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Wilde und illegale Bebauungen im Landschaftsschutzgebiet Zone I

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Aufgrund der Personalressourcen und der stadtweit hohen Anzahl an illegalen Eingriffstatbeständen kann das für die Kontrolle des gesamten Außenbereiches und des Landschaftsschutzgebietes "Grüngürtel und Grünzüge in der Stadt Frankfurt am Main" zuständige Team derzeit in der Zone I nicht mit Priorität tätig werden. Erste Priorität haben die natur- und landschaftsschutzrechtlich hochwertigen Gebiete, wie zum Beispiel die Schutzzone II des Landschaftsschutzgebietes "Grüngürtel und Grünzüge in der Stadt Frankfurt am Main". Es ist nicht abschätzbar, wann ein flächenhaftes Vorgehen in dem Bereich zwischen Vilbeler Landstraße, Florianweg und Taschnerstraße erfolgen kann. Grundsätzlich wird darauf hingewiesen, dass in flächenhaft durchgeführten Verwaltungsverfahren die Verantwortlichen für ein Grundstück (Eigentümer:innen, Pächter:innen, Nutzer:innen) aufgefordert werden, für die Räumung zu sorgen. Die Kosten, auch für eine Ersatzvornahme, trägt im Zweifelsfall die Eigentümer:in.