Skip to main content

Ortsbeirat 14

Harheim

Vorlage

Idee

Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Deine Nachbarschaft

Was passiert vor deiner Tür?

Aktivitäten per E-Mail

Vorlagen

Antrag Ortsbeirat 14

Musikschule Harheim als Außenstelle der Frankfurter Musikschule erhalten

09.11.2024 | Aktualisiert am: 09.12.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.11.2024, OF 212/14 Betreff: Musikschule Harheim als Außenstelle der Frankfurter Musikschule erhalten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten ob die bisherige Musikschule Harheim als Außenstelle der Frankfurter Musikschule in deren Angebot integriert werden kann. Begründung: Die Musikschule Harheim hat sich über Jahre als ein wichtiger Bestandteil unseres Stadtteils etabliert und war bisher ein Teil des musikalischen Angebotes des Musikverein Harheim 1913 e.V. Sie bot Kindern und Jugendlichen im Frankfurter Norden eine wertvolle Möglichkeit, musikalische Fähigkeiten zu entwickeln und kulturelle Teilhabe zu erfahren. Mit Blick auf das sogenannte "Herrenberg-Urteil" muss der Musikverein dieses Angebot zum Ende des laufenden Schulhalbjahres (31.01.2025) einstellen. Die Musikschule Frankfurt arbeitet laut F 2598 nach den Anforderungen des "Herrenberg-Urteils". Eine Übernahme der Schüler der Harheimer Musikschule und der 13 Lehrkräfte - sofern sie es wünschen - in eine Außenstelle würde nicht nur die musikalische Bildung in unserer Region sichern, sondern auch die kulturelle Vielfalt und das soziale Miteinander fördern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 14 am 25.11.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 212/14 wurde zurückgezogen.

Partei: GRÜNE

Weiter lesen

Antrag Ortsbeirat 14

Abstellflächen für E-Scooter

08.11.2024 | Aktualisiert am: 09.12.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.11.2024, OF 213/14 Betreff: Abstellflächen für E-Scooter Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, feste Abstellflächen für die Vermietung von E-Scootern im Ortsbezirk 14 einzurichten. Begründung: In Harheim werden gemietete E-Scooter regelmäßig rücksichtslos auf Gehwegen abgestellt und so zur Stolperfalle, insbesondere für ältere, sehbehinderte und bewegungseingeschränkte Menschen, die etwa auf Rollstühle, Rollatoren oder andere Gehhilfen angewiesen sind. Aber auch Eltern mit Kinderwagen sind hiervon in besonderer Weise betroffen. Da keine festen Abstellplätze vorgesehen sind, finden sich derartige Beförderungsmittel teilweise mitten auf schmalen Gehwegen, im Überquerungsbereich von Ampeln oder auf für Pkws vorgesehenen Parkflächen und verschandeln zudem das Ortsbild in erheblichem Maße. Dieser Zustand ist nicht hinnehmbar. Grundsätzlich bietet sich die Einführung von Abstellflächen in Harheim in der Nähe der folgenden Plätze an: Sportanlage, Friedhof, Supermarkt, Ortseingänge und Ortsmitte. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 14 am 25.11.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 213/14 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE und SPD gegen BFF (= Annahme)

Partei: BFF

Weiter lesen

Anregung an den Magistrat (OB 14)

Sicherheit für Fußgänger im Einmündungsbereich Im Niederfeld/Am Auweg und Im Niederfeld/Haintalstraße gewährleisten

28.10.2024 | Aktualisiert am: 04.11.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.10.2024, OM 5967 entstanden aus Vorlage: OF 202/14 vom 12.08.2024 Betreff: Sicherheit für Fußgänger im Einmündungsbereich Im Niederfeld/Am Auweg und Im Niederfeld/Haintalstraße gewährleisten Der Magistrat wird gebeten, eine Lösung zu finden, um den Einmündungsbereich Im Niederfeld/Am Auweg und Im Niederfeld/Haintalstraße für Fußgänger sicherer zu gestalten und die Verkehrssituation am Ende der Straße Am Auweg sowie in der Haintalstraße zu entschärfen. Begründung: Erwachsene Fußgänger und Kinder auf Fahrrädern, die auf dem Gehweg von der Straße Im Niederfeld auf die Straße Am Auweg einbiegen, werden leider häufig mit motorisierten Straßenverkehrsteilnehmern konfrontiert, die beim Rechtsabbiegen von der Straße Am Auweg in die Straße Im Niederfeld den Gehweg schneiden. Reifenspuren auf dem Gehweg des Einmündungsbereichs zeigen sehr deutlich, dass dies keine Seltenheit ist, sondern der Gehweg beim Abbiegeverhalten regelmäßig befahren wird. Dies gilt ebenso an der Kreuzung Im Niederfeld/Haintalstraße. Da der Ortsbeirat in diesem Zusammenhang bereits Kenntnis von mehreren Gefahrensituationen hat, plädiert er an diesen Stellen für Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit für die Betroffenen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein

Keine Partei

Weiter lesen

Anregung an den Magistrat (OB 14)

Bepflanzung der Baumscheiben am Alten Harheimer Kirchplatz

28.10.2024 | Aktualisiert am: 04.11.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.10.2024, OM 5968 entstanden aus Vorlage: OF 208/14 vom 14.10.2024 Betreff: Bepflanzung der Baumscheiben am Alten Harheimer Kirchplatz Der Magistrat wird gebeten, die neu geschaffenen Baumscheiben am "Alten Harheimer Kirchplatz" von den aus unserer Sicht nicht adäquaten Hainbuchenheistern zu befreien und den Platz mit angemessenen Bäumen neu zu bepflanzen. Infrage kommen nach unserer Ansicht zum Beispiel folgende Bäume: - Alnus Glutinosa "Imperialis"/Kaisererle - Amelanchier lamarckii/Felsenbirne - Betula papyrifera/Papierbirke Begründung: Die Baumscheiben am Alten Kirchplatz wurden vergrößert, um Platz für neue Bäume zu schaffen. Die Baumscheiben sind verunkrautet und befinden sich in einem schlechten Zustand. Wir bitten den Magistrat darum, einen dem Standort angemessenen Bepflanzungszustand herzustellen. Die Auswahl der Pflanzen sollte der historischen Bedeutung des Platzes gerecht werden und dessen Wertigkeit widerspiegeln. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein

Keine Partei

Weiter lesen

Anregung an den Magistrat (OB 14)

Ausbau der Ladeinfrastruktur in den Stadtteilen am Stadtrand effektiv fördern und beschleunigen

28.10.2024 | Aktualisiert am: 04.11.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.10.2024, OM 5966 entstanden aus Vorlage: OF 206/14 vom 15.09.2024 Betreff: Ausbau der Ladeinfrastruktur in den Stadtteilen am Stadtrand effektiv fördern und beschleunigen Der Magistrat wird aufgefordert, ein kreatives Förder- und Beschleunigungsprogramm für den Ausbau von Lademöglichkeiten für E-Autos in Stadtteilen am Stadtrand, wie etwa Harheim, auszuarbeiten, da hier bisher keine öffentliche Ladestation vorhanden ist. Hierbei soll insbesondere wohlwollend geprüft werden: 1. Ob eine Überarbeitung der Vorgartensatzung es ermöglichen oder vereinfachen könnte, dass bei betroffenen Liegenschaften eine Wallbox für ihr Fahrzeug installiert werden kann, an der zeitweise geladen werden kann. 2. Ob grundsätzlich eine Möglichkeit zur temporären Ladekabelverlegung über Gehwege oder öffentlichen Raum - unter Einhaltung von bestimmten Sicherheitsbedingungen - zugelassen werden kann, sodass Reihenhausbesitzer das Ladekabel für die Zeit des Ladens über den Gehweg legen können. 3. Ob Parkplätze an öffentlichen Gebäuden (Bürgeramt, Bürgerhaus, Schule, Kindertagesstätten) schnellstmöglich mit Ladestationen sowohl für die städtischen Mitarbeiter als auch für die Bürger ausgerüstet werden können. 4. Ob mit Moderation des Mobilitätsdezernates Modelle von Ladestrom-Gemeinschaften, eventuell im Zusammenhang mit öffentlichen Parkplätzen, initiiert und gefördert werden können. 5. Ob etwa zusammen mit Energieversorger Mainova und den NRM besonders in den Stadtrandgebieten mit vielen öffentlichen Parkplätzen Pilotprojekte mit sogenannten Ladebordsteinen initiiert und gefördert werden können, wie es andere Städte wie, etwa Köln, Nörvenich, Eschweiler oder Neuss bereits tun. 6. Ob etwa zusammen mit den NRM-Netzdiensten besonders in den vom Ladeinfrastrukturnetz nicht abgedeckten Stadtteilen Pilotprojekte mit dem "Laden an Straßenlaternen" initiiert und gefördert werden können, wie es andere Städte wie Berlin, Bochum, Dortmund, Erlangen, Hannover, Neuss bereits tun. Begründung: E-Autos sind auf Ladestationen angewiesen, idealerweise auf eine Wallbox an der Garage oder dem Carport oder auf Lademöglichkeiten beim Arbeitgeber. Über diese Möglichkeit verfügt jedoch nur ein kleiner Teil der E-Mobilen Frankfurter. Der größere Teil der Interessenten oder Besitzer von E-Autos ist auf öffentlich zugängliche Ladestationen angewiesen. Diese existieren in Frankfurt zwar im Innenstadtbereich, jedoch nicht in Stadtteilen am Stadtrand, wie etwa Harheim. Somit bietet sich für diese Frankfurter an, ihren Ladevorgang am besten mit einer Besorgung in der Innenstadt zu kombinieren. Sie fahren ihr E-Auto in die Innenstadt, wo sie eigentlich niemand haben will. Aber so unsinnig das ist - dort finden Sie wenigstens Ladestationen. Überlässt man den Aufbau einer funktionierenden Ladeinfrastruktur alleine den E-Mobilitätsunternehmen, also dem "freien Markt", werden diese aus betriebswirtschaftlichen Gründen prioritär zuerst die voraussichtlich umsatzstärksten Standorte besetzen und abdecken und die weniger umsatzstarken Standorte erst zu einem späteren Zeitpunkt - wenn überhaupt - aufgreifen. Dem Stadtteil Harheim hat diese Strategie des 2019 beschlossenen Elektromobilitätskonzeptes in den vergangenen fünf Jahren zu keiner einzigen öffentlichen Lademöglichkeit verholfen, was sicherlich die Verkehrswende - also den Umstieg von Verbrenner-Autos zu E-Autos - deutlich aufhält. Wie soll das bis 2035 überhaupt funktionieren, wenn die rund 2600 Pkws in Harheim bis dahin auf E-Autos umgestiegen sind, aber der Ausbau der Ladeinfrastruktur im gleichen Tempo im Stadtteil weitergeht? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein

Keine Partei

Weiter lesen

Antrag Ortsbeirat 14

Ausbau der Ladeinfrastruktur in den Stadtteilen am Stadtrand effektiv fördern und beschleunigen

15.09.2024 | Aktualisiert am: 16.10.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.09.2024, OF 206/14 Betreff: Ausbau der Ladeinfrastruktur in den Stadtteilen am Stadtrand effektiv fördern und beschleunigen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, ein kreatives Förder- und Beschleunigungsprogramm für den Ausbau von Lademöglichkeiten für E-Autos für Stadtteile am Stadtrand wie etwa Harheim auszuarbeiten, denn hier gibt es bis jetzt gar keine öffentliche Ladestation. Hierbei soll insbesondere wohlwollend geprüft werden: 1. Ob eine Überarbeitung der Vorgartensatzung es ermöglichen oder vereinfachen könnte, dass bei betroffenen Liegenschaften eine Wallbox für ihr Fahrzeug installiert werden kann, an der zeitweise geladen werden kann. 2. Ob grundsätzlich eine Möglichkeit zur temporären Ladekabelverlegung über Gehwege oder öffentlichen Raum - unter Einhaltung von bestimmten Sicherheitsbedingungen - zugelassen werden kann, so dass Reihenhausbesitzer*innen das Ladekabel für die Zeit des Ladens über den Gehweg legen können. 3. Ob nicht sämtliche Parkplätze an öffentlichen Gebäuden (Bürgeramt, Bürgerhaus, Schule, Kindertagesstätten) schnellstmöglich mit Ladestationen sowohl für die städtischen Mitarbeiter als auch für die Bürger ausgerüstet werden können. 4. Ob mit Moderation des Mobilitätsdezernates Modelle von Ladestrom-Gemeinschaften evtl. im Zusammenhang mit öffentlichen Parkplätzen initiiert und gefördert werden können. 5. Ob etwa zusammen mit Energieversorger Mainova und den NRM besonders in den Stadtrand-Gebieten mit vielen öffentlichen Parkplätzen Pilotprojekte mit sogenannten Ladebordsteinen initiiert und gefördert können, wie es andere Städte wie etwa Köln, Nörvenich, Eschweiler oder Neuss auch schaffen. 6. Ob etwa zusammen mit den NRM-Netzdiensten besonders in den vom Ladeinfrastrukturnetz nicht abgedeckten Stadtteilen Pilotprojekte mit dem "Laden an Straßenlaternen" initiiert und gefördert werden können, so wie es andere Städte wie etwa Berlin, Bochum, Dortmund, Erlangen, Hannover, Neuss auch können. Begründung: E-Autos sind auf Ladestationen angewiesen, idealerweise ist das eine Wallbox an der Garage oder dem Carport oder Lademöglichkeiten beim Arbeitgeber. Aber über diese Möglichkeit verfügt nur ein kleiner Teil der E-mobilen Frankfurter*innen. Der größere Teil der Interessenten oder Besitzer von E-Autos sind von öffentlich zugänglichen Ladestationen abhängig. Die existieren in Frankfurt zwar im Innenstadtbereich, aber nicht in Stadtteilen am Stadtrand, wie etwa Harheim. Somit bietet sich für diese Frankfurter*innen an, ihren Ladevorgang am besten mit einer Besorgung in der Innenstadt zu kombinieren. Sie fahren also ihr E-Auto in die Innenstadt, wo sie eigentlich niemand haben will. Aber so unsinnig das ist - dort finden Sie wenigstens Ladestationen. Überlässt man den Aufbau einer funktionierenden Ladeinfrastruktur alleine den E-Mobilitätsunternehmen, also dem "freien Markt", werden die aus betriebswirtschaftlichen Gründen prioritär zuerst die voraussichtlich umsatzstärksten Standorte besetzen und abdecken und die weniger umsatzstarken Standorte zu einem späteren Zeitpunkt aufgreifen - wenn überhaupt. Dem Stadtteil Harheim hat diese Strategie des 2019 beschlossenen Elektromobilitätskonzeptes in den vergangenen fünf Jahren zu keiner einzigen öffentlichen Lademöglichkeit geführt, was sicherlich die Verkehrswende - also der Umstieg von Verbrenner-Autos zu E-Autos deutlich aufhält. Wie soll das denn bis 2035 überhaupt funktionieren, wenn die rund 2600 PkWs in Harheim bis dahin auf E-Autos umgestiegen sind, aber der Ausbau der Ladeinfrastruktur im gleichen Tempo im Stadtteil weitergeht? Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14

Partei: GRÜNE

Weiter lesen

Antrag Ortsbeirat 14

Ausweitung des absoluten Halteverbots in der Straße Harheimer Stadtweg

16.08.2024 | Aktualisiert am: 05.09.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.08.2024, OF 203/14 Betreff: Ausweitung des absoluten Halteverbots in der Straße Harheimer Stadtweg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Ausweitung des absoluten Halteverbots in der Straße "Harheimer Stadtweg" auf Höhe der Eschbachbrücke dergestalt zu beauftragen, dass die bereits vorhandenen Verkehrszeichen 283 StVO jeweils weiter nach rechts bzw. links von der Bordsteinabsenkung versetzt werden. Damit soll für Fußgänger sowie Fahrradfahrer ein besserer Einblick in den Straßenraum gewährleistet werden, die - von der Eschbachbrücke kommend - den "Harheimer Stadtweg" überqueren bzw. in diesen einbiegen wollten. Weiterhin wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, inwieweit an dieser Stelle die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs denkbar wäre, um dort das sichere Überqueren der Straße zu gewährleisten. Begründung: Im Harheimer Stadtweg befinden sich die Bordsteinabsenkungen rechts und links von der Eschbachbrücke so nahe am Ende des absoluten Halteverbots, dass Fußgänger, Fahrrad- und Rollerfahrer bei der Straßenüberquerung nur eine eingeschränkte Sicht auf den Straßenverkehr haben (siehe Fotos). Dies hat in den letzten Wochen bereits zu einigen Beinaheunfällen geführt, die durch eine Ausweitung der Fläche für das absolute Halteverbot hätten vermieden werden können. Darüber hinaus könnte die sichere Überquerung der stark frequentierten Straße, die auch als Schulweg genutzt wird, durch einen Zebrastreifen gewährleistet werden. Insbesondere für sehbehinderte Menschen, die Fahrradfahrer und Elektrofahrzeuge akustisch kaum wahrnehmen, würde dies für mehr Sicherheit sorgen und bei allen Verkehrsteilnehmern zu einer erhöhten Aufmerksamkeit führen. Fotos: Harheimer Stadtweg, rechts und links auf Höhe der Eschbachbrücke Quelle: Eigene Aufnahmen Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 14 am 02.09.2024, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 203/14 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE und SPD gegen BFF (= Annahme)

Halteverbot-Ausweitung Fußgängerüberweg Verkehrssicherheit

Partei: BFF

Weiter lesen

Antrag Ortsbeirat 14

Erlass der Grundsteuer für vom Hochwasser Betroffene

16.08.2024 | Aktualisiert am: 05.09.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.08.2024, OF 204/14 Betreff: Erlass der Grundsteuer für vom Hochwasser Betroffene Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den von Hochwasser betroffenen Immobilien- und Grundstückseigen-tümern in Harheim eine finanzielle Entschädigung zur Beseitigung der Schäden und notwendigen Wieder-herstellungs- bzw. Sanierungsmaßnahmen zu gewähren. Hierzu soll auf Antrag ein Erlass der Grundsteuer seitens der Stadt Frankfurt erfolgen, und zwar 1. für die Jahre 2024 und 2025 für diejenigen Eigentümer, die vom Hochwasser und den Überflutungen im Mai 2024 betroffen waren sowie 2. für jeweils zwei Jahre für die von künftigen Hochwasserschäden betroffenen Eigentümer. Begründung: Heftige Unwetter mit Starkregen führten Anfang Mai 2024 in Harheim zum wiederholten Male zu einem massiven Anstieg der Wassermassen im Eschbach und schließlich zu einer Überflutung. Dabei wurden im Stadtteil etliche Grundstücke überschwemmt, Keller liefen voll und zahlreiche Liegenschaften wurden stark beschädigt. Mit Hilfe von weiteren Retentionsflächen, höheren Uferbegrenzungen und besser getakteten Abwasserkanalreinigungen hätte das Hochwasser verhindert bzw. zumindest eingedämmt werden können. Derartige Hochwasserschutz-Maßnahmen werden durch den Ortsbeirat seit mehreren Jahren eingefordert, bislang jedoch leider ohne Erfolg. Von daher trägt die Stadt Frankfurt zumindest eine Mitverantwortung an den immer häufiger auftretenden Überflutungen im Stadtteil. Die von den Überschwemmungen betroffenen Eigentümer von Immobilien und Grundstücken dürfen deshalb von der Stadt nicht alleine gelassen werden. Schließlich ziehen Hochwasserschäden nicht nur erhebliche finanzielle Folgen nach sich, sondern sind für die Betroffenen auch mit einem immensen zeitlichen und organisatorischen Aufwand verbunden, der für Berufstätige kaum zu leisten ist und ihnen - zusätzlich zum materiellen Schaden - große Opfer abverlangt. Da die Grundsteuer von den Kommunen vereinnahmt wird, stellt der Erlass selbiger für von Überflutungen betroffene Immobilien- und Grundstückseigentümer ein geeignetes Instrument für die Stadt Frankfurt dar, um hier einen Ausgleich zu schaffen und Hochwassergeschädigte zumindest finanziell etwas zu entlasten. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 14 am 02.09.2024, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 204/14 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: 1 GRÜNE gegen BFF (= Annahme); CDU, 1 GRÜNE und SPD (= Enthaltung)

Grundsteuererlass Hochwasserschäden Finanzielle Entlastung

Partei: BFF

Weiter lesen

Antrag Ortsbeirat 14

Sicherheit für Fußgänger im Einmündungsbereich Im Niederfeld/Am Auweg gewährleisten

12.08.2024 | Aktualisiert am: 05.09.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.08.2024, OF 202/14 Betreff: Sicherheit für Fußgänger im Einmündungsbereich Im Niederfeld/Am Auweg gewährleisten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Einmündungsbereich "Im Niederfeld"/"Am Auweg" für Fußgänger sicherer zu gestalten und hierfür am Ende der Straße "Am Auweg" 1. eine für Verkehrsteilnehmer optisch deutlichere Trennung von Fahrbahn und Gehweg zu beauftragen sowie 2. die Installation eines Verkehrsleitpfostens auf dem Gehweg für Rechtsabbieger aus der Straße "Am Auweg" zu veranlassen. Begründung: Erwachsene Fußgänger und Kinder auf Fahrrädern, die auf dem Gehweg von der Straße "Im Niederfeld" auf die Straße "Am Auweg" einbiegen, werden leider häufig mit motorisierten Straßenverkehrsteilnehmern konfrontiert, die beim Rechtsabbiegen von der Straße "Am Auweg" in die Straße "Im Niederfeld" den Gehweg schneiden. Reifenspuren auf dem Gehweg des Einmündungsbereichs zeigen sehr deutlich, dass dies keine Seltenheit ist, sondern der Gehweg beim Abbiegeverhalten regelmäßig befahren wird. Da der Ortsbeirat in diesem Zusammenhang bereits Kenntnis von mehreren Gefahrensituationen hat, plädiert er für eine optisch bessere Trennung zwischen Gehweg und Fahrbahn sowie vor allem die Installation eines Verkehrsleitpfostens. Die vorgeschlagenen Maßnahmen sollten die Sicherheit von Gehwegnutzern künftig erhöhen. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 14 am 02.09.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 202/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Sicherheit Fußgänger Einmündungsbereich

Partei: BFF

Weiter lesen

Anregung Ortsbeirat 14

Pflegearbeiten auf Streuobstwiesen an den Standards für Obstbaumpflege ausrichten

24.06.2024 | Aktualisiert am: 24.09.2024

S A C H S T A N D : Anregung vom 24.06.2024, OA 474 entstanden aus Vorlage: OF 201/14 vom 10.06.2024 Betreff: Pflegearbeiten auf Streuobstwiesen an den Standards für Obstbaumpflege ausrichten Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, Ausschreibungstexte und Leistungsverzeichnisse bei der Ausschreibung und Vergabe von Pflegearbeiten auf Streuobstwiesen an den vom Pomologenverein festgelegten Standards für Obstbaumpflege auszurichten. Begründung: Streuobstwiesen mit ihren großkronigen Obstbäumen erfahren aufgrund ihres hohen ökologischen Werts derzeit eine neue öffentliche Beachtung und Wertschätzung. Als Reaktion auf den gravierenden Rückgang der Bestände werden vermehrt Streuobstwiesen neu angelegt und alte Obstbaumbestände wieder in Pflege genommen - oft unterstützt durch Förderprogramme. In Harheim, aber auch in anderen Frankfurter Stadtteilen, wurden zudem in den vergangenen Jahren Streuobstwiesen als Ausgleichsflächen für Bauvorhaben angelegt oder Altbaumbestände als solche ausgewiesen. Allerdings können die Bemühungen, die Bestände von Streuobstwiesen langfristig zu bewahren und auszubauen, nur erfolgreich sein, wenn die dafür erforderlichen Pflanz-, Erziehungs-, Pflege- und Schnittarbeiten fachgerecht ausgeführt werden. Dies ist jedoch bislang bei den in Harheim ausgewiesenen Flächen weder bei Neuanlagen noch bei der Pflege von Altbaumbeständen zu beobachten. Das dürfte auch an der bisherigen Vergabepraxis liegen, die sich üblicherweise an den Vorgaben der Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Baumpflege (ZTV-Baumpflege) orientiert. Diese fokussieren jedoch auf die Pflege von Bäumen im Siedlungs- und Straßenbereich und tragen den Besonderheiten von Streuobstbäumen nur ungenügend Rechnung. Daher hat der Pomologenverein e. V. gemeinsam mit öffentlichen Stellen gesonderte Standards der Obstbaumpflege erarbeitet, in denen Mindestanforderungen an eine fachgerechte Pflege großkroniger Obstbäume formuliert sind. Die Standards der Obstbaumpflege enthalten zudem einen umfangreichen Katalog von Musterleistungsbeschreibungen, die den Kommunen die Erstellung von Ausschreibungstexten und Leistungsverzeichnissen erleichtert. Die Standards können bezogen werden unter https://www.pomologen-verein.de/ag-standards/. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 03.07.2024 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 05.09.2024, TO I, TOP 15 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 474 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE. und Volt gegen CDU, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5081, 29. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz vom 05.09.2024

Pflegearbeiten Streuobstwiesen Standards

Keine Partei

Weiter lesen

Anregung an den Magistrat (OB 14)

Von Harheim nach Preungesheim - realistische Umsteigewege/-zeiten im ÖPNV

24.06.2024 | Aktualisiert am: 26.06.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.06.2024, OM 5632 entstanden aus Vorlage: OF 179/14 vom 26.03.2024 Betreff: Von Harheim nach Preungesheim - realistische Umsteigewege/-zeiten im ÖPNV Der Magistrat wird gebeten, bei der traffiQ darauf hinzuwirken, dass Verbindungen von Harheim nach Preungesheim (Bus 25 - Fußweg - Bus 3 9) wirklichkeitsnah im Fahrplan berücksichtigt werden. Begründung: In den Stadtteilen am Stadtrand ist für die Nutzung des ÖPNV bei einzelnen Linien ein längerer Fußweg für die Fahrgäste unvermeidbar. Gerade in solchen Fällen ist man als Fahrgast aber darauf angewiesen, dass die Fahrplanauskünfte sowohl von der Streckenführung her als auch von der angegebenen Laufdauer realistisch sind. Möchte man von Harheim aus nach Preungesheim, hat man laut RMV für den Umstieg von den Bussen der Linien 25 und 39 einen Fußweg von knapp 600 Metern in zehn Minuten zwischen der Bushaltestelle "Berkersheim Bahnhof" und "Berkersheim Mitte" zurückzulegen. Tatsächlich aber wird die ausgewiesene Strecke über den Friedhof und durch Wohnhäuser hindurch auf gerader Luftlinie zwischen den beiden Haltestellen geführt und berücksichtigt auch nicht die deutliche Steigung, die zu bewältigen ist. Für den Fußweg ist aufgrund gemachter Erfahrungen und Auskünften anderer Fahrgäste aus Harheim realistisch von einem Fußweg von 16 bis 17 Minuten auszugehen. Hinweise, die Fahrgäste in der Vergangenheit über das Kundenportal des RMV zu dieser Streckenführung gegeben haben, führten bisher leider nicht zu einer Verbesserung der Situation. Abbildung 1: RMV-Fahrplanauskunft: Sportanlage Harheim nach U-Bahn-Station "Preungesheim" mit Fußweg zwischen Bushaltestellen Abbildung 2: RMV-Fahrplanauskunft: Sportanlage Harheim nach U-Bahn-Station "Preungesheim", Ausschnitt des Streckenvorschlags für den Fußweg: durch Häuser hindurch und quer über den Friedhof Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein

Keine Partei

Weiter lesen

Anregung an den Magistrat (OB 14)

Begrünung aller Wartehäuschen mit Dach im Ortsbezirk Harheim

24.06.2024 | Aktualisiert am: 26.06.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.06.2024, OM 5634 entstanden aus Vorlage: OF 198/14 vom 02.06.2024 Betreff: Begrünung aller Wartehäuschen mit Dach im Ortsbezirk Harheim Der Magistrat wird gebeten, alle Wartehäuschen in Harheim, die über ein Dach verfügen, zu begrünen (vgl. Wartehäuschen an der U-Bahn-Station "Kalbach"). Begründung: Jeder Quadratmeter Grün hilft, das Mikroklima zu verbessern, Feinstaubpartikel zu binden und Insekten wie Bienen, Hummeln und Schmetterlingen im urbanen Raum Nahrungsquellen zu bieten. Zusätzlich bindet die Bepflanzung Wasser bei Regen, sorgt für Abkühlung und weniger Versiegelung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein

Keine Partei

Weiter lesen

Anregung an den Magistrat (OB 14)

Absolutes Halteverbot an der Einfahrt zur Straße In den Schafgärten einrichten

24.06.2024 | Aktualisiert am: 30.09.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.06.2024, OM 5633 entstanden aus Vorlage: OF 181/14 vom 04.04.2024 Betreff: Absolutes Halteverbot an der Einfahrt zur Straße In den Schafgärten einrichten Der Magistrat wird gebeten, an der Einfahrt zur Straße In den Schafgärten vor den Liegenschaften mit den Hausnummern 3 und 5 (gegenüber dem Hotel Ecke Maßbornstraße) ein absolutes Halteverbot (Verkehrszeichen 283) einzurichten und die entsprechende Beschilderung zu installieren. Begründung: Im besagten Straßenabschnitt In den Schafgärten ist der als sicherer Schulweg ausgewiesene Gehweg für Schüler der Grundschule Harheim aufgrund häufig abgestellter Fahrzeuge unzugänglich und kann nur über ein Ausweichen auf die befahrene Straße begangen werden. Darüber hinaus ist der für Fahrradfahrer zugelassene Zweirichtungsverkehr dieser Einbahnstraße bei Gegenverkehr nicht ohne Gefahr durch entgegenkommende Fahrzeuge nutzbar. Aus diesen Gründen ist es dringend geboten, für diesen Straßenabschnitt ein absolutes Halteverbot einzurichten, damit sich Fußgänger, Fahrradfahrer und alle übrigen Verkehrsteilnehmer auf ihrem Weg zur Schule und zu Kindereinrichtungen sowie Liegenschaften sicher begegnen können. Das bereits in der Vergangenheit beschilderte eingeschränkte Halteverbot war aufgrund der Parksituation nicht ausreichend. Dennoch wurde dies im Jahr 2023 aus nicht ersichtlichen Gründen entfernt, was jedoch zu einer erheblichen Verschlechterung der Situation geführt hat. Dies geschah, obwohl das Straßenverkehrsamt gemäß Protokoll einer Ortsbegehung am 20.01.2023 die Beschilderung vom eingeschränkten Halteverbot zu einem absoluten Halteverbot zu ändern beabsichtigte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.09.2024, ST 1734

Keine Partei

Weiter lesen

Anregung an den Magistrat (OB 14)

Ehemalige Harheimer Müllkippe: Gefahren für Eschbach und Grundwasser prüfen

24.06.2024 | Aktualisiert am: 30.09.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.06.2024, OM 5635 entstanden aus Vorlage: OF 200/14 vom 10.06.2024 Betreff: Ehemalige Harheimer Müllkippe: Gefahren für Eschbach und Grundwasser prüfen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob und wenn ja, welche Gefahren sich für Grundwasser und Eschbach aus der am Eschbach gelegenen ehemaligen Harheimer Müllkippe ergeben und wie diese, falls notwendig, zu beseitigen sind. Begründung: Bis in die 1970er-Jahre hinein wurde der Harheimer Abfall in der am Eschbach gelegenen sogenannten Schindkaut (Teil des Grundstücks Grundbuch Harheim, Flur 5, Flurstück 281) entsorgt. In der Folge der Eingemeindung Harheims nach Frankfurt wurde die Fläche mit Erdreich überdeckt und ist heute mit einem Auenwald bewachsen. Aufgrund fehlender Abdichtung kann jedoch Sickerwasser aus der Fläche austreten, das eine Belastung für den Eschbach und das Grundwasser darstellen könnte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.09.2024, ST 1725

Keine Partei

Weiter lesen

Antrag Ortsbeirat 14

Ehemalige Harheimer Müllkippe: Gefahren für Eschbach und Grundwasser prüfen

10.06.2024 | Aktualisiert am: 02.07.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.06.2024, OF 200/14 Betreff: Ehemalige Harheimer Müllkippe: Gefahren für Eschbach und Grundwasser prüfen Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob und wenn ja welche Gefahren sich für Grundwasser und Eschbach aus der am Eschbach gelegenen ehemaligen Harheimer Müllkippe ergeben und wie diese falls notwendig zu beseitigen sind. Begründung: Bis in die 1970er Jahre hinein wurde der Harheimer Abfall in der am Eschbach gelegenen sog. Schindkaut (Teil des Grundstücks Grundbuch Harheim, Flur 5, Flurstück 281) entsorgt. In der Folge der Eingemeindung Harheims nach Frankfurt wurde die Fläche mit Erdreich überdeckt und ist heute mit einem Auenwald bestanden. Aufgrund fehlender Abdichtung kann jedoch Sickerwasser aus der Fläche austreten, das eine Belastung für den Eschbach und das Grundwasser darstellen könnte. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 14 am 24.06.2024, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5635 2024 Die Vorlage OF 200/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

Weiter lesen

Antrag Ortsbeirat 14

Pflegearbeiten auf Streuobstwiesen an Standards für Obstbaumpflege ausrichten

10.06.2024 | Aktualisiert am: 02.07.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.06.2024, OF 201/14 Betreff: Pflegearbeiten auf Streuobstwiesen an Standards für Obstbaumpflege ausrichten Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten zu beschließen, den Magistrat zu beauftragen, Ausschreibungstexte und Leistungsverzeichnisse bei der Ausschreibung und Vergabe von Pflegearbeiten auf Streuobstwiesen an den vom Pomologenverein festgelegten Standards für Obstbaumpflege auszurichten. Begründung: Streuobstwiesen mit ihren großkronigen Obstbäumen erfahren aufgrund ihres hohen ökologischen Werts derzeit eine neue öffentliche Beachtung und Wertschätzung. Als Reaktion auf den gravierenden Rückgang der Bestände werden vermehrt Streuobstwiesen neu angelegt und alte Obstbaumbestände wieder in Pflege genommen - oft unterstützt durch Förderprogramme. In Harheim, aber auch in anderen Frankfurter Stadtteilen, wurden zudem in den vergangenen Jahren Streuobstwiesen als Ausgleichsflächen für Bauvorhaben angelegt oder Altbaumbestände als solche ausgewiesen. Allerdings können die Bemühungen, die Streuobstbestände langfristig zu bewahren und auszubauen nur erfolgreich sein, wenn die dafür erforderlichen Pflanz-, Erziehungs-, Pflege- und Schnittarbeiten fachgerecht ausgeführt werden. Dies ist jedoch bislang bei den in Harheim ausgewiesenen Flächen weder bei Neuanlagen noch bei der Pflege von Altbaumbeständen zu beobachten. Das dürfte auch an der bisherigen Vergabepraxis liegen, die sich üblicherweise an den Vorgaben der Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Baumpflege (ZTV-Baumpflege) orientiert. Diese fokussieren jedoch auf die Pflege von Bäumen im Siedlungs- und Straßenbereich und tragen den Besonderheiten von Streuobstbäumen nur ungenügend Rechnung. Daher hat der Pomologenverein e.V. gemeinsam mit öffentlichen Stellen gesonderte Standards der Obstbaumpflege erarbeitet, in denen Mindestanforderungen an eine fachgerechte Pflege großkroniger Obstbäume formuliert sind. Die Standards der Obstbaumpflege enthalten zudem einen umfangreichen Katalog von Musterleistungsbeschreibungen, die den Kommunen die Erstellung von Ausschreibungstexten und Leistungsverzeichnissen erleichtert. Die Standards können bezogen werden unter https://www.pomologen-verein.de/ag-standards/ Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 14 am 24.06.2024, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung OA 474 2024 Die Vorlage OF 201/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

Weiter lesen

Antrag Ortsbeirat 14

Energiewende beschleunigen mit intelligenter E-Mobilität

07.06.2024 | Aktualisiert am: 05.09.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.06.2024, OF 199/14 Betreff: Energiewende beschleunigen mit intelligenter E-Mobilität Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, ein Pilotprojekt zu initiieren und zu fördern, das aufzeigt, wie besonders am Stadtrand bei fehlender Ladeinfrastruktur der Umstieg von Verbrenner auf E-Autos ökologisch und ökonomisch darstellbar ist, wenn die seltenen Idealbedingungen, (Carport oder Garage unmittelbar am Haus und Laden über direkt angeschlossene PV-Anlage) nicht gegeben sind. Begründung: Elektromobilität ist der Schlüssel der Energiewende im Verkehr. E-Autos sind aber nicht automatisch klimaneutral, sondern erst, wenn sie zu 100% mit Strom aus erneuerbarer Energie geladen werden. Idealerweise geschieht das durch eine PV-Anlage oder durch Ladestationen aus denen Ökostrom bezogen werden kann. In Harheim gibt es keine öffentlichen Ladestationen und bei weitem nicht alle (potentiellen) Eigentümer eines E-Autos können eine eigene Wallbox an eine eigene PV-Anlage anschließen, weil das Fahrzeug nur auf einem Gemeinschaftsgaragenhof oder auf der Straße geparkt werden kann. So macht der Umstieg auf ein E-Auto weder ökonomisch noch ökologisch Sinn. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 14 am 24.06.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 199/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 14 am 02.09.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 199/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

Weiter lesen

Anregung an den Magistrat (OB 14)

Planungsstand S-BahnStation „Berkersheim“

27.05.2024 | Aktualisiert am: 03.06.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.05.2024, OM 5482 entstanden aus Vorlage: OF 197/14 vom 13.05.2024 Betreff: Planungsstand S-Bahn-Station "Berkersheim" Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat eine Darstellung des Planungsstands der zu schaffenden Querungmöglichkeiten an der S-Bahn-Station "Berkersheim" vorzulegen. Dabei interessiert insbesondere, 1. wie der Planungsstand für die dauerhafte Fußgänger-/Radfahrerbrücke ist und in welchem Zeitrahmen der Magistrat mit der Fertigstellung rechnet; 2. wie der Planungsstand für die Kraftfahrzeugbrücke (Omega-Brücke) ist und in welchem Zeitrahmen der Magistrat mit der Fertigstellung rechnet; 3. m it welchen Kosten der Magistrat für Planung und Erstellung der jeweiligen Bauwerke kalkuliert und wer die jeweiligen Kostenträger sind. Begründung: Nachdem die Bauarbeiten an den Schienen im Zuge des S 6-Streckenausbaus weitgehend abgeschlossen sind, stellt sich die Situation an der S-Bahn-Station "Berkersheim" für Fahrgäste, welche aus Richtung Harheim die S-Bahn erreichen wollen, wegen langer Fußwege unbefriedigend dar. Der Ortsbeirat möchte sich ein Bild machen, wann mit einer Verbesserung der Situation zu rechnen ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein

Keine Partei

Weiter lesen

Antrag Ortsbeirat 14

Planungsstand S-BahnStation „Berkersheim“

13.05.2024 | Aktualisiert am: 03.06.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 13.05.2024, OF 197/14 Betreff: Planungsstand S-Bahn-Station "Berkersheim" Der Ortsbeirat bittet den Magistrat um eine Darstellung des Planungsstands der zu schaffenden Querungmöglichkeiten an der S-Bahnstation Berkersheim. Dabei interessieren insbesondere: - Wie ist der Planungsstand für die dauerhafte Fußgänger-/Radfahrerbrücke und in welchem Zeitrahmen rechnet der Magistrat mit der Fertigstellung? - Wie ist der Planungsstand für die Kraftfahrzeugbrücke (Omega-Brücke) und in welchem Zeitrahmen rechnet der Magistrat mit der Fertigstellung? - Welche Kosten kalkuliert der Magistrat für Planung und Erstellung der jeweiligen Bauwerke und wer sind die jeweiligen Kostenträger? Begründung: Nachdem die Bauarbeiten an den Schienen im Zuge des S6-Ausbaus weitgehend abgeschlossen sind, stellt sich die Situation an der S-Bahnstation Berkersheim für Fahrgäste, welche aus Richtung Harheim die S-Bahn erreichen wollen, wegen langer Fußwege unbefriedigend dar. Der Ortsbeirat möchte sich ein Bild machen, wann mit einer Verbesserung der Situation zu rechnen ist. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 14 am 27.05.2024, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5482 2024 Die Vorlage OF 197/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

Weiter lesen

Antrag Ortsbeirat 14

Schulwegsicherung Hermannspforte/Ecke Haintalstraße

12.05.2024 | Aktualisiert am: 05.09.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.05.2024, OF 192/14 Betreff: Schulwegsicherung Hermannspforte/Ecke Haintalstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche Maßnahmen getroffen werden können, um für die Grundschulkinder die Überquerung der Haintalstraße sicherer zu machen. Begründung: Kinder müssen sich auf ihrem Weg zur Schule sicher fühlen und diese Wege alleine bewältigen können. Vor allem im Niederfeld wohnen viele Familien mit Kindern, die die Grundschule besuchen. Der Weg an der Straße Hermannspforte ist als offizieller Schulweg ausgewiesen. Beschwerden von Bürgern weisen darauf hin, dass Nahe der Ecke Haintalstraße/Hermannspforte parkende Autos den Schulweg risikoreich machen. Kinder, die auf die andere Fußwegseite laufen müssen, können die Haintalstraße schlecht einsehen und von Verkehrsteilnehmern leicht übersehen werden. Notwendig ist eine Maßnahme, die sicherstellt, dass die Kinder die Straße gefahrlos überqueren können. Quelle: Schulwegpläne Stadt Frankfurt Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 14 am 27.05.2024, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 192/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 14 am 24.06.2024, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 192/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 14 am 02.09.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 192/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

Weiter lesen

Antrag Ortsbeirat 14

ÖPNV-Netz im Tarifgebiet 5000 Frankfurt ernst nehmen: Geplante Nachteile für den Stadtrand reduzieren und nicht durch höhere Preise verschärfen

12.05.2024 | Aktualisiert am: 02.07.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.05.2024, OF 193/14 Betreff: ÖPNV-Netz im Tarifgebiet 5000 Frankfurt ernst nehmen: Geplante Nachteile für den Stadtrand reduzieren und nicht durch höhere Preise verschärfen Der Magistrat wird aufgefordert, das ÖPNV-Netz im Tarifgebiet 5000 Frankfurt weiterhin bis zu den Stadtteilen am Stadtrand, wie Harheim, aufrecht zu erhalten. Sind in Zeiten sehr geringer Nutzung des 28er Busses Ersatzleistungen durch den Rufbus Knut geplant, müssen die dadurch entstehenden Nachteile minimiert werden. Darüber hinaus sollte der Zeitraum des Ausfalls des 28er Busses sich maximal auf die Fahrten zwischen 00:00 und 04:00 Uhr beschränken und Zusatzkosten für reguläre ÖPNV-Strecken gestrichen werden. Begründung: Ausgehend von folgenden Punkten, dass - der 28er Bus in der Zeit von 00:00 - 05:00 eingestellt und stattdessen der Rufbus Knut genutzt werden muss, - in der Zeit von 00:00-05:00 nach aktueller Erhebung der Traffiq / transdev nur eine geringe Anzahl von Reisenden (kleiner einstelliger Bereich) den 28er Bus nutzt, - die Einsparungen durch den Wegfall des 28er Busses helfen sollen, die Bereitstellung des Rufbusses Knut nachhaltig zu ermöglichen, - im Fall eines trotzdem nicht nachhaltig rentablen Betriebs des Rufbuses Knut dieser in der Zeit 00:00-05:00 nicht ebenfalls eingestellt und dann nicht der 28er Bus wieder eingesetzt wird, fordern wir, dass im Frankfurter Norden dennoch ein funktionierender, zuverlässiger, planbarer und bezahlbarer ÖPNV ermöglicht wird. Durch die alternativlose Umstellung auf den Knut würde die zeitliche Planbarkeit schlechter werden. Die Fahrtrouten wären von den jeweils (zufällig) Mitfahrenden abhängig. Die barrierefreie Nutzung, z.B. mit Gepäck, Fahrrädern, Rollstühlen, Rollatoren und Hunden wäre im Knut eingeschränkt oder gar nicht möglich. Es ist es nicht hinnehmbar, dass zusätzlich für die Reisenden erhebliche Kosten bei der Nutzung des Knuts entstehen. Frankfurt würde dadurch zukünftig im ÖPNV in eine 2-Klassen-Gesellschaft aufgeteilt werden: in den Innenstadtbereich mit hoher verlässlicher 24/7-Taktung und gleicher Preisgestaltung über die ÖPNV-Tickets und in den Stadtrand, wo man für schlechtere Qualität zusätzliche Kosten zu den bestehenden ÖPNV-Tickets in Kauf nehmen müsste. Wir schlagen vor: - den 28er Bus ab 04:00 wieder einzusetzen, so wie es auch für die anderen Busse 29, 39, 63 geplant ist. So ist es z.B. möglich, eine normale Frühschicht an einem Arbeitsort in der Innenstadt von Harheim aus zu erreichen. -Bei Fahrten mit dem Knut in der Zeit, in der kein 28er Bus verkehrt, die zwischen regulären Haltestellen entlang der Strecke des 28er Busses stattfinden, für die die Reisenden bereits ein gültiges ÖPNV-Ticket besitzen, diese kostenfrei durchzuführen. Auf diese Weise wäre der Knut ein tatsächlicher Ersatz für den 28er Bus. Aufgrund der geringen Anzahl an Reisenden in der Zeit 00:00-04:00 sollten sich die entstehenden Kosten für diese Fahrten im sehr niedrigen Bereich bewegen. Durch diese Maßnahmen kann ein deutliches Signal gesendet werden, dass eine Verkehrswende auch im Norden Frankfurts unterstützt wird und ernsthaft versucht wird, Nachteile für die Bürgerinnen und Bürger zu reduzieren. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 14 am 27.05.2024, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 193/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 14 am 24.06.2024, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 193/14 wurde zurückgezogen.

Partei: GRÜNE

Weiter lesen

Antrag Ortsbeirat 14

Hortplätze in Harheim

10.05.2024 | Aktualisiert am: 03.06.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.05.2024, OF 191/14 Betreff: Hortplätze in Harheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zeitnah konkrete Maßnahmen im Stadtteil Harheim zu ergreifen, um allen Kindern, die mit Beginn des Schuljahres 2024/2025 eine Früh- und Nachmittagsbetreuung benötigen, einen Hortplatz für die Werktage von Montag bis Freitag zu ermöglichen. Begründung: Seit einigen Jahren ist dem Magistrat bekannt, dass die Anzahl der angebotenen Hortplätze im kontinuierlich wachsenden Stadtteil Harheim nicht bedarfsdeckend ausgebaut sind. Trotz aller statistischen Vorausberechnungen der Stadt Frankfurt zu den Wachstumszahlen der Gruppe "6- bis unter 10-jährige", wurden bisher nicht genügend Hortplätze geschaffen. In Folge der Neubaugebiete sowie dem einhergehenden Generationenwechsel werden in Harheim immer mehr Kinder eingeschult, deren Eltern auf eine Früh- und Nachmittagsbetreuung angewiesen sind. Auch im Hinblick auf das bevorstehende Schuljahr 2024/2025 hat der Ortsbeirat Kenntnis erlangt, dass zahlreiche Kinder bei der Vergabe der Hortplätze bislang nicht berücksichtigt werden konnten. Um drohenden finanziellen Engpässen, die aus der unfreiwilligen Aufgabe der Berufstätigkeit einiger Elternteile resultieren würden sowie den damit einhergehenden Existenzsorgen der betroffenen Familien vorzubeugen, ist eine sofortige Maßnahmenergreifung zwingend notwendig. Aufgrund der in den letzten Jahren immer wiederkehrenden Alarmsituation ist der Eindruck entstanden, dass der drängenden Nachfrage nach Hortplätzen immer erst "in letzter Sekunde" von Seiten der Stadt Beachtung geschenkt wird. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 14 am 27.05.2024, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 191/14 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE und 1 SPD gegen BFF (= Annahme); 1 SPD (= Enthaltung)

Partei: BFF

Weiter lesen

Anregung an den Magistrat (OB 14)

Busanschluss Buslinie 25 zur S-Bahn - angemessene Umsteigezeiten im ÖPNV

22.04.2024 | Aktualisiert am: 05.09.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.04.2024, OM 5371 entstanden aus Vorlage: OF 178/14 vom 26.03.2024 Betreff: Busanschluss Buslinie 25 zur S-Bahn - angemessene Umsteigezeiten im ÖPNV Der Magistrat wird gebeten, bei der traffiQ darauf hinzuwirken, Umsteigezeiten vom Bus 25 in die S 6, Richtung Frankfurt Innenstadt, in Berkersheim Bahnhof wirklichkeitsnah im Fahrplan auf mindestens sieben Minuten anzupassen. Begründung: Nach Auskunft des RMV werden für den Umstieg zwischen dem Bus 25 aus Harheim und der S 6 am Bahnhof Berkersheim sechs Minuten als angemessen betrachtet. Angesichts des Zustands des Fußwegs und des Umstands, dass der Zugang zu den S-Bahn-Gleisen nur noch über eine Behelfsbrücke möglich ist, berichten Reisende aus Harheim zunehmend, dass die knappen Umstiegszeiten nicht ausreichen. Über den Tag verteilt gibt es noch einzelne Verbindungen unter sieben Minuten (Beispiel: Harheim - Westbahnhof mit Ankunft Berkersheim Bahnhof um 06:47 Uhr, 07:16 Uhr, 08:17 Uhr, 09:15 Uhr oder Westbahnhof - Harheim mit Ankunft in Berkersheim um 15:09 Uhr, 16:09 Uhr, 17:09 Uhr). Anpassungen im Busfahrplan der Buslinie 25 um eine bis zwei Minuten erreichen hier eine deutliche Verbesserung der Situation und verhindern, dass sich die spurtstarken Fahrgäste in die Tür der S-Bahn stellen müssen, um anderen Fahrgästen die Mitfahrt zu ermöglichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 14 am 02.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Keine Partei

Weiter lesen

Anregung an den Magistrat (OB 14)

Radverkehrskonzept Nord

22.04.2024 | Aktualisiert am: 27.08.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.04.2024, OM 5370 entstanden aus Vorlage: OF 174/14 vom 26.02.2024 Betreff: Radverkehrskonzept Nord Der Ortsbeirat regt eine Änderung des vorläufigen Netzplans im Rahmen des zu erarbeitenden Radverkehrskonzepts Nord an. Die Verlängerung der Straße Hermannspforte bis zum Abknicken nach Westen in Richtung Nordpark ist als "Radnebennetz" gekennzeichnet. Die bisher nicht existente direkte Verlängerung dieses bestehenden Weges über die Nidda zur S-Bahn-Station "Frankfurter Berg" ist als "Radnebennetz perspektivisch" im Plan enthalten. Der Magistrat wird gebeten, die gesamte Strecke "Hermannspforte - Frankfurter Berg" zu "Radhauptnetz perspektivisch" hochzustufen. Begründung: Aus der Schaffung der vorgeschlagenen Route ergeben sich Vorteile: 1. Es entsteht eine schnelle Fahrradverbindung zur künftigen Stadtbahnstation "Frankfurter Berg" nach der geplanten Verlängerung der U 5. 2. Für den Radverkehr Richtung Innenstadt ergibt sich eine attraktive Alternative zur topographisch ungünstigen, als "Radhauptnetz" ausgewiesenen Verbindung über die Berkersheimer Bahnstraße/Berkersheimer Obergasse, welche dann im Gegenzug heruntergestuft werden könnte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.08.2024, ST 1558 Beratung im Ortsbeirat: 14

Keine Partei

Weiter lesen

Ideen