Herausnahme des Grundstücks Flur 21, Flurstücksnr. 807/2 und 807/5 aus dem Außenbereich, Seckbach Lohrberg, Klingenweg
Antrag
Die Stadtverordnetenversammlung möge prüfen, ob das Grundstück Seckbach Bez. 39 512, Flur 21, Flurstücksnr. 807/2 und 807/5 zum unbeplanten Innenbereich gehört und umgewidmet werden muss.
Begründung
Das Grundstück war Anfang der 90. Jahre Wohnbaufläche. Dann wurde die Grenze zum Außenbereich neu gezogen. Aus den beiliegenden Auszügen aus dem Landschaftskataster (Anlagen 1-3) und einer Ortsbesichtigung einiger Ortsbeiratsmitglieder ergibt sich, dass unverständlicherweise diese Fläche aus der Fluchtlinie des Außenbereichs abzweigt. Das Grundstück ist von allen Seiten von Bebauung eingegrenzt: Mediacampus, Straße und Budge Stift, sowie weitere Wohngebäude. Der Ortsbeirat ist mit den Unterzeichnern des Antrags, der Meinung, dass es sich bei der abgezweigten Enklave um ein Innenbereich gemäß § 34 BauGB handelt, zumal der regionale Flächennutzungsplan Nutzung Wohnbau ausweist. Es handelt sich um eine Geschlossenheit im Sinne Von Zusammengehörigkeit und somit nicht um Außenbereich gemäß § 35 BauGB. Wir bitten dies zu überprüfen und eventuelle Maßnahmen einzuleiten, im Sinne von einer Herausnahme aus dem Außenbereich.
Beratungsverlauf 1 Sitzung
SPD, CDU und LINKE. gegen GRÜNE (= Ablehnung)