Erwerb des Gebäudes der ehemaligen Post Marktstraße 3 - Nutzung als Hort
Zusammenfassung
Der Magistrat hat entschieden, dass ein Erwerb des Gebäudes Marktstraße 3 durch die Stadt Frankfurt derzeit nicht vorgesehen ist, da keine Verkaufsabsicht des Eigentümers vorliegt und das Gebäude in einem ungenutzten Zustand ist. Zudem wird der Bedarf an Betreuungsplätzen im Grundschulalter durch bestehende Hortstrukturen abgedeckt, sodass ein zusätzlicher Hortstandort nicht geplant ist.
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Thema Schulen und Bildung verfolgenStellungnahme des Magistrats
Zu Frage 1:
Ein Erwerb der Liegenschaft Marktstraße 3 durch die Stadt Frankfurt ist derzeit nicht vorgesehen. Seitens des Eigentümers liegt dem Magistrat keine Verkaufsabsicht vor. Darüber hinaus ist aus Sicht der Stadt aktuell keine Nutzung für das Gebäude geplant. Zu berücksichtigen ist zudem, dass sich das Gebäude in einem seit langem ungenutzten Zustand befindet. Es ist davon auszugehen, dass eine umfassende Sanierung erforderlich wäre, die mit erheblichen Kosten verbunden wäre. Vor dem Hintergrund der aktuellen Haushaltslage und der Priorisierung anderer Projekte kommt ein Ankauf daher nicht derzeit nicht in Betracht.
Zu Frage 2:
Die Marktstraße 3 liegt im Schulbezirk der Schule am Hang. Diese Schule befindet sich derzeit in Auslagerung und wird in einem modernen Neubau untergebracht, in dem sie künftig im Rahmen des "Pakts für den Ganztag" betrieben wird. Durch die schulischen Angebote sowie die Kooperation mit außerschulischen Trägern - einschließlich bestehender Hortstrukturen - kann der Bedarf an Betreuungsplätzen im Grundschulalter abgedeckt werden. Ein zusätzlicher Ausbau durch einen weiteren Hortstandort ist für den Schulbezirk aktuell nicht vorgesehen.
Zu Frage 3:
Sofern keine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung vorliegt, bestehen für die Stadt Frankfurt nur begrenzte rechtliche Möglichkeiten, auf den Zustand privater Gebäude und Grundstücke Einfluss zu nehmen. Eine Einflussnahme auf das äußere Erscheinungsbild ist dabei in der Regel nur sehr eingeschränkt möglich
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. April 2024OFOF 286/16Erwerb des Gebäudes der ehemaligen Post Marktstraße 3 - Nutzung als HortOrtsbeiratsantrag · SPD
- 10. September 2024VV 1011Erwerb des Gebäudes der ehemaligen Post Marktstraße 3 - Nutzung als HortAnfrage
- 7. Juli 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 63 WochenSTST 1086Erwerb des Gebäudes der ehemaligen Post Marktstraße 3 - Nutzung als HortStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab