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Wilde und illegale Nutzung im Landschaftsschutzgebiet Zone I zwischen Vilbeler Landstraße, Florianweg und Taschnerstraße

Vorlagentyp: B

Bericht

Die vom Ortsbeirat angesprochene Verfolgung von Verstößen gegen die Bestimmungen der Landschaftsschutzverordnung "in anderen Gebieten" der Stadt durch die zuständige Abteilung Naturschutz und Biodiversität als Untere Naturschutzbehörde bezieht sich auf die flächenhafte Bearbeitung von widerrechtlichen Zuständen in ökologisch hochwertigen Schutzbereichen wie in FFH-Gebieten oder aktuelle und intensive Eingriffe in die Schutzzone II des Landschaftsschutzgebietes. Die Bearbeitung dieser Vorgänge hat für den Magistrat oberste Priorität. Aufgrund der stadtweit hohen Anzahl an illegalen Eingriffstatbeständen kann das für die Kontrolle des gesamten Außenbereiches und des Landschaftsschutzgebietes "Grüngürtel und Grünzüge in der Stadt Frankfurt am Main" zuständige Team der Unteren Naturschutzbehörde, derzeit in der Zone I nicht mit Priorität tätig werden. Es ist deshalb nicht abschätzbar, wann ein flächenhaftes Vorgehen in dem Bereich zwischen Vilbeler Landstraße, Florianweg und Taschnerstraße erfolgen kann.

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