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Radweg/Schulweg zwischen Seckbach und Enkheim

Lesezeit: 3 Minuten

Bisheriger Verlauf

22.11.2022

Antrag Ortsbeirat

Radweg/Schulweg zwischen Seckbach und Enkheim

Details im PARLIS OF_148-16_2022
14.02.2023

Anregung Ortsbeirat

Radweg/Schulweg zwischen Seckbach und Enkheim

Details im PARLIS OM_3540_2023
05.06.2023

Stellungnahme des Magistrats

Radweg/Schulweg zwischen Seckbach und Enkheim

Details im PARLIS ST_1216_2023
12.03.2024

Anregung Ortsbeirat

Fußweg Im Enkheimer Weimerhaus/Seckbacher Bitzweg wiederherstellen

Details im PARLIS OM_5271_2024
12.03.2024

Anregung Ortsbeirat

Voltenseeweg

Details im PARLIS OM_5272_2024

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 14.02.2023, OM 3540 entstanden aus Vorlage: OF 148/16 vom 22.11.2022

Betreff: Radweg/Schulweg zwischen Seckbach und Enkheim
Vorgang: OM 5529/19 OBR 16; ST 489/20 Der Magistrat wird gebeten, die Verbindung von Seckbach nach Enkheim über den Seckbacher Bitzweg und Am Enkheimer Weimerhaus zu befestigen und als (Schul-) Radweg herzurichten. Der Magistrat wird gebeten, die hierfür notwendige Zustimmung der Unteren Naturschutzbehörde zeitnah einzuholen.

Begründung:

Die Schule am Ried in Bergen-Enkheim wird durch eine signifikante Anzahl an Schülern aus Seckbach besucht, die zum Teil mit dem Rad ihren Schulweg antreten wollen. Als Radweg zwischen Seckbach und Enkheim wird jedoch lediglich die Strecke Gwinnerstraße - Am Seckbacher Ried - Voltenseeweg - Vilbeler Landstraße offiziell ausgewiesen. Dieser ist aber sehr schmal, matschig und bei schlechtem Wetter nahezu nicht passierbar. Als Schulweg ist diese Strecke denkbar ungeeignet. Die Strecke Seckbacher Bitzweg - Am Enkheimer Weimerhaus würde sich als Radweg deutlich besser eignen. Sie ist jedoch selbst bei schönem Wetter für Radfahrer aufgrund der tiefen Schlaglöcher und auch aufgrund der fast das ganze Jahr über vorhandenen Nässe nicht passierbar. Diese Strecke wurde bereits in der Anregung an den Magistrat vom 03.12.2019, OM 5529, als Radweg vorgeschlagen. In der Stellungnahme des Magistrats vom 16.03.2020, ST 489, hieß es dazu: "Der Magistrat hat die Streckenführung konzeptionell geprüft. Die Ausarbeitung einer Detailplanung im Rahmen der Erstellung einer Gesamtkonzeption für den Radverkehr ist grundsätzlich möglich. Da die angeregte Streckenführung durch ein Landschaftsschutzgebiet (LSG) der Zone I bzw. Zone II führt, ist zunächst die Zustimmung der unteren Naturschutzbehörde einzuholen. ..." Quelle der Karte: Geoportal Frankfurt Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16

dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1216 Anregung an den Magistrat vom 12.03.2024, OM 5271
Anregung an den Magistrat vom 12.03.2024, OM 5272
Beratung im Ortsbeirat: 16

Beratungsergebnisse:

21. Sitzung des OBR 16 am 13.06.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 66-2