Illegale Eingriffe im Landschaftsschutzgebiet Im Weimerhaus/Am Entenbach, Flur 45
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Zusammenfassung
Der Antrag fordert den Magistrat auf, gegen illegale Eingriffe im Landschaftsschutzgebiet Im Weimerhaus/Am Entenbach vorzugehen und die Zerstörung des Gebiets zu stoppen. Ziel ist die Wiederherstellung eines funktionierenden Naturhaushalts in diesem geschützten Bereich.
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Taschnerstraße — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 24.02.2026.
- Mangelhaftes Baustellenmanagement24.02.2026 · V (Auskunftsersuchen)
- Wilde und illegale Bebauungen im Landschaftsschutzgebiet Zone I05.07.2024 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.01 Umweltplanung und Umweltservice Die personellen Mittel für die Vollzugsstelle bei Verstößen gegen Bundesnaturschutzgesetz und Landschaftsschutzverordnung erhöhen23.04.2024 · EA (Etatanregung Ortsbeirat)
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Der Ortsbeirat möge beschließen:
Der Magistrat wird gebeten, endlich gegen sämtliche illegale Eingriffe in dem räumlich zusammenhängenden Gebiet zwischen Florianweg und Taschnerstraße, Flur 45 (Im Weimerhaus / Am Entenbach), welches in der Schutzzone I des Landschaftsschutzgebietes "GrünGürtel und Grünzüge in der Stadt Frankfurt am Main" liegt, vorzugehen und der weiteren Zerstörung dieses im Außenbereich befindlichen Landschaftsschutzgebietes Einhalt zu gebieten sowie dort wieder einen funktionierenden Naturhaushalt herzustellen. Die diesem Antrag angefügten Fotos (1 bis 15) stellen lediglich eine grobe Übersicht der dort vorzufindenden Missstände dar.
Begründung
Spätestens seit dem Jahr 2014 sind die Nutzungen in Form von illegalen Gartenanlagen im Landschaftsschutzgebiet "Im Weimerhaus / Am Entenbach" bekannt, die weder mit den dort geltenden landschafts-, naturschutz- und baurechtlichen Rahmenbedingungen in Übereinstimmung zu bringen sind. Seitdem ist die Zerstörung dieses Schutzgebietes massiv vorangeschritten. Mittlerweile werden dort großflächige Gartenanlagen betrieben, mit teils intensiver Bebauung in Form von Gartenhäusern, Geräteschuppen und Verschlägen (u.a. für eine Geflügelzucht) sowie massiven Einzäunungen, die teilweise eher als Verbarrikadierung zu bezeichnen sind. Nicht nur dazu wurden mittlerweile bereits weite Teile des Geländes gerodet, sondern auch um Zufahrten sowie Kfz-Stellplätze zu schaffen. Sperrmüllablagerungen sind über das gesamte Areal hinweg verteilt. Diese Missstände (siehe Fotos 1 - 15) widersprechen in eklatanter Weise der geltenden Verordnung über das LSG "GrünGürtel und Grünzüge in der Stadt Frankfurt am Main" und können so nicht länger hingenommen werden. Eine umgehende Beseitigung der illegalen Nutzungen in diesem räumlich zusammenhängenden Bereich erscheint daher dringend geboten, ebenso wie die Wiederherstellung eines funktionierenden Naturhaushaltes auf dieser Flur.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.
- 31. Januar 2022Sie sind hierOFOF 87/16Illegale Eingriffe im Landschaftsschutzgebiet Im Weimerhaus/Am Entenbach, Flur 45Ortsbeiratsantrag · BFF
- 15. Februar 2022OMOM 1656Illegale Eingriffe im Landschaftsschutzgebiet Im Weimerhaus/Am EntenbachDirektanregung
- 20. Mai 2022STST 1230Illegale Eingriffe im Landschaftsschutzgebiet Im Weimerhaus/Am EntenbachStellungnahme
- 19. Februar 2024Antwort des Magistrats · nach 107 WochenSTST 386Widerrechtliche Eingriffe im LSG I zwischen Florianweg und Taschnerstraße endlich beenden!Stellungnahme
- 8. April 2024OFOF 248/16Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.01 Umweltplanung und Umweltservice Die personellen Mittel für die Vollzugstelle bei Verstößen gegen Bundesnaturschutzgesetz und Landschaftsschutzverordnung erhöhenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 23. April 2024EAEA 131Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.01 Umweltplanung und Umweltservice Die personellen Mittel für die Vollzugsstelle bei Verstößen gegen Bundesnaturschutzgesetz und Landschaftsschutzverordnung erhöhenEtatanregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung GRÜNE und SPD