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Widerrechtliche Eingriffe im LSG I zwischen Florianweg und Taschnerstraße endlich beenden!

Vorlagentyp: OA
1 Sitzung
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

Der Antrag fordert die Stadtverordnetenversammlung auf, den Magistrat zu veranlassen, widerrechtliche Eingriffe im Landschaftsschutzgebiet I zwischen Florianweg und Taschnerstraße zu beenden. Die Missstände sind seit Jahren bekannt, und es wird eine politische Entscheidung zur Durchsetzung des Naturschutzes gefordert. Das erwartete Ergebnis ist die Beseitigung illegaler Bebauungen und Nutzungen in diesem Gebiet.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Anregung

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Magistrat wird aufgefordert zu veranlassen, dass seitens der UnterenNaturschutzbehörde endlich allen vergleichbaren widerrechtlichen Bebauungen und Nutzungen im Landschaftsschutzgebiet I zwischen dem Florianweg und der Taschnerstraße (Flur 45 Im Weimerhaus/Am Entenbach) in einem räumlich zusammenhängenden Verfahren nachgegangen und deren Beseitigung bzw. Beendigung durchgesetzt wird.

Begründung

Die Missstände im Bereich zwischen dem Florianweg und der Taschnerstraße, Flur 45 (Im Weimerhaus/Am Entenbach), sind dem Magistrat hinlänglich bekannt, wie er selbst in seiner Stellungnahme vom 20.05.2022, ST 1230, ausführt. Natur- und landschaftsschutzrechtliche Genehmigungen für die dort durchgeführten baulichen Anlagen und Nutzungen wurden laut Stellungnahme des Magistrats nicht erteilt. Dass die personelle Ausstattung der Unteren Naturschutzbehörde nicht ausreicht, um die stetig wachsenden Anforderungen des Natur- und Landschaftsschutzes im Stadtgebiet von Frankfurt zu bewältigen, kann nicht länger als Begründung dafür genommen werden, um in dieser Angelegenheit untätig zu bleiben. Wie im Bericht des Magistrats B 328 vom 28.08.2023 zum wiederholten Mal dargelegt, mag die Behörde in ihrer Arbeitsweise und mit ihren begrenzten Personalressourcen priorisiert nach FFH-Gebiet, LSG II und LSG I vorgehen, was grundsätzlich sicherlich sinnvoll erscheint. In diesem Fall jedoch, der seit vielen Jahren akut ist und in dem die illegalen Eingriffe in das Landschaftsschutzgebiet immer gravierendere Ausmaße annehmen, kann ein Eingreifen seitens der Unteren Naturschutzbehörde nicht länger auf die lange Bank geschoben werden, unabhängig von der Schutzkategorie des betreffenden Gebietes. Zudem ermutigt ein solch rechtsfreier Raum geradezu zu weiteren, neuen massiven Einzeleingriffen in diesen und in andere Landschaftsschutzgebiete im Stadtgebiet, die der Magistrat sowohl in seiner Stellungnahme ST 1230 als auch in seinem Bericht B 328 beklagt. Daher ist jetzt eine politische Entscheidung in Form einer konkreten Handlungsanweisung der Stadtverordnetenversammlung an den Magistrat (hier: Untere Naturschutzbehörde) erforderlich, um den widerrechtlichen Eingriffen im Landschaftsschutzgebiet zwischen dem Florianweg und der Taschnerstraße endlich in einem räumlich zusammenhängenden Verfahren nachzugehen und diese zu beenden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

OAAnregung an die Stadtverordnetenversammlung

Der lange Weg: ein beschlossener Ortsbeiratsantrag, der über die Stadtverordnetenversammlung läuft. Die Stadtverordnetenvorsteherin verteilt ihn an Ausschüsse, die beraten und eine Empfehlung geben. Das Plenum entscheidet, danach setzt der Magistrat um.

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2Anregung an die Stadtverordnetenversammlung
  3. 3Ausschüsse beraten & empfehlen
  4. 4Plenum entscheidet
  5. 5Magistrat setzt um

Frist: 12 Wochen bei Überweisung zur Prüfung und Berichterstattung

Der Weg dieser Vorlage

Am 17. Oktober 2023 wurde diese Anregung im Ortsbeirat eingebracht. Sie geht auf OF 249/16 zurück — Ortsbeiratsantrag von WBE, beschlossen am 14. März 2024. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 30.11.2023 im Ausschusses für Klima- und Umweltschutz für erledigt erklärt. Der Magistrat antwortete am 19. Februar 2024 mit der Stellungnahme ST 386. Zwischen Einbringung und Antwort vergingen rund 18 Wochen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
Ausschusses für Klima- und Umweltschutz
Sitzung 22 · 30.11.2023
TO I, TOP 23
Erledigt
nicht auf TO Die Vorlage OA 405 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeVolt
Ablehnung:
FRAKTIONÖkoLinX-ELF
Sonstige:
AfD (vereinfachtes Verfahren)BFF-BIG (Annahme)Gartenpartei (Annahme mit Maßgabe. Auch im geplanten Stadtteil der Quartiere werden illegalen Eingriffe (Straßen, Betonbauten) in das Landschaftsschutzgebiet immer gravierendere Ausmaße annehmen. Ein Eingreifen seitens der Unteren Naturschutzbehörde sollte auch dort nicht länger auf die lange Bank geschoben werden)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE. und Volt gegen FRAKTION (= Ablehnung) und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= vereinfachtes Verfahren) BFF-BIG (= Annahme) Gartenpartei (= Annahme mit Maßgabe. Auch im geplanten Stadtteil der Quartiere werden illegalen Eingriffe (Straßen, Betonbauten) in das Landschaftsschutzgebiet immer gravierendere Ausmaße annehmen. Ein Eingreifen seitens der Unteren Naturschutzbehörde sollte auch dort nicht länger auf die lange Bank geschoben werden)

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