt von Turnvater Jahn (I) - Sandsteinplastik sichtbar und erlebbar machen

31.01.2024 · Aktualisiert: 27.02.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 31.01.2024, OF 234/16 Betreff: Porträt von Turnvater Jahn (I) - Sandsteinplastik sichtbar und erlebbar machen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in Abstimmung mit dem Turnverein 1874 Bergen-Enkheim e. V. ein Konzept zu entwickeln, wie die derzeit an der Zufahrt zum Sportzentrum des Vereins, Landgraben 30, im Straßenbegleitgrün befindliche Sandsteinplastik mit dem Porträt von Turnvater Friedrich Ludwig Jahn (siehe Foto) auf dem Vereinsgelände besser sichtbar und erlebbar gemacht werden kann. Dies könnte etwa durch die Einarbeitung der Plastik in ein vertikales Standbild erfolgen, ergänzt mit angemessenen Objektinformationen, die neben den historischen und kunstwissenschaftlichen Mindestangaben einen QR-Code beinhalten, über den Interessierte weitergehende Informationen abrufen können. In diesem Zuge soll die Sandsteinplastik auch in das Verzeichnis der Kunst im öffentlichen Raum auf der vom Kulturamt der Stadt Frankfurt betriebenen Webseite "www.kunst-im-oeffentlichen-raum-frankfurt.de" aufgenommen werden. Begründung: Johann Friedrich Ludwig Christoph Jahn (1778 - 1852), bekannt als "Turnvater Jahn", war nicht nur Initiator der deutschen Turnbewegung, sondern einer der Wegbereiter der Demokratie und Abgeordneter des ersten gesamtdeutschen Parlaments, der Deutschen Nationalversammlung 1848/49 in der Frankfurter Paulskirche. Für den Stadtteil Bergen-Enkheim hat der Freiheitskämpfer für die deutsche Einheit durch seine am 4. Juni 1848 an der Berger Warte gehaltene Rede eine besondere historische Bedeutung erlangt. Die Sandsteinplastik mit seinem Porträt, die sich ursprünglich an der "Alten Turnhalle" des TV 1874 Bergen-Enkheim befand, wurde nach deren Abriss im Jahr 1974 völlig unscheinbar an der Zufahrt zum neu errichteten Sportzentrum im Straßenbegleitgrün platziert und führt dort seitdem im wahrsten Sinne des Wortes ein unwürdiges Schattendasein. Um der Lebensleistung des Turnvaters und Freiheitskämpfers Jahn, aber auch seiner historischen Bedeutung für den Stadtteil Bergen-Enkheim, gerecht zu werden, erscheint es daher angebracht, in Abstimmung mit dem Turnverein 1874 Bergen-Enkheim e. V. diese Sandsteinplastik endlich besser sichtbar und erlebbar zu machen. Hierfür kommt - neben einer Einarbeitung der Plastik in ein vertikales Standbild - ggf. auch ein anderer Standort auf dem Vereinsgelände in Frage, der eine höhere Aufmerksamkeit mit sich bringt. In diesem Zuge kann durch die entsprechenden denkmalpflegerischen Maßnahmen ebenfalls der Erhalt der Originalsubstanz sichergestellt werden. Ebenso geboten erscheint die Zugänglichmachung von Objektinformationen, gegebenenfalls auch über einen QR-Code. Denn ein Denkmal steht nicht "an und für sich", sondern es muss vermittelt werden. Dies geschieht durch die Bereitstellung von qualifizierten Informationen, die auf das entsprechende Interesse bei der Bevölkerung treffen. Diese Objektinformationen sollten ebenfalls auf der vom Kulturamt der Stadt Frankfurt betriebenen Webseite "www.kunst-im-oeffentlichen-raum-frankfurt.de" Eingang finden. So ist dort etwa auch das auf dem Lohrberg auf Seckbacher Gemarkung befindliche Jahn-Denkmal gelistet. (siehe https://www.kunst-im-oeffentlichen-raum-frankfurt.de/de/page153.html?id=295) Ein besserer Zeitpunkt für die Umsetzung dieser Maßnahme als das Jahr des 150-jährigen Bestehens des TV 1874 Bergen-Enkheim kommt so schnell nicht wieder. Foto (c) Dorothe Bogner: Sandsteinplastik mit dem Porträt von Turnvater Jahn, Zufahrt Landgraben 30 Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 16 am 20.02.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 234/16 wird abgelehnt. Abstimmung: WBE, CDU, GRÜNE, SPD, FDP und LINKE gegen BFF (= Annahme)

Partei: BFF

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Ausgleichsmaßnahme für das Baugebiet Leuchte

08.01.2024 · Aktualisiert: 06.02.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.01.2024, OF 232/16 Betreff: Ausgleichsmaßnahme für das Baugebiet Leuchte Bereits im Jahr 2013 wurden seitens der Stadt Frankfurt die mit den Landwirten geschlossenen Pachtverträge für die Flurstücke 19/1 "Am Traubenrain" in der Verlängerung zum Landgraben sowie das angrenzende Flurstück 91, welches sich bis zum Jüdischen Friedhof an der Vilbeler Landstraße erstreckt, gekündigt. Diese sollten als Ausgleichsfläche für das Baugebiet "Leuchte" in Enkheim herangezogen werden. Angekündigt wurde seinerzeit, dass dort Streuobstwiesen angelegt werden sollen. Der Magistrat hat diesbezüglich zuletzt in seinem Bericht B 584 vom 30.10.2020 den folgenden Sachstand mitgeteilt: "Die Ausgleichsmaßnahme ist zusammen mit der Erschließung des Baugebiets geplant und soll im Herbst 2021 begonnen werden." Nachdem die Erschließung des Baugebiets "Leuchte" im Sommer 2023 abgeschlossen wurde, sind die im Laufe der Jahre stark verwilderten Flurstücke am Berger Nordhang jetzt zumindest kürzlich größtenteils gemulcht worden. Lediglich einige partielle Ansammlungen von jungen Birken sowie Hecken und Sträuchern sind dort noch verblieben. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat die folgenden Fragen zu beantworten: 1.) Wird diese Ausgleichsmaßnahme - wie ursprünglich angekündigt - in Form der Schaffung von Streuobstwiesen umgesetzt oder liegen hierfür - aufgrund der teilweise weit fortgeschrittenen Sukzession der betreffenden Flächen - mittlerweile andere Planungen vor? 2.) Sofern zwischenzeitlich andere Planungen für die Rekultivierung der betreffenden Flächen vorliegen sollten: Um welche Maßnahmen handelt es sich dabei genau? 3.) Welcher konkrete Terminplan liegt der Umsetzung dieser Ausgleichsmaßnahme derzeit zugrunde und wann ist - aus heutiger Sicht - mit deren Abschluss zu rechnen? Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 16 am 23.01.2024, TO I, TOP 15 Beschluss: Auskunftsersuchen V 833 2024 Die Vorlage OF 232/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: WBE, CDU, FDP und BFF gegen GRÜNE (= Ablehnung) bei Enthaltung SPD

Partei: BFF

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Baustelle an der Vilbeler Landstraße für Fußgänger sicher machen

21.11.2023 · Aktualisiert: 13.12.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.11.2023, OF 221/16 Betreff: Baustelle an der Vilbeler Landstraße für Fußgänger sicher machen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird gebeten, bei der Einrichtung bzw. Genehmigung von Baustellen verstärkt auf den Schutz der Fußgänger zu achten, die die Baustelle passieren. Konkret ist bei der Baustelle an der Vilbeler Landstraße ("Fließverbindung Riedgraben") nach der Sperrung des "Voltenseeweges" die Situation entstanden, dass Fußgänger, die in den Bereich des Seckbacher Riedes gehen wollen, dies nur tun können, wenn sie entweder ca. 30 m auf der westlichen Fahrbahn der Vilbeler Landstraße gehen oder die Vilbeler Landstraße an dieser stark befahrenen Stelle ungeschützt vom Bürgersteig auf der östlichen Straßenseite aus überqueren. Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird gebeten, hier Abhilfe zu schaffen. Begründung: Nach der Sperrung des Voltenseeweges müssen Fußgänger, um den Weg "Enkheimer Weimerhaus" zu erreichen, auf der Fahrbahn (im Fahrbereich der entgegenkommenden Autos) gehen oder die Straße in Höhe der Einmündung des Weges überqueren. Die Vilbeler Landstraße ist an dieser Stelle durch die Baustelle unübersichtlich und schnell befahren. Dies führt zu sehr gefährlichen Situationen. Die Belange der Fußgänger wurden bei der Einrichtung der Baustelle nicht berücksichtigt. Baustelle an der Vilbeler Landstraße zur Errichtung der "Fließverbindung im Riedgraben". (Foto: selbst) Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 16 am 05.12.2023, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 221/16 tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: FDP

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Porträt von Turnvater Jahn (I) - Sandsteinplastik sichtbar und erlebbar machen

19.11.2023 · Aktualisiert: 27.02.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.11.2023, OF 216/16 Betreff: Porträt von Turnvater Jahn (I) - Sandsteinplastik sichtbar und erlebbar machen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die derzeit an der Zufahrt zum Sportzentrum des Turnvereins 1874 Bergen-Enkheim, Landgraben 30, im Straßenbegleitgrün befindliche Sandsteinplastik mit dem Porträt von Turnvater Friedrich Ludwig Jahn (siehe Foto) besser sichtbar und erlebbar gemacht wird. Hierfür soll ein neuer, deutlich exponierterer und auch würdigerer Standort für die Sandsteinplastik im Stadtteil - z. B. nach Abschluss der Sanierungsarbeiten am Alten Berger Rathaus - bestimmt werden. In diesem Zuge ist durch die entsprechenden denkmalpflegerischen Maßnahmen der Erhalt der Originalsubstanz sicherzustellen. Zudem soll eine angemessene Objektinformation angebracht werden, die neben den historischen und kunstwissenschaftlichen Mindestangaben einen QR-Code beinhaltet, über den Interessierte weitergehende Informationen abrufen können. Begründung: Johann Friedrich Ludwig Christoph Jahn (1778 - 1852), bekannt als "Turnvater Jahn", war nicht nur Initiator der deutschen Turnbewegung, sondern einer der Wegbereiter der Demokratie und Abgeordneter des ersten gesamtdeutschen Parlaments, der Deutschen Nationalversammlung 1848/49 in der Frankfurter Paulskirche. Für den Stadtteil Bergen-Enkheim hat der Freiheitskämpfer für die deutsche Einheit durch seine am 4. Juni 1848 an der Berger Warte gehaltene Rede eine besondere historische Bedeutung erlangt. Die Sandsteinplastik mit seinem Porträt, die sich ursprünglich an der "Alten Turnhalle" des Turnvereins 1874 Bergen-Enkheim befand, wurde nach deren Abriss im Jahr 1974 völlig unscheinbar an der Zufahrt zum neu errichteten Sportzentrum im Straßenbegleitgrün platziert und führt dort seitdem im wahrsten Sinne des Wortes ein unwürdiges Schattendasein. Um der Lebensleistung des Turnvaters und Freiheitskämpfers Jahn, aber auch seiner historischen Bedeutung für den Stadtteil Bergen-Enkheim, gerecht zu werden, erscheint es daher angebracht, für diese Sandsteinplastik endlich einen deutlich exponierteren und auch würdigeren Platz zu finden. Hierfür kommt das Alte Berger Rathaus - nach Abschluss der Sanierungsarbeiten - sicherlich als ein möglicher neuer Standort in Betracht. In diesem Zuge kann durch die entsprechenden denkmalpflegerischen Maßnahmen der Erhalt der Originalsubstanz sichergestellt werden. Ebenso geboten erscheint die Zugänglichmachung von Objektinformationen am neuen Standort, gegebenenfalls auch über einen QR-Code. Denn ein Denkmal steht nicht "an und für sich", sondern es muss vermittelt werden. Dies geschieht durch die Bereitstellung von qualifizierten Informationen, die auf das entsprechende Interesse bei der Bevölkerung treffen. Foto (c) Dorothe Bogner: Sandsteinplastik mit dem Porträt von Turnvater Jahn, Zufahrt Landgraben 30 Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 16 am 05.12.2023, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 216/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 16 am 23.01.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 216/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 16 am 20.02.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 216/16 wurde zurückgezogen.

Partei: BFF

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Porträt von Turnvater Jahn (II) - Denkmalwert der Sandsteinplastik prüfen

19.11.2023 · Aktualisiert: 27.02.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.11.2023, OF 217/16 Betreff: Porträt von Turnvater Jahn (II) - Denkmalwert der Sandsteinplastik prüfen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, umgehend die Prüfung des Denkmalwertes der sich derzeit an der Zufahrt zum Sportzentrum des Turnvereins 1874 Bergen-Enkheim, Landgraben 30, im Straßenbegleitgrün befindlichen Sandsteinplastik mit dem Porträt von Turnvater Friedrich Ludwig Jahn (siehe Fotos Antragsrückseite) zu veranlassen und einen entsprechenden Antrag beim Landesamt für Denkmalpflege Hessen zu stellen. Begründung: Johann Friedrich Ludwig Christoph Jahn (1778 - 1852), bekannt als "Turnvater Jahn", war nicht nur Initiator der deutschen Turnbewegung, sondern einer der Wegbereiter der Demokratie und Abgeordneter des ersten gesamtdeutschen Parlaments, der Deutschen Nationalversammlung 1848/49 in der Frankfurter Paulskirche. Für den Stadtteil Bergen-Enkheim hat der Freiheitskämpfer für die deutsche Einheit durch seine am 4. Juni 1848 an der Berger Warte gehaltene Rede eine besondere historische Bedeutung erlangt. Die Sandsteinplastik mit seinem Porträt, die sich ursprünglich an der "Alten Turnhalle" des Turnvereins 1874 Bergen-Enkheim befand, wurde nach deren Abriss im Jahr 1974 völlig unscheinbar an der Zufahrt zum neu errichteten Sportzentrum im Straßenbegleitgrün platziert. Dort ist sie seit ihrer letzten Restaurierung im Jahr 2009 ungeschützt der Witterung ausgesetzt. Mittlerweile wieder stark vermoost, befindet sie sich aktuell in einem schlechten Zustand und der Erhalt der Originalsubstanz ist gefährdet. Nicht nur aufgrund der Lebensleistung des Turnvaters und Freiheitskämpfers Jahn, sondern auch in Anbetracht seiner historischen Bedeutung für den Stadtteil Bergen-Enkheim, erscheint es daher angebracht zu prüfen, inwieweit die Sandsteinplastik mit dessen Porträt als denkmalwürdig unter Denkmalschutz zu stellen ist. Foto 1 + 2 (c) Dorothe Bogner: Sandsteinplastik mit dem Porträt von Turnvater Jahn, Zufahrt Landgraben 30 Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 16 am 05.12.2023, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 217/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 16 am 23.01.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 217/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 16 am 20.02.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 217/16 wird abgelehnt. Abstimmung: WBE, CDU, GRÜNE, SPD, FDP und LINKE gegen BFF (= Annahme)

Partei: BFF

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OA (Anregung Ortsbeirat)

Neugestaltung Marktplatz Bergen

19.09.2023 · Aktualisiert: 04.07.2025

S A C H S T A N D : Anregung vom 19.09.2023, OA 395 entstanden aus Vorlage: OF 205/16 vom 04.09.2023 Betreff: Neugestaltung Marktplatz Bergen Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 21 vom 08.03.2024, Entwurf Doppelhaushalt 2024/25 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2024-2027. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 11.07.2024, § 4994, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, ein Gesamtkonzept für die Neugestaltung des Marktplatzes in Bergen in Abstimmung mit dem Ortsbeirat 16 zu erstellen und dieses Nutzungskonzept baldmöglichst umzusetzen. Hierfür sollen bereits Planungsmittel in den Haushalt 2024 und Mittel für die erforderlichen Baumaßnahmen in den Haushalt 2025 in ausreichender Höhe eingestellt werden. Begründung: Der Marktplatz in Bergen wird begrenzt im Norden von dem Nordring, im Osten von der Erlenseer Straße, im Süden von der Straße Berger Marktplatz und im Westen von der Schönecker Straße. Der Berger Marktplatz ist bereits heute schon ein wichtiger Treffpunkt im Ortsteil, an dem sich Menschen jeden Lebensalters aufhalten und treffen. Einmal im Jahr findet auf dem Berger Marktplatz der Berger Markt mit seiner jahrhundertealten Tradition statt. Zur nördlichen Grenze hin befinden sich die Gebäude der Freiwilligen Feuerwehr Bergen und das Jugendhaus. Leider ist der Platz in einem miserablen, lieblosen Zustand. Der Ortsbeirat 16 schlägt deswegen ein Gesamtkonzept für die Neugestaltung vor, um den Platz schöner und attraktiver für Alt und Jung zu machen und um eine bessere Nutzung dieser großen Fläche mitten im Stadtteil zu erreichen. Ziel ist es, den Marktplatz so zu gestalten, dass er einerseits für spielerische und sportliche Aktivitäten optimiert und andererseits wieder schöner und einladender gestaltet wird, damit sich auch in Zukunft dort gerne Menschen aufhalten und verweilen. Zudem soll der Platz über die bisherigen Nutzungen hinaus zusätzliche neue Angebote für die Bevölkerung machen, beispielsweise durch öffentliche Toiletten oder E-Ladestationen. Folgende Hinweise, Vorschläge und Ideen seitens des Ortsbeirates sollten soweit als möglich Berücksichtigung finden: I. Ist-Zustand des Berger Marktplatzes 1. Die Spielplatzgeräte wurden nach und nach, teilweise schon vor Jahren, abgebaut und nicht mehr erneuert. Ein großer Teil des Spielplatzes, gut ein Drittel, kann somit nicht mehr genutzt werden. Gleichwohl ist der Spielplatz immer gut besucht, die fehlenden Spielgeräte müssten dringend erneuert, aber auch ergänzt und aufgestockt werden. 2. Die Skateboardpipe ist schon über 20 Jahre alt. Sie wird aktuell zum Klettern, darauf Herumfahren mit Skateboard, Fahrrad oder Roller und zum Rumrutschen genutzt. Kinder und Jugendliche frequentierten die Rampe stark, die jedoch nicht mehr zeitgemäß und auch nicht ausreichend ist. 3. Die Pump-Track-Bahn, die zeitweise auf dem Marktplatz stand, ist von der Stadt einfach abgebaut worden, ohne jegliche Ersatzvornahme. 4. Der Boden vor dem einzigen Basketballkorb ist uneben und lädt nicht zum Spielen ein. Auch die beiden Fußballtore sind lieblos auf dem Marktplatz hingestellt und werden eher von Kleinkindern zum Klettern benutzt als von Jugendlichen zum Kicken. 5. Es gibt kaum Sitzmöglichkeiten auf dem Berger Marktplatz, außer auf dem Spielplatz und einer Bank vor dem Jugendhaus. Somit gibt es gerade für ältere Bürger, die sich auch die Aktivitäten der Jüngeren, z. B. ihrer Kinder und Enkel, anschauen wollen, keine Möglichkeit, entspannt an einem schattigen Plätzchen zu verweilen. 6. Im Sommer ist der Platz staubig und uneben, im Winter ist der Platz schlammig und matschig. II. Neugestaltung 1. Ein eingezäunter Multifunktionsplatz für Fußball, Basketball und Volleyball usw. mit einem geeigneten Bodenbelag könnte z. B. zwischen dem zum Nordring hin gelegenen Feuerwehrhaus und Jugendhaus aufgebaut werden. 2. Es müssen nicht nur die alten, abgebauten Spielgeräte ersetzt werden, sondern es müssen neue, moderne Spielgeräte aufgestellt werden, die den heutigen Ansprüchen genügen. Im Bereich des Spielplatzes können auch einige neue Bäume gepflanzt werden, ohne dass dadurch die Nutzung der Spielmöglichkeiten für die Kinder beeinträchtigt wird. 3. Z. B. an der Stelle, wo einst die Pump-Track-Bahn stand, könnte ein kleiner Skatepark mit Mulden und Hügeln eingerichtet werden, auf der sich Hindernisse wie z. B. Kanten, Geländer und Rampen befinden. Hier kann man dann mit allem, was rollt darauf herumfahren und spielen. Dieser Park könnte mit Bäumen am Rand beschattet werden, wenn die Stadt sicherstellen kann, dass die Früchte der Bäume von der Stadt aus der Bahn regelmäßig entfernt werden, um Unfälle zu vermeiden. 4. Unter den schon vorhandenen und gegebenenfalls noch zu ergänzenden Bäumen auf der Westseite des Platzes könnten zwei Boulebahnen errichtet werden, die auch für Boccia und andere Spiele geeignet sind. Hier können dann auch in lockerer Gestaltung Spieltische, Tischtennisplatten, ein Feld für Schach und Ähnliches errichtet werden. 5. Sitzmöglichkeiten in aufgelockerter Gestaltung zum Ausruhen der Spieler und für Zuschauer sowie für betreuende (Groß-) Eltern sollten mit eingeplant und errichtet werden. 6. Ein ausreichend großer Bereich in der Mitte des Platzes muss jedoch für den jährlich stattfindenden Berger Markt weiterhin zur Verfügung stehen, um hier das Festzelt, Fahrgeschäfte und Buden aufzustellen. Hierzu ist der Grund des Marktplatzes neu herzurichten in einer Art und Weise, die ein leichtes Versickern von Regenwasser ermöglicht, ohne dass der Platz Stolperfallen oder Hindernisse für Kinder und Jugendliche und für den Berger Markt bietet. Bäume dürfen in dem Bereich, in dem der Berger Markt aufgebaut wird, nicht errichtet werden! Diese Fläche in der Mitte des Berger Marktplatzes ist auch für andere Zwecke und Veranstaltungen zu nutzen, z. B. für einen Weihnachtsbaumverkauf, Oldtimer-Show, Außenveranstaltungen des Jugendhauses und dergleichen. 7. Eine öffentliche Toilettenanlage ist vorzusehen. Sie könnte errichtet werden in Nähe des Feuerwehrhauses und/oder des Jugendhauses, da für beide Gebäude ja bereits eine Erschließung und die Entsorgung vorhanden ist. Die öffentliche Toilettenanlage sollte nach dem neuen Toilettenkonzept der Stadt Frankfurt am Main errichtet werden - unter Inanspruchnahme öffentlicher Fördermittel auch mit einer Behindertentoilette. 8. Im Übrigen sollte der gesamte Platz landschaftsgärtnerisch mit Bäumen, Pflanzen und Pflaster so ausgestaltet werden, dass er nicht nur schöner wird und zum Verweilen einlädt, sondern dass sich auch zukünftig kein intensiver Pflegeaufwand ergibt, weil die Stadt nicht in der Lage ist, eine solche Pflege dauerhaft zu leisten. 9. Fitnessgeräte sowohl für Senioren als auch für Jugendliche können zusammenhängend oder verteilt auf einzelne Stellen in die Ausgestaltung des Berger Marktplatzes integriert werden. 10. Im westlichen Bereich des Platzes zur Schönecker Straße hin, wo derzeit bereits Autos abgestellt werden, sollte möglichst eine ganze Parkreihe mit E-Ladestationen ausgestattet werden. Dies gilt auch für die schon vorhandenen Parkplätze am nördlichen Rand und am südlichen Rand des Berger Marktplatzes, wobei diese Parkplätze nicht nur von Benutzern und Besuchern des Berger Marktplatzes, sondern auch von Anwohnern und vor allem im südlichen Bereich auch von Besuchern des angrenzenden Berger Friedhofs genutzt werden. 11. Angedacht und geprüft werden sollte auch die Möglichkeit, ob beispielsweise in Verbindung mit der öffentlichen Toilettenanlage ein Kiosk oder Café errichtet werden könnte, das auch die vielen Bewohner in der Umgebung vielleicht mit einem gewissen Grundbedarf versorgen könnte, da sich im gesamten Osten des Stadtteils Bergen kein einziges Einzelhandelsgeschäft mehr befindet. Quelle: Google Earth 1. Eingezäunter Bolz -und Basketballplatz 2. Kinderspielplatz - Klettergerüste, Rutschbahn, Schaukel, Sandkasten, Tischtennisplatten 3. Kleiner Skatepark mit Mulden und Hügeln 4. 2 Boule-Bahnen 5. Schattige Sitzgelegenheiten mit vielleicht einem Kiosk oder Café-Lage am Eingang zum Marktplatz auch für Friedhofsbesucher gut zu erreichen. 6. Ausreichend Platz für das Festzelt anlässlich Berger Markt, wasserdurchlässiger Belag 7. Toilettenanlage mit Behindertentoilette, barrierefrei 8. Bäume und Sitzgelegenheiten 9. Fitnessgeräte für Senioren und Jugendliche 10. E-Lade-Station Quelle: Gartenbaum.de Quelle: Hamburger Wochenblatt.de Quelle: eigenes Foto Quelle: Wikipedia Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Beratung im Ortsbeirat: 16 Versandpaket: 27.09.2023 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 12.10.2023, TO I, TOP 27 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 395 wird bis zu den Etatberatungen zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= Beratung); LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) 21. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 17.10.2023, TO I, TOP 33 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 395 wird bis zu den Etatberatungen zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen CDU, LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ELF (= Beratung) 28. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 27.06.2024, TO I, TOP 115 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 395 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD und Volt gegen CDU, Linke und BFF-BIG (= Annahme); FRAKTION (= Votum im Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme) 28. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 02.07.2024, TO I, TOP 66 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 395 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke und BFF-BIG (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= vereinfachtes Verfahren) FRAKTION (= Annahme) Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) 33. Sitzung des OBR 16 am 05.11.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 16 am 03.12.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 16 am 21.01.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 16 am 18.02.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 16 am 25.03.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 16 am 29.04.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 16 am 27.05.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 16 am 24.06.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OF (Antrag Ortsbeirat )

Bußgeldflut in Bergen-Enkheim

07.09.2023 · Aktualisiert: 17.10.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.09.2023, OF 207/16 Betreff: Bußgeldflut in Bergen-Enkheim An vielen Stellen in Bergen-Enkheim häufen sich die, von den Ordnungsbehörden erteilten Bußgelder für falsches Parken, obwohl nicht anders geparkt wird, als bisher üblich. Verzweifelte ANWOHNER wenden sich an den Ortsbeirat mit der Bitte um Unterstützung. Aktuell hat sich im Bereich Am Weißen Turm / Usastraße eine Bürgerinitiative zusammengeschlossen, um Klarheiten zu finden. Eine Umfrage unter den Anwohnern ergab Anregungen, die nun vor Ort besprochen werden sollten. Der Ortsbeirat möge daher beschließen: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, baldmöglichst einen Ortstermin im Bereich Am Weißen Turm / Usastraße zu organisieren, zu dem Anwohner, Polizei, Straßenverkehrsamt und evtl. Presse sowie weitere potentiell betroffene Ämter oder Behörden eingeladen werden. Bei diesem Ortstermin sollen folgende, in einer Umfrage bei Anwohnern ermittelten Vorschläge erörtert werden: Unisono wird von den Anwohnern gefordert, das "halbhüftige" Parken auf dem Gehweg wie bisher zu erlauben. Sollte dies nicht möglich sein, votieren: 45,24 % für Versetztes Parken 33,33 % für Parkverbot auf einer Straßenseite 14,29 % für Einbahnstraßenregelung 7,14 % sind Uneinsichtig Begründung: Seit einigen Monaten häufen sich die Beschwerden von verärgerten Bürgerinnen und Bürgern aus der Röhrborngasse, Am Weißen Turm und andere Bergen-Enkheimer Straßen, weil von Seiten der Stadt Frankfurt ein besonderes Augenmerk auf verbotenes halbhüftiges Parken geworfen wird und Bergen-Enkheim davon ganz besonders betroffen zu sein scheint. Der Ortsbeirat hatte diesbezüglich bereits vor einigen Monaten, als erste Beschwerden eingingen nachgefragt, warum so streng geahndet wird und auch in der Stadtverordnetenversammlung war das "verbotene halbhüftige Parken auf Gehwegen" bereits ein Thema. Die Antworten aus dem Magistrat waren vielschichtig und haben andernorts sogar dazu geführt, dass Halteverbote expliziter ausgeschildert wurden und weitere Parkplätze weggefallen sind. Dem Ortsbeirat ist bekannt, dass Gehwege Sonderwege für Fußgänger/innen sind und Parken auf Gehwegen unzulässig ist, außer es ist explizit mittels Bodenmarkierung oder Verkehrszeichen erlaubt. Gemäß StVO darf das Parken auf dem Gehweg aber nur zugelassen werden, wenn genügend Platz (im Normalfall 2,50 Meter) für den ungehinderten Verkehr von Fußgängern ggf. mit Kinderwagen oder Rollstuhlfahrern bleibt. Weiterhin seien Gehwege nicht so belastbar wie Straßen, weshalb das stetige Gewicht von Fahrzeugen die Gehwege beschädigen würden. Auch die Sichtweise und Erwartungshaltung der Bevölkerung habe sich verändert, was die Ahndung solcher Parkverstöße angeht. Es würde allgemein verstärkt gefordert, den Bedürfnissen schwächerer Verkehrsteilnehmender mehr Priorität beizumessen, was auch zu einer veränderten Aufgabenwahrnehmung der städtischen Verkehrspolizei führt. Bei dem Ortstermin soll im Allgemeinen über die Situation im Allgemeinen und die Wünsche der Betroffenen im Besonderen eingegangen werden. Antragsteller: WBE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 16 am 19.09.2023, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage OF 207/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: WBE

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Neugestaltung Marktplatz Bergen-Enkheim

04.09.2023 · Aktualisiert: 17.10.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.09.2023, OF 205/16 Betreff: Neugestaltung Marktplatz Bergen-Enkheim Der Ortsbeirat möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, zu beschließen, den Magistrat aufzufordern, ein Gesamtkonzept für die Neugestaltung des Marktplatzes in Bergen in Abstimmung mit dem Ortsbeirat 16 zu erstellen und dieses Nutzungskonzept baldmöglichst umzusetzen. Hierfür sollen bereits Planungsmittel in den Haushalt 2024 und Mittel für die erforderlichen Baumaßnahmen in den Haushalt 2025 in ausreichender Höhe eingestellt werden. Begründung: Der Marktplatz in Bergen wird begrenzt im Norden von dem Nordring, im Osten von der Erlenseer Straße, im Süden von der Straße Berger Marktplatz und im Westen von der Schöneckerstraße. Der Berger Marktplatz ist bereits heute schon ein wichtiger Treffpunkt im Ortsteil, an dem sich Menschen jeden Lebensalters aufhalten und treffen. Einmal im Jahr findet auf dem Berger Marktplatz der Berger Markt mit seiner jahrhundertealten Tradition statt. Zur nördlichen Grenze hin befinden sich die Gebäude der Freiwilligen Feuerwehr Bergen und das Jugendhaus. Leider ist der Platz in einem miserablen lieblosen Zustand und der Ortsbeirat 16 schlägt deswegen ein Gesamtkonzept für die Neugestaltung vor, um den Platz schöner und attraktiver für Alt und Jung zu machen und um eine bessere Nutzung dieser großen Fläche mitten im Stadtteil zu erreichen. Ziel ist es, den Marktplatz so zu gestalten, dass er einerseits für spielerische und sportliche Aktivitäten optimiert und andererseits wieder schöner und einladender gestaltet wird, damit sich auch in Zukunft dort gerne Menschen aufhalten und verweilen. Zudem soll der Platz über die bisherigen Nutzungen hinaus zusätzliche neue Angebote für die Bevölkerung machen, beispielsweise durch öffentliche Toiletten oder E-Ladestationen. Folgende Hinweise, Vorschläge und Ideen seitens des Ortsbeirates sollten so weit als möglich Berücksichtigung finden: I. Ist-Zustand des Berger Marktplatzes 1. Die Spielplatzgeräte wurden nach und nach, teilweise schon vor Jahren, abgebaut und nicht mehr erneuert. Ein großer Teil des Spielplatzes, gut ein Drittel, kann somit nicht mehr genutzt werden. Gleichwohl ist der Spielplatz immer gut besucht, die fehlenden Spielgeräte müssten dringend erneuert, aber auch ergänzt und aufgestockt werden. 2. Die Skatebordpipe ist schon über 20 Jahre alt. Sie wird aktuell zum Klettern, darauf Herumfahren mit Skatebord, Fahrrad oder Roller und zum Rumrutschen genutzt. Kinder und Jugendliche frequentierten die Rampe stark, die jedoch nicht mehr zeitgemäß und auch nicht ausreichend ist. 3. Die Pump-Track-Bahn, die zeitweise auf dem Marktplatz stand, ist von der Stadt einfach abgebaut worden ohne jegliche Ersatzvornahme. 4. Der Boden vor dem einzigen Basketballkorb ist uneben und lädt nicht zum Spielen ein. Auch die beiden Fußballtore sind lieblos auf dem Marktplatz hingestellt und werden eher von Kleinkindern zum Klettern benutzt als von Jugendlichen zum Kicken. 5. Es gibt kaum Sitzmöglichkeiten auf dem Berger Marktplatz, außer auf dem Spielplatz und außer einer Bank vor dem Jugendhaus. Somit gibt es gerade für ältere Bürger, die sich auch die Aktivitäten der Jüngeren, z.B. ihrer Kinder und Enkel, anschauen wollen, keine Möglichkeit entspannt an einem schattigen Plätzchen zu verweilen. 6. Im Sommer ist der Platz staubig und uneben, im Winter ist der Platz schlammig und matschig. II. Neugestaltung 1. Ein eingezäunten Multifunktionsplatz für Fußball, Basketball und Volleyball usw. mit einem geeigneten Bodenbelag könnte z.B. zwischen dem zum Nordring hin gelegenen Feuerwehrhaus und Jugendhaus aufgebaut werden, siehe Foto 3. 2. Es müssen nicht nur die alten, abgebauten Spielgeräte, ersetzt werden, sondern es müssen neue moderne Spielgeräte aufgestellt werden, die den heutigen Ansprüchen genügen. Im Bereich des Spielplatzes können auch einige neue Bäume gepflanzt werden, ohne dass dadurch die Nutzung der Spielmöglichkeiten für die Kinder beeinträchtigt wird, s. Foto 1. 3. Z.B. an der Stelle, wo einst die Pump-Track-Bahn stand, könnte ein kleiner Skatepark mit Mulden und Hügeln eingerichtet werden, auf der sich Hindernisse wie z.B. Kanten, Geländer und Rampen befinden. Hier kann man dann mit allem, was rollt darauf herumfahren und spielen, siehe Foto 2. Dieser Park könnte mit Bäumen am Rand beschattet werden, wenn die Stadt sicherstellen kann, dass die Früchte der Bäume von der Stadt aus der Bahn regelmäßig entfernt werden, um Unfälle zu vermeiden. 4. Unter den schon vorhandenen und gegebenenfalls noch zu ergänzenden Bäumen auf der Westseite des Platzes könnten zwei Boulebahnen errichtet werden, die auch für Boccia und andere Spiele geeignet sind. Hier können dann auch in lockerer Gestaltung Spieltische, Tischtennisplatten, ein Feld für Schach und ähnliches errichtet werden, siehe Foto 4. 5. Sitzmöglichkeiten in aufgelockerter Gestaltung zum Ausruhen der Spieler und für Zuschauer sowie für betreuende (Groß-) Eltern sollten mit eingeplant und errichtet werden. 6. Ein ausreichend großer Bereich in der Mitte des Platzes muss jedoch für den jährlich stattfindenden Berger Markt weiterhin zur Verfügung stehen, um hier das Festzelt, Fahrgeschäfte und Buden aufzustellen. Hierzu ist der Grund des Marktplatzes neu herzurichten in einer Art und Weise, die ein leichtes Versickern von Regenwasser ermöglicht, ohne dass der Platz Stolperfallen oder Hindernisse für Kinder und Jugendliche und für den Berger Markt bietet. Bäume dürfen in dem Bereich, in dem der Berger Markt aufgebaut wird, nicht errichtet werden! Diese Fläche in der Mitte des Berger Marktes ist auch für andere Zwecke und Veranstaltungen zu nutzen, z.B. für einen Weihnachtsbaumverkauf, Oldtimer Show, Außenveranstaltungen des Jugendhauses und dergleichen. 7. Eine öffentliche Toilettenanlage ist vorzusehen. Sie könnte errichtet werden in Nähe des Feuerwehrhauses und/oder des Jugendhauses, da für beide Gebäude ja bereits eine Erschließung und die Entsorgung vorhanden ist. Die öffentliche Toilettenanlage sollte nach dem neuen Toilettenkonzept der Stadt Frankfurt am Main errichtet werden - unter Inanspruchnahme öffentlicher Fördermittel auch mit einer Behindertentoilette. 8. Im Übrigen sollte der gesamte Platz jedoch landschaftsgärtnerisch mit Bäumen, Pflanzen und Pflaster so ausgestaltet werden, dass er nicht nur schöner wird und zum Verweilen einlädt, sondern dass sich auch zukünftig kein intensiver Pflegeaufwand ergibt, weil die Stadt nicht in der Lage ist, eine solche Pflege dauerhaft zu leisten. 9. Fitnessgeräte sowohl für Senioren als auch für Jugendliche können zusammenhängend oder verteilt auf einzelne Stellen in die Ausgestaltung des Berger Marktplatzes integriert werden. 10. Im westlichen Bereich des Platzes zur Schöneckerstraße hin, wo derzeit bereits Autos abgestellt werden, sollte möglichst eine ganze Parkreihe mit E-Ladestationen ausgestattet werden. Dies gilt auch für die schon vorhandenen Parkplätze am nördlichen Rand und am südlichen Rand des Berger Marktplatzes, wobei diese Parkplätze nicht nur von Benutzern und Besuchern des Berger Marktplatzes, sondern auch von Anwohnern und vor allem im südlichen Bereich auch von Besuchern des angrenzenden Berger Friedhofs genutzt werden. 11. Angedacht und geprüft werden sollte auch die Möglichkeit, ob beispielsweise i.V.m. der öffentlichen Toilettenanlage ein Kiosk oder Cafe errichtet werden könnte, dass auch die vielen Bewohner in der Umgebung vielleicht mit einem gewissen Grundbedarf versorgen könnte, da sich im gesamten Osten des Stadtteils Bergen kein einziges Einzelhandelsgeschäft mehr befindet. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 16 am 19.09.2023, TO I, TOP 11 Die Vorlage wird zum gemeinsamen Antrag von WBE, CDU, GRÜNE, SPD und BFF erklärt. Beschluss: Anregung OA 395 2023 Die Vorlage OF 205/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Parkbuchten an der Vilbeler Landstraße 25 bis 17

26.08.2023 · Aktualisiert: 20.09.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.08.2023, OF 487/11 Betreff: Parkbuchten an der Vilbeler Landstraße 25 bis 17 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gefragt, welchen verkehrsrechtlichen Status die augenscheinlichen Parkbuchten entlang der Vilbeler Landstraße 25-17 haben: Sind es Parkbuchten zum Parken? Wenn ja, wieso ist dann kein Zeichen 315 angebracht? Oder sind es Grünstreifenflächen? Wenn ja, wieso sind diese dann nicht begrünt, sondern sandig und sehen wie Parkbuchten aus? Begründung: Es handelt sich um die sandigen Flächen zwischen den Bäumen, die Fuß- und Radweg von der Straße abgrenzen. Sie befinden sich vor den vor etwa fünf Jahren gebauten Reihenhäusern. Augenscheinlich handelt es sich um Parkbuchten. Ein Zeichen 315 ist nicht angebracht. Dieses findet sich erst ab der Hausnummer 17 in absteigende Richtung. Die Anwohner erhalten gelegentlich Strafzettel beim Abstellen von PKW. Die Rechtslage ist unklar. Optisch sehen die Flächen wie benutzbare Parkbuchten aus, welche den erfahrenen Autofahrer dazu veranlassen, davon auszugehen, dort parken zu dürfen. Dem widerspricht dann das gelegentliche Ausstellen von Strafzetteln. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 11 am 11.09.2023, TO I, TOP 12 Beschluss: Auskunftsersuchen V 735 2023 Die Vorlage OF 487/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Keine Öffnung des Berger Wegs/Klingenwegs nach Bergen

11.07.2023 · Aktualisiert: 11.06.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.07.2023, OM 4256 entstanden aus Vorlage: OF 197/16 vom 26.06.2023 Betreff: Keine Öffnung des Berger Wegs/Klingenwegs nach Bergen Der Magistrat wird aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass der Berger Weg/Klingenweg nicht als Einbahnstraße nach Bergen freigegeben wird. Begründung: Der Frankfurter Presse vom 23.06.23 ist zu entnehmen, dass das Verkehrsdezernat plant, den Berger Weg/Klingenweg zur Einbahnstraße zu machen und die Linie 83 (Lohrberg-Bus) über Bergen zur Friedberger Landstraße fahren zu lassen. Eine Probefahrt soll noch vor den Sommerferien stattfinden (Frankfurter Neue Presse, 23.06.23/Lokales Sommer, Sonne, sinnlose Staus, Keine Lösung für den Lohrberg in Sicht - Erneut Vorstoß für Ringbus-Linie). Die Maßnahme soll ergriffen werden, um das sommerliche Verkehrschaos am Lohrberg zu beruhigen. Eine Öffnung des Berger Wegs/Klingenwegs nach Bergen würde ein enormes Verkehrsaufkommen nach Bergen in ein Wohngebiet bewirken. Das Wohngebiet rund um den Berger Teil des Klingenwegs ist durch verkehrsberuhigende Maßnahmen gekennzeichnet. 30er-Zone, Spielstraßen und versetzte Haltebuchten machen das Straßenbild aus. Auch wurde die Schranke vor ca. zwei Jahrzehnten aus gutem Grund dort eingerichtet. Es ist den Anwohnerinnen und Anwohnern verständlicherweise weder zu vermitteln noch zuzumuten, warum in Zeiten von Umwelt- und Naturschutz sowie Verkehrsberuhigung im Frankfurter Innenstadtbereich ein Wohngebiet im Außenbezirk direkt an einem Naherholungsgebiet für motorisierten Durchgangsverkehr geöffnet werden soll. Der Berger Weg/Klingenweg wird als Fahrradstrecke stark genutzt und zwischen dem motorisierten Verkehr und den Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrern auf dem einspurigen Weg würde ein erhöhtes Unfallrisiko entstehen. Das Busangebot für Besucher des Lohrbergs würde durch die vorgeschlagene Lösung unattraktiver gemacht werden, da sich die Fahrtzeit deutlich erhöht. Generell wird eine Abstimmung mit dem und Einbindung des Ortsbeirates 16 als dringend erforderlich angesehen. Insbesondere auf Grund der Tatsache, dass es sich bei dem Berger Weg/Klingenweg um eine hochfrequentierte Wander- und Radstrecke handelt, setzt sich der Ortsbeirat Bergen-Enkheim für eine klare Einschränkung des motorisierten Individualverkehrs ein. Mit einem Konzept, welches mobilitätseingeschränkten Menschen und Gartennutzerinnen und Gartennutzern eine angenehme Anfahrt mittels Auto ermöglicht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2023, ST 2231 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Trinkbrunnen BergenEnkheim

11.07.2023 · Aktualisiert: 05.12.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.07.2023, OM 4257 entstanden aus Vorlage: OF 198/16 vom 26.06.2023 Betreff: Trinkbrunnen Bergen-Enkheim Der Magistrat setzt sich dafür ein, dass an der Endhaltestelle der U-Bahn-Station "Enkheim" und auf dem Schelmenburgplatz/Ecke Marktstraße in Bergen ein Trinkbrunnen aufgestellt wird. Begründung: Der Hessische Hitzeaktionsplan (HHAP) beinhaltet auch Empfehlungen für die kommunale Ebene. Bis 2025 sollen Landkreise und Städte eigene Hitzeaktionspläne erstellen. In Hitzeaktionsplänen werden auch langfristige Maßnahmen der Infrastrukturveränderung gefordert (siehe Hochschule Fulda, Arbeitshilfe zur Entwicklung und Implementierung eines Hitzeaktionsplans für Kommunen, 2023) Ein Trinkbrunnen zählt zu solchen Maßnahmen. Die zwei vorgeschlagenen Standorte bündeln verschiedene Vorteile: - Die U-Bahn-Station als auch die Busstation Marktstraße/Landgraben unweit des Schelmenburgplatzes wird von vielen Nahverkehrsteilnehmern genutzt. - Die Stationen sind für die Bürgerinnen und Bürger des Stadtteils gut zugänglich und zentral. - Ein Brunnen ist durch die vorhandenen Wasseranschlüsse relativ einfach zu errichten. In den sommerlichen Hitzephasen müssen Schutzmaßnahmen für die Bürgerinnen und Bürger ergriffen werden. Die Standorte sind für eine solche Maßnahmen besonders geeignet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.08.2023, ST 1776 Anregung an den Magistrat vom 05.11.2024, OM 6031 Aktenzeichen: 79-2

OF (Antrag Ortsbeirat )

Trinkbrunnen Enkheim

26.06.2023 · Aktualisiert: 14.07.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.06.2023, OF 198/16 Betreff: Trinkbrunnen Enkheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat setzt sich dafür ein, dass an der Endhaltestelle U-Bahn-Station Enkheim und auf dem Schelmenburgplatz/Ecke Marktstraße in Bergen ein Trinkbrunnen aufgestellt wird. Begründung: Der Hessische Hitzeaktionsplan (HHAP) beinhaltet auch Empfehlungen für die kommunale Ebene. Bis 2025 sollen Landkreise und Städte eigene Hitzeaktionspläne erstellen. In Hitzeaktionsplänen werden auch langfristige Maßnahmen der Infrastrukturveränderung gefordert (siehe Hochschule Fulda, Arbeitshilfe zur Entwicklung und Implementierung eines Hitzeaktionsplans für Kommunen, 2023) Ein Trinkbrunnen zählt zu solchen Maßnahmen. Die zwei vorgeschlagenen Standorte bündeln verschiedene Vorteile: - Die U-Bahn-Station als auch die Bus-Station Marktstraße/Landgraben unweit des Schelmenburgplatzes wird von vielen Nahverkehrsteilnehmern genutzt - Die Stationen ist für die Bürger*innen des Stadtteils gut zugänglich und zentral - Ein Brunnen ist durch die vorhandenen Wasseranschlüsse relativ einfach zu errichten. In den sommerlichen Hitzephasen müssen Schutzmaßnahmen für die Bürger*innen ergriffen werden. Die Standort sind für eine solche Maßnahmen besonders geeignet. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 16 am 11.07.2023, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4257 2023 Die Vorlage OF 198/16 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Betreff in "Trinkbrunnen Bergen-Enkheim" geändert wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Keine Öffnung des Berger Wegs nach Bergen

26.06.2023 · Aktualisiert: 14.07.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.06.2023, OF 197/16 Betreff: Keine Öffnung des Berger Wegs nach Bergen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat setzt sich dafür ein, dass der Berger Weg nicht als Einbahnstraße nach Bergen freigegeben wird. Der Frankfurter Presse vom 23.06.23 ist zu entnehmen, dass das Verkehrsdezernat plant, den Berger Weg zur Einbahnstraße zu machen und die Linie 83 (Lohrberg-Bus) über Bergen zur Friedberger Landstraße fahren zu lassen. Eine Probefahrt soll noch vor den Sommerferien stattfinden (Frankfurter Neue Presse, 23.06.23 /Lokales Sommer, Sonne, sinnlose Staus, Keine Lösung für den Lohrberg in Sicht - Erneut Vorstoß für Ringbus-Linie). Die Maßnahme soll ergriffen werden, um das sommerliche Verkehrschaos am Lohrberg zu beruhigen. Eine Öffnung des Berger Weg nach Bergen würde ein enormes Verkehrsaufkommen nach Bergen in ein Wohngebiet bewirken. Das Wohngebiet rund um den Berger Teil des Klingenwegs ist durch verkehrsberuhigende Maßnahmen gekennzeichnet: 30er Zone, Spielstraßen und versetzte Haltebuchten machen das Straßenbild aus. Auch wurde die Schranke vor ca. zwei Jahrzehnten aus gutem Grund dort eingerichtet. Es ist den Anwohner*innen verständlicherweise weder zu vermitteln noch zuzumuten, warum in Zeiten von Umwelt- & Naturschutz und Verkehrsberuhigung im Frankfurter Innenstadtbereich ein Wohngebiet im Außenbezirk direkt an einem Naherholungsgebiet für motorisierten Durchgangsverkehr geöffnet werden soll. Der Berger Weg wird als Fahrradstrecke stark genutzt und ein erhöhtes Unfallrisiko würden zwischen dem motorisierten Verkehr und den Fahrradfahrer*innen auf dem einspurigen Weg entstehen. Das Busangebot an Besucher des Lohrbergs würde durch die vorgeschlagene Lösung unattraktiver gemacht werden, da sich die Fahrtzeit deutlich erhöht. Generell wird eine Abstimmung mit dem und Einbindung des Ortsbeirat 16 als dringend erforderlich angesehen. Insbesondere auf Grund der Tatsache, dass es sich bei dem Berger Weg um eine hochfrequentierte Wander- & Radstrecke handelt, setzt sich der Ortsbeirat Bergen-Enkheim für eine klare Einschränkung des motorisierten Individualverkehrs ein. Mit einem Konzept, welches mobilitätseingeschränkten Menschen und Gartennutzer*innen eine angenehme Anfahrt mittels Auto ermöglicht. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 16 am 11.07.2023, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4256 2023 Die Vorlage OF 197/16 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass jeweils für die Worte "Berger Weg" die Worte "Berger Weg/Klingenweg" eingefügt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Naherholung in der Berger Gemarkung wieder zu einem schönen Erlebnis machen - Sanierung der Rad-, Wander- und Wirtschaftswege

13.06.2023 · Aktualisiert: 02.08.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.06.2023, OM 4079 entstanden aus Vorlage: OF 190/16 vom 16.05.2023 Betreff: Naherholung in der Berger Gemarkung wieder zu einem schönen Erlebnis machen - Sanierung der Rad-, Wander- und Wirtschaftswege Der Magistrat wird gebeten, die befestigten Rad-, Wander- und Wirtschaftswege in der Berger Feldgemarkung nördlich der Bundesstraße 521 Richtung Bad Vilbeler Wald zu sanieren. Betroffene Wege: Landgraben, "nördlicher Höhenweg", "Erzenweg", Weg durch die Flur "Die Baumloh", Wege durch die Flure "An der Eisernen Hand", "Am Hohen Stein", "Bei der Heckloh" und "Dorfelder Weg", "Gronauer Weidweg" und " Diebsweg" ab der Bundesstraße 521 in Richtung Bad Vilbel. Begründung: Die Wege sind nach jahrelanger Vernachlässigung in einem desolaten Zustand und somit von Wanderern, Radfahrern und den örtlichen Landwirten nicht mehr gefahrlos nutzbar. In den genannten Wegen sind Schlaglöcher, abgebrochene Ränder und gerissene Fahrbahndecken zu finden. Dort sammelt sich immer wieder Wasser und macht es unmöglich zu wandern oder Rad zu fahren. Dieser Zustand lädt nicht zu schönen Ausflügen in das Naherholungsgebiet von Bergen-Enkheim ein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.08.2023, ST 1795 Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 646 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 16 am 23.04.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 66-2

OF (Antrag Ortsbeirat )

Wilde und illegale Nutzung im Landschaftsschutzgebiet Zone I zwischen Vilbeler Landstrağe, Florianweg und Taschnerstrağe

13.06.2023 · Aktualisiert: 04.10.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 13.06.2023, OF 193/16 Betreff: Wilde und illegale Nutzung im Landschaftsschutzgebiet Zone I zwischen Vilbeler Landstrağe, Florianweg und Taschnerstrağe Der Ortsbeirat möge beschlieğen: Der Magistrat wird aufgefordert zu prüfen und zu berichten, wann er endlich die wilden und illegalen Nutzungen im Landschaftsschutzgebiet Zone I in Enkheim beenden wird. Begründung: In dem vorbezeichneten Gebiet zwischen der Vilbeler Landstrağe im Westen, dem Florianweg im Norden und der Taschnerstrağe im Süden befinden sich seit Jahrzehnten viele Kleingärten (keine Kleingarten-Anlage) und hausnahen Gärten. Diese wurde ursprünglich von dem jeweiligen Eigentümer der Grundstücke genutzt. Seit vielen Jahren werden diese Grundstücke aber von nicht nutzungsberechtigten Personen besetzt, die diese Grundstücke illegal für sich nutzen. Dabei werden neben einer gärtnerischen Nutzung diese Grundstücke im Landschaftsschutzgebiet Zone I verwendet zur illegalen Errichtung von Gartenhütten, Grillplätzen, Materialablagerungen, Abstellen von Fahrzeugen aller Art und vielen weiteren Tätigkeiten, die grundsätzlich in einem Landschaftsschutzgebiet nicht gestattet sind. Gleichwohl unternimmt die Stadt Frankfurt am Main, obwohl seit vielen Jahren immer wieder vom Ortsbeirat und den betroffenen Eigentümern hierzu aufgefordert, nichts, um die illegale Nutzung zu beenden. Begründet wird dies unter anderem damit, dass die Stadt nicht über genügend Personal verfüge. Hierbei handelt es sich um eine offensichtliche Ausrede, denn in anderen Gebieten, in denen sich die rechtmäğigen Eigentümer von Grundstücken möglicherweise Verstöğe gegen Bestimmungen des Landschaftsschutzes zu Schulden kommen lassen, werden diese von der Stadt verfolgt bis hin zur Beseitigung der rechtswidrigen Nutzung. In dem betroffenen Gebiet in Enkheim, in dem ja nicht nur gegen Bestimmungen für ein Landschaftsschutzgebiet verstoğen, sondern auch die Eigentümer durch illegale Nutzung in Ihren Rechten beeinträchtigt werden, unternimmt die Stadt Frankfurt dem gegenüber nichts. Damit verstöğt die Stadt Frankfurt am Main eklatant gegen ihre Verpflichtung, Verstöğe jeglicher Art im Stadtgebiet gleichermağen zu ahnten und unrechtmäğige Nutzungen dann überall im Stadtgebiet zu unterbinden. Denn die geschädigten Eigentümer selbst haben keinerlei Chance, die illegale Nutzung ihrer Grundstücke selbst durch geeignete Mağnahmen zu beenden. (Hier können sich einzelne Fragen aus dem Antrag der WBE anschlieğen, nicht aber die Anträge zu den Ziffern 4., 5. und 6.!) Antragsteller: WBE CDU GRĜNE SPD FDP LINKE. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 18.01.2023, OF 160/16 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 16 am 13.06.2023, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung OA 367 2023 Die Vorlage OF 193/16 wird als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung beschlossen. Abstimmung: WBE, CDU, GRĜNE, SPD, FDP und BFF gegen LINKE (= Ablehnung)

Parteien: WBE, CDU, GRÜNE, SPD, FDP, LINKE.

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OA (Anregung Ortsbeirat)

Wilde und illegale Nutzung im Landschaftsschutzgebiet Zone I zwischen Vilbeler LandstraĂźe, Florianweg und TaschnerstraĂźe

13.06.2023 · Aktualisiert: 04.06.2024

S A C H S T A N D : Anregung vom 13.06.2023, OA 367 entstanden aus Vorlage: OF 193/16 vom 13.06.2023 Betreff: Wilde und illegale Nutzung im Landschaftsschutzgebiet Zone I zwischen Vilbeler LandstraĂźe, Florianweg und TaschnerstraĂźe Die Stadtverordnetenversammlung möge beschlieĂźen: Der Magistrat wird aufgefordert mitzuteilen, wann er endlich die wilden und illegalen Nutzungen im Landschaftsschutzgebiet Zone I in Enkheim beenden wird. BegrĂĽndung: In dem vorbezeichneten Gebiet zwischen der Vilbeler LandstraĂźe im Westen, dem Florianweg im Norden und der TaschnerstraĂźe im SĂĽden befinden sich seit Jahrzehnten viele Kleingärten (keine Kleingartenanlage) und hausnahe Gärten. Diese wurde ursprĂĽnglich von dem jeweiligen EigentĂĽmer der GrundstĂĽcke genutzt. Seit vielen Jahren werden diese GrundstĂĽcke aber von nicht nutzungsberechtigten Personen besetzt, die diese GrundstĂĽcke illegal fĂĽr sich nutzen. Dabei werden diese GrundstĂĽcke im Landschaftsschutzgebiet Zone I neben einer gärtnerischen Nutzung zur illegalen Errichtung von GartenhĂĽtten, Grillplätzen, fĂĽr Materialablagerungen, zum Abstellen von Fahrzeugen aller Art und fĂĽr viele weitere Tätigkeiten verwendet, die grundsätzlich in einem Landschaftsschutzgebiet nicht gestattet sind. Gleichwohl unternimmt die Stadt Frankfurt am Main, obwohl seit vielen Jahren immer wieder vom Ortsbeirat und den betroffenen EigentĂĽmern hierzu aufgefordert, nichts, um die illegale Nutzung zu beenden. BegrĂĽndet wird dies unter anderem damit, dass die Stadt nicht ĂĽber genĂĽgend Personal verfĂĽge. Hierbei handelt es sich um eine offensichtliche Ausrede, denn in anderen Gebieten, in denen sich rechtmäßige EigentĂĽmer von GrundstĂĽcken möglicherweise Verstöße gegen Bestimmungen des Landschaftsschutzes zuschulden kommen lassen, werden Verstöße von der Stadt bis hin zur Beseitigung der rechtswidrigen Nutzung verfolgt. In dem betroffenen Gebiet in Enkheim, in dem ja nicht nur gegen Bestimmungen fĂĽr ein Landschaftsschutzgebiet verstoĂźen wird, sondern auch die EigentĂĽmer durch die illegale Nutzung in ihren Rechten beeinträchtigt werden, unternimmt die Stadt Frankfurt demgegenĂĽber nichts. Damit verstößt die Stadt Frankfurt am Main eklatant gegen ihre Verpflichtung, Verstöße jeglicher Art im Stadtgebiet gleichermaĂźen zu ahnden und unrechtmäßige Nutzungen ĂĽberall im Stadtgebiet zu unterbinden. Die geschädigten EigentĂĽmer selbst haben keinerlei Chance, die illegale Nutzung ihrer GrundstĂĽcke selbst durch geeignete MaĂźnahmen zu beenden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 18.01.2023, OF 160/16 Bericht des Magistrats vom 28.08.2023, B 328 Zuständige AusschĂĽsse: Ausschuss fĂĽr Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 21.06.2023 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des Ausschusses fĂĽr Klima- und Umweltschutz am 06.07.2023, TO I, TOP 125 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschlieĂźen: Der Vorlage OA 367 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRĂśNE, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, Ă–koLinX-ELF und BFF-BIG gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme) Gartenpartei (= PrĂĽfung und Berichterstattung) 24. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 20.07.2023, TO II, TOP 62 Beschluss: Der Vorlage OA 367 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRĂśNE, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION, Ă–koLinX-ELF und BFF-BIG gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie Gartenpartei (= PrĂĽfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 3627, 24. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 20.07.2023 Aktenzeichen: 79-1

OF (Antrag Ortsbeirat )

Wilde und illegale Bebauungen im Landschaftsschutzgebiet Zone I

21.05.2023 · Aktualisiert: 15.06.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.05.2023, OF 183/16 Betreff: Wilde und illegale Bebauungen im Landschaftsschutzgebiet Zone I Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1.Welche Maßnahmen ergreift die Stadt Frankfurt, um die gesetzlichen Grundlagen (Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet) zum Schutz des Landschaftsschutzgebiets an der Vilbeler Landstraße zwischen Taschnerstraße und Florianweg in Bergen-Enkheim zu erreichen? 2. Wie viele Verstöße gegen gesetzliche Grundlagen des Landschaftsschutzes wurden in dem Bereich in den letzten Jahren registriert? 3. Um welche Verstöße handelt es sich? 4. Werden die Grundstückseigentümer über die Vorschriften (Rechte und Pflichten) in Landschaftsschutzgebieten hingewiesen? 5. Wie erfolgt diese Information und wann wurde diese letztmalig durchgeführt? 6. Welche personellen Ressourcen bestehen bei der Stadt Frankfurt zur Kontrolle der Landschaftsschutzgebiete der Zone I? 7. Wie häufig werden Kontrollgänge im Bereich der Landschaftsschutzgebiete in Bergen-Enkheim durchgeführt? 8. Wird der Zustand der einzelnen Parzellen regelmäßig festgehalten, um Veränderungen im Landschaftsschutzgebiet zu dokumentieren? 9. Was muss passieren, damit die zuständigen Behörden tätig werden? Begründung: Bei dem Gebiet zwischen der Vilbeler Landstraße zwischen Taschnerstraße und Florianweg in Bergen-Enkheim handelt es sich um ein Landschaftsschutzgebiet der Zone I. Der Ortsbeirat hatte im Jahr 2000 um eine Herabstufung von Zone II auf Zone I gebeten, um so die dort seit Jahrzehnten vorhandenen Kleingärten und hausnahen Gärten langfristig sicherzustellen und die Zugänglichkeit der öffentlichen Grünflächen gewährleistet bleibt. Leider kommt es in diesem Bereich immer wieder zu Konflikten mit Anrainern, weil die notwenigen Informationen über das richtige Verhalten in Landschaftsschutzgebieten und ausreichende regelmäßige Kontrollen fehlen. Vertreter der Unteren Naturschutzbehörde haben im Ortsbeirat mitgeteilt, dass sie keine Kapazitäten dafür haben, wirksam gegen illegale Bauten und andere Verletzungen der rechtlichen Grundlage in Landschaftsschutzgebieten der Zone I. vorzugehen, weil ihre Prioritäten in Landschaftsschutzgebieten der Zone II liegen müssten. Das kann aber nicht heißen, dass niemand die dort vorhandenen Zustände überprüft und gegen Missachtungen der Verordnungen vorgeht. Antragsteller: WBE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 18.01.2023, OF 160/16 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 16 am 13.06.2023, TO I, TOP 8 Die Vorlage OF 183/16 wird zum gemeinsamen Antrag von WBE, CDU, GRÜNE, SPD und FDP erklärt. Beschluss: Auskunftsersuchen V 690 2023 1. Die Vorlage OF 160/16 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 182/16 wurde zurückgezogen. 3. Die Vorlage OF 183/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 3. Annahme bei Enthaltung LINKE. und BFF

Partei: WBE

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Gartenhütten jetzt Dauerwohnungen?

19.05.2023 · Aktualisiert: 14.06.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.05.2023, OF 467/11 Betreff: Gartenhütten jetzt Dauerwohnungen? Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, ob entlang der Nußgartenstraße, Seckbacher Kreuzweg und Klingenweg eine schleichende Umwidmung früherer Gartenhütten zu Dauerwohnungen stattgefunden hat, was mit dem Flächennutzungsplan für diesen Grünzug unvereinbar wäre. Begründung: Entlang der genannten Straßen sind in den letzten Jahren offenbar ehemalige Gartenhütten zu festen Dauerwohnungen umfunktioniert worden, die bereits an die normale Müllabfuhr etc. angeschlossen sind. Eine solche Grundstücksnutzung verträgt sich nicht mit den für diesen Grünzug bestehenden Festsetzungen des Flächennutzungsplans und stellt dessen Umsetzung im Gegenteil für die Zukunft in Frage. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 11 am 05.06.2023, TO I, TOP 19 Beschluss: Auskunftsersuchen V 676 2023 Die Vorlage OF 467/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Naherholung in der Berger Gemarkung wieder zu einem schönen Erlebnis machen - Sanierung der Rad-, Wander- und Wirtschaftswege

16.05.2023 · Aktualisiert: 15.06.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.05.2023, OF 190/16 Betreff: Naherholung in der Berger Gemarkung wieder zu einem schönen Erlebnis machen - Sanierung der Rad-, Wander- und Wirtschaftswege Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die befestigten Rad-, Wander- und Wirtschaftswege in der Berger Feldgemarkung nördlich der Bundesstraße 521 Richtung Bad Vilbeler Wald zu sanieren. Betroffene Wege: Landgraben, Nördlicher Höhenweg, Erzenweg, Weg durch die Flur "Die Baumloh", Wege durch die Flure "An der Eisernen Hand", "Am Hohen Stein", "Bei der Heckloh" und "Dorfelder Weg", Gronauer Weidweg und Diebsweg ab der Bundesstraße 521 in Richtung Bad Vilbel. Begründung: Die Wege sind nach jahrelanger Vernachlässigung in einem desolaten Zustand und somit von Wanderern, Radfahrern und den örtlichen Landwirten nicht mehr gefahrlos nutzbar. In den genannten Wegen sind Schlaglöcher, abgebrochene Ränder und gerissene Fahrbahndecken zu finden. Dort sammelt sich immer wieder Wasser und macht es unmöglich zu wandern oder Rad zu fahren. Dieser Zustand lädt nicht zu schönen Ausflügen in das Naherholungsgebiet von Bergen-Enkheim ein. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 16 am 13.06.2023, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4079 2023 Die Vorlage OF 190/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: WBE, CDU, 2 GRÜNE, SPD, FDP, LINKE und BFF gegen 1 GRÜNE (= Ablehnung)

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Buchskulptur „Hohe Straße"

07.05.2023 · Aktualisiert: 15.06.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.05.2023, OF 185/16 Betreff: Buchskulptur "Hohe Straße" Vorgang: OM 3235/22 OBR 16; ST 215/23 Bei der Buchskulptur an der Hohen Straße handelt es sich um eine von insgesamt 18 Stationen entlang der Regionalparkroute Hohe Straße (Via Regia), die vom Regionalpark Hohe Straße e.V. (deren Mitglied auch die Stadt Frankfurt ist) gepflegt werden. In der ST 215 hat der Magistrat mitgeteilt, dass er die Unterhaltung der Skulptur aufgrund fehlender Kapazitäten schon vor einigen Jahren aufgegeben musste. Es wurde vorgeschlagen, die unansehnlich gewordene Skulptur abzubauen. Dies kommt für den Ortsbeirat 16 überhaupt nicht in Frage, stellt die Buchskulptur doch ein Alleinstellungsmerkmal Bergen-Enkheims dar. Der Ortsbeirat 16 ist deshalb dabei, ein Konzept für die Erhaltung oder für eine Neuanschaffung einer solchen Buchskulptur zu erarbeiten. Der Ortsbeirat möge deshalb beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Sieht sich der Magistrat in der Lage, den Ortsbeirat bei der Gestaltung, Herstellung und Finanzierung einer neuen, dem Stadtschreiberpreis gerecht werdenden, Buchskulptur zu unterstützen? 2. Kann der Magistrat beim Regionalpark Hohe Straße e.V. (deren Mitglied auch die Stadt Frankfurt ist) nachfragen, ob diese bereit ist, den Ortsbeirat bei der Unterhaltung oder Neuanschaffung zu unterstützen? 3. Alternativstandorte für eine sanierte oder neue Skulptur wären der Kreisverkehrsplatz Victor-Slotosch-Straße/Vilbeler Landstraße oder vor der Schelmenburg. - Sind diese Standorte aus Sicht des Magistrats möglich und - welche Genehmigungen müssten wo eingeholt werden? Begründung: Der jährlich verliehene Literaturpreis "Stadtschreiber von Bergen" gehört zu den angesehensten Stadtschreiberpreisen im deutschsprachigen Raum (FR, 21.06.2013), mit dem das Werk und das Wirken der Preisträger*innen dauerhaft gewürdigt werden soll. Die vorhandene Buchskulptur steht somit als ein sichtbares Zeichen für die Besonderheit Bergen-Enkheims und auch die Stadt Frankfurt kann sich rühmen, einen solchen Stadtschreiberpreis zu beherbergen. Die Skulptur ausgerechnet im Jubiläumsjahr des Stadtschreiberpreises abzubauen, wäre kein gutes Zeichen, im Gegenteil ist das 50. Jubiläum Grund und Anlass, die Buchskulptur wieder in einen würdigen Zustand zu versetzen oder eine neue Skulptur an einem hervorstechenden Platz zu präsentieren. Der Ortsbeirat 16 ist deshalb dabei, ein Konzept für die Erhaltung oder für eine Neuanschaffung einer solchen Buchskulptur zu erarbeiten, sieht sich aber nicht in der Lage, die Kosten für eine neue Skulptur allein zu tragen und bittet hier um Unterstützung der Stadt Frankfurt. Antragsteller: WBE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 06.12.2022, OM 3235 Stellungnahme des Magistrats vom 23.01.2023, ST 215 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 16 am 13.06.2023, TO I, TOP 10 Beschluss: Auskunftsersuchen V 691 2023 Die Vorlage OF 185/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: WBE, GRÜNE, SPD, FDP und BFF gegen CDU (= Ablehnung) Herr Lehmann war zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht anwesend.

Partei: WBE

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Haushalt 2023 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Umbau der Straßenkreuzung Vilbeler Landstraße-Borsigallee-Leuchte-Triebstraße in einen Kreisverkehr mit Öffnung und Zufahrt zur Leuchte

17.04.2023 · Aktualisiert: 17.05.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.04.2023, OF 170/16 Betreff: Haushalt 2023 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Umbau der Straßenkreuzung Vilbeler Landstraße-Borsigallee-Leuchte-Triebstraße in einen Kreisverkehr mit Öffnung und Zufahrt zur Leuchte Vorgang: OM 1381/22; ST 908/22 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In der Produktgruppe 16.03 werden die erforderlichen Mittel für die Planung und den Umbau der Straßenkreuzung Vilbeler Landstraße-Borsigallee-Leuchte-Triebstraße in Enkheim in einen Kreisel mit Öffnung zur Leuchte eingestellt. Begründung: In der Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2022, ST 908, hat der Magistrat mitgeteilt, dass es bereits eine ältere mit den städtischen Ämtern abgestimmte Planung gäbe, die bei einer Neuaufnahme der Planung überarbeitet werden müsste. Wegen konkurrierender Projekte mit höherer Priorität könne dies aber derzeit nicht in Aussicht gestellt werden. Bereits seit Jahren weist der Ortsbeirat darauf hin, dass es wegen dem Baugebiet Leuchte zu einem erhöhten Verkehrsaufkommen kommen wird und die derzeitige Verkehrsführung im Kreuzungsbereich Vilbeler Landstraße-Borsigallee-Leuchte-Triebstraße dazu führen würde, dass der Verkehr verstärkt durch die nicht dafür ausgelegten Wohnstraßen Barbarossastraße und Riedstraße geführt wird. Spätestens seit Beginn der Erschließungsmaßnahmen im Baugebiet Leuchte ist genau dies der Fall. In der Barbarossastraße und der Riedstraße ist ein erhöhtes Verkehrsaufkommen, insbesondere durch Baustellenfahrzeuge und sonstige LKW, zu beobachten. Dieser Zustand wird in den kommenden Jahren so bleiben, da im Moment erst ein Haus steht. Ist das Baugebiet dann erschlossen und bebaut, bleiben die Baufahrzeuge weg, aber dafür werden die Neu-Enkheimer die beiden Straßen benutzen müssen. Da in der heutigen Zeit viele Familien mehr als ein Auto haben, ist davon auszugehen, dass der Verkehr nicht weniger wird. Zusätzlich zum "normalen" Verkehr kommen noch die Busse der VGF aus Fahrtrichtung Bergen hinzu, die die Situation in beiden Straßen noch verschärfen, da einseitiges Parken erlaubt ist (hier soll auch nichts geändert werden, da es sich in erster Linie um Anwohner handelt). Mit einem Kreisverkehr an der o. g. Kreuzung und Öffnung der Leuchte verteilt sich der Verkehr und kann zügig abfließen. Dieser Zustand ist unhaltbar und den Anwohnern nicht mehr zu vermitteln. Der Verkehr sollte gleichmäßig verteilt werden und nicht einseitig die Bürger belasten. Deshalb wird der Magistrat gebeten, seine Prioritäten auf die aktuelle Situation anzupassen und den benötigten Kreisel schnellstmöglich einzurichten. Antragsteller: SPD WBE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.01.2022, OM 1381 Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2022, ST 908 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 16 am 02.05.2023, TO I, TOP 9 Beschluss: Etatanregung EA 96 2023 Die Vorlage OF 170/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Die Ortsvorsteherin wird gebeten, an den in der Vorlage ST 1650 vom 22.07.2022 zugesagten Ortstermin zu erinnern. Abstimmung: WBE, 4 CDU, 1 GRÜNE, SPD und FDP gegen BFF (= Ablehnung) bei Enthaltung 1 CDU und 2 GRÜNE

Parteien: SPD, WBE

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Ideen

Idee
17

U-Bahn Verlängerung von der Borsigallee nach Bergen

08.02.2025

Um die Menschen in den Stadtteilen Bergen-Enkeim und Seckbach besser an das öffentliche Netz anzuschließen, könnte eine U-Bahn über die ehemalige Straßenbahnstrecke von der Borsigallee bis nach Bergen-Enkheim fahren. Es könnte eine der derzeit nach Enkheim fahrenden U-Bahn der Linie U4 und U7 an der Haltestelle Gwinnerstraße abgezweigt werden und durch die Gwinnerstraße an der Leonhardsgasse vorbei über den Kirchbergweg zur Vilbeler Landstraße nach Bergen fahren. Somit wäre nicht nur Seckbach sondern auch Bergen besser angebunden. Diese Verbindung würde die Buslinie M43 entlasten sowie die Buslinien 41 und 44. Fotos von der ehemaligen Straßenbahnlinie gibt es auf Tramrider.de

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Blinkschilder für Geschwindigkeit

30.10.2024

Es wäre schöne wenn mal mehrere dieser Blinkschilder mit den Smileys im Nordring und Marktstrasse aufgehängt werden, da dort immer zu schnell gefahren wird in den 30 iger Zonen. Da sind 50-60kmh keine Seltenheit. Wir Anwohner mit äußerster Vorsicht aus den Ausfahrten rausfahren weil die so angeschossen kommen, da kannste guggen wie de willst auf einmal ist da einer. Danke

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U-Bahn Verlängerung von der Borsigallee nach Bergen

28.06.2024

Um die Menschen in den Stadtteilen Bergen-Enkeim und Seckbach besser an das öffentliche Netz anzuschließen, könnte eine U-Bahn über die ehemalige Straßenbahnstrecke von der Borsigallee bis nach Bergen-Enkheim fahren. Es könnte eine der derzeit nach Enkheim fahrenden U-Bahn der Linie U4 und U7 an der Haltestelle Gwinnerstraße abgezweigt werden und durch die Gwinnerstraße an der Leonhardsgasse vorbei über den Kirchbergweg zur Vilbeler Landstraße nach Bergen fahren. Somit wäre nicht nur Seckbach sondern auch Bergen besser angebunden. Diese Verbindung würde die Buslinie M43 entlasten sowie die Buslinien 41 und 44. Fotos von der ehemaligen Straßenbahnlinie gibt es auf Tramrider.de

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Fußgängerbehelfsbrücke von Fechenheim Nord zur Borsigallee

10.01.2024

Von und nach Fechenheim Nord sind sowohl die Centerschneise und der Waldweg an den Kleingärten (Borsigallee), sowie der Teufelsbruch (Wächtersbacherstraße) wegen der Bauarbeiten zum Riederwaldtunnel gesperrt. Die für den Geh- und Radverkehr ausgewiesene Umleitung führt zur Vilbeler Landstraße, was einen Mehrweg von bis zu 2 km bedeutet. Das ist eine Zumutung für Schulkinder, Arbeitnehmer:innen und Menschen, die (nicht mehr) gut laufen können um zur U-Bahn (U4/U7) oder ihren Einkaufsmöglichkeiten zu kommen. Es wurde beobachtet, dass manche in ihrer Not über die Autobahn an der Centerschneise laufen. Bei einer geschätzten Bauzeit von 10 Jahren und Kosten von 1.4 Milliarden Euro Steuergeldern für den Autobahnausbau der nur Autofahrenden dient, ist die Installation einer Fußgängerbehelfsbrücke das Mindeste an sozialer Gerechtigkeit.

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Fußgängerüberweg an der Berger Warte (Vilbeler Straße/ B521)

02.05.2023

An der Berger Warte gibt es einen Wanderweg, der über die Vilbeler Landstraße (B521) führt. Zudem gibt es dort auf beiden eine Bushaltestelle. Leider lässt es der Verkehr kaum zu, dass man diese Straße sicher überquert. Um die nächstgelegene Ampel zu benutzen, müsste man fast einen halben Kilometer Umweg laufen. Hier sollte man einen Fußgängerüberweg installieren oder zumindest in der Mitte eine Verkehrsinsel, da man dann wenigstens jede Spur einzeln überqueren kann.

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Erstellung eines Gehwegs Erlenseer Str. Fortsetung Idee 1977

17.01.2022

Die Kreuzung Erlenseerstr., Nordring, Frohngrundweg am Marktplatz in Ffm-Bergen so zu gestalten, dass Fußgänger die Erlenseerstr. sicher überqueren können und die KITA-Kinder sicher ihr Freizeitgelände erreichen: 1. abknickende Vorfahrt aufheben ( Relikt der ehemaligen Bundesstrasse). 2. Erlenseerstr. so verengen, dass ein Gehweg auf der nördlichen Straßenseite errichtet werden kann. Hierdurch kann der "naturnahe Zustand" (nördliche Straßenseite) erhalten bleiben und ein Fußgängerüberweg etabliert werden, wie es der Magistrat in seiner Ablehnung der Idee 1977 fordert.

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19

Verbreiterung des Radwegs

07.10.2021

Der Radweg von Bergen-Enkheim nach Fechenheim verläuft nur auf einer Seite der Vilbeler Landstraße. Laut Beschilderung ist die erste Teilstrecke nicht nur von den Radfahrern in beiden Richtungen, sondern auch von Fußgängern in beiden Richtungen zu nutzen. Im zweiten Teil (von BE aus gesehen) ist der Weg laut Beschilderung nur für Radfahrer zu nutzen. Die Fußgänger sollen auf den Waldweg wechseln. Das passiert selten, weil die Beschilderung übersehen wird und weil es für Frauen und Kinder gefährlich erscheint (der Weg ist nicht einsehbar). Der zweite Teil des Weges könnte ohne großen Aufwand verbreitert werden, d.h. es gibt keinen einsehbaren Grund für die enge Gestaltung. Der erste Teil könnte entlastet werden, wenn auf der Gegenseite (von Fechenheim nach Enkheim) ein durchgängiger Fußweg von der Birsteinerstraße bis nach Enkheim gebaut werden würde. Dazu ist der größte Teil bereits vorhanden, aber ist in einem erschreckenden Zustand. Der fehlende Teil ist ohne große bauliche Maßnahmen realisierbar. Die jetzige Situation ist sehr gefährlich und man riskiert aus Sicht der Stadt Unfälle - ich kann dies als täglicher Nutzer gut einschätzen. Im Anhang finden Sie Bilder von der jetzigen Situation. Eines zeigt die Verengung, das andere die Wegführung für Fußgänger durch den Wald. Für weitere Informationen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.

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Übergang zum Radweg auf der Vilbeler Landstraße sicherer machen

01.03.2021

Wenn man mit den Rad auf der Vilbeler Landstraße, von Bergen Enkheim kommend, bergab Richtung Seckbach fährt, biegt plötzlich der Radweg rechts ab. An dieser Stelle fahren sowohl die Fahrradfahrer, als auch die Autos (weil ziemlich steil bergab) etwas schneller. Um auf den Radweg zu kommen, muss man allerdings fast auf Null abbremsen (weil man dort eine sehr enge, meist durch parkende Autos noch engerer S-Kurve fahren muss) und dies Mitten auf der Straße. Oft kommen einem dabei die Autos gefährlich nah, wahrscheinlich weil diese nicht erkennen, dass der Radfahrer einen Grund hat abzubremsen. Es gibt bestimmt viele Arten diese Stelle zu entschärften. Ich halte eine Art sichtbaren Verzögerungsstreifen für Radfahrer auf der Straße für die einfachste und schnellste Lösung, aber es gibt sicher auch andere Lösungsmöglichkeiten für dieses Problem. Klar ist nur, dass an dieser Stelle etwas passieren muss und zwar bevor etwas passieret.

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Kleinere Busse in Bergen-Enkheim und Seckbach

20.12.2020

In Bergen und Seckbach müssen bzw werden die PKWs auf die Fussweg ausweichen damit die Busse durchfahren können. Die Busse fahren teilweise an Stellen vorbei an denen sie ausweichen könnten. Dies ist besonders im Nordring und auf der Marktstraße nach der Erlenseer Str Richtung Ortsausgang. Am alten Rathaus auf der Marktstraße wurde sogar ein Pfosten auf dem Fussweg entfernt damit der Bus mehr Platz bekommt. Beim Emma Budge Heim nutzen die Busse die Fusswege in den Kurven. Dies sieht man an den defekten Kantensteinen.

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Lohrberglinie 83 über den Klingenweg hinaus zur Vilbeler Ldstr. > B521 zur BGU.

02.05.2018

Hinsichtlich der Problematik am Lohrberg und der ständigen Behinderungen nicht nur der Buslinie 83, möchte ich folgenden Vorschlag zur Prüfung vortragen. Aktuell dreht der Minibus von der Friedberger Ldstr. kommend auf dem Parkplatz Lohrberg. Allein hier ist ein Wenden kaum möglich. Ich bitte den Magistrat zu Prüfen, den Bus weiter zu verlängern über den Berger Weg hinaus zum Klingenweg bis zur Vilbeler Ldstr. Ab hier links über die B521 > Fertighausausstellung, links > Friedberger Ldstr. Ein mitbedienen der Haltestellen der Linie 551 sollte hinsichtlich der Umlaufzeit geprüft werden. Folgende Punkte sind jedoch zu beachten. Da nur ein Kurs auf der Linie 83 verkehrt, muss die Umlaufzeit exakt kalkuliert werden. Keine Wendezeit und wenden am Lohrberg. "Ringlinie" Ob die Verbleibende Fahrzeit ausreicht um am der Friedberger Warte eine Wendezeit von 5 Minuten zu erreichen müsste geprüft werden. Des weiteren muss die Schranke im Klingenweg verändert werden. Eine komplette Entfernung wäre natürlich am einfachsten, jedoch würden kein KFZ Führer die Fahrverbote für den KFZ Verkehr beachten. Daher sollte geprüft werden, die Schranke zunächst so weit wie möglich in Richtung Wohngebiet zu setzen um den Weg für den elektrischen Anschluss zu verkürzen. Die Schranke sollte entsprechend mittel Schlüsselschalter oder gewichtsabhängiger Schleife für den Bus befahrbar sein. Die Anforderung mittels Funkanforderung halte ich für zu anfällig. Es wäre schon wenn dieser Vorschlag in weitere Anträge von örtlichen Fraktionen einfließen würde.

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1

Aufwertung des Grüngürtels rund um die Berger Warte

18.09.2014

Die Berger Warte ist mit 212,4 m ü nn die höchste Stelle im Frankfurter Stadtgebiet. Allerdings ist die Grünfläche stark vernachlässigt. Während auf der anderen Seite der Vilbeler Landstraße am Jüdischen Friedhof die Anlage erneuert und ein gepflegter Parkplatz angelegt wurde, ist die Berger Warte von der Straße aus kaum wahrnehmbar und die Grünfläche ungepflegt. Was ich mir wünschen würde: Schaffung einer Fuß- und Radwegverbindung von Bergen über die Berger Warte bis zur Fertighausausstellung in Bad Vilbel. Denn die Benutzung der stark befahrenen Straße ist auf diesem Abschnitt für Fußgänger und Radfahrer lebensgefährlich. Damit würde eine bequeme Wegeverbindung zwischen Bergen und der Siedlung Heilsberg entstehen. Fällen des wenig wertvollen Baumbestandes um die Berger Warte und Schaffung einer kleinen Grünanlage mit Bänken um den alten Wartturm. Von hier aus hat man einen grandiosen Ausblick auf Taunus, Odenwald bzw. Spessart und die Frankfurter Skyline. Herrichten der Feldwegverbindung zum Lohrberg, so dass die Berger Warte auch von dieser beliebten Freizeiteinrichtung erreichbar wäre. Rückschnitt des Gehölzes im Bereich des Ludwigs-Denkmals an der Nordwestecke des Umspannwerks, Erneuerung der dortigen Sitzgelegenheiten. Anbringung von Wegweisern aus Richtung Bergen, Heilsberg und Lohrberg zur Berger Warte und dem Ludwigs-Denkmal.

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Straßenbahn nach Bergen wieder aufleben

15.09.2014

es gab schon eine Straßenbahn nach Bergen von Riederwald über die Gewinner Straße. Heute ist ein Teil nun als Fahrradweg nutzbar. Allerdings ist es fast unmöglich mit dem Fahrrad auf der Gewinner Straße zu fahren. von Enkheim über die Vilbler Landstraße wäre auch eine Möglichkeit.