Wilde und illegale Bebauungen im Landschaftsschutzgebiet Zone I
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Zusammenfassung
Der Ortsbeirat schlägt vor, die illegal errichteten Bauten im Landschaftsschutzgebiet an der Vilbeler Landstraße zu entfernen. Die rechtlichen Grundlagen sind gegeben, jedoch wurde bislang keine adäquate Maßnahmen ergriffen, was zu Unverständnis bei den Bürgern führt. Es wird erwartet, dass durch die Beseitigung der Bauten ein rechtlicher Zustand hergestellt wird.
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Taschnerstraße — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 24.02.2026.
- Mangelhaftes Baustellenmanagement24.02.2026 · V (Auskunftsersuchen)
- Wilde und illegale Bebauungen im Landschaftsschutzgebiet Zone I05.07.2024 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.01 Umweltplanung und Umweltservice Die personellen Mittel für die Vollzugsstelle bei Verstößen gegen Bundesnaturschutzgesetz und Landschaftsschutzverordnung erhöhen23.04.2024 · EA (Etatanregung Ortsbeirat)
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Neues zu Taschnerstraße per E-MailAntrag
13.06.23, V 690/23; ST 1964/23; OA 405/23; ST 386/24
Der Ortsbeirat möge beschließen,
der Magistrat wird aufgefordert,
nun endlich im Wege einer Ersatzvornahme die illegal errichteten Bauten auf dem Gelände an der Vilbeler Landstraße zwischen Taschnerstraße und Florianweg beseitigen zu lassen. Dabei dürfen die dortigen Eigentümer, deren Grundstücke von fremden Personen bebaut wurden, nicht finanziell belastet werden.
Begründung
Die Stellungnahmen, des Magistrats vom 22.09.2023, ST 1964 bzw. ST 386 vom 19.02.2024, kommen einer Bankrotterklärung der öffentlichen Organe gleich. Die dortigen Verhältnisse sind seit Jahrzenten bekannt, die gesetzlichen Grundlagen, wie §§ 14 und 17 BNatSchG und § 35 BauGB sind gegeben. Es ist gesetzestreuen Bürgerinnen und Bürgern nicht erklärlich, warum die Stadt Frankfurt am Main die ihr gegebenen Möglichkeiten nicht konsequent nutzt, sondern personelle Engpässe ins Feld führt und damit de facto einen rechtsfreien Raum schafft.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 21. Mai 2023OFOF 183/16Wilde und illegale Bebauungen im Landschaftsschutzgebiet Zone IOrtsbeiratsantrag · WBE
- 13. Juni 2023VV 690Wilde und illegale Bebauungen im Landschaftsschutzgebiet Zone IAnfrage
- 22. September 2023STST 1964Wilde und illegale Bebauungen im Landschaftsschutzgebiet Zone IStellungnahme
- 19. Februar 2024STST 386Widerrechtliche Eingriffe im LSG I zwischen Florianweg und Taschnerstraße endlich beenden!Stellungnahme
- 14. März 2024Sie sind hierOFOF 249/16Wilde und illegale Bebauungen im Landschaftsschutzgebiet Zone IOrtsbeiratsantrag · WBE
- 23. April 2024OMOM 5415Wilde und illegale Bebauungen im Landschaftsschutzgebiet Zone IDirektanregung
- 5. Juli 2024Antwort des Magistrats · nach 59 WochenSTST 1356Wilde und illegale Bebauungen im Landschaftsschutzgebiet Zone IStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 79-1