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Ausbau einer Radwegeverbindung durch das Voltenseegebiet zwischen Enkheim und Seckbach

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

25.08.2015

Antrag Ortsbeirat

Ausbau einer Radwegeverbindung durch das Voltenseegebiet zwischen Enkheim und Seckbach

Details im PARLIS OF_329-16_2015
08.09.2015

Anregung Ortsbeirat

Ausbau einer Radwegeverbindung durch das Voltenseegebiet zwischen Enkheim und Seckbach

Details im PARLIS OM_4473_2015
23.11.2015

Stellungnahme des Magistrats

Ausbau einer Radwegeverbindung durch das Voltenseegebiet zwischen Enkheim und Seckbach

Details im PARLIS ST_1611_2015
09.05.2016

Stellungnahme des Magistrats

Ausbau einer Radwegverbindung durch das Voltenseegebiet zwischen Enkheim und Seckbach

Details im PARLIS ST_757_2016
21.11.2016

Stellungnahme des Magistrats

Ausbau einer Radwegeverbindung durch das Voltenseegebiet zwischen Enkheim und Seckbach

Details im PARLIS ST_1572_2016
12.03.2024

Anregung Ortsbeirat

Voltenseeweg

Details im PARLIS OM_5272_2024

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 08.09.2015, OM 4473 entstanden aus Vorlage: OF 329/16 vom 25.08.2015

Betreff: Ausbau einer Radwegeverbindung durch das Voltenseegebiet zwischen Enkheim und Seckbach
Der Magistrat wird aufgefordert, den Voltenseeweg zwischen Vilbeler Landstraße und Seckbach so auszubauen, dass er als offizieller Radwanderweg in das Radwegenetz der Stadt Frankfurt am Main Eingang finden kann.

Begründung:

Den Voltenseeweg zum wetterfesten Radwanderweg auszubauen, war bereits mehrfach gefordert worden, wurde aber immer mit Blick auf die fertigzustellende Fließwasserverbindung in die Zukunft verschoben. Da sich für diese Fließwasserverbindung längst eine weit sinnvollere Alternative in Planung befindet, ist es jetzt an der Zeit, diesen nach Regen schlecht passierbaren, ebenerdigen Weg auszubauen und damit das Netz der städtischen Radwanderwege Richtung Enkheimer Ried/Riedbad oder in Richtung Fechenheim sinnvoll zu ergänzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16

dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.11.2015, ST 1611 Stellungnahme des Magistrats vom 09.05.2016, ST 757 Stellungnahme des Magistrats vom 21.11.2016, ST 1572 Anregung an den Magistrat vom 12.03.2024, OM 5272
Aktenzeichen: 61 1