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Wilde und illegale Nutzung im Landschaftsschutzgebiet Zone I zwischen Vilbeler Landstraße, Florianweg und Taschnerstraße

Vorlagentyp: OA
32 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren2 SitzungenAngenommen
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Anregung

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Magistrat wird aufgefordert mitzuteilen, wann er endlich die wilden und illegalen Nutzungen im Landschaftsschutzgebiet Zone I in Enkheim beenden wird.

Begründung

In dem vorbezeichneten Gebiet zwischen der Vilbeler Landstraße im Westen, dem Florianweg im Norden und der Taschnerstraße im Süden befinden sich seit Jahrzehnten viele Kleingärten (keine Kleingartenanlage) und hausnahe Gärten. Diese wurde ursprünglich von dem jeweiligen Eigentümer der Grundstücke genutzt. Seit vielen Jahren werden diese Grundstücke aber von nicht nutzungsberechtigten Personen besetzt, die diese Grundstücke illegal für sich nutzen. Dabei werden diese Grundstücke im Landschaftsschutzgebiet Zone I neben einer gärtnerischen Nutzung zur illegalen Errichtung von Gartenhütten, Grillplätzen, für Materialablagerungen, zum Abstellen von Fahrzeugen aller Art und für viele weitere Tätigkeiten verwendet, die grundsätzlich in einem Landschaftsschutzgebiet nicht gestattet sind. Gleichwohl unternimmt die Stadt Frankfurt am Main, obwohl seit vielen Jahren immer wieder vom Ortsbeirat und den betroffenen Eigentümern hierzu aufgefordert, nichts, um die illegale Nutzung zu beenden. Begründet wird dies unter anderem damit, dass die Stadt nicht über genügend Personal verfüge. Hierbei handelt es sich um eine offensichtliche Ausrede, denn in anderen Gebieten, in denen sich rechtmäßige Eigentümer von Grundstücken möglicherweise Verstöße gegen Bestimmungen des Landschaftsschutzes zuschulden kommen lassen, werden Verstöße von der Stadt bis hin zur Beseitigung der rechtswidrigen Nutzung verfolgt. In dem betroffenen Gebiet in Enkheim, in dem ja nicht nur gegen Bestimmungen für ein Landschaftsschutzgebiet verstoßen wird, sondern auch die Eigentümer durch die illegale Nutzung in ihren Rechten beeinträchtigt werden, unternimmt die Stadt Frankfurt demgegenüber nichts. Damit verstößt die Stadt Frankfurt am Main eklatant gegen ihre Verpflichtung, Verstöße jeglicher Art im Stadtgebiet gleichermaßen zu ahnden und unrechtmäßige Nutzungen überall im Stadtgebiet zu unterbinden. Die geschädigten Eigentümer selbst haben keinerlei Chance, die illegale Nutzung ihrer Grundstücke selbst durch geeignete Maßnahmen zu beenden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 18. Januar 2023OFOF 160/16Landschaftsschutzgebiet Florianweg/Taschnerstraße Umwandlung LSG I in LSG IIOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 13. Juni 2023Sie sind hier
    OAOA 367Wilde und illegale Nutzung im Landschaftsschutzgebiet Zone I zwischen Vilbeler Landstraße, Florianweg und Taschnerstraße
    Anregung
  3. 13. Juni 2023OFOF 193/16Wilde und illegale Nutzung im Landschaftsschutzgebiet Zone I zwischen Vilbeler Landstrağe, Florianweg und TaschnerstrağeOrtsbeiratsantrag · WBE, CDU, GRÜNE, SPD, FDP, LINKE.
  4. 28. August 2023Antwort des Magistrats · nach 32 WochenBB 328Wilde und illegale Nutzung im Landschaftsschutzgebiet Zone I zwischen Vilbeler LandstraûŸe, Florianweg und TaschnerstraûŸeMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OAAnregung an die Stadtverordnetenversammlung

Der lange Weg: ein beschlossener Ortsbeiratsantrag, der über die Stadtverordnetenversammlung läuft. Die Stadtverordnetenvorsteherin verteilt ihn an Ausschüsse, die beraten und eine Empfehlung geben. Das Plenum entscheidet, danach setzt der Magistrat um.

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2Anregung an die Stadtverordnetenversammlung
  3. 3Ausschüsse beraten & empfehlen
  4. 4Plenum entscheidet
  5. 5Magistrat setzt um

Frist: 12 Wochen bei Überweisung zur Prüfung und Berichterstattung

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
Ausschusses für Klima- und Umweltschutz
Sitzung 19 · 06.07.2023
TO I, TOP 125
Angenommen
Der Vorlage OA 367 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDFDPLinkeAfDVoltÖkoLinX-ELFBFF-BIGFRAKTION
Ablehnung:
CDU
Sonstige:
Gartenpartei (Prüfung und Berichterstattung)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme) Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 24 · 20.07.2023
TO II, TOP 62
Angenommen
Der Vorlage OA 367 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDFDPLinkeAfDVoltFRAKTIONÖkoLinX-ELFBFF-BIG
Ablehnung:
CDUGartenpartei
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung)

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