Wilde und illegale Bebauungen im Landschaftsschutzgebiet Zone I
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Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, Maßnahmen zum Schutz des Landschaftsschutzgebiets an der Vilbeler Landstraße zu erläutern. Es wird erwartet, dass die Stadt Frankfurt die gesetzlichen Grundlagen und Kontrollen verbessert, um illegale Bebauungen zu verhindern.
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Taschnerstraße — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 24.02.2026.
- Mangelhaftes Baustellenmanagement24.02.2026 · V (Auskunftsersuchen)
- Wilde und illegale Bebauungen im Landschaftsschutzgebiet Zone I05.07.2024 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.01 Umweltplanung und Umweltservice Die personellen Mittel für die Vollzugsstelle bei Verstößen gegen Bundesnaturschutzgesetz und Landschaftsschutzverordnung erhöhen23.04.2024 · EA (Etatanregung Ortsbeirat)
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Neues zu Taschnerstraße per E-MailFragen an den Magistrat
Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
- Welche Maßnahmen ergreift die Stadt Frankfurt, um die gesetzlichen Grundlagen (Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet) zum Schutz des Landschaftsschutzgebiets an der Vilbeler Landstraße zwischen Taschnerstraße und Florianweg in Bergen-Enkheim zu erreichen?
- Wie viele Verstöße gegen gesetzliche Grundlagen des Landschaftsschutzes wurden in dem Bereich in den letzten Jahren registriert?
- Um welche Verstöße handelt es sich?
- Werden die Grundstückseigentümer über die Vorschriften (Rechte und Pflichten) in Landschaftsschutzgebieten hingewiesen?
- Wie erfolgt diese Information und wann wurde diese letztmalig durchgeführt?
- Welche personellen Ressourcen bestehen bei der Stadt Frankfurt zur Kontrolle der Landschaftsschutzgebiete der Zone I?
- Wie häufig werden Kontrollgänge im Bereich der Landschaftsschutzgebiete in Bergen-Enkheim durchgeführt?
- Wird der Zustand der einzelnen Parzellen regelmäßig festgehalten, um Veränderungen im Landschaftsschutzgebiet zu dokumentieren?
- Was muss passieren, damit die zuständigen Behörden tätig werden?
Kontext
Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
Begründung
Bei dem Gebiet zwischen der Vilbeler Landstraße zwischen Taschnerstraße und Florianweg in Bergen-Enkheim handelt es sich um ein Landschaftsschutzgebiet der Zone I. Der Ortsbeirat hatte im Jahr 2000 um eine Herabstufung von Zone II auf Zone I gebeten, um so die dort seit Jahrzehnten vorhandenen Kleingärten und hausnahen Gärten langfristig sicherzustellen und die Zugänglichkeit der öffentlichen Grünflächen zu gewährleisten. Leider kommt es in diesem Bereich immer wieder zu Konflikten mit Anrainern, weil die notwenigen Informationen über das richtige Verhalten in Landschaftsschutzgebieten und ausreichende regelmäßige Kontrollen fehlen. Vertreter der Unteren Naturschutzbehörde haben im Ortsbeirat mitgeteilt, dass sie keine Kapazitäten dafür haben, wirksam gegen illegale Bauten und andere Verletzungen der rechtlichen Grundlage in Landschaftsschutzgebieten der Zone I vorzugehen, weil ihre Prioritäten in Landschaftsschutzgebieten der Zone II liegen müssten. Das kann aber nicht heißen, dass niemand die dort vorhandenen Zustände überprüft und gegen Missachtungen der Verordnungen vorgeht.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 21. Mai 2023OFOF 183/16Wilde und illegale Bebauungen im Landschaftsschutzgebiet Zone IOrtsbeiratsantrag · WBE
- 13. Juni 2023Sie sind hierVV 690Wilde und illegale Bebauungen im Landschaftsschutzgebiet Zone IAnfrage
- 22. September 2023STST 1964Wilde und illegale Bebauungen im Landschaftsschutzgebiet Zone IStellungnahme
- 19. Februar 2024STST 386Widerrechtliche Eingriffe im LSG I zwischen Florianweg und Taschnerstraße endlich beenden!Stellungnahme
- 14. März 2024OFOF 249/16Wilde und illegale Bebauungen im Landschaftsschutzgebiet Zone IOrtsbeiratsantrag · WBE
- 23. April 2024OMOM 5415Wilde und illegale Bebauungen im Landschaftsschutzgebiet Zone IDirektanregung
- 5. Juli 2024Antwort des Magistrats · nach 59 WochenSTST 1356Wilde und illegale Bebauungen im Landschaftsschutzgebiet Zone IStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen