Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Am Seckbacher Ried: Bohlenweg zur Überquerung der Feuchtfläche

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

18.02.2024

Antrag Ortsbeirat

Am Seckbacher Ried: Bohlenweg zur Überquerung der Feuchtfläche

Details im PARLIS OF_561-11_2024
04.03.2024

Anregung Ortsbeirat

Am Seckbacher Ried: Bohlenweg zur Überquerung der Feuchtfläche

Details im PARLIS OM_5192_2024
21.06.2024

Stellungnahme des Magistrats

Am Seckbacher Ried: Bohlenweg zur Überquerung der Feuchtfläche

Details im PARLIS ST_1273_2024
16.12.2024

Stellungnahme des Magistrats

Am Seckbacher Ried: Bohlenweg zur Überquerung der Feuchtfläche

Details im PARLIS ST_2155_2024
14.07.2025

Stellungnahme des Magistrats

Am Seckbacher Ried: Bohlenweg zur Überquerung der Feuchtfläche

Details im PARLIS ST_1152_2025

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 04.03.2024, OM 5192 entstanden aus Vorlage: OF 561/11 vom 18.02.2024

Betreff: Am Seckbacher Ried: Bohlenweg zur Überquerung der Feuchtfläche
Der Magistrat wird gebeten, zwischen dem Voltenseeweg und In der Sauren Wiese einen Weg mit Bohlen oder anderem Material anzulegen. Der Weg ist ca. 77 Meter lang und muss ein Feuchtgebiet überbrücken. Quelle: Geoportal Frankfurt

Begründung:

Der Weg verbindet die Straße Am Seckbacher Ried mit der Straße In der Sauren Wiese und weiter nördlich mit dem Kirchbergweg. Es gibt ein Hinweisschild auf der Höhe des Entenbaches; der Weg als Teil eines Rundweges ist bei Spaziergängerinnen und Spaziergängern sehr beliebt. Das Gebiet ist ca. vier Monate im Jahr sehr feucht und der Weg nicht zu begehen. Durch die Renaturierung des Entenbaches im weiteren Verlauf in Richtung der Vilbeler Landstraße wird in Zukunft mehr Wasser ins Ried fließen. Ein Weg mit Bohlen würde das Gebiet insgesamt aufwerten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.06.2024, ST 1273 Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2024, ST 2155 Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1152
Beratung im Ortsbeirat: 11

Beratungsergebnisse:

31. Sitzung des OBR 11 am 24.06.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme