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Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Umbau der Straßenkreuzung Vilbeler Landstraße - Borsigallee - Leuchte - Triebstraße in einen Kreisverkehr mit Öffnung und Zufahrt zur Leuchte

Lesezeit: 4 Minuten

Bisheriger Verlauf

24.10.2017

Anregung Ortsbeirat

Kreisverkehr für den Knotenpunkt Vilbeler Landstraße/Borsigallee/Leuchte/Triebstraße

Details im PARLIS OA_191_2017
05.03.2018

Bericht des Magistrats

Kreisverkehr für den Knotenpunkt Vilbeler Landstraße/Borsigallee/Leuchte/Triebstraße

Details im PARLIS B_64_2018
05.06.2018

Anregung Ortsbeirat

Kreisverkehr für den Knotenpunkt Vilbeler Landstraße/Borsigallee/Leuchte/Triebstraße Bericht des Magistrats vom 05.03.2018, B 64

Details im PARLIS OA_270_2018
08.10.2018

Stellungnahme des Magistrats

Kreisverkehr für den Knotenpunkt Vilbeler Landstraße/Borsigallee/Leuchte/Triebstraße

Details im PARLIS ST_1949_2018
18.01.2022

Anregung Ortsbeirat

Einrichtung eines Kreisverkehrs an der Kreuzung Vilbeler Landstraße/ Borsigallee/Leuchte/Triebstraße

Details im PARLIS OM_1381_2022
22.03.2022

Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Umbau der Straßenkreuzung Vilbeler Landstraße/Borsigallee/Leuchte/Triebstraße in einen Kreisverkehr

Details im PARLIS EA_112_2022
19.04.2022

Stellungnahme des Magistrats

Einrichtung eines Kreisverkehrs an der Kreuzung Vilbeler Landstraße/ Borsigallee/Leuchte/Triebstraße

Details im PARLIS ST_908_2022
02.05.2023

Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Umbau der Straßenkreuzung Vilbeler Landstraße/Borsigallee/Leuchte/Triebstraße in einen Kreisverkehr mit Öffnung und Zufahrt zur Leuchte

Details im PARLIS EA_96_2023
03.04.2024

Antrag Ortsbeirat

Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Umbau der Straßenkreuzung Vilbeler Landstraße - Borsigallee - Leuchte - Triebstraße in einen Kreisverkehr mit Öffnung und Zufahrt zur Leuchte

Details im PARLIS OF_247-16_2024
23.04.2024

Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Umbau der Straßenkreuzung Vilbeler Landstraße - Borsigallee - Leuchte - Triebstraße in einen Kreisverkehr mit Öffnung und Zufahrt zur Leuchte

Details im PARLIS EA_130_2024
Partei(en): SPD

S A C H S T A N D :

Antrag vom 03.04.2024, OF 247/16 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Umbau der Straßenkreuzung Vilbeler Landstraße - Borsigallee - Leuchte - Triebstraße in einen Kreisverkehr mit Öffnung und Zufahrt zur Leuchte Vorgang: OA 191/17; B 64/18; OA 270/18; ST 1949/18; OM 1381/22; ST 908/22; EA 112/22; EA 96/23 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In der Produktgruppe 16.03 werden die erforderlichen Mittel für die Planung und den Umbau der Straßenkreuzung Vilbeler Landstraße-Borsigallee-Leuchte-Triebstraße in Enkheim in einen Kreisel mit Öffnung zur Leuchte bereitgestellt. Da die Bebauung im Neubaugebiet Leuchte bereits begonnen hat, kommt es zu wesentlich mehr Verkehr, Lärm und kritischen Verkehrssituationen durch Baufahrzeuge, Linienbusse und privaten PKWs in den Wohnstraßen Barbarossa- und Riedstraße.

Begründung:

In der Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2022, ST 908, hat der Magistrat mitgeteilt, dass es bereits eine ältere mit den städtischen Ämtern abgestimmte Planung gäbe, die bei einer Neuaufnahme der Planung überarbeitet werden müsste. Wegen konkurrierender Projekte mit höherer Priorität könne dies aber derzeit nicht in Aussicht gestellt werden. Spätestens seit 2002 weist der Ortsbeirat regelmäßig darauf hin, dass nur durch eine Öffnung der Leuchte die An-und Abfahrten der Baufahrzeuge zum Baugebiet sinnvoll sind, da die Leuchte wesentlich größer und breiter ist als alle anderen Straßen in Enkheim. Nun haben wir andere Fakten. In der Leuchte wird gebaut und sollte das Neubaugebiet zu Ende bebaut sein, wird sich das Verkehrsproblem nicht auflösen, sondern mit den Neu-Enkheimern wird es sich nur auf andere Fahrzeuge verlagern und wie wir mittlerweile wissen, haben manche Familien nicht nur ein Auto, sondern zwei oder drei. Zusätzlich zum "normalen" Verkehr kommen noch die Busse der VGF aus Fahrtrichtung Bergen hinzu, die die Situation in beiden Straßen noch verschärfen, da einseitiges Parken erlaubt ist (hier soll auch nichts geändert werden, da es sich in erster Linie um Anwohner handelt). Mit einem Kreisverkehr an der o. g. Kreuzung und Öffnung der Leuchte verteilt sich der Verkehr und kann zügig abfließen. Es gibt keine einseitige Verkehrs- und Lärmbelastung für die Anwohner. Deshalb wird der Magistrat erneut gebeten, seine Prioritäten auf die aktuelle Situation anzupassen und die benötigten Mittel für den Kreisverkehr schnellstmöglich zur Verfügung zu stellen und umgehend mit dem Bau zu beginnen.dazugehörende Vorlage: Anregung vom 24.10.2017, OA 191 Bericht des Magistrats vom 05.03.2018, B 64 Anregung vom 05.06.2018, OA 270 Stellungnahme des Magistrats vom 08.10.2018, ST 1949 Anregung an den Magistrat vom 18.01.2022, OM 1381 Etatanregung vom 22.03.2022, EA 112 Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2022, ST 908 Etatanregung vom 02.05.2023, EA 96 Beratung im Ortsbeirat: 16

Beratungsergebnisse:

29. Sitzung des OBR 16 am 23.04.2024, TO I, TOP 9 Beschluss: Etatanregung EA 130 2024 Die Vorlage OF 247/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: WBE, CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen BFF (= Ablehnung)