Wilde und illegale Nutzung im Landschaftsschutzgebiet Zone I zwischen Vilbeler LandstraĂe, Florianweg und TaschnerstraĂe
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Bisheriger Verlauf
18.01.2023
13.06.2023
13.06.2023
Antrag Ortsbeirat
Landschaftsschutzgebiet Florianweg/Taschnerstraße Umwandlung LSG I in LSG II
Details im PARLIS OF_160-16_2023Antrag Ortsbeirat
Wilde und illegale Nutzung im Landschaftsschutzgebiet Zone I zwischen Vilbeler LandstraĂe, Florianweg und TaschnerstraĂe
Details im PARLIS OF_193-16_2023Anregung Ortsbeirat
Wilde und illegale Nutzung im Landschaftsschutzgebiet Zone I zwischen Vilbeler LandstraĂźe, Florianweg und TaschnerstraĂźe
Details im PARLIS OA_367_202318.01.2023
Antrag Ortsbeirat
Landschaftsschutzgebiet Florianweg/Taschnerstraße Umwandlung LSG I in LSG II
Details im PARLIS OF_160-16_202313.06.2023
Antrag Ortsbeirat
Wilde und illegale Nutzung im Landschaftsschutzgebiet Zone I zwischen Vilbeler LandstraĂe, Florianweg und TaschnerstraĂe
Details im PARLIS OF_193-16_202313.06.2023
Anregung Ortsbeirat
Wilde und illegale Nutzung im Landschaftsschutzgebiet Zone I zwischen Vilbeler LandstraĂźe, Florianweg und TaschnerstraĂźe
Details im PARLIS OA_367_2023 Partei(en): WBE • CDU • GRĂNE • SPD • FDP • LINKE.
S A C H S T A N D :
Antrag vom 13.06.2023, OF 193/16
Betreff: Wilde und illegale Nutzung im Landschaftsschutzgebiet Zone I zwischen Vilbeler LandstraĂe, Florianweg und TaschnerstraĂe
Der Ortsbeirat mĂśge beschlieĂen: Der Magistrat wird aufgefordert zu prĂźfen und zu berichten, wann er endlich die wilden und illegalen Nutzungen im Landschaftsschutzgebiet Zone I in Enkheim beenden wird. BegrĂźndung: In dem vorbezeichneten Gebiet zwischen der Vilbeler LandstraĂe im Westen, dem Florianweg im Norden und der TaschnerstraĂe im SĂźden befinden sich seit Jahrzehnten viele Kleingärten (keine Kleingarten-Anlage) und hausnahen Gärten. Diese wurde ursprĂźnglich von dem jeweiligen EigentĂźmer der GrundstĂźcke genutzt. Seit vielen Jahren werden diese GrundstĂźcke aber von nicht nutzungsberechtigten Personen besetzt, die diese GrundstĂźcke illegal fĂźr sich nutzen. Dabei werden neben einer gärtnerischen Nutzung diese GrundstĂźcke im Landschaftsschutzgebiet Zone I verwendet zur illegalen Errichtung von GartenhĂźtten, Grillplätzen, Materialablagerungen, Abstellen von Fahrzeugen aller Art und vielen weiteren Tätigkeiten, die grundsätzlich in einem Landschaftsschutzgebiet nicht gestattet sind. Gleichwohl unternimmt die Stadt Frankfurt am Main, obwohl seit vielen Jahren immer wieder vom Ortsbeirat und den betroffenen EigentĂźmern hierzu aufgefordert, nichts, um die illegale Nutzung zu beenden. BegrĂźndet wird dies unter anderem damit, dass die Stadt nicht Ăźber genĂźgend Personal verfĂźge. Hierbei handelt es sich um eine offensichtliche Ausrede, denn in anderen Gebieten, in denen sich die rechtmäĂigen EigentĂźmer von GrundstĂźcken mĂśglicherweise VerstĂśĂe gegen Bestimmungen des Landschaftsschutzes zu Schulden kommen lassen, werden diese von der Stadt verfolgt bis hin zur Beseitigung der rechtswidrigen Nutzung. In dem betroffenen Gebiet in Enkheim, in dem ja nicht nur gegen Bestimmungen fĂźr ein Landschaftsschutzgebiet verstoĂen, sondern auch die EigentĂźmer durch illegale Nutzung in Ihren Rechten beeinträchtigt werden, unternimmt die Stadt Frankfurt dem gegenĂźber nichts. Damit verstĂśĂt die Stadt Frankfurt am Main eklatant gegen ihre Verpflichtung, VerstĂśĂe jeglicher Art im Stadtgebiet gleichermaĂen zu ahnten und unrechtmäĂige Nutzungen dann Ăźberall im Stadtgebiet zu unterbinden. Denn die geschädigten EigentĂźmer selbst haben keinerlei Chance, die illegale Nutzung ihrer GrundstĂźcke selbst durch geeignete MaĂnahmen zu beenden. (Hier kĂśnnen sich einzelne Fragen aus dem Antrag der WBE anschlieĂen, nicht aber die Anträge zu den Ziffern 4., 5. und 6.!)dazugehĂśrende Vorlage: Antrag vom 18.01.2023, OF 160/16 Beratung im Ortsbeirat: 16
Beratungsergebnisse:
21. Sitzung des OBR 16 am 13.06.2023, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung OA 367 2023 Die Vorlage OF 193/16 wird als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung beschlossen. Abstimmung: WBE, CDU, GRĂNE, SPD, FDP und BFF gegen LINKE (= Ablehnung)