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OM (Anregungen an den Magistrat OBR) · OB 14

Aufzüge S-Bahnhof „Berkersheim“

17.02.2025 · Aktualisiert: 16.07.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.02.2025, OM 6511 entstanden aus Vorlage: OF 219/14 vom 03.02.2025 Betreff: Aufzüge S-Bahnhof "Berkersheim" Der Magistrat wird gebeten, den unhaltbaren Zustand beim angeblich barrierefreien Zugang zu den S-Bahnsteigen (teils monatelanger Ausfall der Aufzüge) unverzüglich und dauerhaft zu beenden. Der Magistrat sollte alle ihm zur Verfügung stehenden Kanäle nutzen, über seine eigene Öffentlichkeitsarbeit und mit Anzeigen bei den zuständigen Aufsichtsbehörden, um auf die Situation hinzuweisen und auf Abhilfe zu drängen. Begründung: Für den Ortsbeirat ist das Desinteresse der Deutschen Bahn AG, in Frankfurt-Berkersheim einen funktionsfähigen Bahnhof zu betreiben, inzwischen offensichtlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1126 Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 14 am 23.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregungen an den Magistrat OBR) · OB 14

Bau von Rampen am Bahnhof „Berkersheim“

17.02.2025 · Aktualisiert: 09.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.02.2025, OM 6512 entstanden aus Vorlage: OF 220/14 vom 03.02.2025 Betreff: Bau von Rampen am Bahnhof "Berkersheim" Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob man im Bereich der S6-Haltestelle "Berkersheim Bahnhof" an den äußeren Bahnsteigen Rampen bauen kann. Begründung: Der Aufzug an der S-Bahn-Station "Berkersheim Bahnhof" ist seit Anfang Dezember 2024 ausgefallen. Auch in der Vergangenheit waren immer mal wieder Aufzüge über einen längeren Zeitraum defekt. Die Bestellung der Ersatzteile lässt anscheinend häufig auf sich warten. Die steilen Metalltreppen der momentan provisorischen Brücke sind hoch und runter sehr beschwerlich zu laufen, zumal die Treppen von Personen mit Rollstuhl, Rollator oder Kinderwagen gar nicht bewältigt werden können. Die Rampen wären aus vielerlei Hinsicht eine dringend notwendige Alternative. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1479 Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 14 am 23.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregungen an den Magistrat OBR) · OB 14

GrünGürtelPark Nieder-Eschbach umbenennen

17.02.2025 · Aktualisiert: 29.04.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.02.2025, OM 6513 entstanden aus Vorlage: OF 221/14 vom 03.01.2025 Betreff: GrünGürtel-Park Nieder-Eschbach umbenennen Vorgang: M 154/20 Der Magistrat wird gebeten, den "GrünGürtel-Park Nieder-Eschbach" in "Grüngürtelpark Eschbachtal" umzubenennen. Begründung: Seit der Erweiterung des GrünGürtel-Parks Nieder-Eschbach (vgl. M 154) liegt dieser zu einem großen Teil auf Harheimer Gemarkung. Dies betrifft das Gebiet zwischen dem Harheimer Weg bzw. Erlenbacher Stadtweg und dem im Rahmenplan zur Vorlage M 154 als "Römische Straße" bezeichneten Weg, unten rot eingerahmt. Den GrünGürtel-Park namentlich allein einem Stadtteil zuzuschlagen, ist daher nicht mehr gerechtfertigt. Quelle: M 154/20 Parlis Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 25.09.2020, M 154 Stellungnahme des Magistrats vom 25.04.2025, ST 689

OM (Anregungen an den Magistrat OBR) · OB 14

Staudenknöterich bekämpfen

17.02.2025 · Aktualisiert: 16.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.02.2025, OM 6514 entstanden aus Vorlage: OF 222/14 vom 03.02.2025 Betreff: Staudenknöterich bekämpfen Der Magistrat wird gebeten, den Staudenknöterich in den Eschbachauen zwischen Harheim und Nieder-Eschbach zu bekämpfen. Begründung: Der japanische Staudenknöterich ist eine invasive Pflanzenart, die sich in Deutschland immer weiter ausbreitet. Auch am Eschbach ist der Knöterich auf dem Vormarsch und verdrängt dabei niedriger wachsende Pflanzenarten. Insbesondere für den dort im Frühjahr anzutreffenden Bärlauchteppich, der als Frühblüher Insekten wertvolle Nahrung bietet, stellt der Knöterich eine Gefahr dar. Auch das Land Hessen empfiehlt die Bekämpfung des Knöterich, insbesondere in Auengebieten. https://natureg.hessen.de/resources/recherche/Schutzge biete/GI/Sonstige/ASB_INVA13_Staudenknoeterich.pdf Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 14 am 23.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 14 am 08.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregungen an den Magistrat OBR) · OB 14

Installation einer insektenfreundlichen Beleuchtung in der Quellenstraße

17.02.2025 · Aktualisiert: 16.07.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.02.2025, OM 6515 entstanden aus Vorlage: OF 224/14 vom 02.02.2025 Betreff: Installation einer insektenfreundlichen Beleuchtung in der Quellenstraße Vorgang: M 152/24 Der Magistrat wird erneut gebeten, die bisher mehrfach abgelehnte Installation einer Beleuchtung im Bereich der Brücke zwischen der Quellenstraße und der Riedhalsstraße hinsichtlich einer insektenfreundlichen Beleuchtung zu prüfen. Es ist nicht ersichtlich, aus welchem Grund die Beleuchtung eines Radweges durch den Stadtwald mit insektenfreundlicher Beleuchtung möglich ist, nicht aber auf Wegen, die von Fußgängern und Radfahrern zur örtlichen Bezirkssportanlage oder dem Naherholungsgebiet genutzt werden. Begründung: Für viele Sportler (vorrangig Kinder und Jugendliche) und Erholungsuchende ist der Fuß- und Radweg zur Spielstraße (Riedhalsstraße) und der Bezirkssportanlage über die Quellenstraße die kürzeste und sicherste Verbindung. Hier ist eine Beleuchtung der Brücke über den Born insbesondere in der dunklen Jahreszeit dringend notwendig. Im Magistratsvortrag M 152 zur Radschnellverbindung Frankfurt - Darmstadt führt der Magistrat nun im Hinblick auf den Abschnitt Stadtwald aus: "Um ein sicheres Fahrradfahren auch bei Dunkelheit zu ermöglichen, erhält die gesamte Strecke eine durchgehende Ausleuchtung. Die Beleuchtung erfolgt über Mastleuchten, die über integrierte Photovoltaik-Module mit Strom versorgt werden und somit energieautark betrieben werden können. Somit müssen keine zusätzlichen Leitungen verlegt werden, so dass kein entsprechender Eingriff in den Wurzelraum der bestehenden Bäume erforderlich ist. Durch eine Bewegungssteuerung in Verbindung mit einer Nachtabschaltung wird die Beleuchtungsdauer auf der Grundlage einer vor Ort betriebenen Testanlage zum Schutz der lichtsensiblen Fauna weitestgehend reduziert." Der Ortsbeirat 14 begrüßt das mit dem Vortrag M 152 zum Ausdruck gebrachte Umdenken des Magistrates bei der Beleuchtung von Wegen. Vor diesem Hintergrund bittet er den Magistrat erneut um die Installation einer insektenfreundlichen Beleuchtung auf dem genannten Abschnitt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 01.11.2024, M 152 Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1125 Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 14 am 23.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregungen an den Magistrat OBR) · OB 14

Neues Feuerwehrgerätehaus für Harheim

17.02.2025 · Aktualisiert: 19.05.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.02.2025, OM 6516 entstanden aus Vorlage: OF 226/14 vom 08.02.2025 Betreff: Neues Feuerwehrgerätehaus für Harheim Vorgang: V 513/22 OBR 14; ST 74/23; OM 4991/24 OBR 14; ST 1137/24 Der Magistrat wird gebeten, gegenüber dem Ortsbeirat 14 konkrete Aussagen zum Bauvorhaben des neuen Gerätehauses für die Freiwillige Feuerwehr Harheim auf dem vom Brandschutz-, Katastrophenschutz und Rettungsdienstzentrum (BKRZ) eigens dafür im September 2022 per Erbbaurechtsvertrag erworbenen Grundstücks in der Straße Altkönigblick zu machen. In seiner Stellungnahme vom 07.06.2024, ST 1137, teilte der Magistrat folgenden Sachverhalt mit: "Die Festlegung konkreter Bauvorhaben erfolgt unter Beachtung und Abwägung der Bedarfslage vor Ort und einsatztaktischer Kriterien." Da bisher weder ein Zeitplan genannt noch eine Liste der abzuarbeitenden Vorhaben vorgelegt wurden, fordert der Ortsbeirat den Magistrat darüber hinaus auf, - eine Liste vorzulegen, in welcher Reihenfolge der Bau der zur Realisierung anstehenden Gerätehäuser erfolgen soll; - falls es keine solche Liste gibt, eine solche zu erstellen und dem Ortsbeirat vorzulegen; - zu begründen, was die in der Stellungnahme ST 1137 genannten Stellen daran hindert, dies zu tun. Begründung: Vor mehr als neun Jahren hat der Ortsbeirat 14 aus dringlichen Gründen den Bau eines neuen Gerätehauses in Harheim beantragt, da das bestehende Feuerwehrgerätehaus hinsichtlich Bau und Funktion weder den gestiegenen Anforderungen für die Rettungs- und Hilfeleistungen der Feuerwehr entspricht noch sich der erforderliche Raumbedarf zum ordnungsgemäßen Verstauen der Einsatzkleidung und separaten Umkleideräumen für Frauen realisieren lässt. Zusätzlich droht die nachhaltige Nachwuchsförderung zu erlahmen, weil schlicht kein Platz für einen entsprechenden Jugendraum zur Verfügung steht. Anfragen des Ortsbeirats, die mit Nachdruck auf die Notwendigkeit eines Standortneubaus der Freiwilligen Feuerwehr hingewiesen haben, führten bisher zu wenig planbaren Informationen seitens des Magistrats. Zweieinhalb Jahre nach dem Grundstückserwerb in der Straße Altkönigblick durch das BKRZ fordert der Ortsbeirat eine nachvollziehbare Einschätzung "im Rahmen eines aufgrund städtebaulicher Entwicklung notwendigen Gesamtkonzepts", wann denn endlich mit dem Bau des neuen Feuerwehrgerätehauses für Harheim zu rechnen ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 10.10.2022, V 513 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 74 Anregung an den Magistrat vom 22.01.2024, OM 4991 Stellungnahme des Magistrats vom 07.06.2024, ST 1137 Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2025, ST 811

OF (Anträge OBR) · OB 14

Neues Feuerwehr-Gerätehaus für Harheim

08.02.2025 · Aktualisiert: 26.02.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.02.2025, OF 226/14 Betreff: Neues Feuerwehr-Gerätehaus für Harheim Vorgang: V 513/22 OBR 14; ST 74/23; OM 4991/24 OBR 14; ST 1137/24 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, gegenüber dem Ortsbeirat 14 konkrete Aussagen zum Bauvorhaben des neuen Gerätehauses für die Freiwillige Feuerwehr Harheim auf dem vom Brandschutz-, Katastrophenschutz und Rettungsdienstzentrum (BKRZ) eigens dafür im September 2022 per Erbbaurechtsvertrag erworbenen Grundstücks in der Straße "Altkönigblick" zu machen. In seiner Stellungnahme ST 1137 vom 07.06.2024 teilte der Magistrat folgenden Sachverhalt mit: "Die Festlegung konkreter Bauvorhaben erfolgt unter Beachtung und Abwägung der Bedarfslage vor Ort und einsatztaktischer Kriterien." Da bisher weder ein Zeitplan genannt noch eine Liste der abzuarbeitenden Vorhaben vorgelegt wurden, fordert der Ortsbeirat den Magistrat darüber hinaus auf, - eine Liste vorzulegen, in welcher Reihenfolge der Bau der zur Realisierung anstehenden Gerätehäuser erfolgen soll - und falls es keine solche Liste gibt, eine zu erstellen und vorzulegen - bzw. zu begründen, was die in der ST 1137 genannten Stellen daran hindert, dies zu tun. Begründung: Vor mehr als neun Jahren hat der Ortsbeirat 14 aus dringlichen Gründen den Bau eines neuen Gerätehauses in Harheim beantragt. Denn das bestehende Feuerwehrgerätehaus entspricht hinsichtlich Bau und Funktion weder den gestiegenen Anforderungen für die Rettungs- und Hilfeleistungen der Feuerwehr, noch lässt sich der erforderliche Raumbedarf zum ordnungsgemäßen Verstauen der Einsatzkleidung und separaten Umkleideräumen für Frauen realisieren. Zusätzlich droht die nachhaltige Nachwuchsförderung zu erlahmen, weil schlicht kein Platz für einen entsprechenden Jugendraum zur Verfügung steht. Anfragen des Ortsbeirats, die mit Nachdruck auf die Notwendigkeit eines Standortneubaus der Freiwilligen Feuerwehr hingewiesen haben, führten bisher zu wenig planbaren Informationen seitens des Magistrats. Zweieinhalb Jahre nach dem Grundstückserwerb in der Straße "Altkönigblick" durch das BKRZ fordert der Ortsbeirat eine nachvollziehbare Einschätzung "im Rahmen eines aufgrund städtebaulicher Entwicklung notwendigen Gesamtkonzepts", wann denn endlich mit dem Bau des neuen Feuerwehr-Gerätehauses für Harheim zu rechnen ist. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 03.02.2025, OF 225/14 dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 10.10.2022, V 513 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 74 Anregung an den Magistrat vom 22.01.2024, OM 4991 Stellungnahme des Magistrats vom 07.06.2024, ST 1137 Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 14 am 17.02.2025, TO I, TOP 13 Es besteht Einvernehmen, dass der Ortsvorsteher die zuständige Dezernentin, Frau Stadträtin Rinn, sowie den Stadtbrandinspektor zu einer der nächsten Sitzungen einladen soll. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6516 2025 1. Die Vorlage OF 225/14 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 226/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: BFF

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OF (Anträge OBR) · OB 14

Aufzüge S-Bahnhof „Berkersheim“

03.02.2025 · Aktualisiert: 26.02.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.02.2025, OF 219/14 Betreff: Aufzüge S-Bahnhof "Berkersheim" Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, den unhaltbaren Zustand beim angeblich barrierefreien Zugang zu den S-Bahnsteigen (teils monatelanger Ausfall der Aufzüge) unverzüglich und dauerhaft zu beenden. Die Stadt Frankfurt sollte alle ihr zur Verfügung stehenden Kanäle nutzen, über ihre eigene Öffentlichkeitsarbeit und mit Anzeigen bei den zuständigen Aufsichtsbehörden auf die Situation hinzuweisen und auf Abhilfe zu drängen. Begründung: Für den Ortsbeirat ist das Desinteresse der Deutschen Bahn AG, in Frankfurt-Berkersheim einen funktionsfähigen Bahnhof zu betreiben, inzwischen offensichtlich. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 14 am 17.02.2025, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6511 2025 Die Vorlage OF 219/14 wird als interfraktioneller Antrag in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OF (Anträge OBR) · OB 14

Bau von Rampen am Bahnhof „Berkersheim“

03.02.2025 · Aktualisiert: 26.02.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.02.2025, OF 220/14 Betreff: Bau von Rampen am Bahnhof "Berkersheim" Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob man im Bereich Haltestelle S6 Bahnhof Berkersheim an den äußeren Bahnsteigen Rampen bauen kann. Begründung: Der Aufzug an der S-Bahn Station Berkersheim ist seit Anfang Dezember 2024 ausgefallen. Auch in der Vergangenheit waren immer mal wieder Aufzüge über einen längeren Zeitraum defekt. Die Bestellung der Ersatzteile lässt anscheinend häufig auf sich warten. Die steilen Metalltreppen der momentan provisorischen Brücke sind hoch und runter sehr beschwerlich zu laufen. Zumal die Treppen von Personen mit Rollstuhl oder Rollator / Kinderwagen gar nicht bewältigt werden können. Die Rampen wären aus vielerlei Hinsicht eine dringend notwendige Alternative. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 14 am 17.02.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6512 2025 Die Vorlage OF 220/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OF (Anträge OBR) · OB 14

Staudenknöterich bekämpfen

03.02.2025 · Aktualisiert: 26.02.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.02.2025, OF 222/14 Betreff: Staudenknöterich bekämpfen Der Magistrat wird gebeten, den Staudenknöterich in den Eschbachauen zwischen Harheim und Nieder-Eschbach zu bekämpfen. Begründung: Der japanische Staudenknöterich ist eine invasive Pflanzenart, die sich in Deutschland immer weiter ausbreitet. Auch am Eschbach ist der Knöterich auf dem Vormarsch und verdrängt dabei niedriger wachsende Pflanzenarten. Insbesondere für den dort im Frühjahr anzutreffenden Bärlauchteppich, der als Frühblüher Insekten wertvolle Nahrung bietet, stellt der Knöterich eine Gefahr dar. Auch das Land Hessen empfiehlt die Bekämpfung des Knöterich, insbesondere in Auengebieten. https://natureg.hessen.de/resources/recherche/Schutzge biete/GI/Sonstige/ASB_INVA13_Staudenknoeterich.pdf Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 14 am 17.02.2025, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6514 2025 Die Vorlage OF 222/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OF (Anträge OBR) · OB 14

Gefahr durch Wildwechsel am Erlenbacher Stadtweg (K812)

03.02.2025 · Aktualisiert: 26.02.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.02.2025, OF 223/14 Betreff: Gefahr durch Wildwechsel am Erlenbacher Stadtweg (K812) Der Ortsbeirat bittet den Magistrat festzustellen, wie viele Wildunfälle sich in den vergangenen Jahren auf dem Erlenbacher Stadtweg zwischen Korff- und Maßbornstraße ereignet haben und zu klären, ob Sicherungsmaßnahmen, z.B. Warnschilder oder Zäune, als sinnvoll erachtet werden. Begründung: Berichten zu Folge gab es in der Vergangenheit regelmäßig Unfälle mit kreuzendem Rehwild im Bereich der Kurve auf dem beschriebenen Streckenabschnitt. Der Ortsbeirat möchte daher das Gefährdungspotential feststellen und klären, ob sich die Situation ggf. durch die angesprochenen Maßnahmen verbessern lässt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 14 am 17.02.2025, TO I, TOP 11 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1126 2025 Die Vorlage OF 223/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OF (Anträge OBR) · OB 14

Neues Feuerwehrgerätehaus für Harheim

03.02.2025 · Aktualisiert: 26.02.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.02.2025, OF 225/14 Betreff: Neues Feuerwehrgerätehaus für Harheim Vorgang: V 513/22; ST 74/23; OM 4991/24 OBR 14; ST 1137/24 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, gegenüber dem Ortsbeirat 14 konkrete Aussagen zum Bauvorhaben des neuen Gerätehauses für die Freiwillige Feuerwehr Harheim auf dem vom Brandschutz-, Katastrophenschutz und Rettungsdienstzentrum (BKRZ) eigens dafür im September 2022 per Erbbaurechtsvertrag erworbenen Grundstücks in der Straße "Altkönigblick" zu machen sowie diesem eine aktuelle Prioritätenliste für Neu- und Umbauvorhaben von Gerätehäusern in Frankfurt offenzulegen. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, die gemäß ST 1137 vom 07.06.2024 angekündigte Einschätzung des Stadtbrandinspektors zur Bedarfslage und den einsatztaktischen Kriterien detailliert darzulegen sowie über die gemäß ST 74 vom 13.01.2023 erwähnte Grundstücksakquise zur Verlagerung der Feuer- und Rettungswache 10 samt Neubau der Berufsfeuerwehrstandorte "Nordost" und "Nordwest" zu berichten. Begründung: Vor mehr als neun Jahren hat der Ortsbeirat 14 aus dringlichen Gründen den Bau eines neuen Gerätehauses in Harheim beantragt. Denn das bestehende Feuerwehrgerätehaus entspricht hinsichtlich Bau und Funktion weder den gestiegenen Anforderungen für die Rettungs- und Hilfeleistungen der Feuerwehr, noch lässt sich der erforderliche Raumbedarf zum ordnungsgemäßen Verstauen der Einsatzkleidung und separaten Umkleideräumen für Frauen realisieren. Zusätzlich droht die nachhaltige Nachwuchsförderung zu erlahmen, weil schlicht kein Platz für einen entsprechenden Jugendraum zur Verfügung steht. Anfragen des Ortsbeirats, die mit Nachdruck auf die Notwendigkeit eines Standortneubaus der Freiwilligen Feuerwehr hingewiesen haben, führten bisher zu wenig planbaren Informationen seitens des Magistrats. Aus diesem Grund ist eine nachvollziehbare Einschätzung des Stadtbrandinspektors und der Branddirektion "im Rahmen eines aufgrund städtebaulicher Entwicklung notwendigen Gesamtkonzepts" unerlässlich. Auch wenig nachvollziehbar ist eine scheinbar "sich immer wieder verändernde" Prioritätenliste für Neu- und Umbauvorhaben von Gerätehäusern in Frankfurt. Auch diese sollte aus Gründen der Verlässlichkeit offen-gelegt werden. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 08.02.2025, OF 226/14 dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 10.10.2022, V 513 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 74 Anregung an den Magistrat vom 22.01.2024, OM 4991 Stellungnahme des Magistrats vom 07.06.2024, ST 1137 Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 14 am 17.02.2025, TO I, TOP 13 Es besteht Einvernehmen, dass der Ortsvorsteher die zuständige Dezernentin, Frau Stadträtin Rinn, sowie den Stadtbrandinspektor zu einer der nächsten Sitzungen einladen soll. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6516 2025 1. Die Vorlage OF 225/14 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 226/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: BFF

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OF (Anträge OBR) · OB 14

Installation einer insektenfreundlichen Beleuchtung in der Quellenstraße

02.02.2025 · Aktualisiert: 26.02.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.02.2025, OF 224/14 Betreff: Installation einer insektenfreundlichen Beleuchtung in der Quellenstraße Vorgang: M 152/24 Der Magistrat wird erneut gebeten, die bisher mehrfach abgelehnte Installation einer Beleuchtung im Bereich der Brücke zwischen der Quellenstraße und der Riedhalsstraße hinsichtlich einer insektenfreundlichen Beleuchtung zu prüfen. Es ist nicht ersichtlich, aus welchem Grund die Beleuchtung eines Radweges durch den Stadtwald mit insektenfreundlicher Beleuchtung möglich ist, nicht aber auf Wegen, die von Fußgängern und Radfahrern zur örtlichen Bezirkssportanlage oder dem Naherholungsgebiet genutzt werden. Begründung: Für viele Sportler (vorrangig Kinder und Jugendliche) und Erholungsuchende ist der Fuß- und Radweg zur Spielstraße (Riedhalsstraße) und der Bezirkssportanlage über die Quellenstraße die kürzeste und sicherste Verbindung. Hier ist eine Beleuchtung der Brücke über den Born insbesondere in der dunklen Jahreszeit dringend notwendig. In der M 152 zur Radschnellverbindung Frankfurt - Darmstadt führt der Magistrat nun im Hinblick auf den Abschnitt Stadtwald aus: "Um ein sicheres Fahrradfahren auch bei Dunkelheit zu ermöglichen, erhält die gesamte Strecke eine durchgehende Ausleuchtung. Die Beleuchtung erfolgt über Mastleuchten, die über integrierte Photovoltaik-Module mit Strom versorgt werden und somit energieautark betrieben werden können. Somit müssen keine zusätzlichen Leitungen verlegt werden, so dass kein entsprechender Eingriff in den Wurzelraum der bestehenden Bäume erforderlich ist. Durch eine Bewegungssteuerung in Verbindung mit einer Nachtabschaltung wird die Beleuchtungsdauer auf der Grundlage einer vor Ort betriebenen Testanlage zum Schutz der lichtsensiblen Fauna weitestgehend reduziert." Der Ortsbeirat 14 begrüßt das mit der M 152 zum Ausdruck gebrachte Umdenken des Magistrates bei der Beleuchtung von Wegen. Vor diesem Hintergrund bittet er den Magistrat erneut um die Installation einer insektenfreundlichen Beleuchtung auf dem genannten Abschnitt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 01.11.2024, M 152 Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 14 am 17.02.2025, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6515 2025 Die Vorlage OF 224/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OM (Anregungen an den Magistrat OBR) · OB 14

Ausbau der Verbindungsstraße Harheimer Niddabrücke - SBahnStation „Berkersheim“

20.01.2025 · Aktualisiert: 16.06.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.01.2025, OM 6324 entstanden aus Vorlage: OF 215/14 vom 06.01.2025 Betreff: Ausbau der Verbindungsstraße Harheimer Niddabrücke - S-Bahn-Station "Berkersheim" Vorgang: V 1014/18 OBR 14; ST 853/19 Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat den Stand der Planungen zum Ausbau der Verbindungsstraße zwischen der Harheimer Niddabrücke und der S-Bahn-Station "Berkersheim" darzulegen. Weiterhin wird der Magistrat aufgefordert, den Ausbau für ein sicheres Nebeneinander von Fuß-, Rad- und Busverkehr schnellstmöglich voranzutreiben. Begründung: Mit der Stellungnahme des Magistrats vom 13.05.2019, ST 853, wurde dem Ortsbeirat mitgeteilt, dass noch offene Fragen zu den "zukünftigen Funktionen, welche die Wegeverbindung zwischen den beiden Stadtteilen erfüllen soll", die Aufnahme von Planungen verhindern. Diese Fragen sind aus Sicht des Ortsbeirats seit Längerem soweit geklärt, dass dem Ausbau der Straße nichts mehr entgegensteht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 22.10.2018, V 1014 Stellungnahme des Magistrats vom 13.05.2019, ST 853 Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2025, ST 979 Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 14 am 26.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregungen an den Magistrat OBR) · OB 14

Radverkehrskonzept Nord/Lückenschluss Radweg NiederErlenbach - Bonames

20.01.2025 · Aktualisiert: 13.05.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.01.2025, OM 6325 entstanden aus Vorlage: OF 216/14 vom 06.01.2025 Betreff: Radverkehrskonzept Nord/Lückenschluss Radweg Nieder-Erlenbach - Bonames Der Ortsbeirat erinnert an den Lückenschluss des bestehenden Radwegs zwischen Nieder-Erlenbach und Bonames entlang des Erlenbacher Stadtwegs zwischen Maßbornstraße und Korffstraße. Der Magistrat wird in diesem Zusammenhang gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob der Lückenschluss den im Radverkehrskonzept als "Radhauptnetz perspektivisch" vorgesehenen - dann neu zu bauenden - Radweg über den Pfingstberg ersetzen kann. Begründung: Die Lücke in der Radwegeverbindung birgt auf der von Radfahrern stark frequentierten Strecke ein hohes Gefährdungspotenzial. Der Ortsbeirat hat wiederholt erfolglos auf den notwendigen Lückenschluss hingewiesen. Im Zusammenhang mit der Ausarbeitung des "Radverkehrskonzepts Nord" könnte der bestehende Radweg im Falle des Schließens der Lücke eine Alternative zu dem im vorläufigen Netzwerkplan als "Radhauptnetz perspektivisch" vorgesehenen Radweg über den Pfingstberg sein, denn er verläuft nur wenige Hundert Meter südlich parallel zu der vorgesehenen neuen Route. Er wäre z. B. aus Richtung Nieder-Erlenbach mindestens genauso attraktiv zum Erreichen der Schulstandorte mit dem Rad, zumal die Topografie (weniger Steigung) auch vorteilhaft wäre. Möglicherweise ist die vorgeschlagene Alternative, weil es sich nur um wenige Hundert Meter zusätzlichen Radweg handelt, günstiger zu realisieren. Naturschonender wäre die an der Landesstraße entlanggeführte Variante allemal, da keine neue Strecke über den Pfingstberg nötig wäre. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 763 Beratung im Ortsbeirat: 14

OM (Anregungen an den Magistrat OBR) · OB 14

Radweg entlang des Erlenbacher Stadtwegs: partieller Lückenschluss

20.01.2025 · Aktualisiert: 13.05.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.01.2025, OM 6326 entstanden aus Vorlage: OF 217/14 vom 06.01.2025 Betreff: Radweg entlang des Erlenbacher Stadtwegs: partieller Lückenschluss Vorgang: OM 536/16 OBR 13; ST 1557/16 Der Magistrat wird gebeten, die Weiterführung des Radweges von Nieder-Erlenbach nach Harheim, welcher derzeit an der Einmündung Maßbornstraße endet, entlang des Erlenbacher Stadtwegs bis zur Brücke über den Eschbach zu prüfen und zu berichten. Die Forderung des Ortsbeirats nach einem kompletten Lückenschluss bleibt davon unberührt. Begründung: Mit der Stellungnahme vom 21.11.2016, ST 1557, teilte der Magistrat mit, die Einrichtung eines Radwegs sei wegen der zu geringen Breite der Brücke über den Eschbach "kurzfristig (...) nicht möglich." Die Route wird von Radfahrern rege frequentiert. Das kurze, bisher nicht realisierte Stück stellt wegen der unübersichtlichen Kurve einen Gefahrenherd dar. Ein Ausbau zwischen Maßbornstraße und Eschbachbrücke würde bis zum kompletten Lückenschluss einen Teil der Strecke sicherer machen. Der Vorschlag sollte demnach eine kurzfristige Realisierung möglich machen und die Situation zumindest teilweise verbessern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 06.09.2016, OM 536 Stellungnahme des Magistrats vom 21.11.2016, ST 1557 Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 762 Beratung im Ortsbeirat: 14

OF (Anträge OBR) · OB 14

Ausbau der Verbindungsstraße Harheimer Niddabrücke - SBahnStation „Berkersheim“

06.01.2025 · Aktualisiert: 23.01.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.01.2025, OF 215/14 Betreff: Ausbau der Verbindungsstraße Harheimer Niddabrücke - S-Bahn-Station "Berkersheim" Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, dem Ortsbeirat den Stand der Planungen zum Ausbau der Verbindungsstraße zwischen der Harheimer Niddabrücke und der S-Bahnstation Berkersheim darzulegen. Der Magistrat wird aufgefordert, den Ausbau für ein sicheres Nebeneinander von Fuß-, Rad- und Busverkehr schnellstmöglich voranzutreiben. Begründung: Mit der Stellungnahme des Magistrats ST853 vom 19.05.2019 wurde dem Ortsbeirat mitgeteilt, dass noch offene Fragen zu den "zukünftigen Funktionen, welche die Wegeverbindung zwischen den beiden Stadtteilen erfüllen soll", die Aufnahme von Planungen verhindern. Diese Fragen sind aus Sicht des Ortsbeirats seit längerem soweit geklärt, dass dem Ausbau der Straße nichts mehr entgegensteht. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 14 am 20.01.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6324 2025 Die Vorlage OF 215/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OF (Anträge OBR) · OB 14

Radverkehrskonzept Nord/Lückenschluss Radweg NiederErlenbach - Bonames

06.01.2025 · Aktualisiert: 23.01.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.01.2025, OF 216/14 Betreff: Radverkehrskonzept Nord/Lückenschluss Radweg Nieder-Erlenbach - Bonames Der Ortsbeirat erinnert an den Lückenschluss des bestehenden Radwegs zwischen Nieder-Erlenbach und Bonames entlang des Erlenbacher Stadtwegs zwischen Maßborn- und Korffstraße. Der Magistrat wird in diesem Zusammenhang gebeten zu prüfen, ob der Lückenschluss den im Radverkehrskonzept als "Radhauptnetz perspektivisch" vorgesehenen - dann neu zu bauenden - Radweg über den Pfingstberg ersetzen kann. Begründung: Die Lücke in der Radwegeverbindung birgt auf der von Radfahrern stark frequentierten Strecke ein hohes Gefährdungspotential. Der Ortsbeirat hat wiederholt erfolglos auf den notwendigen Lückenschluss hingewiesen. Im Zusammenhang mit der Ausarbeitung des "Radverkehrskonzepts Nord" könnte der bestehende Radweg im Falle des Schließens der Lücke eine Alternative zu dem im vorläufigen Netzwerkplan als "Radhauptnetz perspektivisch" vorgesehenen Radweg über den Pfingstberg sein, denn er läuft nur wenige hundert Meter südlich parallel zu der vorgesehenen neuen Route. Er wäre z.B. aus Richtung Nieder-Erlenbach mindestens genauso attraktiv zum Erreichen der Schulstandorte mit dem Rad, zumal die Topographie (weniger Steigung) auch vorteilhaft wäre. Möglicherweise ist die vorgeschlagene Alternative, weil es sich nur um wenige hundert Meter zusätzlichem Radweg handelt, günstiger zu realisieren. Naturschonender wäre die an der Landesstraße entlanggeführte Variante allemal, da keine neue Strecke über den Pfingstberg nötig wäre. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 14 am 20.01.2025, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6325 2025 Die Vorlage OF 216/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OF (Anträge OBR) · OB 14

Radweg entlang des Erlenbacher Stadtwegs: partieller Lückenschluss

06.01.2025 · Aktualisiert: 23.01.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.01.2025, OF 217/14 Betreff: Radweg entlang des Erlenbacher Stadtwegs: partieller Lückenschluss Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die Weiterführung des Radweges von Nieder-Erlenbach nach Harheim, welcher derzeit an der Einmündung Maßbornstraße endet, entlang des Erlenbacher Stadtwegs bis zur Brücke über den Eschbach zu prüfen. Die Forderung des Ortsbeirats nach einem kompletten Lückenschluss bleibt davon unberührt. Begründung: Mit der Stellungnahme ST1557 vom 21.11.2016 teilte der Magistrat mit, die Einrichtung eines Radwegs sei wegen der zu geringen Breite der Brücke über den Eschbach "kurzfristig (...) nicht möglich." Die Route wird von Radfahrern rege frequentiert. Das kurze, bisher nicht realisierte Stück stellt wegen der unübersichtlichen Kurve einen Gefahrenherd dar. Ein Ausbau zwischen Maßbornstraße und Eschbachbrücke würde bis zum kompletten Lückenschluss einen Teil der Strecke sicherer machen. Der Vorschlag sollte demnach eine kurzfristige Realisierung möglich machen und die Situation zumindest teilweise verbessern. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 14 am 20.01.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6326 2025 Die Vorlage OF 217/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OF (Anträge OBR) · OB 14

Notrufe im Frankfurter Norden

06.01.2025 · Aktualisiert: 26.02.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.01.2025, OF 218/14 Betreff: Notrufe im Frankfurter Norden Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, in Zusammenarbeit den zuständigen Stellen dafür zu sorgen, dass von Festnetznummern im Stadtteil Harheim abgesetzte Notrufe 110 bzw. 112 direkt mit dem zuständigen 14. Polizeirevier bzw. der zentralen Leitstelle Frankfurt verbunden werden. Begründung: Es kann um Sekunden gehen, wenn ein Notruf abgesetzt wird. Wählt man im Stadtteil Harheim vom Festnetz die 110 oder 112, landen die Anrufe bei nicht zuständigen Stellen im Wetteraukreis, was zu Zeitverlust führt. Durch das Hinzufügen eines überflüssigen Glieds in der Meldekette wird zudem das Potential für Missverständnisse und fehlerhafte Weitergabe von Informationen erhöht. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 14 am 20.01.2025, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 218/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 14 am 17.02.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 218/14 wurde zurückgezogen.

Partei: CDU

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OF (Anträge OBR) · OB 14

GrünGürtelPark Nieder-Eschbach umbenennen

03.01.2025 · Aktualisiert: 26.02.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.01.2025, OF 221/14 Betreff: GrünGürtel-Park Nieder-Eschbach umbenennen Vorgang: M 154/20 Der Magistrat wird gebeten, den "Grüngürtelpark Nieder-Eschbach" in "Grüngürtelpark Eschbachtal" umzubenennen. Begründung: Seit der Erweiterung des Grüngürtelparks Nieder-Eschbach (vgl. M154 2020) liegt dieser zu einem großen Teil auf Harheimer Gemarkung. Dies betrifft das Gebiet zwischen dem Harheimer Weg bzw. Erlenbacher Stadtweg und dem im Rahmenplan zur Vorlage M154/2020 als "Römische Straße" bezeichneten Weg, unten rot eingerahmt. Den Grüngürtelpark namentlich allein einem Stadtteil zuzuschlagen ist daher nicht mehr gerechtfertigt. Quelle: M 154/20 Parlis Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 25.09.2020, M 154 Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 14 am 17.02.2025, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6513 2025 Die Vorlage OF 221/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung von 1 GRÜNE und SPD

Partei: CDU

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OM (Anregungen an den Magistrat OBR) · OB 14

Mehr Aufmerksamkeit für Kinder in der Hermannspforte

25.11.2024 · Aktualisiert: 01.04.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.11.2024, OM 6156 entstanden aus Vorlage: OF 210/14 vom 11.11.2024 Betreff: Mehr Aufmerksamkeit für Kinder in der Hermannspforte Der Magistrat wird gebeten, das Verkehrszeichen 136 "Achtung, Kinder!" in Form eines Piktogramms auf dem Straßenbelag an beiden Zufahrten der Hermannspforte, im Bereich der Hausnummern 1 und 4, anzubringen. Begründung: Die Hermannspforte ist in diesem Bereich zwar als Spielstraße ausgewiesen, worauf nicht nur die Schilder (VZ 325) an beiden Zufahrten, sondern auch die Beschaffenheit des Bodenbelags in Form von Pflastersteinen eindeutig hinweist. Dennoch wird in diesem Bereich viel zu schnell gefahren, was insbesondere für die Schulkinder und die Kinder der Tagesmutter, die diesen ausgewiesenen Schulweg nutzen, eine erhebliche Gefahr darstellt. Es gilt zu beachten, dass es in diesem Bereich keine Möglichkeit gibt, den Gehweg von der Straße technisch abzugrenzen. Sollte dieser konkrete Vorschlag abgelehnt werden, bittet der Ortsbeirat darum, die Situation durch andere geeignete Maßnahmen zu verbessern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 508 Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 14 am 24.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregungen an den Magistrat OBR) · OB 14

Musikunterricht im Stadtteil sichern

25.11.2024 · Aktualisiert: 07.10.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.11.2024, OM 6157 entstanden aus Vorlage: OF 211/14 vom 11.11.2024 Betreff: Musikunterricht im Stadtteil sichern Der Magistrat wird gebeten, den Fortbestand des Musikunterrichts im Stadtteil Harheim nach der Auflösung der Musikschule Harheim zu sichern. Dies soll durch eine Ausweitung des Angebots der Musikschule Frankfurt e. V. auf den Stadtteil ermöglicht werden. Die Musikschule Frankfurt e. V. benötigt dazu kurzfristige finanzielle Mittel aus dem laufenden Haushalt, um die Anstellung der benötigten Musikpädagogen finanzieren zu können. Mittel- und langfristig ist der Etat der Musikschule entsprechend anzupassen. Möglichst sollten Lehrkräfte, die dazu bereit sind, weiterbeschäftigt und Unterrichtsräume weiter genutzt werden. Begründung: Nach der höchstrichterlichen Bestätigung des Bundessozialgerichts, der landläufig als "Herrenberg-Urteil" bezeichneten Verpflichtung für Musikschulen, ihre Lehrkräfte sozialversicherungspflichtig zu beschäftigen, hat der Musikverein Harheim 1913 e. V. die Auflösung der vom Verein getragenen Musikschule beschlossen. Die Entscheidung ist nachvollziehbar, da sich der ehrenamtlich geführte Verein nicht in der Lage sieht, den mit der Beschäftigung von fest angestellten Mitarbeitern verbundenen organisatorischen Mehraufwand zu leisten und die entstehenden finanziellen Risiken zu tragen. Der Vorschlag erscheint dem Ortsbeirat als sinnvolle und kurzfristig umsetzbare Möglichkeit, die wertvolle musikpädagogische Arbeit des Musikvereins Harheim 1913 e. V. unter Erhaltung der gewachsenen Strukturen mit den vorhandenen Lehrkräften nahtlos fortzusetzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.06.2025, ST 1047 Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 14 am 24.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 14 am 28.04.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 14 am 26.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 14 am 23.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregungen an den Magistrat OBR) · OB 14

S-BahnStation Frankfurt-Berkersheim - dringender Handlungsbedarf

25.11.2024 · Aktualisiert: 01.04.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.11.2024, OM 6159 entstanden aus Vorlage: OF 214/14 vom 20.11.2024 Betreff: S-Bahn-Station Frankfurt-Berkersheim - dringender Handlungsbedarf Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, den unzumutbaren und gefährlichen Zustand der Zuwegung zu den Bahnsteigen an der S-Bahn-Station "Berkersheim" aus Richtung Harheim abzustellen. Begründung: Seit Jahren das gleiche Bild! Die beigefügten Fotos zeigen, dass es für diese Anregung kaum einer Begründung bedarf. Pfützen und ein ungenügend befestigter Weg bilden einen Teil der Zuwegung zu den Bahnsteigen. Es ist für Fahrgäste der S 6 derzeit kaum möglich, mit sauberer Kleidung die S-Bahnen zu erreichen. Sollte in den kommenden Wochen Frost einsetzen, wird es zudem noch gefährlich! Diese Anregung ist zudem besonders ärgerlich, weil schon in den vergangenen Jahren ähnliche Zustände herrschten und erst nach Interventionen des Ortsbeirats notdürftige Verbesserungen vorgenommen wurden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 14 am 24.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Auf die Stellungnahme des Magistrats wird verzichtet. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OF (Anträge OBR) · OB 14

S-Bahnstation Frankfurt-Berkersheim - Dringender Handlungsbedarf

20.11.2024 · Aktualisiert: 09.12.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.11.2024, OF 214/14 Betreff: S-Bahnstation Frankfurt-Berkersheim - Dringender Handlungsbedarf Der Magistrat wird dringend aufgefordert dafür zu sorgen, den unzumutbaren und gefährlichen Zustand der Zuwegung zu den Bahnsteigen an der S-Bahnstation Berkersheim aus Richtung Harheim abzustellen. Begründung: Seit Jahren das gleiche Bild! Die beigefügten Fotos zeigen, dass es für diesen Antrag kaum einer Begründung bedarf. Pfützen und ein ungenügend befestigter Weg bilden einen Teil der Zuwegung zu den Bahnsteigen. Es ist für Fahrgäste der S6 derzeit kaum möglich, mit sauberer Kleidung die S-Bahnen zu erreichen. Sollte in den kommenden Wochen Frost einsetzen, wird es zudem noch gefährlich! Dieser dringliche Antrag ist zudem noch besonders ärgerlich, weil schon in den vergangenen Jahren ähnliche Zustände herrschten und erst nach Interventionen des Ortsbeirats notdürftige Verbesserungen vorgenommen wurden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 14 am 25.11.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6159 2024 Die Vorlage OF 214/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OF (Anträge OBR) · OB 14

Mehr Aufmerksamkeit für Kinder in der Hermannspforte

11.11.2024 · Aktualisiert: 09.12.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.11.2024, OF 210/14 Betreff: Mehr Aufmerksamkeit für Kinder in der Hermannspforte Der Ortsbeirat 14 bittet den Magistrat, das Verkehrszeichen 136: "Achtung, Kinder!" in Form eines Piktogramms auf dem Straßenbelag an beiden Zufahrten der Hermannspforte im Bereich der Hausnummern 1 und 4 anzubringen. Begründung: Die Hermannspforte ist in diesem Bereich zwar als Spielstraße ausgewiesen, woran nicht nur die Schilder (VZ 325) an beiden Zufahrten, sondern auch die Beschaffenheit des Bodenbelages in Form von Pflastersteinen eigentlich keinen Zweifel lassen. Jedoch wird in diesem Bereich zu oft viel zu schnell gefahren, was eine erhebliche Gefahr vor allem für die Schulkinder und die Kinder der Tagesmutter auf diesem ausgewiesenen Schulweg darstellt. Es gilt zu beachten, dass in diesem Bereich keine Möglichkeit existiert, den Gehweg von der Straße technisch abzugrenzen. Sollte dieser konkrete Vorschlag abgelehnt werden, bitten wir jedoch um Handlungsmöglichkeiten um die Situation mit anderen geeigneten Maßnahmen zu verbessern. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 14 am 25.11.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6156 2024 Die Vorlage OF 210/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OF (Anträge OBR) · OB 14

Musikunterricht im Stadtteil sichern

11.11.2024 · Aktualisiert: 09.12.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.11.2024, OF 211/14 Betreff: Musikunterricht im Stadtteil sichern Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, den Fortbestand des Musikunterrichts im Stadtteil Harheim nach der Auflösung der Musikschule Harheim zu sichern. Dies soll durch eine Ausweitung des Angebots der Musikschule Frankfurt e.V. auf unseren Stadtteil ermöglicht werden. Die Musikschule Frankfurt e.V. benötigt dazu kurzfristig Mittel aus dem laufenden Haushalt, um eine Anstellung der benötigten Musikpädagogen finanzieren zu können. Mittel- und langfristig ist der Etat der Musikschule entsprechend anzupassen. Begründung: Nach der höchstrichterlichen Bestätigung des Bundessozialgerichts, der landläufig als "Herrenberg-Urteil" bezeichneten Verpflichtung für Musikschulen, ihre Lehrkräfte sozialversicherungspflichtig zu beschäftigen, hat der Musikverein Harheim 1913 e.V. die Auflösung der vom Verein getragenen Musikschule beschlossen. Die nachvollziehbare Entscheidung wurde getroffen, weil sich der ehrenamtlich geführte Verein nicht in der Lage sieht, den mit der Beschäftigung von fest angestellten Mitarbeitern verbundenen organisatorischen Mehraufwand zu leisten und die entstehenden finanziellen Risiken zu tragen. Der Vorschlag erscheint dem Ortsbeirat als sinnvolle und kurzfristig umsetzbare Möglichkeit, die wertvolle musikpädagogische Arbeit des Musikvereins Harheim 1913 e.V. unter Erhaltung der gewachsenen Strukturen mit den vorhandenen Lehrkräften nahtlos fortzusetzen. Antragsteller: SPD CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 14 am 25.11.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6157 2024 Die Vorlage OF 211/14 wird als interfraktioneller Antrag mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor um den folgenden Wortlaut ergänzt wird: "Möglichst sollten Lehrkräfte, die dazu bereit sind, weiterbeschäftigt und Unterrichtsräume weiter genutzt werden." Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: SPD, CDU

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OF (Anträge OBR) · OB 14

Musikschule Harheim als Außenstelle der Frankfurter Musikschule erhalten

09.11.2024 · Aktualisiert: 09.12.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.11.2024, OF 212/14 Betreff: Musikschule Harheim als Außenstelle der Frankfurter Musikschule erhalten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten ob die bisherige Musikschule Harheim als Außenstelle der Frankfurter Musikschule in deren Angebot integriert werden kann. Begründung: Die Musikschule Harheim hat sich über Jahre als ein wichtiger Bestandteil unseres Stadtteils etabliert und war bisher ein Teil des musikalischen Angebotes des Musikverein Harheim 1913 e.V. Sie bot Kindern und Jugendlichen im Frankfurter Norden eine wertvolle Möglichkeit, musikalische Fähigkeiten zu entwickeln und kulturelle Teilhabe zu erfahren. Mit Blick auf das sogenannte "Herrenberg-Urteil" muss der Musikverein dieses Angebot zum Ende des laufenden Schulhalbjahres (31.01.2025) einstellen. Die Musikschule Frankfurt arbeitet laut F 2598 nach den Anforderungen des "Herrenberg-Urteils". Eine Übernahme der Schüler der Harheimer Musikschule und der 13 Lehrkräfte - sofern sie es wünschen - in eine Außenstelle würde nicht nur die musikalische Bildung in unserer Region sichern, sondern auch die kulturelle Vielfalt und das soziale Miteinander fördern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 14 am 25.11.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 212/14 wurde zurückgezogen.

Partei: GRÜNE

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OF (Anträge OBR) · OB 14

Abstellflächen für E-Scooter

08.11.2024 · Aktualisiert: 09.12.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.11.2024, OF 213/14 Betreff: Abstellflächen für E-Scooter Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, feste Abstellflächen für die Vermietung von E-Scootern im Ortsbezirk 14 einzurichten. Begründung: In Harheim werden gemietete E-Scooter regelmäßig rücksichtslos auf Gehwegen abgestellt und so zur Stolperfalle, insbesondere für ältere, sehbehinderte und bewegungseingeschränkte Menschen, die etwa auf Rollstühle, Rollatoren oder andere Gehhilfen angewiesen sind. Aber auch Eltern mit Kinderwagen sind hiervon in besonderer Weise betroffen. Da keine festen Abstellplätze vorgesehen sind, finden sich derartige Beförderungsmittel teilweise mitten auf schmalen Gehwegen, im Überquerungsbereich von Ampeln oder auf für Pkws vorgesehenen Parkflächen und verschandeln zudem das Ortsbild in erheblichem Maße. Dieser Zustand ist nicht hinnehmbar. Grundsätzlich bietet sich die Einführung von Abstellflächen in Harheim in der Nähe der folgenden Plätze an: Sportanlage, Friedhof, Supermarkt, Ortseingänge und Ortsmitte. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 14 am 25.11.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 213/14 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE und SPD gegen BFF (= Annahme)

Partei: BFF

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OM (Anregungen an den Magistrat OBR) · OB 14

Ausbau der Ladeinfrastruktur in den Stadtteilen am Stadtrand effektiv fördern und beschleunigen

28.10.2024 · Aktualisiert: 24.03.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.10.2024, OM 5966 entstanden aus Vorlage: OF 206/14 vom 15.09.2024 Betreff: Ausbau der Ladeinfrastruktur in den Stadtteilen am Stadtrand effektiv fördern und beschleunigen Der Magistrat wird aufgefordert, ein kreatives Förder- und Beschleunigungsprogramm für den Ausbau von Lademöglichkeiten für E-Autos in Stadtteilen am Stadtrand, wie etwa Harheim, auszuarbeiten, da hier bisher keine öffentliche Ladestation vorhanden ist. Hierbei soll insbesondere wohlwollend geprüft werden: 1. Ob eine Überarbeitung der Vorgartensatzung es ermöglichen oder vereinfachen könnte, dass bei betroffenen Liegenschaften eine Wallbox für ihr Fahrzeug installiert werden kann, an der zeitweise geladen werden kann. 2. Ob grundsätzlich eine Möglichkeit zur temporären Ladekabelverlegung über Gehwege oder öffentlichen Raum - unter Einhaltung von bestimmten Sicherheitsbedingungen - zugelassen werden kann, sodass Reihenhausbesitzer das Ladekabel für die Zeit des Ladens über den Gehweg legen können. 3. Ob Parkplätze an öffentlichen Gebäuden (Bürgeramt, Bürgerhaus, Schule, Kindertagesstätten) schnellstmöglich mit Ladestationen sowohl für die städtischen Mitarbeiter als auch für die Bürger ausgerüstet werden können. 4. Ob mit Moderation des Mobilitätsdezernates Modelle von Ladestrom-Gemeinschaften, eventuell im Zusammenhang mit öffentlichen Parkplätzen, initiiert und gefördert werden können. 5. Ob etwa zusammen mit Energieversorger Mainova und den NRM besonders in den Stadtrandgebieten mit vielen öffentlichen Parkplätzen Pilotprojekte mit sogenannten Ladebordsteinen initiiert und gefördert werden können, wie es andere Städte wie, etwa Köln, Nörvenich, Eschweiler oder Neuss bereits tun. 6. Ob etwa zusammen mit den NRM-Netzdiensten besonders in den vom Ladeinfrastrukturnetz nicht abgedeckten Stadtteilen Pilotprojekte mit dem "Laden an Straßenlaternen" initiiert und gefördert werden können, wie es andere Städte wie Berlin, Bochum, Dortmund, Erlangen, Hannover, Neuss bereits tun. Begründung: E-Autos sind auf Ladestationen angewiesen, idealerweise auf eine Wallbox an der Garage oder dem Carport oder auf Lademöglichkeiten beim Arbeitgeber. Über diese Möglichkeit verfügt jedoch nur ein kleiner Teil der E-Mobilen Frankfurter. Der größere Teil der Interessenten oder Besitzer von E-Autos ist auf öffentlich zugängliche Ladestationen angewiesen. Diese existieren in Frankfurt zwar im Innenstadtbereich, jedoch nicht in Stadtteilen am Stadtrand, wie etwa Harheim. Somit bietet sich für diese Frankfurter an, ihren Ladevorgang am besten mit einer Besorgung in der Innenstadt zu kombinieren. Sie fahren ihr E-Auto in die Innenstadt, wo sie eigentlich niemand haben will. Aber so unsinnig das ist - dort finden Sie wenigstens Ladestationen. Überlässt man den Aufbau einer funktionierenden Ladeinfrastruktur alleine den E-Mobilitätsunternehmen, also dem "freien Markt", werden diese aus betriebswirtschaftlichen Gründen prioritär zuerst die voraussichtlich umsatzstärksten Standorte besetzen und abdecken und die weniger umsatzstarken Standorte erst zu einem späteren Zeitpunkt - wenn überhaupt - aufgreifen. Dem Stadtteil Harheim hat diese Strategie des 2019 beschlossenen Elektromobilitätskonzeptes in den vergangenen fünf Jahren zu keiner einzigen öffentlichen Lademöglichkeit verholfen, was sicherlich die Verkehrswende - also den Umstieg von Verbrenner-Autos zu E-Autos - deutlich aufhält. Wie soll das bis 2035 überhaupt funktionieren, wenn die rund 2600 Pkws in Harheim bis dahin auf E-Autos umgestiegen sind, aber der Ausbau der Ladeinfrastruktur im gleichen Tempo im Stadtteil weitergeht? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2025, ST 450 Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 14 am 17.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregungen an den Magistrat OBR) · OB 14

Sicherheit für Fußgänger im Einmündungsbereich Im Niederfeld/Am Auweg und Im Niederfeld/Haintalstraße gewährleisten

28.10.2024 · Aktualisiert: 18.03.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.10.2024, OM 5967 entstanden aus Vorlage: OF 202/14 vom 12.08.2024 Betreff: Sicherheit für Fußgänger im Einmündungsbereich Im Niederfeld/Am Auweg und Im Niederfeld/Haintalstraße gewährleisten Der Magistrat wird gebeten, eine Lösung zu finden, um den Einmündungsbereich Im Niederfeld/Am Auweg und Im Niederfeld/Haintalstraße für Fußgänger sicherer zu gestalten und die Verkehrssituation am Ende der Straße Am Auweg sowie in der Haintalstraße zu entschärfen. Begründung: Erwachsene Fußgänger und Kinder auf Fahrrädern, die auf dem Gehweg von der Straße Im Niederfeld auf die Straße Am Auweg einbiegen, werden leider häufig mit motorisierten Straßenverkehrsteilnehmern konfrontiert, die beim Rechtsabbiegen von der Straße Am Auweg in die Straße Im Niederfeld den Gehweg schneiden. Reifenspuren auf dem Gehweg des Einmündungsbereichs zeigen sehr deutlich, dass dies keine Seltenheit ist, sondern der Gehweg beim Abbiegeverhalten regelmäßig befahren wird. Dies gilt ebenso an der Kreuzung Im Niederfeld/Haintalstraße. Da der Ortsbeirat in diesem Zusammenhang bereits Kenntnis von mehreren Gefahrensituationen hat, plädiert er an diesen Stellen für Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit für die Betroffenen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 419 Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 14 am 17.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregungen an den Magistrat OBR) · OB 14

Bepflanzung der Baumscheiben am Alten Harheimer Kirchplatz

28.10.2024 · Aktualisiert: 01.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.10.2024, OM 5968 entstanden aus Vorlage: OF 208/14 vom 14.10.2024 Betreff: Bepflanzung der Baumscheiben am Alten Harheimer Kirchplatz Der Magistrat wird gebeten, die neu geschaffenen Baumscheiben am "Alten Harheimer Kirchplatz" von den aus unserer Sicht nicht adäquaten Hainbuchenheistern zu befreien und den Platz mit angemessenen Bäumen neu zu bepflanzen. Infrage kommen nach unserer Ansicht zum Beispiel folgende Bäume: - Alnus Glutinosa "Imperialis"/Kaisererle - Amelanchier lamarckii/Felsenbirne - Betula papyrifera/Papierbirke Begründung: Die Baumscheiben am Alten Kirchplatz wurden vergrößert, um Platz für neue Bäume zu schaffen. Die Baumscheiben sind verunkrautet und befinden sich in einem schlechten Zustand. Wir bitten den Magistrat darum, einen dem Standort angemessenen Bepflanzungszustand herzustellen. Die Auswahl der Pflanzen sollte der historischen Bedeutung des Platzes gerecht werden und dessen Wertigkeit widerspiegeln. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 487 Stellungnahme des Magistrats vom 01.09.2025, ST 1420 Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 14 am 17.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 14 am 24.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OF (Anträge OBR) · OB 14

Starkregen und Hochwasser: Überschwemmungen vermeiden

21.10.2024 · Aktualisiert: 06.11.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.10.2024, OF 209/14 Betreff: Starkregen und Hochwasser: Überschwemmungen vermeiden Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Vorlage NR 1027 wird unter der Maßgabe zugestimmt, dass der Magistrat zusätzlich auch die folgenden Maßnahmen ergreift: - Von Hochwasser und Überschwemmungen betroffenen privaten Haushalten wird auf Antrag - auch rückwirkend für das Jahr 2024 - eine finanzielle Entschädigung für entstandene Schäden gewährt. Die Höhe dieser Entschädigung sollte sich jeweils an der jährlich zu entrichtenden Grundsteuer orientieren und diesen Betrag nicht unterschreiten. - Das Förderprogramm zur Hochwasserprävention für private Haushalte sieht auch eine rückwirkende Förderung von bereits umgesetzten Maßnahmen zum Hochwasserschutz vor. - Der Magistrat berichtet über den Sachstand der Gespräche mit den Nachbarkommunen, insbesondere mit Bad Homburg, deren Ergebnisse seit dem Ortstermin "Eschbachhochwasser" vom 20.10.2022 in Aussicht gestellt werden. - Der Magistrat prüft und berichtet, inwieweit Kapazität und Dimensionierung des Kanalnetzes mit seinen Stau- und Rückhalteanlagen in den von durch Überschwemmungen aufgrund von Starkregen besonders häufig betroffenen Stadtteilen noch ausreichend ist und wie dieses ggf. optimiert werden kann, um solche Überflutungen zukünftig zu vermeiden bzw. deren Häufigkeit zumindest zu reduzieren. Begründung: Die von Überschwemmungen aufgrund von Starkregen betroffenen privaten Haushalte dürfen von der Stadt nicht alleine gelassen werden. Denn schließlich ziehen Hochwasserschäden nicht nur erhebliche finanzielle Folgen nach sich, sondern sind für die Betroffenen auch mit einem immensen zeitlichen und organisatorischen Aufwand verbunden, der für Berufstätige kaum zu leisten ist und ihnen - zusätzlich zum materiellen Schaden - große Opfer abverlangt. Daher ist der Magistrat aufgefordert, den Betroffenen auf Antrag eine finanzielle Entschädigung zu gewähren. Diese soll auch rückwirkend für das Jahr 2024 geleistet werden und sich in ihrer Höhe an der jährlich zu entrichtenden Grundsteuer orientieren, wobei dieser Betrag nicht unterschritten werden soll. Siehe hierzu auch die Anregung an den Magistrat (OM 5951 vom 13.09.2024), die einstimmig vom Ortsbeirat 15 verabschiedet wurde. Ein Förderprogramm zur Hochwasserprävention für private Haushalte muss in seinen Richtlinien logischerweise auch die Förderung von schon getätigten Maßnahmen für den Hochwasserschutz enthalten, denn die meisten der bereits mehrfach betroffenen Haushalte dürfte längst entsprechende Investitionen getätigt haben, etwa für bauliche Vorkehrungen oder die Anschaffung von Pumpen und Sandsäcken. Die in der Vorlage NR 1027 / 24 erwähnten verschmutzen Sinkkästen sind sicherlich ein Teil des Problems, jedoch lässt der Antrag die ganz grundsätzliche Fragestellung nach Kapazität und Dimensionierung des Kanalnetzes mit seinen Stau- und Rückhalteanlagen in den von Überschwemmungen aufgrund von Starkregen besonders häufig betroffen Stadtteilen vermissen und inwieweit diese noch ausreichend sind. Hier ist der Magistrat gefordert, für Klarheit zu sorgen und - wo notwendig - aufzuzeigen, wie das Kanalnetz optimiert werden kann, um solche Überschwemmungen zukünftig zu vermeiden bzw. deren Häufigkeit zumindest zu reduzieren. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 09.10.2024, NR 1027 Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 14 am 28.10.2024, TO I, TOP 13 Beschluss: 1. a) Der Vorlage NR 1027 wird zugestimmt. b) Der Ortsbeirat sieht die ersten beiden Spiegelstriche als erledigt an und betrachtet die Erstellung eines Förderprogramms (sechster Spiegelstrich) als Angelegenheit für den Haushalt 2026. 2. Die Vorlage OF 209/14 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. 2 CDU und GRÜNE gegen BFF (= Annahme); 1 CDU und SPD (= Enthaltung)

Partei: BFF

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OF (Anträge OBR) · OB 14

Illegale Altkleidercontainer

14.10.2024 · Aktualisiert: 06.11.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.10.2024, OF 207/14 Betreff: Illegale Altkleidercontainer Der Ortsbeirat bittet den Magistrat um Auskunft, wie mit illegal aufgestellten Altkleidercontainern auf städtischen Flächen und Flächen der städtischen Tochtergesellschaften verfahren wird. Begründung: Im Stadtteil Harheim befinden sich zahlreiche illegal aufgestellte Altkleidercontainer. Teilweise verschandeln sie schon seit Jahren an der gleichen Stelle das Ortsbild. Durch offenbar unregelmäßige Leerung staut sich regelmäßig Unrat vor den überfüllten Containern. Foto: privat Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 14 am 28.10.2024, TO I, TOP 10 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1029 2024 Die Vorlage OF 207/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OF (Anträge OBR) · OB 14

Bepflanzung der Baumscheiben am Alten Harheimer Kirchplatz

14.10.2024 · Aktualisiert: 06.11.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.10.2024, OF 208/14 Betreff: Bepflanzung der Baumscheiben am Alten Harheimer Kirchplatz Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die neu geschaffenen Baumscheiben am "Alten Harheimer Kirchplatz" von den aus unserer Sicht nicht adäquaten Hainbuchenheistern zu befreien und den Platz mit angemessenen Bäumen neu zu bepflanzen. Infrage kommen nach unserer Ansicht zum Beispiel folgende Bäume: - Alnus Glutinosa Imperialis / Kaisererle - Amelanchier lamarckii / Felsenbirne - Betula papyrifera / Papier Birke Begründung: Die Baumscheiben am Alten Kirchplatz wurden vergrößert, um Platz für neue Bäume zu schaffen. Die Baumscheiben sind verunkrautet und befinden sich in einem schlechten Zustand. Wir bitten den Magistrat darum, einen dem Standort angemessenen Bepflanzungszustand herzustellen. Die Auswahl der Pflanzen sollten der historischen Bedeutung des Platzes gerecht werden und dessen Wertigkeit widerspiegeln. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 14 am 28.10.2024, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5968 2024 Die Vorlage OF 208/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OF (Anträge OBR) · OB 14

Ausbau der Ladeinfrastruktur in den Stadtteilen am Stadtrand effektiv fördern und beschleunigen

15.09.2024 · Aktualisiert: 06.11.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.09.2024, OF 206/14 Betreff: Ausbau der Ladeinfrastruktur in den Stadtteilen am Stadtrand effektiv fördern und beschleunigen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, ein kreatives Förder- und Beschleunigungsprogramm für den Ausbau von Lademöglichkeiten für E-Autos für Stadtteile am Stadtrand wie etwa Harheim auszuarbeiten, denn hier gibt es bis jetzt gar keine öffentliche Ladestation. Hierbei soll insbesondere wohlwollend geprüft werden: 1. Ob eine Überarbeitung der Vorgartensatzung es ermöglichen oder vereinfachen könnte, dass bei betroffenen Liegenschaften eine Wallbox für ihr Fahrzeug installiert werden kann, an der zeitweise geladen werden kann. 2. Ob grundsätzlich eine Möglichkeit zur temporären Ladekabelverlegung über Gehwege oder öffentlichen Raum - unter Einhaltung von bestimmten Sicherheitsbedingungen - zugelassen werden kann, so dass Reihenhausbesitzer*innen das Ladekabel für die Zeit des Ladens über den Gehweg legen können. 3. Ob nicht sämtliche Parkplätze an öffentlichen Gebäuden (Bürgeramt, Bürgerhaus, Schule, Kindertagesstätten) schnellstmöglich mit Ladestationen sowohl für die städtischen Mitarbeiter als auch für die Bürger ausgerüstet werden können. 4. Ob mit Moderation des Mobilitätsdezernates Modelle von Ladestrom-Gemeinschaften evtl. im Zusammenhang mit öffentlichen Parkplätzen initiiert und gefördert werden können. 5. Ob etwa zusammen mit Energieversorger Mainova und den NRM besonders in den Stadtrand-Gebieten mit vielen öffentlichen Parkplätzen Pilotprojekte mit sogenannten Ladebordsteinen initiiert und gefördert können, wie es andere Städte wie etwa Köln, Nörvenich, Eschweiler oder Neuss auch schaffen. 6. Ob etwa zusammen mit den NRM-Netzdiensten besonders in den vom Ladeinfrastrukturnetz nicht abgedeckten Stadtteilen Pilotprojekte mit dem "Laden an Straßenlaternen" initiiert und gefördert werden können, so wie es andere Städte wie etwa Berlin, Bochum, Dortmund, Erlangen, Hannover, Neuss auch können. Begründung: E-Autos sind auf Ladestationen angewiesen, idealerweise ist das eine Wallbox an der Garage oder dem Carport oder Lademöglichkeiten beim Arbeitgeber. Aber über diese Möglichkeit verfügt nur ein kleiner Teil der E-mobilen Frankfurter*innen. Der größere Teil der Interessenten oder Besitzer von E-Autos sind von öffentlich zugänglichen Ladestationen abhängig. Die existieren in Frankfurt zwar im Innenstadtbereich, aber nicht in Stadtteilen am Stadtrand, wie etwa Harheim. Somit bietet sich für diese Frankfurter*innen an, ihren Ladevorgang am besten mit einer Besorgung in der Innenstadt zu kombinieren. Sie fahren also ihr E-Auto in die Innenstadt, wo sie eigentlich niemand haben will. Aber so unsinnig das ist - dort finden Sie wenigstens Ladestationen. Überlässt man den Aufbau einer funktionierenden Ladeinfrastruktur alleine den E-Mobilitätsunternehmen, also dem "freien Markt", werden die aus betriebswirtschaftlichen Gründen prioritär zuerst die voraussichtlich umsatzstärksten Standorte besetzen und abdecken und die weniger umsatzstarken Standorte zu einem späteren Zeitpunkt aufgreifen - wenn überhaupt. Dem Stadtteil Harheim hat diese Strategie des 2019 beschlossenen Elektromobilitätskonzeptes in den vergangenen fünf Jahren zu keiner einzigen öffentlichen Lademöglichkeit geführt, was sicherlich die Verkehrswende - also der Umstieg von Verbrenner-Autos zu E-Autos deutlich aufhält. Wie soll das denn bis 2035 überhaupt funktionieren, wenn die rund 2600 PkWs in Harheim bis dahin auf E-Autos umgestiegen sind, aber der Ausbau der Ladeinfrastruktur im gleichen Tempo im Stadtteil weitergeht? Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 14 am 28.10.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5966 2024 Die Vorlage OF 206/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen 1 SPD (= Ablehnung); 1 SPD und BFF (= Enthaltung)

Partei: GRÜNE

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OF (Anträge OBR) · OB 14

Straßenerneuerungsmaßnahme Am Eschbachtal

19.08.2024 · Aktualisiert: 06.11.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.08.2024, OF 205/14 Betreff: Straßenerneuerungsmaßnahme Am Eschbachtal Vorgang: V 1510/15 OBR 14; ST 395/16 Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, wann die dem Ortsbeirat mit der Stellungnahme ST395 vom 29. Februar 2016 für die Jahre 2017 und 2018 angekündigten 2. und 3. Bauabschnitte der o.g. Maßnahmen durchführt werden. Begründung: Angesichts der genannten Jahreszahlen bedarf es für die Anfrage aus Sicht des Ortsbeirats keiner weiteren Begründung. Zur Illustration werden zwei Fotos angefügt. Fotos: privat Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 09.11.2015, V 1510 Stellungnahme des Magistrats vom 29.02.2016, ST 395 Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 14 am 02.09.2024, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 205/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 14 am 28.10.2024, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 205/14 wurde zurückgezogen.

Partei: CDU

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OF (Anträge OBR) · OB 14

Ausweitung des absoluten Halteverbots in der Straße Harheimer Stadtweg

16.08.2024 · Aktualisiert: 05.09.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.08.2024, OF 203/14 Betreff: Ausweitung des absoluten Halteverbots in der Straße Harheimer Stadtweg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Ausweitung des absoluten Halteverbots in der Straße "Harheimer Stadtweg" auf Höhe der Eschbachbrücke dergestalt zu beauftragen, dass die bereits vorhandenen Verkehrszeichen 283 StVO jeweils weiter nach rechts bzw. links von der Bordsteinabsenkung versetzt werden. Damit soll für Fußgänger sowie Fahrradfahrer ein besserer Einblick in den Straßenraum gewährleistet werden, die - von der Eschbachbrücke kommend - den "Harheimer Stadtweg" überqueren bzw. in diesen einbiegen wollten. Weiterhin wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, inwieweit an dieser Stelle die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs denkbar wäre, um dort das sichere Überqueren der Straße zu gewährleisten. Begründung: Im Harheimer Stadtweg befinden sich die Bordsteinabsenkungen rechts und links von der Eschbachbrücke so nahe am Ende des absoluten Halteverbots, dass Fußgänger, Fahrrad- und Rollerfahrer bei der Straßenüberquerung nur eine eingeschränkte Sicht auf den Straßenverkehr haben (siehe Fotos). Dies hat in den letzten Wochen bereits zu einigen Beinaheunfällen geführt, die durch eine Ausweitung der Fläche für das absolute Halteverbot hätten vermieden werden können. Darüber hinaus könnte die sichere Überquerung der stark frequentierten Straße, die auch als Schulweg genutzt wird, durch einen Zebrastreifen gewährleistet werden. Insbesondere für sehbehinderte Menschen, die Fahrradfahrer und Elektrofahrzeuge akustisch kaum wahrnehmen, würde dies für mehr Sicherheit sorgen und bei allen Verkehrsteilnehmern zu einer erhöhten Aufmerksamkeit führen. Fotos: Harheimer Stadtweg, rechts und links auf Höhe der Eschbachbrücke Quelle: Eigene Aufnahmen Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 14 am 02.09.2024, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 203/14 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE und SPD gegen BFF (= Annahme)

Partei: BFF

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OF (Anträge OBR) · OB 14

Erlass der Grundsteuer für vom Hochwasser Betroffene

16.08.2024 · Aktualisiert: 05.09.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.08.2024, OF 204/14 Betreff: Erlass der Grundsteuer für vom Hochwasser Betroffene Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den von Hochwasser betroffenen Immobilien- und Grundstückseigen-tümern in Harheim eine finanzielle Entschädigung zur Beseitigung der Schäden und notwendigen Wieder-herstellungs- bzw. Sanierungsmaßnahmen zu gewähren. Hierzu soll auf Antrag ein Erlass der Grundsteuer seitens der Stadt Frankfurt erfolgen, und zwar 1. für die Jahre 2024 und 2025 für diejenigen Eigentümer, die vom Hochwasser und den Überflutungen im Mai 2024 betroffen waren sowie 2. für jeweils zwei Jahre für die von künftigen Hochwasserschäden betroffenen Eigentümer. Begründung: Heftige Unwetter mit Starkregen führten Anfang Mai 2024 in Harheim zum wiederholten Male zu einem massiven Anstieg der Wassermassen im Eschbach und schließlich zu einer Überflutung. Dabei wurden im Stadtteil etliche Grundstücke überschwemmt, Keller liefen voll und zahlreiche Liegenschaften wurden stark beschädigt. Mit Hilfe von weiteren Retentionsflächen, höheren Uferbegrenzungen und besser getakteten Abwasserkanalreinigungen hätte das Hochwasser verhindert bzw. zumindest eingedämmt werden können. Derartige Hochwasserschutz-Maßnahmen werden durch den Ortsbeirat seit mehreren Jahren eingefordert, bislang jedoch leider ohne Erfolg. Von daher trägt die Stadt Frankfurt zumindest eine Mitverantwortung an den immer häufiger auftretenden Überflutungen im Stadtteil. Die von den Überschwemmungen betroffenen Eigentümer von Immobilien und Grundstücken dürfen deshalb von der Stadt nicht alleine gelassen werden. Schließlich ziehen Hochwasserschäden nicht nur erhebliche finanzielle Folgen nach sich, sondern sind für die Betroffenen auch mit einem immensen zeitlichen und organisatorischen Aufwand verbunden, der für Berufstätige kaum zu leisten ist und ihnen - zusätzlich zum materiellen Schaden - große Opfer abverlangt. Da die Grundsteuer von den Kommunen vereinnahmt wird, stellt der Erlass selbiger für von Überflutungen betroffene Immobilien- und Grundstückseigentümer ein geeignetes Instrument für die Stadt Frankfurt dar, um hier einen Ausgleich zu schaffen und Hochwassergeschädigte zumindest finanziell etwas zu entlasten. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 14 am 02.09.2024, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 204/14 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: 1 GRÜNE gegen BFF (= Annahme); CDU, 1 GRÜNE und SPD (= Enthaltung)

Partei: BFF

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OF (Anträge OBR) · OB 14

Sicherheit für Fußgänger im Einmündungsbereich Im Niederfeld/Am Auweg gewährleisten

12.08.2024 · Aktualisiert: 06.11.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.08.2024, OF 202/14 Betreff: Sicherheit für Fußgänger im Einmündungsbereich Im Niederfeld/Am Auweg gewährleisten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Einmündungsbereich "Im Niederfeld"/"Am Auweg" für Fußgänger sicherer zu gestalten und hierfür am Ende der Straße "Am Auweg" 1. eine für Verkehrsteilnehmer optisch deutlichere Trennung von Fahrbahn und Gehweg zu beauftragen sowie 2. die Installation eines Verkehrsleitpfostens auf dem Gehweg für Rechtsabbieger aus der Straße "Am Auweg" zu veranlassen. Begründung: Erwachsene Fußgänger und Kinder auf Fahrrädern, die auf dem Gehweg von der Straße "Im Niederfeld" auf die Straße "Am Auweg" einbiegen, werden leider häufig mit motorisierten Straßenverkehrsteilnehmern konfrontiert, die beim Rechtsabbiegen von der Straße "Am Auweg" in die Straße "Im Niederfeld" den Gehweg schneiden. Reifenspuren auf dem Gehweg des Einmündungsbereichs zeigen sehr deutlich, dass dies keine Seltenheit ist, sondern der Gehweg beim Abbiegeverhalten regelmäßig befahren wird. Da der Ortsbeirat in diesem Zusammenhang bereits Kenntnis von mehreren Gefahrensituationen hat, plädiert er für eine optisch bessere Trennung zwischen Gehweg und Fahrbahn sowie vor allem die Installation eines Verkehrsleitpfostens. Die vorgeschlagenen Maßnahmen sollten die Sicherheit von Gehwegnutzern künftig erhöhen. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 14 am 02.09.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 202/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 14 am 28.10.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5967 2024 Die Vorlage OF 202/14 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor und die Begründung wie folgt lauten: "Der Magistrat wird gebeten, eine Lösung zu finden, um den Einmündungsbereich Im Niederfeld/Am Auweg und Im Niederfeld/Haintalstraße für Fußgänger sicherer zu gestalten und die Verkehrssituation am Ende der Straße Am Auweg sowie in der Haintalstraße zu entschärfen. Begründung: Erwachsene Fußgänger und Kinder auf Fahrrädern, die auf dem Gehweg von der Straße Im Niederfeld auf die Straße Am Auweg einbiegen, werden leider häufig mit motorisierten Straßenverkehrsteilnehmern konfrontiert, die beim Rechtsabbiegen von der Straße Am Auweg in die Straße Im Niederfeld den Gehweg schneiden. Reifenspuren auf dem Gehweg des Einmündungsbereichs zeigen sehr deutlich, dass dies keine Seltenheit ist, sondern der Gehweg beim Abbiegeverhalten regelmäßig befahren wird. Dies gilt ebenso an der Kreuzung Im Niederfeld/Haintalstraße. Da der Ortsbeirat in diesem Zusammenhang bereits Kenntnis von mehreren Gefahrensituationen hat, plädiert er an diesen Stellen für Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit für die Betroffenen." Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: BFF

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OA (Anregungen OBR) · OB 14

Pflegearbeiten auf Streuobstwiesen an den Standards für Obstbaumpflege ausrichten

24.06.2024 · Aktualisiert: 11.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung vom 24.06.2024, OA 474 entstanden aus Vorlage: OF 201/14 vom 10.06.2024 Betreff: Pflegearbeiten auf Streuobstwiesen an den Standards für Obstbaumpflege ausrichten Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, Ausschreibungstexte und Leistungsverzeichnisse bei der Ausschreibung und Vergabe von Pflegearbeiten auf Streuobstwiesen an den vom Pomologenverein festgelegten Standards für Obstbaumpflege auszurichten. Begründung: Streuobstwiesen mit ihren großkronigen Obstbäumen erfahren aufgrund ihres hohen ökologischen Werts derzeit eine neue öffentliche Beachtung und Wertschätzung. Als Reaktion auf den gravierenden Rückgang der Bestände werden vermehrt Streuobstwiesen neu angelegt und alte Obstbaumbestände wieder in Pflege genommen - oft unterstützt durch Förderprogramme. In Harheim, aber auch in anderen Frankfurter Stadtteilen, wurden zudem in den vergangenen Jahren Streuobstwiesen als Ausgleichsflächen für Bauvorhaben angelegt oder Altbaumbestände als solche ausgewiesen. Allerdings können die Bemühungen, die Bestände von Streuobstwiesen langfristig zu bewahren und auszubauen, nur erfolgreich sein, wenn die dafür erforderlichen Pflanz-, Erziehungs-, Pflege- und Schnittarbeiten fachgerecht ausgeführt werden. Dies ist jedoch bislang bei den in Harheim ausgewiesenen Flächen weder bei Neuanlagen noch bei der Pflege von Altbaumbeständen zu beobachten. Das dürfte auch an der bisherigen Vergabepraxis liegen, die sich üblicherweise an den Vorgaben der Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Baumpflege (ZTV-Baumpflege) orientiert. Diese fokussieren jedoch auf die Pflege von Bäumen im Siedlungs- und Straßenbereich und tragen den Besonderheiten von Streuobstbäumen nur ungenügend Rechnung. Daher hat der Pomologenverein e. V. gemeinsam mit öffentlichen Stellen gesonderte Standards der Obstbaumpflege erarbeitet, in denen Mindestanforderungen an eine fachgerechte Pflege großkroniger Obstbäume formuliert sind. Die Standards der Obstbaumpflege enthalten zudem einen umfangreichen Katalog von Musterleistungsbeschreibungen, die den Kommunen die Erstellung von Ausschreibungstexten und Leistungsverzeichnissen erleichtert. Die Standards können bezogen werden unter https://www.pomologen-verein.de/ag-standards/. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 08.11.2024, B 413 Bericht des Magistrats vom 17.03.2025, B 115 Bericht des Magistrats vom 05.09.2025, B 334 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 03.07.2024 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 05.09.2024, TO I, TOP 15 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 474 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE. und Volt gegen CDU, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5081, 29. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz vom 05.09.2024

OM (Anregungen an den Magistrat OBR) · OB 14

Von Harheim nach Preungesheim - realistische Umsteigewege/-zeiten im ÖPNV

24.06.2024 · Aktualisiert: 19.02.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.06.2024, OM 5632 entstanden aus Vorlage: OF 179/14 vom 26.03.2024 Betreff: Von Harheim nach Preungesheim - realistische Umsteigewege/-zeiten im ÖPNV Der Magistrat wird gebeten, bei der traffiQ darauf hinzuwirken, dass Verbindungen von Harheim nach Preungesheim (Bus 25 - Fußweg - Bus 3 9) wirklichkeitsnah im Fahrplan berücksichtigt werden. Begründung: In den Stadtteilen am Stadtrand ist für die Nutzung des ÖPNV bei einzelnen Linien ein längerer Fußweg für die Fahrgäste unvermeidbar. Gerade in solchen Fällen ist man als Fahrgast aber darauf angewiesen, dass die Fahrplanauskünfte sowohl von der Streckenführung her als auch von der angegebenen Laufdauer realistisch sind. Möchte man von Harheim aus nach Preungesheim, hat man laut RMV für den Umstieg von den Bussen der Linien 25 und 39 einen Fußweg von knapp 600 Metern in zehn Minuten zwischen der Bushaltestelle "Berkersheim Bahnhof" und "Berkersheim Mitte" zurückzulegen. Tatsächlich aber wird die ausgewiesene Strecke über den Friedhof und durch Wohnhäuser hindurch auf gerader Luftlinie zwischen den beiden Haltestellen geführt und berücksichtigt auch nicht die deutliche Steigung, die zu bewältigen ist. Für den Fußweg ist aufgrund gemachter Erfahrungen und Auskünften anderer Fahrgäste aus Harheim realistisch von einem Fußweg von 16 bis 17 Minuten auszugehen. Hinweise, die Fahrgäste in der Vergangenheit über das Kundenportal des RMV zu dieser Streckenführung gegeben haben, führten bisher leider nicht zu einer Verbesserung der Situation. Abbildung 1: RMV-Fahrplanauskunft: Sportanlage Harheim nach U-Bahn-Station "Preungesheim" mit Fußweg zwischen Bushaltestellen Abbildung 2: RMV-Fahrplanauskunft: Sportanlage Harheim nach U-Bahn-Station "Preungesheim", Ausschnitt des Streckenvorschlags für den Fußweg: durch Häuser hindurch und quer über den Friedhof Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 2031 Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 14 am 28.10.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 14 am 25.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-11

OM (Anregungen an den Magistrat OBR) · OB 14

Absolutes Halteverbot an der Einfahrt zur Straße In den Schafgärten einrichten

24.06.2024 · Aktualisiert: 30.09.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.06.2024, OM 5633 entstanden aus Vorlage: OF 181/14 vom 04.04.2024 Betreff: Absolutes Halteverbot an der Einfahrt zur Straße In den Schafgärten einrichten Der Magistrat wird gebeten, an der Einfahrt zur Straße In den Schafgärten vor den Liegenschaften mit den Hausnummern 3 und 5 (gegenüber dem Hotel Ecke Maßbornstraße) ein absolutes Halteverbot (Verkehrszeichen 283) einzurichten und die entsprechende Beschilderung zu installieren. Begründung: Im besagten Straßenabschnitt In den Schafgärten ist der als sicherer Schulweg ausgewiesene Gehweg für Schüler der Grundschule Harheim aufgrund häufig abgestellter Fahrzeuge unzugänglich und kann nur über ein Ausweichen auf die befahrene Straße begangen werden. Darüber hinaus ist der für Fahrradfahrer zugelassene Zweirichtungsverkehr dieser Einbahnstraße bei Gegenverkehr nicht ohne Gefahr durch entgegenkommende Fahrzeuge nutzbar. Aus diesen Gründen ist es dringend geboten, für diesen Straßenabschnitt ein absolutes Halteverbot einzurichten, damit sich Fußgänger, Fahrradfahrer und alle übrigen Verkehrsteilnehmer auf ihrem Weg zur Schule und zu Kindereinrichtungen sowie Liegenschaften sicher begegnen können. Das bereits in der Vergangenheit beschilderte eingeschränkte Halteverbot war aufgrund der Parksituation nicht ausreichend. Dennoch wurde dies im Jahr 2023 aus nicht ersichtlichen Gründen entfernt, was jedoch zu einer erheblichen Verschlechterung der Situation geführt hat. Dies geschah, obwohl das Straßenverkehrsamt gemäß Protokoll einer Ortsbegehung am 20.01.2023 die Beschilderung vom eingeschränkten Halteverbot zu einem absoluten Halteverbot zu ändern beabsichtigte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.09.2024, ST 1734

OM (Anregungen an den Magistrat OBR) · OB 14

Begrünung aller Wartehäuschen mit Dach im Ortsbezirk Harheim

24.06.2024 · Aktualisiert: 11.06.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.06.2024, OM 5634 entstanden aus Vorlage: OF 198/14 vom 02.06.2024 Betreff: Begrünung aller Wartehäuschen mit Dach im Ortsbezirk Harheim Der Magistrat wird gebeten, alle Wartehäuschen in Harheim, die über ein Dach verfügen, zu begrünen (vgl. Wartehäuschen an der U-Bahn-Station "Kalbach"). Begründung: Jeder Quadratmeter Grün hilft, das Mikroklima zu verbessern, Feinstaubpartikel zu binden und Insekten wie Bienen, Hummeln und Schmetterlingen im urbanen Raum Nahrungsquellen zu bieten. Zusätzlich bindet die Bepflanzung Wasser bei Regen, sorgt für Abkühlung und weniger Versiegelung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.06.2025, ST 925 Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 14 am 28.10.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 14 am 25.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 14 am 20.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 14 am 17.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 14 am 24.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 14 am 28.04.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 14 am 26.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregungen an den Magistrat OBR) · OB 14

Ehemalige Harheimer Müllkippe: Gefahren für Eschbach und Grundwasser prüfen

24.06.2024 · Aktualisiert: 30.09.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.06.2024, OM 5635 entstanden aus Vorlage: OF 200/14 vom 10.06.2024 Betreff: Ehemalige Harheimer Müllkippe: Gefahren für Eschbach und Grundwasser prüfen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob und wenn ja, welche Gefahren sich für Grundwasser und Eschbach aus der am Eschbach gelegenen ehemaligen Harheimer Müllkippe ergeben und wie diese, falls notwendig, zu beseitigen sind. Begründung: Bis in die 1970er-Jahre hinein wurde der Harheimer Abfall in der am Eschbach gelegenen sogenannten Schindkaut (Teil des Grundstücks Grundbuch Harheim, Flur 5, Flurstück 281) entsorgt. In der Folge der Eingemeindung Harheims nach Frankfurt wurde die Fläche mit Erdreich überdeckt und ist heute mit einem Auenwald bewachsen. Aufgrund fehlender Abdichtung kann jedoch Sickerwasser aus der Fläche austreten, das eine Belastung für den Eschbach und das Grundwasser darstellen könnte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.09.2024, ST 1725

OF (Anträge OBR) · OB 14

Ehemalige Harheimer Müllkippe: Gefahren für Eschbach und Grundwasser prüfen

10.06.2024 · Aktualisiert: 02.07.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.06.2024, OF 200/14 Betreff: Ehemalige Harheimer Müllkippe: Gefahren für Eschbach und Grundwasser prüfen Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob und wenn ja welche Gefahren sich für Grundwasser und Eschbach aus der am Eschbach gelegenen ehemaligen Harheimer Müllkippe ergeben und wie diese falls notwendig zu beseitigen sind. Begründung: Bis in die 1970er Jahre hinein wurde der Harheimer Abfall in der am Eschbach gelegenen sog. Schindkaut (Teil des Grundstücks Grundbuch Harheim, Flur 5, Flurstück 281) entsorgt. In der Folge der Eingemeindung Harheims nach Frankfurt wurde die Fläche mit Erdreich überdeckt und ist heute mit einem Auenwald bestanden. Aufgrund fehlender Abdichtung kann jedoch Sickerwasser aus der Fläche austreten, das eine Belastung für den Eschbach und das Grundwasser darstellen könnte. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 14 am 24.06.2024, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5635 2024 Die Vorlage OF 200/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OF (Anträge OBR) · OB 14

Pflegearbeiten auf Streuobstwiesen an Standards für Obstbaumpflege ausrichten

10.06.2024 · Aktualisiert: 02.07.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.06.2024, OF 201/14 Betreff: Pflegearbeiten auf Streuobstwiesen an Standards für Obstbaumpflege ausrichten Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten zu beschließen, den Magistrat zu beauftragen, Ausschreibungstexte und Leistungsverzeichnisse bei der Ausschreibung und Vergabe von Pflegearbeiten auf Streuobstwiesen an den vom Pomologenverein festgelegten Standards für Obstbaumpflege auszurichten. Begründung: Streuobstwiesen mit ihren großkronigen Obstbäumen erfahren aufgrund ihres hohen ökologischen Werts derzeit eine neue öffentliche Beachtung und Wertschätzung. Als Reaktion auf den gravierenden Rückgang der Bestände werden vermehrt Streuobstwiesen neu angelegt und alte Obstbaumbestände wieder in Pflege genommen - oft unterstützt durch Förderprogramme. In Harheim, aber auch in anderen Frankfurter Stadtteilen, wurden zudem in den vergangenen Jahren Streuobstwiesen als Ausgleichsflächen für Bauvorhaben angelegt oder Altbaumbestände als solche ausgewiesen. Allerdings können die Bemühungen, die Streuobstbestände langfristig zu bewahren und auszubauen nur erfolgreich sein, wenn die dafür erforderlichen Pflanz-, Erziehungs-, Pflege- und Schnittarbeiten fachgerecht ausgeführt werden. Dies ist jedoch bislang bei den in Harheim ausgewiesenen Flächen weder bei Neuanlagen noch bei der Pflege von Altbaumbeständen zu beobachten. Das dürfte auch an der bisherigen Vergabepraxis liegen, die sich üblicherweise an den Vorgaben der Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Baumpflege (ZTV-Baumpflege) orientiert. Diese fokussieren jedoch auf die Pflege von Bäumen im Siedlungs- und Straßenbereich und tragen den Besonderheiten von Streuobstbäumen nur ungenügend Rechnung. Daher hat der Pomologenverein e.V. gemeinsam mit öffentlichen Stellen gesonderte Standards der Obstbaumpflege erarbeitet, in denen Mindestanforderungen an eine fachgerechte Pflege großkroniger Obstbäume formuliert sind. Die Standards der Obstbaumpflege enthalten zudem einen umfangreichen Katalog von Musterleistungsbeschreibungen, die den Kommunen die Erstellung von Ausschreibungstexten und Leistungsverzeichnissen erleichtert. Die Standards können bezogen werden unter https://www.pomologen-verein.de/ag-standards/ Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 14 am 24.06.2024, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung OA 474 2024 Die Vorlage OF 201/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OF (Anträge OBR) · OB 14

Energiewende beschleunigen mit intelligenter E-Mobilität

07.06.2024 · Aktualisiert: 05.09.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.06.2024, OF 199/14 Betreff: Energiewende beschleunigen mit intelligenter E-Mobilität Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, ein Pilotprojekt zu initiieren und zu fördern, das aufzeigt, wie besonders am Stadtrand bei fehlender Ladeinfrastruktur der Umstieg von Verbrenner auf E-Autos ökologisch und ökonomisch darstellbar ist, wenn die seltenen Idealbedingungen, (Carport oder Garage unmittelbar am Haus und Laden über direkt angeschlossene PV-Anlage) nicht gegeben sind. Begründung: Elektromobilität ist der Schlüssel der Energiewende im Verkehr. E-Autos sind aber nicht automatisch klimaneutral, sondern erst, wenn sie zu 100% mit Strom aus erneuerbarer Energie geladen werden. Idealerweise geschieht das durch eine PV-Anlage oder durch Ladestationen aus denen Ökostrom bezogen werden kann. In Harheim gibt es keine öffentlichen Ladestationen und bei weitem nicht alle (potentiellen) Eigentümer eines E-Autos können eine eigene Wallbox an eine eigene PV-Anlage anschließen, weil das Fahrzeug nur auf einem Gemeinschaftsgaragenhof oder auf der Straße geparkt werden kann. So macht der Umstieg auf ein E-Auto weder ökonomisch noch ökologisch Sinn. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 14 am 24.06.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 199/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 14 am 02.09.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 199/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OF (Anträge OBR) · OB 14

Begrünung aller Wartehäuschen mit Dach im Ortsbezirk Harheim

02.06.2024 · Aktualisiert: 02.07.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.06.2024, OF 198/14 Betreff: Begrünung aller Wartehäuschen mit Dach im Ortsbezirk Harheim Der Ortsbeirat 14 bittet den Magistrat, alle Wartehäuschen in Harheim, die über ein Dach verfügen, zu begrünen (vgl. Wartehäuschen an der U-Bahn Kalbach). Begründung: Jeder Quadratmeter "grün" hilft, das Mikroklima zu verbessern, Feinstaubpartikel zu binden und Insekten, wie Bienen, Hummeln und Schmetterlingen im urbanen Raum Nahrungsquellen zu bieten. Zusätzlich bindet die Bepflanzung Wasser bei Regen, sorgt für Abkühlung und für weniger Versiegelung. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 14 am 24.06.2024, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5634 2024 Die Vorlage OF 198/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OM (Anregungen an den Magistrat OBR) · OB 14

Maßnahmen zum Schutz vor Hochwasser am Eschbach

27.05.2024 · Aktualisiert: 23.01.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.05.2024, OM 5479 entstanden aus Vorlage: OF 194/14 vom 13.05.2024 Betreff: Maßnahmen zum Schutz vor Hochwasser am Eschbach Vorgang: OM 833/21 OBR 14; ST 195/22 Der Magistrat wird um Vorschläge zu Maßnahmen zur Eindämmung der Hochwassergefahr am Eschbach gebeten. Begründung: Am 2. Mai war es wieder einmal so weit. Starke Regenfälle im Einzugsgebiet des Eschbachs ließen diesen im Stadtteil Harheim innerhalb kürzester Zeit über die Ufer treten und zahlreiche Grundstücke überschwemmen. In der Stellungnahme vom 31. Januar 2022, ST 195, legt der Magistrat ausführlich dar, warum die vom Ortsbeirat vorgeschlagenen Renaturierungsmaßnahmen zur Schaffung von Retentionsflächen für den Hochwasserschutz ungeeignet bzw. aus verschiedenen Gründen auch nicht umsetzbar seien. Der Magistrat wird daher um aus seiner Sicht umsetzbare Vorschläge gebeten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.10.2021, OM 833 Stellungnahme des Magistrats vom 31.01.2022, ST 195 Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 2026 Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 14 am 28.10.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 14 am 25.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 90-31

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