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Wilde und illegale Bebauungen im Landschaftsschutzgebiet Zone I

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

13.06.2023

Auskunftsersuchen

Wilde und illegale Bebauungen im Landschaftsschutzgebiet Zone I

Details im PARLIS V_690_2023
22.09.2023

Stellungnahme des Magistrats

Wilde und illegale Bebauungen im Landschaftsschutzgebiet Zone I

Details im PARLIS ST_1964_2023
17.10.2023

Anregung Ortsbeirat

Widerrechtliche Eingriffe im LSG I zwischen Florianweg und Taschnerstraße endlich beenden!

Details im PARLIS OA_405_2023
19.02.2024

Stellungnahme des Magistrats

Widerrechtliche Eingriffe im LSG I zwischen Florianweg und Taschnerstraße endlich beenden!

Details im PARLIS ST_386_2024
14.03.2024

Antrag Ortsbeirat

Wilde und illegale Bebauungen im Landschaftsschutzgebiet Zone I

Details im PARLIS OF_249-16_2024
23.04.2024

Anregung Ortsbeirat

Wilde und illegale Bebauungen im Landschaftsschutzgebiet Zone I

Details im PARLIS OM_5415_2024
Partei(en): WBE

S A C H S T A N D :

Antrag vom 14.03.2024, OF 249/16 Betreff: Wilde und illegale Bebauungen im Landschaftsschutzgebiet Zone I Vorgang: 13.06.23, V 690/23; ST 1964/23; OA 405/23; ST 386/24 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, nun endlich im Wege einer Ersatzvornahme die illegal errichteten Bauten auf dem Gelände an der Vilbeler Landstraße zwischen Taschnerstraße und Florianweg beseitigen zu lassen. Dabei dürfen die dortigen Eigentümer, deren Grundstücke von fremden Personen bebaut wurden, nicht finanziell belastet werden.

Begründung:

Die Stellungnahmen, des Magistrats vom 22.09.2023, ST 1964 bzw. ST 386 vom 19.02.2024, kommen einer Bankrotterklärung der öffentlichen Organe gleich. Die dortigen Verhältnisse sind seit Jahrzenten bekannt, die gesetzlichen Grundlagen, wie §§ 14 und 17 BNatSchG und § 35 BauGB sind gegeben. Es ist gesetzestreuen Bürgerinnen und Bürgern nicht erklärlich, warum die Stadt Frankfurt am Main die ihr gegebenen Möglichkeiten nicht konsequent nutzt, sondern personelle Engpässe ins Feld führt und damit de facto einen rechtsfreien Raum schafft.dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 13.06.2023, V 690 Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2023, ST 1964 Anregung vom 17.10.2023, OA 405 Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2024, ST 386 Beratung im Ortsbeirat: 16

Beratungsergebnisse:

29. Sitzung des OBR 16 am 23.04.2024, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5415 2024 Die Vorlage OF 249/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme