Wilde und illegale Nutzung im Landschaftsschutzgebiet Zone I zwischen Vilbeler LandstraÃe, Florianweg und TaschnerstraÃe
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Bisheriger Verlauf
18.01.2023
13.06.2023
13.06.2023
Antrag Ortsbeirat
Landschaftsschutzgebiet Florianweg/Taschnerstraße Umwandlung LSG I in LSG II
Details im PARLIS OF_160-16_2023Antrag Ortsbeirat
Wilde und illegale Nutzung im Landschaftsschutzgebiet Zone I zwischen Vilbeler LandstraÃe, Florianweg und TaschnerstraÃe
Details im PARLIS OF_193-16_2023Anregung Ortsbeirat
Wilde und illegale Nutzung im Landschaftsschutzgebiet Zone I zwischen Vilbeler LandstraĂźe, Florianweg und TaschnerstraĂźe
Details im PARLIS OA_367_202318.01.2023
Antrag Ortsbeirat
Landschaftsschutzgebiet Florianweg/Taschnerstraße Umwandlung LSG I in LSG II
Details im PARLIS OF_160-16_202313.06.2023
Antrag Ortsbeirat
Wilde und illegale Nutzung im Landschaftsschutzgebiet Zone I zwischen Vilbeler LandstraÃe, Florianweg und TaschnerstraÃe
Details im PARLIS OF_193-16_202313.06.2023
Anregung Ortsbeirat
Wilde und illegale Nutzung im Landschaftsschutzgebiet Zone I zwischen Vilbeler LandstraĂźe, Florianweg und TaschnerstraĂźe
Details im PARLIS OA_367_2023 Parteien: WBE • CDU • GRÃNE • SPD • FDP • LINKE.
S A C H S T A N D :
Antrag vom 13.06.2023, OF 193/16
Betreff: Wilde und illegale Nutzung im Landschaftsschutzgebiet Zone I zwischen Vilbeler LandstraÃe, Florianweg und TaschnerstraÃe
Der Ortsbeirat mÃķge beschlieÃen: Der Magistrat wird aufgefordert zu prÞfen und zu berichten, wann er endlich die wilden und illegalen Nutzungen im Landschaftsschutzgebiet Zone I in Enkheim beenden wird. BegrÞndung: In dem vorbezeichneten Gebiet zwischen der Vilbeler LandstraÃe im Westen, dem Florianweg im Norden und der TaschnerstraÃe im SÞden befinden sich seit Jahrzehnten viele KleingÃĪrten (keine Kleingarten-Anlage) und hausnahen GÃĪrten. Diese wurde ursprÞnglich von dem jeweiligen EigentÞmer der GrundstÞcke genutzt. Seit vielen Jahren werden diese GrundstÞcke aber von nicht nutzungsberechtigten Personen besetzt, die diese GrundstÞcke illegal fÞr sich nutzen. Dabei werden neben einer gÃĪrtnerischen Nutzung diese GrundstÞcke im Landschaftsschutzgebiet Zone I verwendet zur illegalen Errichtung von GartenhÞtten, GrillplÃĪtzen, Materialablagerungen, Abstellen von Fahrzeugen aller Art und vielen weiteren TÃĪtigkeiten, die grundsÃĪtzlich in einem Landschaftsschutzgebiet nicht gestattet sind. Gleichwohl unternimmt die Stadt Frankfurt am Main, obwohl seit vielen Jahren immer wieder vom Ortsbeirat und den betroffenen EigentÞmern hierzu aufgefordert, nichts, um die illegale Nutzung zu beenden. BegrÞndet wird dies unter anderem damit, dass die Stadt nicht Þber genÞgend Personal verfÞge. Hierbei handelt es sich um eine offensichtliche Ausrede, denn in anderen Gebieten, in denen sich die rechtmÃĪÃigen EigentÞmer von GrundstÞcken mÃķglicherweise VerstÃķÃe gegen Bestimmungen des Landschaftsschutzes zu Schulden kommen lassen, werden diese von der Stadt verfolgt bis hin zur Beseitigung der rechtswidrigen Nutzung. In dem betroffenen Gebiet in Enkheim, in dem ja nicht nur gegen Bestimmungen fÞr ein Landschaftsschutzgebiet verstoÃen, sondern auch die EigentÞmer durch illegale Nutzung in Ihren Rechten beeintrÃĪchtigt werden, unternimmt die Stadt Frankfurt dem gegenÞber nichts. Damit verstÃķÃt die Stadt Frankfurt am Main eklatant gegen ihre Verpflichtung, VerstÃķÃe jeglicher Art im Stadtgebiet gleichermaÃen zu ahnten und unrechtmÃĪÃige Nutzungen dann Þberall im Stadtgebiet zu unterbinden. Denn die geschÃĪdigten EigentÞmer selbst haben keinerlei Chance, die illegale Nutzung ihrer GrundstÞcke selbst durch geeignete MaÃnahmen zu beenden. (Hier kÃķnnen sich einzelne Fragen aus dem Antrag der WBE anschlieÃen, nicht aber die AntrÃĪge zu den Ziffern 4., 5. und 6.!)dazugehÃķrende Vorlage: Antrag vom 18.01.2023, OF 160/16 Beratung im Ortsbeirat: 16
Beratungsergebnisse:
21. Sitzung des OBR 16 am 13.06.2023, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung OA 367 2023 Die Vorlage OF 193/16 wird als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung beschlossen. Abstimmung: WBE, CDU, GRÃNE, SPD, FDP und BFF gegen LINKE (= Ablehnung)