Genehmigung der Aufsichtsbehörde zur Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung 2024/2025 der Stadt Frankfurt am Main für das Haushaltsjahr 2025
Zusammenfassung
Dieser Bericht befasst sich mit der Genehmigung der Nachtragssatzung zum Doppelhaushalt 2024/2025 für das Haushaltsjahr 2025. Die Genehmigung wurde ohne konkrete Auflagen erteilt, wobei auf die Notwendigkeit der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit hingewiesen wird.
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Thema Wirtschaft und Tourismus verfolgenBericht
Die Genehmigung zur Nachtragssatzung zum Doppelhaushalt 2024/2025 für das Haushaltsjahr 2025 wurde am 25.09.2025 erteilt. Die Genehmigung (Anlage) wurde für das Haushaltsjahr 2025 erwartungsgemäß ohne konkrete Auflagen erteilt. Die Aufsichtsbehörde weißt in ihrer Ausführung allerdings auf den "Grundsatz der Sparsamkeit und der Wirtschaftlichkeit" im Sinne des § 92 Abs. 2 HGO hin. So soll "die Verwaltung in die Lage versetzt werden, ihre Pflichtaufgaben ordnungsgemäß und dauerhaft zu erfüllen. Insbesondere sind freiwillige Leistungen nur zulässig, sofern die finanzielle Leistungsfähigkeit der Kommune hierdurch nicht kurz- oder langfristig negativ beeinträchtigt wird. Entsprechend sind die Grenzen der Vertretbarkeit und Zumutbarkeit des wirtschaftlichen Handelns im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung umfänglich zu hinterfragen. Zudem wird in den Hinweisen zum Haushaltsvollzug 2025 darauf hingewiesen, dass "gemeinsam mit der Budgetausweitung der Nachtragssatzung in 2025 investive Mittel i. H. v. 2,1 Mrd.€ zur Verfügung stehen. Der Vergleich mit dem Mittelabfluss der Vorjahre macht deutlich, dass die Verwaltung nicht im Stande ist die veranschlagten Mittel zu verbrauchen. Auf diesen Umstand ist bei zukünftigen Haushaltsplanungen Rücksicht zu nehmen. Die mit der Genehmigung verbundenen Ausführungen und deren Begründung im Einzelnen bitten wir dem als Anlage beiliegenden Haushaltserlass vom 25.09.2025 zu entnehmen. Die Nachtragssatzung zum Doppelhaushaltsplan 2024/2025 für das Haushaltsjahr 2025 wurde - einschließlich des Genehmigungstextes zu der Nachtragssatzung für 2025 gemäß Gliederungsziffern II. und IV. des Erlasses - am 07.10.2025 öffentlich bekanntgemacht und ist seit dem 08.10.2025 rechtskräftig.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 13. September 2024STST 1664Überbelegung der Schule am HangStellungnahme
- 30. Oktober 2024NRNR 1042Schulische Versorgung für Bergen-Enkheim ausbauenSTVV-Antrag · CDU
- 22. August 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 49 WochenBB 316Schulische Versorgung für Bergen-Enkheim ausbauenMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP und BFF gegen WBE (= Zurückweisung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Kenntnis)