Wilde und illegale Bebauungen im Landschaftsschutzgebiet Zone I
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Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats befasst sich mit der Problematik illegaler Bebauungen im Landschaftsschutzgebiet Zone I. Aufgrund begrenzter Personalressourcen kann derzeit keine Priorität auf die Kontrolle in diesem Bereich gelegt werden. Die Priorität liegt auf schützenswerten Gebieten, was zu Verzögerungen bei der Bearbeitung führen kann.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
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Taschnerstraße — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 24.02.2026.
- Mangelhaftes Baustellenmanagement24.02.2026 · V (Auskunftsersuchen)
- Wilde und illegale Bebauungen im Landschaftsschutzgebiet Zone I23.04.2024 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.01 Umweltplanung und Umweltservice Die personellen Mittel für die Vollzugsstelle bei Verstößen gegen Bundesnaturschutzgesetz und Landschaftsschutzverordnung erhöhen23.04.2024 · EA (Etatanregung Ortsbeirat)
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Neues zu Taschnerstraße per E-MailStellungnahme des Magistrats
Aufgrund der Personalressourcen und der stadtweit hohen Anzahl an illegalen Eingriffstatbeständen kann das für die Kontrolle des gesamten Außenbereiches und des Landschaftsschutzgebietes "Grüngürtel und Grünzüge in der Stadt Frankfurt am Main" zuständige Team derzeit in der Zone I nicht mit Priorität tätig werden.
Erste Priorität haben die natur- und landschaftsschutzrechtlich hochwertigen Gebiete, wie zum Beispiel die Schutzzone II des Landschaftsschutzgebietes "Grüngürtel und Grünzüge in der Stadt Frankfurt am Main".
Es ist nicht abschätzbar, wann ein flächenhaftes Vorgehen in dem Bereich zwischen Vilbeler Landstraße, Florianweg und Taschnerstraße erfolgen kann.
Grundsätzlich wird darauf hingewiesen, dass in flächenhaft durchgeführten Verwaltungsverfahren die Verantwortlichen für ein Grundstück (Eigentümer:innen, Pächter:innen, Nutzer:innen) aufgefordert werden, für die Räumung zu sorgen. Die Kosten, auch für eine Ersatzvornahme, trägt im Zweifelsfall die Eigentümer:in.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 21. Mai 2023OFOF 183/16Wilde und illegale Bebauungen im Landschaftsschutzgebiet Zone IOrtsbeiratsantrag · WBE
- 13. Juni 2023VV 690Wilde und illegale Bebauungen im Landschaftsschutzgebiet Zone IAnfrage
- 22. September 2023STST 1964Wilde und illegale Bebauungen im Landschaftsschutzgebiet Zone IStellungnahme
- 19. Februar 2024STST 386Widerrechtliche Eingriffe im LSG I zwischen Florianweg und Taschnerstraße endlich beenden!Stellungnahme
- 14. März 2024OFOF 249/16Wilde und illegale Bebauungen im Landschaftsschutzgebiet Zone IOrtsbeiratsantrag · WBE
- 23. April 2024OMOM 5415Wilde und illegale Bebauungen im Landschaftsschutzgebiet Zone IDirektanregung
- 5. Juli 2024Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 59 WochenSTST 1356Wilde und illegale Bebauungen im Landschaftsschutzgebiet Zone IStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab