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Verkehrssicherer Kreisel Vilbeler Landstraße/Victor-Slotosch-Straße auch für Fußgänger!

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Der Magistrat kann dieser Anregung nicht entsprechen. Fußgängerüberwege sind gemäß der Richtlinie für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001, Punkt 3.1) nur dann mit dem Verkehrszeichen 350 zu beschildern, wenn es sich nicht um wartepflichtige Zufahrten handelt. Dies ist bei dem genannten Kreisel jedoch der Fall. Generell gilt für Fahrzeugführende an Fußgängerüberwegen § 26 der Straßenverkehrsordnung. Demnach haben Fahrzeuge an Fußgängerüberwegen "den zu Fuß Gehenden, welche den Überweg erkennbar benutzen wollen, das Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen". Die vom Ortsbeirat geforderten Manschetten dürfen gemäß Erlass des HMWEVW (Hessisches Ministerium Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen) seit dem 01. März 2019 an Fußgängerüberwegen nicht mehr angebracht werden. Die bestehenden Manschetten haben Bestandsschutz. An neuen oder zu erneuernden Fußgängerüberwegen können diese daher nicht mehr montiert werden.