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Einsatz von zusätzlichen digitalen Geschwindigkeitsmessanlagen im Stadtteil Bergen-Enkheim

Vorlagentyp: STMagistrat
22 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Magistrat hat Stellung genommen zur Anregung, zusätzliche digitale Geschwindigkeitsmessanlagen im Stadtteil Bergen-Enkheim einzusetzen. Es wird darauf hingewiesen, dass derzeit keine Unfallhäufungsstellen im Stadtteil vorliegen, weshalb keine weiteren Maßnahmen ergriffen werden.

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Stellungnahme des Magistrats

Die Städtische Verkehrspolizei führt auch in Bergen-Enkheim - sowohl mobil als auch mit einem sog. Enforcement-Trailer - Geschwindigkeitskontrollen zur Generalprävention durch. Ortsfeste Verkehrsüberwachungsanlagen werden ausschließlich zur Spezialprävention an Unfallhäufungsstellen auf Beschluss der Unfallkommission errichtet.

Sämtliche Straßen im Stadtgebiet werden von der Polizei und der Unfallkommission beobachtet und im Falle einer Unfallhäufung behandelt. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt weist der Stadtteil Bergen-Enkheim nicht die Merkmale zur Ausweisung einer Unfallhäufungsstelle auf und wird somit nicht von der Unfallkommission behandelt.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 22. Oktober 2024OFOF 310/16Einsatz von zusätzlichen digitalen Geschwindigkeitsmessanlagen im Stadtteil Bergen-EnkheimOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 3. Dezember 2024OMOM 6267Einsatz von zusätzlichen digitalen Geschwindigkeitsmessanlagen im Stadtteil BergenEnkheimDirektanregung
  3. 28. März 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 22 Wochen
    STST 512Einsatz von zusätzlichen digitalen Geschwindigkeitsmessanlagen im Stadtteil BergenEnkheim
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
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