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Neues Feuerwehrgerätehaus für Harheim

Lesezeit: 3 Minuten

Bisheriger Verlauf

10.10.2022

Auskunftsersuchen

Bau eines neuen Gerätehauses im Stadtteil Harheim, Grundstück Gemarkung Harheim, Flur 3, Flurstück 264/1-6

Details im PARLIS V_513_2022
13.01.2023

Stellungnahme des Magistrats

Bau eines neuen Gerätehauses im Stadtteil Harheim, Grundstück Gemarkung Harheim, Flur 3, Flurstück 264/1-6

Details im PARLIS ST_74_2023
22.01.2024

Anregung Ortsbeirat

Neubau Feuerwehrgerätehaus Harheim

Details im PARLIS OM_4991_2024
07.06.2024

Stellungnahme des Magistrats

Neubau Feuerwehrgerätehaus Harheim

Details im PARLIS ST_1137_2024
08.02.2025

Antrag Ortsbeirat

Neues Feuerwehr-Gerätehaus für Harheim

Details im PARLIS OF_226-14_2025
17.02.2025

Anregung Ortsbeirat

Neues Feuerwehrgerätehaus für Harheim

Details im PARLIS OM_6516_2025
Partei(en):

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 17.02.2025, OM 6516 entstanden aus Vorlage: OF 226/14 vom 08.02.2025

Betreff: Neues Feuerwehrgerätehaus für Harheim
Vorgang: V 513/22 OBR 14; ST 74/23; OM 4991/24 OBR 14; ST 1137/24 Der Magistrat wird gebeten, gegenüber dem Ortsbeirat 14 konkrete Aussagen zum Bauvorhaben des neuen Gerätehauses für die Freiwillige Feuerwehr Harheim auf dem vom Brandschutz-, Katastrophenschutz und Rettungsdienstzentrum (BKRZ) eigens dafür im September 2022 per Erbbaurechtsvertrag erworbenen Grundstücks in der Straße Altkönigblick zu machen. In seiner Stellungnahme vom 07.06.2024, ST 1137, teilte der Magistrat folgenden Sachverhalt mit: "Die Festlegung konkreter Bauvorhaben erfolgt unter Beachtung und Abwägung der Bedarfslage vor Ort und einsatztaktischer Kriterien." Da bisher weder ein Zeitplan genannt noch eine Liste der abzuarbeitenden Vorhaben vorgelegt wurden, fordert der Ortsbeirat den Magistrat darüber hinaus auf, - eine Liste vorzulegen, in welcher Reihenfolge der Bau der zur Realisierung anstehenden Gerätehäuser erfolgen soll; - falls es keine solche Liste gibt, eine solche zu erstellen und dem Ortsbeirat vorzulegen; - zu begründen, was die in der Stellungnahme ST 1137 genannten Stellen daran hindert, dies zu tun.

Begründung:

Vor mehr als neun Jahren hat der Ortsbeirat 14 aus dringlichen Gründen den Bau eines neuen Gerätehauses in Harheim beantragt, da das bestehende Feuerwehrgerätehaus hinsichtlich Bau und Funktion weder den gestiegenen Anforderungen für die Rettungs- und Hilfeleistungen der Feuerwehr entspricht noch sich der erforderliche Raumbedarf zum ordnungsgemäßen Verstauen der Einsatzkleidung und separaten Umkleideräumen für Frauen realisieren lässt. Zusätzlich droht die nachhaltige Nachwuchsförderung zu erlahmen, weil schlicht kein Platz für einen entsprechenden Jugendraum zur Verfügung steht. Anfragen des Ortsbeirats, die mit Nachdruck auf die Notwendigkeit eines Standortneubaus der Freiwilligen Feuerwehr hingewiesen haben, führten bisher zu wenig planbaren Informationen seitens des Magistrats. Zweieinhalb Jahre nach dem Grundstückserwerb in der Straße Altkönigblick durch das BKRZ fordert der Ortsbeirat eine nachvollziehbare Einschätzung "im Rahmen eines aufgrund städtebaulicher Entwicklung notwendigen Gesamtkonzepts", wann denn endlich mit dem Bau des neuen Feuerwehrgerätehauses für Harheim zu rechnen ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14

dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 10.10.2022, V 513 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 74 Anregung an den Magistrat vom 22.01.2024, OM 4991
Stellungnahme des Magistrats vom 07.06.2024, ST 1137