Radweg/Schulweg zwischen Seckbach und Enkheim
Stellungnahme des Magistrats
Der Magistrat kann eine kurz- oder mittelfristige Befestigung der Wegeverbindung nicht in Aussicht stellen. Der Bitzweg verläuft durch ein Kleingartengelände und dient in erster Linie der Erschließung der Kleingärten. Im westlichen Abschnitt ist die Wegeverbindung bereits befestigt, jedoch in einem schlechten baulichen Zustand. Weiter östlich ist die Wegeverbindung unbefestigt. Für den Bereich, in dem sich die Wegeverbindung befindet, existiert kein Bebauungsplan zur planungsrechtlichen Ordnung der vorhandenen Flächen. Von städtischer Seite wurde zwar der B-Plan Nr. 788 aufgestellt, der die Wegeverbindung berücksichtigt. Ziel war es, die vorhandenen Freizeitgärten planungsrechtlich zu sichern. Dieser B-Plan befindet sich jedoch bereits seit dem Jahr 1998 im Verfahren. Es erscheint derzeit wenig realistisch, dass dieser B-Plan beschlossen wird und somit Planungsrecht für diese Wegeverbindung geschaffen wird. Zudem liegen lediglich die ersten dreihundert Meter (vom Seckbacher Kirchweg aus) auf einer städtischen Wegeparzelle. Im weiteren Verlauf führt der vorhandene Weg rund 750 Meter über eine Vielzahl von Kleinparzellen, die sich überwiegend in Privatbesitz befinden. Erst kurz vor der Vilbeler Landstraße besteht wieder eine öffentliche Wegeparzelle "Im Weimerhaus". Die Flurstücke im privaten Eigentum verteilen sich auf viele verschiedene Eigentümer. Ohne vorhandenes Planungsrecht müsste die Stadt Frankfurt am Main mit all diesen verschiedenen Eigentümern Einigung über den Verkauf aller benötigten Teilflächen erzielen. Erst wenn die Stadt alle erforderlichen Teilflächen besitzt, wäre eine durchgängige Befestigung der Wegeverbindung vorstellbar. Die Wegeverbindung befindet sich zudem ab Höhe des Kirchbergwegs nach Osten hin durchgängig in einem Landschaftsschutzgebiet der Zone I und II und teilweise auch in einem FFH-Gebiet. Bei einem baulichen Ausbau der Wegeverbindung würde sich unweigerlich die Frage nach einer Beleuchtung des Weges stellen. Diese wäre innerhalb des Gebiets jedoch nicht zulässig. Ebenso müsste die Entwässerung des Wegs sichergestellt werden. Diese müsste über einen Kanal erfolgen, da sich die angrenzenden Flächen fast ausschließlich in Privatbesitz befinden. Ein Kanalbau würde jedoch einen schweren Eingriff in das Schutzgebiet darstellen. Der Magistrat unterstützt jedoch generell die Anregung nach einem Schul-Radweg zwischen Seckbach und Enkheim. Derzeit wird bis 2024 ein Radverkehrskonzept für den Osten Frankfurts erarbeitet. In diesem Rahmen werden Alternativrouten, etwa über die Kruppstraße / Victor-Slotosch-Straße oder auch über den Seckbacher Klemmweg, geprüft. Der Seckbacher Klemmweg verläuft, auch in Verlängerung bis zur L3001, auf städtischem Grund. Hier müsste jedoch eine Querungsmöglichkeit über die L3001 in Richtung Florianweg geschaffen werden. Die L3001 ist in der Fortschreibung der hessenweiten Dringlichkeitsbewertung für Radwege an Bundes- und Landesstraßen von der Stadt Frankfurt am Main benannt worden. Konkrete Planungen zur L3001 gibt es bisher noch nicht.