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Radweg/Schulweg zwischen Seckbach und Enkheim

Vorlagentyp: STMagistrat
295 Wochen bis zur Antwort13 Stationen im Verfahren
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Idee
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Zusammenfassung

Der Magistrat kann eine kurzfristige Befestigung des Radwegs zwischen Seckbach und Enkheim nicht in Aussicht stellen, da es an einem Bebauungsplan fehlt und die Wegeverbindung durch private Flächen verläuft. Dennoch wird die Anregung für einen Schul-Radweg unterstützt, und es werden Alternativrouten im Rahmen eines Radverkehrskonzepts geprüft.

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Stellungnahme des Magistrats

Der Magistrat kann eine kurz- oder mittelfristige Befestigung der Wegeverbindung nicht in Aussicht stellen. Der Bitzweg verläuft durch ein Kleingartengelände und dient in erster Linie der Erschließung der Kleingärten. Im westlichen Abschnitt ist die Wegeverbindung bereits befestigt, jedoch in einem schlechten baulichen Zustand. Weiter östlich ist die Wegeverbindung unbefestigt.

Für den Bereich, in dem sich die Wegeverbindung befindet, existiert kein Bebauungsplan zur planungsrechtlichen Ordnung der vorhandenen Flächen. Von städtischer Seite wurde zwar der B-Plan Nr. 788 aufgestellt, der die Wegeverbindung berücksichtigt. Ziel war es, die vorhandenen Freizeitgärten planungsrechtlich zu sichern. Dieser B-Plan befindet sich jedoch bereits seit dem Jahr 1998 im Verfahren. Es erscheint derzeit wenig realistisch, dass dieser B-Plan beschlossen wird und somit Planungsrecht für diese Wegeverbindung geschaffen wird.

Zudem liegen lediglich die ersten dreihundert Meter (vom Seckbacher Kirchweg aus) auf einer städtischen Wegeparzelle. Im weiteren Verlauf führt der vorhandene Weg rund 750 Meter über eine Vielzahl von Kleinparzellen, die sich überwiegend in Privatbesitz befinden. Erst kurz vor der Vilbeler Landstraße besteht wieder eine öffentliche Wegeparzelle "Im Weimerhaus". Die Flurstücke im privaten Eigentum verteilen sich auf viele verschiedene Eigentümer. Ohne vorhandenes Planungsrecht müsste die Stadt Frankfurt am Main mit all diesen verschiedenen Eigentümern Einigung über den Verkauf aller benötigten Teilflächen erzielen. Erst wenn die Stadt alle erforderlichen Teilflächen besitzt, wäre eine durchgängige Befestigung der Wegeverbindung vorstellbar.

Die Wegeverbindung befindet sich zudem ab Höhe des Kirchbergwegs nach Osten hin durchgängig in einem Landschaftsschutzgebiet der Zone I und II und teilweise auch in einem FFH-Gebiet. Bei einem baulichen Ausbau der Wegeverbindung würde sich unweigerlich die Frage nach einer Beleuchtung des Weges stellen. Diese wäre innerhalb des Gebiets jedoch nicht zulässig. Ebenso müsste die Entwässerung des Wegs sichergestellt werden. Diese müsste über einen Kanal erfolgen, da sich die angrenzenden Flächen fast ausschließlich in Privatbesitz befinden. Ein Kanalbau würde jedoch einen schweren Eingriff in das Schutzgebiet darstellen.

Der Magistrat unterstützt jedoch generell die Anregung nach einem Schul-Radweg zwischen Seckbach und Enkheim. Derzeit wird bis 2024 ein Radverkehrskonzept für den Osten Frankfurts erarbeitet. In diesem Rahmen werden Alternativrouten, etwa über die Kruppstraße / Victor-Slotosch-Straße oder auch über den Seckbacher Klemmweg, geprüft. Der Seckbacher Klemmweg verläuft, auch in Verlängerung bis zur L3001, auf städtischem Grund. Hier müsste jedoch eine Querungsmöglichkeit über die L3001 in Richtung Florianweg geschaffen werden. Die L3001 ist in der Fortschreibung der hessenweiten Dringlichkeitsbewertung für Radwege an Bundes- und Landesstraßen von der Stadt Frankfurt am Main benannt worden. Konkrete Planungen zur L3001 gibt es bisher noch nicht.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 16. März 2020STST 489Einrichtung eines befestigten Radweges zwischen Seckbach und EnkheimStellungnahme
  2. 22. November 2022OFOF 148/16Radweg/Schulweg zwischen Seckbach und EnkheimOrtsbeiratsantrag · FDP
  3. 14. Februar 2023OMOM 3540Radweg/Schulweg zwischen Seckbach und EnkheimDirektanregung
  4. 5. Juni 2023Sie sind hier
    STST 1216Radweg/Schulweg zwischen Seckbach und Enkheim
    Stellungnahme
  5. 27. Februar 2024OFOF 245/16Fußweg Enkheimer Weimerhaus/Seckbacher Bitzweg wieder herstellenOrtsbeiratsantrag · FDP
  6. 27. Februar 2024OFOF 246/16VoltenseewegOrtsbeiratsantrag · FDP
  7. 12. März 2024OMOM 5271Fußweg Im Enkheimer Weimerhaus/Seckbacher Bitzweg wiederherstellenDirektanregung
  8. 12. März 2024OMOM 5272VoltenseewegDirektanregung
  9. 21. Juni 2024STST 1282VoltenseewegStellungnahme
  10. 21. Juni 2024STST 1281Fußweg Im Enkheimer Weimerhaus/Seckbacher Bitzweg wiederherstellenStellungnahme
  11. 16. Dezember 2024STST 2157VoltenseewegStellungnahme
  12. 17. Februar 2025STST 260Fußweg Im Enkheimer Weimerhaus/Seckbacher Bitzweg wiederherstellenStellungnahme
  13. 10. November 2025Antwort des Magistrats · nach 295 WochenSTST 1824VoltenseewegStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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