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Wilde und illegale Nutzung im Landschaftsschutzgebiet Zone I zwischen Vilbeler Landstraße, Florianweg und Taschnerstraße

Vorlagentyp: OFWBECDUGRÜNESPD
32 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen
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Antrag

Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert zu prüfen und zu berichten, wann er endlich die wilden und illegalen Nutzungen im Landschaftsschutzgebiet Zone I in Enkheim beenden wird.

Begründung

In dem vorbezeichneten Gebiet zwischen der Vilbeler Landstraße im Westen, dem Florianweg im Norden und der Taschnerstraße im Süden befinden sich seit Jahrzehnten viele Kleingärten (keine Kleingarten-Anlage) und hausnahen Gärten. Diese wurde ursprünglich von dem jeweiligen Eigentümer der Grundstücke genutzt. Seit vielen Jahren werden diese Grundstücke aber von nicht nutzungsberechtigten Personen besetzt, die diese Grundstücke illegal für sich nutzen. Dabei werden neben einer gärtnerischen Nutzung diese Grundstücke im Landschaftsschutzgebiet Zone I verwendet zur illegalen Errichtung von Gartenhütten, Grillplätzen, Materialablagerungen, Abstellen von Fahrzeugen aller Art und vielen weiteren Tätigkeiten, die grundsätzlich in einem Landschaftsschutzgebiet nicht gestattet sind. Gleichwohl unternimmt die Stadt Frankfurt am Main, obwohl seit vielen Jahren immer wieder vom Ortsbeirat und den betroffenen Eigentümern hierzu aufgefordert, nichts, um die illegale Nutzung zu beenden. Begründet wird dies unter anderem damit, dass die Stadt nicht über genügend Personal verfüge. Hierbei handelt es sich um eine offensichtliche Ausrede, denn in anderen Gebieten, in denen sich die rechtmäßigen Eigentümer von Grundstücken möglicherweise Verstöße gegen Bestimmungen des Landschaftsschutzes zu Schulden kommen lassen, werden diese von der Stadt verfolgt bis hin zur Beseitigung der rechtswidrigen Nutzung. In dem betroffenen Gebiet in Enkheim, in dem ja nicht nur gegen Bestimmungen für ein Landschaftsschutzgebiet verstoßen, sondern auch die Eigentümer durch illegale Nutzung in Ihren Rechten beeinträchtigt werden, unternimmt die Stadt Frankfurt dem gegenüber nichts. Damit verstößt die Stadt Frankfurt am Main eklatant gegen ihre Verpflichtung, Verstöße jeglicher Art im Stadtgebiet gleichermaßen zu ahnden und unrechtmäßige Nutzungen dann überall im Stadtgebiet zu unterbinden. Denn die geschädigten Eigentümer selbst haben keinerlei Chance, die illegale Nutzung ihrer Grundstücke selbst durch geeignete Maßnahmen zu beenden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 18. Januar 2023OFOF 160/16Landschaftsschutzgebiet Florianweg/Taschnerstraße Umwandlung LSG I in LSG IIOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 13. Juni 2023Sie sind hier
    OFOF 193/16Wilde und illegale Nutzung im Landschaftsschutzgebiet Zone I zwischen Vilbeler Landstrağe, Florianweg und Taschnerstrağe
    Ortsbeiratsantrag · WBE, CDU, GRÜNE, SPD, FDP, LINKE.
  3. 13. Juni 2023OAOA 367Wilde und illegale Nutzung im Landschaftsschutzgebiet Zone I zwischen Vilbeler Landstraße, Florianweg und TaschnerstraßeAnregung
  4. 28. August 2023Antwort des Magistrats · nach 32 WochenBB 328Wilde und illegale Nutzung im Landschaftsschutzgebiet Zone I zwischen Vilbeler LandstraûŸe, Florianweg und TaschnerstraûŸeMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 16
Sitzung 21 · 13.06.2023
TO I, TOP 8
Angenommen
Anregung OA 367 2023 Die Vorlage OF 193/16 wird als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
WBECDUSPDFDPBFF
Ablehnung:
Linke
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: WBE, CDU, GRĜNE, SPD, FDP und BFF gegen LINKE (= Ablehnung)

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Ortsbeiratssitzung
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