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Verwendung der Digitalpaktgelder für die Schule am Ried, die Schule am Hang und die Schule am Landgraben

Vorlagentyp: STMagistrat
194 Wochen bis zur Antwort7 Stationen im Verfahren
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Zusammenfassung

Die Stellungnahme des Magistrats befasst sich mit der Verwendung der Digitalpaktgelder für die Schulen am Ried, am Hang und am Landgraben. Es wird dargelegt, welche Mittel beantragt wurden und welche Ausstattung bereits erfolgt ist, um die digitale Infrastruktur der Schulen zu verbessern.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Stellungnahme des Magistrats

zu a)

Die für den DigitalPakt beantragten Mittel für die Schule am Ried belaufen sich auf ca. 550.000,00 €, für die Schule am Hang auf ca. 230.000,00 € und für die die Schule am Landgraben auf ca. 90.000,00 €.

Zusätzlich erhielten die Schule am Ried, die Schule am Hang und die Schule am Landgraben im Zusammenhang mit dem Annex I mobile Endgeräte für Schülerinnen und Schüler in der Höhe von ca. 107.000,00 €. (Schule am Ried), ca. 24.000,00 € (Schule am Hang) und ca. 9.000,00 € (Schule am Landgraben).

Des Weiteren erhielten die Schule am Ried, die Schule am Hang und die Schule am Landgraben im Zusammenhang mit dem Annex III mobile Endgeräte für Lehrkräfte in der Höhe von ca. 73.000,00 €. (Schule am Ried), ca. 10.000,00 € (Schule am Hang) und ca. 2.000,00 € (Schule am Landgraben).

zu b)

Für alle Frankfurter Schulen wurden und werden die folgenden Förderschwerpunkte umgesetzt: WLAN, mobile Endgeräte, Präsentationstechnik und zentrale Infrastruktur.

Auch die genannten drei Schulen (Schule am Ried, Schule am Hang, Schule am Landgraben) erhalten entsprechende Ausstattung, worauf in den folgenden Punkten näher eingegangen wird.

"Zentrale Infrastruktur" bezieht sich nicht auf eine Ausstattung innerhalb der Schulgebäude. Hiermit ist gemeint, dass aufgrund der Erweiterung der IT-Ausstattung z.B. zentrale Server im Rechenzentrum ausgebaut werden müssen.

zu c)

Für pädagogische Endgeräte gilt weiterhin die Quote 1:5 (Rechner / Schülerzahl). Mit den Mitteln des DigitalPaktes kann das Verhältnis zwischen stationären und mobilen Rechnern zugunsten der mobilen Geräte erhöht werden. Derzeit werden an den Schulen Endgeräte im Verhältnis 50 % stationäre Geräte und 50 % mobile Geräte umgesetzt. Die mobilen Endgeräte wurden über den DigitalPakt beantragt und werden gemeinsam mit den stationären Geräten innerhalb der Ausstattungszyklen im Rahmen von Rollouts zur Verfügung gestellt.

Die Ausstattung im Rahmen der Regelrollouts hat an allen drei Schulen bereits stattgefunden.

Die Schule am Ried hat 31 Notebooks, 57 iPad Tablets, 48 Convertibles, 2 Notebookwagen und 2 iPad-Koffer erhalten.

Die Schule am Hang sowie die Schule am Landgraben haben jeweils 26 Convertibles und 1 Notebookwagen erhalten.

Aus dem Annex I hat die Schule am Ried 160 Notebooks, die Schule am Hang 36 Notebooks und die Schule am Landgraben 13 Notebooks erhalten. Aus dem Annex III hat die Schule am Ried 106 iPad Tablets und 19 Notebooks, die Schule am Hang 17 iPad Tablets sowie die Schule am Landgraben 1 iPad Tablet sowie 3 Notebooks erhalten.

zu d)

Die Ausstattung mit mobilen Endgeräten hat an der Schule am Ried im Jahr 2023, an der Schule am Hang 2021 und an der Schule am Landgraben 2022 stattgefunden.

Es ist geplant, die Schule am Ried bis Ende 2024 mit Präsentationstechnik auszustatten. Das Stadtschulamt ist bereits in Planungsgesprächen mit der Schule. Die Schule am Hang hat Anfang 2024 eine Ausstattung mit mobilen Beamern und Dokumentenkameras erhalten.

Für die Schule am Landgraben wurde Anfang 2024 eine Bestellung von interaktive Tafelsysteme ausgelöst. Die Montage der Tafelsysteme erfolgt im Laufe dieses Jahres.

Alle Bergen-Enkheimer-Schulen sind breitbandig erschlossen und verfügen über WLAN.

zu e)

Der DigitalPakt hat eine 5-jährige Laufzeit von 2019 bis Ende 2024. Zu Beginn dieser Laufzeit wurde zunächst von allen Schulen die geplante Ausstattung mit Präsentationstechnik und mobilen Endgeräten erfragt. Seit der Bewilligung der Fördermittel des DigitalPakts im Sommer 2021 wurde mit Hochdruck an der Umsetzung des DigitalPaktes gearbeitet. Dieser umfasst die Maßnahmen zur Ausstattung mit WLAN, mobilen Endgeräten, Präsentationstechnik und Infrastruktur für den Betrieb an den Schulen. Aufgrund der pandemischen Ereignisse der COVID-19-Pandemie wurde der geplante Umsetzungszeitraum für die WLAN-Ausstattung von 5 auf 2 Jahre verkürzt. So wurden statt jährlich 35 Schulen etwa 100 Schulen in 2021 und die übrigen Schulen in 2022 mit WLAN ausgestattet. Diese enorme Steigerung der Umsetzungsgeschwindigkeit hat enorme Personalressourcen gebunden. Die pandemische und die weltpolitische Lage brachten zudem erhebliche Umsetzungsprobleme mit sich. Die Erweiterungen des DigitalPaktes 2021 und 2022 in den Annexen I, II und III (über 9.000 mobile Endgeräte für Schülerinnen und Schüler, über 7.000 Endgeräte für Lehrkräfte sowie Dienstleisterbeauftragungen) und deren Umsetzung haben weitere Personalressourcen gebunden. Dennoch erfolgten parallel die Regelrollouts mit Endgeräten.

Die größte noch abzuwickelnde Maßnahme ist nun die Präsentationstechnik. Bisher konnte die Präsentationstechnik nur an einer begrenzten Anzahl von Schulen umgesetzt werden, da wie oben beschrieben die Personalressourcen gebunden waren und zum anderen die Lieferanten insb. im Bereich interaktive Tafelsysteme ihre Produktionskapazitäten anpassen mussten. Zudem ist die Ausstattung mit Präsentationstechnik zum Teil von den baulichen Voraussetzungen (insb. Verkabelung mit Storm und Netzwerk) an den Schulen abhängig, die sich als sehr heterogen darstellen. Weiterhin bedarf es der Klärung, ob die ursprünglichen Anträge bzw. gemeldeten Bedarfe an Präsentationstechnik aus dem Jahr 2020 an allen rund 170 Schulen noch Bestand haben oder ob es zwischenzeitlich Anpassungen benötige. So auch an der Schule am Ried, der Schule am Hang und der Schule am Landgraben zum Zeitpunkt der Stellungnahme des Magistrats vom 24.11.2023, ST 2372.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 1. Dezember 2020OMOM 6998Internetverbindung der Schule am RiedDirektanregung
  2. 1. Dezember 2020OFOF 346/16Internetverbindung der Schule am RiedOrtsbeiratsantrag · WBE, CDU, SPD, GRÜNE, BFF, LINKE., FDP
  3. 24. November 2023STST 2372Gelder aus dem Digitalpakt Schule für die Bergen-Enkheimer SchulenStellungnahme
  4. 27. Februar 2024OFOF 244/16Verwendung der Digitalpaktgelder für die Schule am Ried, die Schule am Hang und die Schule am LandgrabenOrtsbeiratsantrag · FDP
  5. 12. März 2024VV 907Verwendung der Digitalpaktgelder für die Schule am Ried, die Schule am Hang und die Schule am LandgrabenAnfrage
  6. 15. April 2024STST 743Internetverbindung der Schule am RiedStellungnahme
  7. 19. August 2024Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 194 Wochen
    STST 1508Verwendung der Digitalpaktgelder für die Schule am Ried, die Schule am Hang und die Schule am Landgraben
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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