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Illegale Eingriffe im Landschaftsschutzgebiet Im Weimerhaus/Am Entenbach

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Die Missstände im Bereich zwischen dem Florianweg und der Taschnerstraße, Flur 45 (Im Weimerhaus/Am Entenbach), sind dem Magistrat (hier: Untere Naturschutzbehörde) bekannt. Auch die Stabsstelle Sauberes Frankfurt unterstützt die Anregung bezüglich der schnellen Auflösung bzw. Beseitigung der entsprechenden Anlagen, da erfahrungsgemäß entsprechende Nutzungen - wie beschrieben - unerlaubte Ablagerungen von Abfällen unterschiedlicher Art mit sich ziehen. Das Gebiet befindet sich im Außenbereich und in der Schutzzone I des Landschaftsschutzgebietes "Grüngürtel und Grünzüge". Natur- und landschaftsschutzrechtliche Genehmigungen für die durchgeführten baulichen Anlagen und Nutzungen wurden nicht erteilt. Die Überwachung der Frankfurter Landschaftsschutzgebietsflächen, beinahe die Hälfte der Fläche des Frankfurter Stadtgebietes, liegt in prioritärer Zuständigkeit der Unteren Naturschutzbehörde. Beim Vorgehen gegen illegale Bebauungen ist die Naturschutzbehörde aus rechtlichen Gründen gehalten, in einem räumlich zusammenhängenden Bereich allen vergleichbaren widerrechtlichen Bebauungen und Nutzungen nachzugehen. Solche aufwendigen Verfahren, die sich erfahrungsgemäß über einen Zeitraum von bis zu 5 Jahren hinziehen können, können aufgrund der vorhandenen Personalressourcen nur nach Prioritäten durchgeführt werden. Unter Berücksichtigung der Personalausstattung der Unteren Naturschutzbehörde können deshalb aktuell nur die besonders hochwertigen Gebiete der Schutzkategorie II und die Vielzahl von aktuellen Meldungen an neuen, massiven Einzeleingriffen aus dem Stadtgebiet, die an die Naturschutzbehörde herangetragen werden, überprüft und bearbeitet werden. Bezüglich des in der Anregung erfassten Gebiets Im Weimerhaus/Am Entenbach wird darauf hingewiesen, dass auf Anregung des Ortsbeirates 16 im Jahr 2000 die ehemals in der Schutzzone II liegende Fläche zwischen Florianweg und Taschnerstraße aufgrund des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 21.09.2000 (§ 6824) durch das Regierungspräsidium Darmstadt in Zone I umgewidmet worden ist, um dort den Erhalt der bereits damals vorhandenen Gärten langfristig sicherzustellen und einen diesbezüglich notwendigen Bebauungsplan zu ermöglichen. Vor diesem Hintergrund ist die Nennung eines konkreten Zeitpunktes, zu dem das vom Ortsbeirat geforderte gebietsbezogene Vorgehen durch die Untere Naturschutzbehörde umgesetzt werden kann, derzeit nicht verlässlich möglich.

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