Ausgleichsmaßnahme für das Baugebiet Leuchte
Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats beschreibt die Umplanung der Ausgleichsflächen für das Baugebiet Leuchte, die ursprünglich als Streuobstwiesen angelegt werden sollten. Aufgrund einer fortgeschrittenen Sukzession und der Notwendigkeit, einen Korridor für 220-KV-Überlandleitungen freizuhalten, werden nun schwachwüchsige Obstbäume in diesem Korridor gepflanzt, während die restliche Fläche mit hochstämmigen Obstbäumen bepflanzt wird.
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Thema Stadtplanung verfolgenStellungnahme des Magistrats
Zu 1. und 2.
Die Ausgleichsflächen für das Baugebiet Leuchte sollten ursprünglich komplett als Streuobstwiesen angelegt werden. Da sich seit der damaligen Planung im Laufe der Jahre auf einem Teil der Fläche eine fortgeschrittene Sukzession entwickelt hat, wurde eine Umplanung erforderlich.
Es wurde erforderlich, dass größere Flächen bereits gemulcht werden mussten. Grund dafür sind die 220-KV-Überlandleitungen, für die ein Korridor von hochwachsenden Bäumen freigehalten werden muss. Die dort gewachsenen Baumsämlinge wie Birken, Eschen und Ahorn mussten gerodet werden, da sie sonst in die Leitungen eingewachsen wären. In diesem Korridor unterhalb der Leitungen werden dann anschließend schwachwüchsige Obstbäume gepflanzt. Die restliche Fläche wird wie geplant weitestgehend mit hochstämmigen Obstbäumen bepflanzt.
Zu 3.
Die Maßnahme wird seit 2023 durchgeführt: Die Arbeiten zur Grundstücksfreilegung und die Kampfmittelsondierung sind bereits erfolgt. Die Herstellung der Streuobstwiese soll im zweiten Quartal 2024 abgeschlossen werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 30. Oktober 2020BB 584Verwilderte Brachflächen statt landwirtschaftlicher Nutzung - Muss das wirklich sein?Magistratsbericht
- 8. Januar 2024OFOF 232/16Ausgleichsmaßnahme für das Baugebiet LeuchteOrtsbeiratsantrag · BFF
- 23. Januar 2024VV 833Ausgleichsmaßnahme für das Baugebiet LeuchteAnfrage
- 3. Juni 2024Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 187 WochenSTST 1124Ausgleichsmaßnahme für das Baugebiet LeuchteStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab