Widerrechtliche Eingriffe im LSG I zwischen Florianweg und Taschnerstraße endlich beenden!
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Zusammenfassung
Der Magistrat unterstützt die Auffassung des Ortsbeirates, dass im Landschaftsschutzgebiet zwischen Florianweg und Taschnerstraße dringender Handlungsbedarf besteht. Es wird gefordert, die illegalen Eingriffe zu beenden und die naturschutzrechtlichen Maßnahmen zu priorisieren, um die wertvolleren Gebiete zu schützen.
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Taschnerstraße — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 24.02.2026.
- Mangelhaftes Baustellenmanagement24.02.2026 · V (Auskunftsersuchen)
- Wilde und illegale Bebauungen im Landschaftsschutzgebiet Zone I05.07.2024 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.01 Umweltplanung und Umweltservice Die personellen Mittel für die Vollzugsstelle bei Verstößen gegen Bundesnaturschutzgesetz und Landschaftsschutzverordnung erhöhen23.04.2024 · EA (Etatanregung Ortsbeirat)
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Neues zu Taschnerstraße per E-MailStellungnahme des Magistrats
Der Magistrat stimmt der Auffassung des Ortsbeirates zu, dass die Missstände im Bereich zwischen dem Florianweg und der Taschnerstraße (Flur 45 Im Weimerhaus/Am Entenbach; Landschaftsschutzgebiet - Schutzzone I) naturschutz- und verwaltungsrechtliche Tätigkeiten erfordern.
Aufgrund der stadtweit hohen Anzahl an illegalen Eingriffstatbeständen kann das für die Kontrolle des gesamten Außenbereiches und des Landschaftsschutzgebietes "Grüngürtel und Grünzüge in der Stadt Frankfurt am Main" zuständige Team der Unteren Naturschutzbehörde, derzeit in der Zone I nicht mit Priorität tätig werden.
Erste Priorität besitzen die natur-und landschaftsschutzrechtlich hochwertigeren Gebiete, wie zum Beispiel die Schutzzone II des Landschaftsschutzgebietes "Grüngürtel und Grünzüge der Stadt Frankfurt am Main".
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 31. Januar 2022OFOF 87/16Illegale Eingriffe im Landschaftsschutzgebiet Im Weimerhaus/Am Entenbach, Flur 45Ortsbeiratsantrag · BFF
- 15. Februar 2022OMOM 1656Illegale Eingriffe im Landschaftsschutzgebiet Im Weimerhaus/Am EntenbachDirektanregung
- 20. Mai 2022STST 1230Illegale Eingriffe im Landschaftsschutzgebiet Im Weimerhaus/Am EntenbachStellungnahme
- 21. Mai 2023OFOF 183/16Wilde und illegale Bebauungen im Landschaftsschutzgebiet Zone IOrtsbeiratsantrag · WBE
- 13. Juni 2023VV 690Wilde und illegale Bebauungen im Landschaftsschutzgebiet Zone IAnfrage
- 22. September 2023STST 1964Wilde und illegale Bebauungen im Landschaftsschutzgebiet Zone IStellungnahme
- 19. Februar 2024Sie sind hierSTST 386Widerrechtliche Eingriffe im LSG I zwischen Florianweg und Taschnerstraße endlich beenden!Stellungnahme
- 14. März 2024OFOF 249/16Wilde und illegale Bebauungen im Landschaftsschutzgebiet Zone IOrtsbeiratsantrag · WBE
- 8. April 2024OFOF 248/16Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.01 Umweltplanung und Umweltservice Die personellen Mittel für die Vollzugstelle bei Verstößen gegen Bundesnaturschutzgesetz und Landschaftsschutzverordnung erhöhenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 23. April 2024OMOM 5415Wilde und illegale Bebauungen im Landschaftsschutzgebiet Zone IDirektanregung
- 23. April 2024EAEA 131Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.01 Umweltplanung und Umweltservice Die personellen Mittel für die Vollzugsstelle bei Verstößen gegen Bundesnaturschutzgesetz und Landschaftsschutzverordnung erhöhenEtatanregung
- 5. Juli 2024Antwort des Magistrats · nach 127 WochenSTST 1356Wilde und illegale Bebauungen im Landschaftsschutzgebiet Zone IStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab