Vorlage
Idee
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.11.2023, OM 4755 entstanden aus Vorlage: OF 162/14 vom 13.11.2023 Betreff: Anlegen einer Blumeninsel Der Magistrat wird gebeten, die Verkehrsinsel im Bereich der Ampelanlage Maßbornstraße an der Einmündung Erlenbacher Stadtweg zu entsiegeln und zu begrünen bzw. eine Blumenwiese für Insekten anzulegen. Begründung: Die Verkehrsinsel in diesem Bereich hat im Grunde keinen weiteren Zweck und wird auch von Fußgängern nicht genutzt - der Fußgängerüberweg befindet sich weiter oben. Von daher erscheint es dem Ortsbeirat sinnvoll, diese Fläche anders zu nutzen und entsprechend zu begrünen. Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.11.2023, OM 4756 entstanden aus Vorlage: OF 164/14 vom 12.11.2023 Betreff: Schienenersatzverkehr für Harheim während der Sperrung der S 6 im Januar und Februar 2024 Der Magistrat wird gebeten, mit dem RMV und der traffiQ für den Zeitraum der Vollsperrung vom 2. Januar 2024 bis 18. Februar 2024 einen situationsadäquaten Schienenersatzverkehr (SEV) auszuarbeiten und einzurichten. In diesem Zeitraum ist mit einer erhöhten Nachfrage zu rechnen: Die Sperrung fällt größtenteils nicht in eine verkehrsärmere Ferienzeit. Darüber hinaus ist aufg rund der Witterung davon auszugehen, dass vermehrt Fußgänger und Radfahrer auf den öffentlichen Nahverkehr umsteigen werden. Für den SEV muss deshalb eine ausreichende Kapazität bereitgestellt werden. Begründung: Mehrwöchige Sperrpausen hatte es bereits in der Sommerferienzeit 2022 und 2023 gegeben. Harheim war dabei an den Schienenersatzverkehr "S6E-Bus" nur indirekt angeschlossen. Aber in diesen Wochen lagen die Schulferien, die Semesterferien an den Hochschulen und etliche Pendlerinnen und Pendler im ÖPNV konnten auf Radverbindungen ausweichen. Während der Sperrpause im Januar und Februar 2024 gibt es jedoch größtenteils keine Ferienzeit. Die Anzahl der Pendler morgens und abends, die schnell und pünktlich zur Schule, Uni und zum Arbeitsplatz kommen müssen, ist daher voraussichtlich deutlich höher. Zudem fällt die Alternative Fahrrad aus Gründen der erwartbar ungünstigen Witterung und möglicherweise deutlich eingeschränkter Sicherheit (nicht ausreichend geräumte Radwege, Dunkelheit in den Reisezeiten) aus, sodass mit einer höheren Zahl von Fahrgästen alleine schon aus diesem Grund gerechnet werden muss. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2024, ST 391
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.11.2023, OF 162/14 Betreff: Anlegen einer Blumeninsel Wir bitten den Magistrat, die Verkehrsinsel im Bereich der Ampelanlage Maßbornstraße, Einmündung Erlenbacher Stadtweg zu entsiegeln und begrünen bzw. eine Blumenwiese für Insekten anzulegen. Begründung: Die Verkehrsinsel in diesem Bereich hat im Grunde keinen weiteren Zweck und wird auch von Fußgängern nicht genutzt - der Fußgängerüberweg befindet sich weiter oben. Von daher erscheint es uns sinnvoll, diese Fläche anders zu nutzen und entsprechend zu begrünen. Quelle: Google Maps Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 14 am 27.11.2023, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4755 2023 Die Vorlage OF 162/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.11.2023, OF 164/14 Betreff: Schienenersatzverkehr für Harheim während der Sperrung der S 6 im Januar und Februar 2024 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat mit dem RMV und der traffiQ für den Zeitraum der Vollsperrung vom 2. Januar 2024 bis 18.Februar 2024 einen situationsadäquaten Schienenersatzverkehr (SEV) auszuarbeiten und einzurichten. In diesem Zeitraum ist mit einer erhöhten Nachfrage zu rechnen: Die Sperrung fällt nicht in eine verkehrsärmere Ferienzeit. Darüber hinaus ist auf Grund der Witterung davon auszugehen, dass vermehrt Fußgänger und Radfahrer auf den öffentlichen Nahverkehr umsteigen werden. Für den SEV muss deshalb eine ausreichende Kapazität bereitgestellt werden. Begründung: Mehrwöchige Sperrpausen hatte es bereits in der Sommerferienzeit 2022 und 2023 gegeben. Harheim war dabei an den Schienenersatzverkehr "S6E-Bus" nur indirekt angeschlossen. Aber in diesen Wochen lagen die Schulferien, die Semesterferien an den Hochschulen und etliche PendlerInnen im ÖPNV konnten auf Radverbindungen ausweichen. Während der Sperrpause im Januar und Februar 2024 gibt es jedoch keine Ferienzeit. Die Anzahl der Pendler morgens und abends, die schnell und pünktlich zu Schule, Uni und Arbeitsplatz kommen müssen, ist daher voraussichtlich deutlich höher. Zudem fällt die Alternative Fahrrad aus Gründen der erwartbar ungünstigen Witterung und möglicherweise deutlich eingeschränkter Sicherheit (nicht ausreichend geräumte Radwege, Dunkelheit in den Reisezeiten) aus, so dass mit einer höheren Zahl von Fahrgästen alleine schon aus diesem Grund gerechnet werden muss. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 14 am 27.11.2023, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4756 2023 Die Vorlage OF 164/14 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass in der Begründung vor den Wörtern "keine Ferienzeit" das Wort "größtenteils" eingefügt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Anregung vom 16.10.2023, OA 403 entstanden aus Vorlage: OF 161/14 vom 30.09.2023 Betreff: Nein zur "Modellregion Cannabisabgabe" Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Magistrat wird untersagt, eine Bewerbung für eine "Modellregion Cannabisabgabe" abzugeben. Begründung: Haschisch und Marihuana sind leicht zu beschaffen und der Besitz für den Eigenkonsum wird nicht sanktioniert, weil die staatlichen Institutionen vor dem illegalen Handel mit diesen Substanzen weitgehend kapituliert haben. Dies gilt flächendeckend und auch für Harheim. Als Folge daraus ist der Konsum vor allem als Jugenddroge weit verbreitet. In anderen Ländern wurden schon Erfahrungen mit einer Cannabisfreigabe gesammelt. Sie zeigen, dass der Konsum anschließend deutlich ansteigt und zwar auch in der Gruppe junger Menschen bis 24 Jahre, bei denen die Gefahren von Hirnschäden und schweren Psychosen infolge des Drogenkonsums besonders ausgeprägt sind. Die u. a. vom Drogenreferat der Stadt Frankfurt verbreitete Vorstellung, dass Jugendliche unter 18 Jahren infolge der Legalisierung ihren Konsum einstellen und alle anderen auf die niedrig dosierten legalen Produkte ausweichen, ist nicht nachvollziehbar. Auch das zeigen die Erfahrungen aus dem Ausland. Die Eindämmung des Schwarzmarktes mitsamt seiner Begleitkriminalität ist mithin unrealistisch. Die geplante Legalisierung konterkariert das Bemühen zahlreicher privater und öffentlicher Initiativen, insbesondere Jugendliche von den gesundheitlichen Gefahren des Drogenkonsums zu überzeugen. Dass die Stadt Frankfurt nun auch noch Vorreiterin bei der Legalisierung spielen will, ist aus den skizzierten Gründen abzulehnen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Versandpaket: 25.10.2023 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 30.11.2023, TO I, TOP 20 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 403 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE. und Volt gegen CDU und AfD (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung) BFF-BIG (= Annahme) 27. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 14.12.2023, TO II, TOP 69 Beschluss: Die Vorlage OA 403 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU, AfD und BFF-BIG (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 4186, 27. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 14.12.2023
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.10.2023, OM 4605 entstanden aus Vorlage: OF 157/14 vom 29.09.2023 Betreff: Verkehrsberuhigter Bereich im Plangebiet Harheim südöstlich des Urnbergwegs Der Magistrat wird gebeten, Teile des Plangebiets Harheim südöstlich des Urnbergwegs (Eckstraße, beginnend mit der Hausnummer 31, Im Kalk 2 bis 24 sowie Im Niederfeld 110 bis 130) im Zuge der Umsetzung des Bebauungsplans Nr. 910 in einen verkehrsberuhigten Bereich, umgangssprachlich als Spielstraße bezeichnet, umzuwidmen. Begründung: Die Wohnbebauung dieses Gebiets besteht fast nur aus Einfamilienhäusern, in denen zum großen Teil Familien mit jüngeren Kindern eingezogen sind. Da das Verkehrsaufkommen insgesamt gering und der Fußgängerverkehr hoch ist, überwiegt zwischen dem Urnbergweg sowie den Straßen Im Kalk und Eckstraße die Aufenthaltsfunktion. Schon heute spielen in diesem Bereich zahlreiche Kinder in ihrer Freizeit auf der Straße "vor dem Haus". Ihr Bedürfnis nach einer verkehrsberuhigten Zone wurde bisher nicht berücksichtigt. Entsprechend häufen sich die Beschwerden zahlreicher Anwohner über viel zu schnell und rücksichtslos fahrende Besucher der Grünflächen, Transporter der Paketboten sowie Lastkraftwagen der Baubetriebe, obwohl sich dort spielende Kinder aufhalten. Aufgrund des ohnehin geplanten Umbaus der Verkehrsflächen ließe sich die Umwidmung zu einem verkehrsberuhigten Bereich zum jetzigen Zeitpunkt deutlich leichter umsetzen. Eine Zone, in denen die Fahrzeuge nur Schrittgeschwindigkeit fahren dürfen, ist im Sinne der Verkehrssicherheit und ausdrücklich erwünscht. Quelle: Google Maps inklusive eigener Skizze Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2024, ST 284 Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 14 am 19.02.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat.
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.10.2023, OM 4606 entstanden aus Vorlage: OF 158/14 vom 29.09.2023 Betreff: Straßenpflaster in Alt-Harheim Vorgang: OM 2345/22 OBR 14; ST 2255/22 Der Magistrat wird gebeten, 1. Auskunft zu geben, welche Maßnahmen gemäß Stellungnahme vom 30.09.2022, ST 2255, im dritten Quartal 2022 ergriffen wurden, um das Straßenpflaster in der Straße Alt-Harheim instand zu setzen und 2. erneut die dringend notwendige Ausbesserung des Straßenpflasters in der Straße Alt-Harheim möglichst zeitnah zu veranlassen. Begründung: Nach wie vor stellen zahlreiche lose, gebrochene und fehlende Pflastersteine in der Straße Alt-Harheim, insbesondere zwischen den Liegenschaften mit den Hausnummern 10 bis 20, eine Gefahrenstelle für alle Teilnehmer des Straßenverkehrs dar. Auch die entstandenen Bodenwellen zwischen den Liegenschaften mit den Hausnummern 31 bis 35 erhöhen das Unfallrisiko für Fahrradfahrer. Da zudem neben privaten Pkws täglich zahlreiche Lastkraftwagen sowie Buslinien des öffentlichen Personennahverkehrs die Straße frequentieren, ist dringend eine zeitnahe Ausbesserung der schadhaften Straßenpflasterung geboten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.06.2022, OM 2345 Stellungnahme des Magistrats vom 30.09.2022, ST 2255 Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2024, ST 283 Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 14 am 19.02.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat.
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.09.2023, OF 157/14 Betreff: Verkehrsberuhigter Bereich im Plangebiet Harheim südöstlich des Urnbergwegs Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, Teile des Plangebiets Harheim südöstlich des Urnbergwegs (Eckstraße, beginnend mit der Hausnummer 31, Im Kalk 2-24 sowie Im Niederfeld 110-130) im Zuge der Umsetzung des Bebauungsplans Nr. 910 in einen verkehrsberuhigten Bereich, umgangssprachlich als Spielstraße bezeichnet, umzuwidmen. Begründung: Die Wohnbebauung dieses Gebiets besteht fast nur aus Einfamilienhäusern, in denen zum großen Teil Familien mit jüngeren Kindern eingezogen sind. Da das Verkehrsaufkommen insgesamt gering und der Fußgängerverkehr hoch ist, überwiegt zwischen dem Urnbergweg sowie den Straßen Im Kalk und Eckstraße die Aufenthaltsfunktion. Schon heute spielen hier zahlreiche Kinder in ihrer Freizeit auf der Straße "vor dem Haus". Ihr Bedürfnis nach einer verkehrsberuhigten Zone wurden bisher nicht berücksichtigt. Entsprechend häufen sich die Beschwerden zahlreicher Anwohner über viel zu schnell und rücksichtslos fahrende Besucher der Grünflächen, Transporter der Paketboten sowie Lastkraftwagen der Baubetriebe, obwohl sich dort spielende Kinder aufhalten. Aufgrund des ohnehin geplanten Umbaus der Verkehrsflächen ließe sich die Umwidmung zu einem verkehrsberuhigten Bereich zum jetzigen Zeitpunkt deutlich leichter umsetzen. Eine Zone, in denen die Fahrzeuge nur Schrittgeschwindigkeit fahren dürfen, ist im Sinne der Verkehrssicherheit und ausdrücklich erwünscht. Quelle: Google Maps inklusive eigener Skizze Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 14 am 16.10.2023, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4605 2023 Die Vorlage OF 157/14 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: "Der Magistrat wird gebeten, Teile des Plangebiets Harheim südöstlich des Urnbergwegs (Eckstraße, beginnend mit der Hausnummer 31, Im Kalk 2-24 sowie Im Niederfeld 110-130) im Zuge der Umsetzung des Bebauungsplans Nr. 910 in einen verkehrsberuhigten Bereich, umgangssprachlich als Spielstraße bezeichnet, umzuwidmen." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.09.2023, OF 158/14 Betreff: Straßenpflaster in Alt-Harheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. Auskunft zu geben, welche Maßnahmen gemäß ST 2255 vom 30.09.2022 im dritten Quartal 2022 ergriffen wurden, um das Straßenpflaster in der Straße Alt-Harheim instand zu setzen und 2. erneut die dringend notwendige Ausbesserung des Straßenpflasters in der Straße Alt-Harheim möglichst zeitnah zu veranlassen. Begründung: Nach wie vor stellen zahlreiche lose, gebrochene und fehlende Pflastersteine in der Straße Alt-Harheim, insbesondere zwischen den Liegenschaften mit den Hausnummern 10 bis 20, eine Gefahrenstelle für alle Teilnehmer des Straßenverkehrs dar. Auch die entstandenen Bodenwellen zwischen den Liegenschaften mit den Hausnummern 31 bis 35 erhöhen das Unfallrisiko für Fahrradfahrer. Da zudem neben privaten Pkws täglich zahlreiche Lastkraftwagen sowie Buslinien des öffentlichen Personennahverkehrs die Straße frequentieren, ist dringend eine zeitnahe Ausbesserung der schadhaften Straßenpflasterung geboten. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 14 am 16.10.2023, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4606 2023 Die Vorlage OF 158/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.09.2023, OF 159/14 Betreff: Planungssicherheit Betreuungsplätze in Kindertageseinrichtungen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird zeitnah um konkrete Auskünfte für den Stadtteil Harheim gebeten, 1. wie viele Betreuungsplätze in Kindertageseinrichtungen für das Schuljahr 2024/25 benötigt und welche Maßnahmen ergriffen werden, um ausreichend Betreuungsplätze zur Verfügung zu stellen, 2. ob mit der Eröffnung der neuen Kindertagesstätte in der Haintalstraße ausreichend Kindergartenplätze für die Jahre 2024 und 2025 zur Verfügung stehen und 3. welche weiteren Maßnahmen geplant sind, um der hohen Nachfrage von künftig benötigten Betreuungsplätzen in U3, Kindergarten und Hort gerecht zu werden. Begründung: Die Bevölkerungsanzahl im Stadtteil Harheim wächst kontinuierlich. Am deutlichsten zeigt sich dies in den Vorausberechnungen der Stadt Frankfurt mit einer Zunahme der Gruppe der 6- bis unter 10-jährigen Kinder um 16 Prozent bis zum Jahr 2025. Umso verständlicher sind die Sorgen der Eltern, ob ausreichend Betreuungsplätze für ihre Kinder in U3, Kindergarten und Hort zur Verfügung stehen. In den letzten Jahren ist der Eindruck entstanden, dass der jeweiligen Nachfrage erst "in letzter Sekunde" entsprochen werden konnte. Insbesondere aus Planungsgründen, aber auch zur rechtzeitigen Vorsorge würde ein Einblick in die Planungen für Harheim bei den betroffenen Eltern zu der dringend erforderlichen Klarheit führen. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 14 am 16.10.2023, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 159/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 14 am 27.11.2023, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 159/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 14 am 22.01.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 159/14 wurde zurückgezogen.
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.09.2023, OF 160/14 Betreff: Kindertagesstätte in der Haintalstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird zeitnah um konkrete Auskünfte gebeten, 1. wann mit der Fertigstellung der Kindertagesstätte in der Haintalstraße zu rechnen ist, 2. wann die Betreuung von Kindern in Kindergarten und Hort aufgenommen wird, 3. wie viele Betreuungsplätze zu Beginn zur Verfügung stehen und 4. wie hoch die maximale Betreuungskapazität ausfällt. Begründung: Die Baumaßnahmen der geplanten Kindertagesstätte in der Haintalstraße wurden nach langem Warten mit enormer Verspätung aufgenommen. Eine zeitnahe Fertigstellung noch im Jahr 2023 scheint nicht in Sicht. Zur höheren Planungssicherheit der ansässigen Eltern, die dringend auf einen Betreuungsplatz für ihre Kinder angewiesen sind, wäre eine transparente Klärung der Situation äußerst wünschenswert. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 14 am 16.10.2023, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 160/14 wurde zurückgezogen.
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.09.2023, OF 156/14 Betreff: Photovoltaikanlage über dem Parkplatz der Sportanlage in der Riedhalsstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob der Parkplatz der Sportanlage Harheim sich nach der bereits beschlossenen Sanierung (M220/2022) für eine Überdachung mit einer PV-Anlage gemäß Beschluss § 2882 vom 02.03.2023 eignet und ob in diesem Fall eine spätere Nachrüstung bei der anstehenden Sanierung noch berücksichtigt werden kann. Begründung: Das Hessische Energiegesetz schreibt in § 12 (1) für neue Parkplätze mit mehr als 50 Stellplätzen eine Photovoltaikanlage bei entsprechender Eignung vor. Der durch die Photovoltaikanlage gewonnene Strom kann vor Ort für das Laden von Elektrofahrzeugen, für den Eigenverbrauch der Sportanlage, sowie für die Beleuchtung der Stellplätze und Fußwege genutzt werden. Zusätzlich werden die Stellplätze im Sommer beschattet und bieten den abgestellten Fahrzeugen Schutz bei Regen und Schnee. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 14 am 18.09.2023, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 156/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 14 am 16.10.2023, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 156/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 14 am 27.11.2023, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 156/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 14 am 22.01.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 156/14 wird bis auf Wiederaufruf zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.07.2023, OM 4167 entstanden aus Vorlage: OF 150/14 vom 18.06.2023 Betreff: Einrichtung einer Packstation im Stadtteil Harheim Der Magistrat wird gebeten, mit der Deutschen Post AG Kontakt aufzunehmen, um eine Packstation in Harheim einrichten zu lassen. Idealerweise sollte der Standort gut erreichbar sein, wie etwa auf dem Parkplatz beim Netto-Markt, und sollte zudem mit einem Briefkasten ausgestattet sein. Begründung: Für viele berufstätige Bewohnerinnen und Bewohner des Stadtteils ist es schwierig, während der Öffnungszeiten der Deutschen Post Filiale 431 Pakete dort abzuholen, zumal dort keine Kurzzeitparkplätze in unmittelbarer Nähe existieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 14 am 27.11.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 14 am 22.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 14 am 19.02.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.07.2023, OM 4164 entstanden aus Vorlage: OF 145/14 vom 17.06.2023 Betreff: Wasserspielplatz in der "Spielstraße Harheim" einrichten Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob unter Berücksichtigung aller Wassersparmaßnahmen am Standort "Spielstraße Harheim" in der Riedhalsstraße ein Wasserspielplatz inklusive Wasserpumpen, -fontänen und Zerstäuberdüsen eingerichtet werden kann. Begründung: Ein Wasserspielplatz stellt die ideale Ergänzung zu den bereits vorhandenen Freizeitinstallationen für Kinder in der "Spielstraße Harheim" dar und würde deren Attraktivität noch einmal deutlich erhöhen. Darüber hinaus könnte eine derartige Einrichtung, insbesondere in den heißen Sommermonaten, zu einer Entlastung der ohnehin überfüllten Frankfurter Schwimmbäder führen. Schließlich gehören Wasserspielplätze für Familien mit Kindern zu den beliebtesten Anziehungspunkten, um der Hitze im Freien zu trotzen und sich etwas Abkühlung zu verschaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.10.2023, ST 2045 Aktenzeichen: 67-2
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.06.2023, OF 150/14 Betreff: Einrichtung einer Packstation im Stadtteil Harheim Der Magistrat wird gebeten, mit der Deutschen Post AG Kontakt aufzunehmen, um eine Packstation in Harheim einrichten zu lassen. Idealerweise sollte der Standort gut erreichbar sein, wie etwa auf dem Parkplatz beim Netto-Markt und sollte zudem mit einem Briefkasten ausgestattet sein. Begründung: Für viele berufstätige Bewohnerinnen und Bewohner des Stadtteils ist es schwierig, während der Öffnungszeiten der Deutschen Post Filiale 431 Pakete dort abzuholen, zumal dort keine Kurzzeitparkplätze in unmittelbarer Nähe existieren. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 14 am 03.07.2023, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4167 2023 Die Vorlage OF 150/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.06.2023, OF 145/14 Betreff: Wasserspielplatz in der Spielstraße Harheim einrichten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob am Standort "Spielstraße Harheim" in der Riedhalsstraße ein Wasserspielplatz inklusive Wasserpumpen, -fontänen und Zerstäuberdüsen eingerichtet werden kann. Begründung: Ein Wasserspielplatz stellt die ideale Ergänzung zu den bereits vorhandenen Freizeitinstallationen für Kinder in der Spielstraße Harheim dar und würde deren Attraktivität noch einmal deutlich erhöhen. Darüber hinaus könnte eine derartige Einrichtung insbesondere in den heißen Sommermonaten zu einer Entlastung der ohnehin überfüllten Frankfurter Schwimmbäder führen. Schließlich gehören Wasserspielplätze für Familien mit Kindern zu den beliebtesten Anziehungspunkten, um der Hitze im Freien zu trotzen und sich etwas Abkühlung zu verschaffen. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 14 am 03.07.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4164 2023 Die Vorlage OF 145/14 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass nach dem Wort "ob" die Worte " unter Berücksichtigung aller Wassersparmaßnahmen" eingefügt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.06.2023, OM 4018 entstanden aus Vorlage: OF 142/14 vom 20.05.2023 Betreff: Gefahrensituation Alt-Harheim zur Einmündung Philipp-Schnell-Straße Der Magistrat wird gebeten, im Bereich gegenüber der Einmündung Alt-Harheim auf die Philipp-Schnell-Straße einen Verkehrsspiegel zu installieren und mittels geeigneter Markierung das Fünf-Meter-Parkverbot vor der Einmündung, von Alt-Harheim kommend rechts, deutlicher darzustellen, um die aktuell bestehende Gefahrensituation, insbesondere für kleine Verkehrsteilnehmer, abzumildern. Begründung: Dieser im Schulwegeplan ausgewiesene Bereich birgt insbesondere für Kita- und Schulkinder ein erhöhtes Gefahrenpotenzial. Dies wird verursacht durch Falschparker direkt vor der Einmündung und die meist recht hoch gewachsene Hecke kombiniert mit der Tatsache, dass Autofahrer meist recht weit in die Philipp-Schnell-Straße und auf den Gehweg einfahren müssen, um den kreuzenden Verkehr von links und rechts beurteilen zu können. Ein Verkehrsspiegel würde den Autofahrern ermöglichen, den kreuzenden Verkehr früher einschätzen zu können, ohne auf den Gehweg einfahren zu müssen. Maßnahmen zur Verhinderung des Falschparkens vor der Einmündung würden in Kombination mit dem Spiegel für eine erhöhte Sichtbarkeit von Kindern sorgen, die ansonsten durch die Hecke und parkende Fahrzeuge aktuell weitestgehend unsichtbar sind. Quelle: privat Quelle: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.10.2023, ST 2098 Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 14 am 16.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.06.2023, OM 4020 entstanden aus Vorlage: OF 144/14 vom 21.05.2023 Betreff: Energetische Sanierung des Bürgerhauses Harheim Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob und wie eine energetische Sanierung des Bürgerhauses Harheim möglich ist. Begründung: Das im Jahr 1974 fertiggestellte Bürgerhaus entspricht insbesondere hinsichtlich des Energieverbrauchs auch nach gelegentlichen Sanierungen nicht mehr den aktuellen und kommenden Anforderungen des GEG (Gebäudeenergiegesetzes). Zudem ist zukünftig mit einer deutlichen Verteuerung fossiler Brennstoffe zu rechnen. Die Stadt Frankfurt als öffentliche Hand möge daher gerade in einem Stadtteil mit einer hohen Immobilieneigentümerquote der Vorbildfunktion nach § 4 (1) GEG nachkommen und darstellen, wie ältere Bestandsgebäude wirtschaftlich auf CO2-neutrale Energieversorgung umgestellt werden können und gleichzeitig den Bestand des Harheimer Bürgerhauses als einzigem multifunktionalen Veranstaltungsraum im Stadtteil langfristig gewährleisten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.10.2023, ST 2162 Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 14 am 16.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.05.2023, OF 144/14 Betreff: Energetische Sanierung des Bürgerhauses Harheim Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, zu prüfen und zu berichten, ob und wie eine energetische Sanierung des Bürgerhauses Harheim möglich ist. Begründung: Das im Jahr 1974 fertiggestellte Bürgerhaus entspricht insbesondere hinsichtlich des Energieverbrauchs auch nach gelegentlichen Sanierungen nicht mehr den aktuellen und kommenden Anforderungen des GEG (Gebäudeenergiegesetzes). Zudem ist zukünftig mit einer deutlichen Verteuerung fossiler Brennstoffe zu rechnen. Die Stadt Frankfurt als öffentliche Hand möge daher gerade in einem Stadtteil mit einer hohen Immobilien-Eigentümerquote der Vorbildfunktion nach GEG §4 (2) nachkommen und darstellen, wie ältere Bestandsgebäude wirtschaftlich auf CO2-neutrale Energieversorgung umgestellt werden können und gleichzeitig den Bestand des Harheimer Bürgerhauses als einzigem multifunktionalen Veranstaltungsraum im Stadtteil langfristig gewährleisten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 14 am 05.06.2023, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4020 2023 Die Vorlage OF 144/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 2 CDU, GRÜNE und SPD; 1 CDU und BFF (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.05.2023, OF 142/14 Betreff: Gefahrensituation Alt-Harheim zur Einmündung Philipp-Schnell-Straße Wir bitten den Magistrat im Bereich gegenüber der Einmündung Alt-Harheim auf die Philipp-Schnell-Straße entsprechend Verkehrsspiegel zu installieren und mittels geeigneter Markierung das 5 Meter Parkverbot vor der Einmündung, von Alt-Harheim kommend rechts, deutlicher darzustellen, um die aktuell bestehende Gefahrensituation insbesondere für kleine Verkehrsteilnehmer abzumildern. Begründung: Dieser im Schulwegeplan ausgewiesene Bereich birgt insbesondere für Kita- und Schulkinder ein erhöhtes Gefahrenpotenzial, verursacht durch Falschparker direkt vor der Einmündung und die meist recht hoch gewachsene Hecke kombiniert mit der Tatsache, dass Autofahrer meist recht weit in die Philipp-Schnell-Straße und auf den Gehweg einfahren müssen, um den kreuzenden Verkehr von links und rechts beurteilen zu können. Ein Verkehrsspiegel würde den Autofahrern ermöglichen, den kreuzenden Verkehr früher einschätzen zu können, ohne auf den Gehweg einfahren zu müssen. Maßnahmen zur Verhinderung des Falschparkens vor der Einmündung würde in Kombination mit dem Spiegel für eine erhöhte Sichtbarkeit von Kindern sorgen, die ansonsten durch die Hecke und parkende Fahrzeuge aktuell weitestgehend unsichtbar sind. Quelle: Eigene Aufnahme Quelle: Eigene Aufnahme Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 14 am 05.06.2023, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4018 2023 Die Vorlage OF 142/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.05.2023, OF 139/14 Betreff: Toilettenausstattung der sich im städtischen Eigentum befindlichen Trinkhalle Harheimer Stadtweg Der Ortsbeirat erbittet vom Magistrat Auskunft: - Über wie viele Toiletten verfügt die Trinkhalle? - Wie sind die Toiletten technisch ausgestattet? - Gibt es getrennte Damen- und Herrentoiletten? - Verfügen sie über einen Kanalanschluss? - Wie erfolgt die Entsorgung des Abwassers? - Sind die Toilette(n) öffentlich zugänglich? - Sind sie behindertengerecht ausgestattet? Weiterhin erbittet der Ortsbeirat um Bewertung: - Wie schätzt der Magistrat die Situation der direkt am Eschbach gelegenen Trinkhalle in Bezug auf die Abwasserentsorgung ein? - Wie schätzt der Magistrat die Ausstattung der Toilette in Bezug auf den Komfort für die Nutzer ein und wird diese Ausstattung als zeitgemäß angesehen? Begründung: Der Ortsbeirat befasst sich mit den sich aus dem Toilettenkonzept der Stadt Frankfurt ergebenden Konsequenzen für unseren Stadtteil und benötigt für mögliche Verbesserungsvorschläge Antworten auf die o.g. Fragen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 14 am 05.06.2023, TO I, TOP 8 Beschluss: Auskunftsersuchen V 686 2023 Die Vorlage OF 139/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD und BFF gegen 1 GRÜNE (= Ablehnung); 2 GRÜNE (= Enthaltung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.04.2023, OF 136/14 Betreff: Haushalt 2023 Energetische Sanierung des Bürgerhauses Harheim Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, für die energetische Sanierung des Bürgerhauses Harheim die notwendigen Mittel im Haushalt einzustellen. Begründung: Das im Jahr 1974 fertiggestellte Bürgerhaus entspricht insbesondere hinsichtlich des Energieverbrauchs auch nach gelegentlichen Sanierungen nicht mehr den aktuellen und kommenden Anforderungen des GEG (Gebäudeenergiegesetzes). Die Stadt Frankfurt als öffentliche Hand möge daher gerade in einem Stadtteil mit einer hohen Immobilien-Eigentümerquote der Vorbildfunktion nach GEG §4 (2) nachkommen und darstellen, wie und in welchem Umfang Erträge durch die Errichtung von "Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie oder durch solarthermischen Anlagen zur Wärme- und Kälteerzeugung" wirtschaftlich erzielt und genutzt werden können. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 14 am 24.04.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 136/14 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD und BFF-BIG gegen GRÜNE (= Annahme)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.03.2023, OM 3642 entstanden aus Vorlage: OF 130/14 vom 27.02.2023 Betreff: Schulweg Philipp-Schnell-Straße/Hermannspforte Der Magistrat wird gebeten, Gespräche mit dem Eigentümer der Liegenschaft Philipp-Schnell-Straße 47 zu führen, um von ihm bei einer Neubebauung des Grundstücks eine Abtretung gegen Entschädigung von Grundstücksteilflächen zug unsten eines öffentlichen Gehwegs entlang der Grundstücksgrenze zur Straße Hermannspforte zu erreichen. Begründung: Die Straße Hermannspforte hat in diesem Teilstück nur einen einseitigen Gehweg, dazu mit einer nur sehr geringen Breite von ca. einem Meter, die den Anforderungen an öffentliche Gehwege gemäß den aktuellen Richtlinien zur Anlage von Straßen (RASt 06) nicht entspricht. Die Regelbreite beträgt 2,50 Meter. Die Straße Hermannspforte ist neben der Straße Am Auweg und der Spitzenstraße eine wichtige Verbindung für Fußgänger zur Erreichung der westlichen Teile des Stadtteils. Außerdem ist sie gemäß Schulwegplan der Stadt Frankfurt eine der direktesten Verbindungen für Grundschüler und Kinder unter sechs Jahren. Der Magistrat soll deshalb mit dem Eigentümer der o. g. Liegenschaft bei einer eventuell bevorstehenden Umnutzung des Grundstücks Gespräche zur Abtretung gegen Entschädigung einer Teilfläche des Grundstücks führen, um einen öffentlichen Gehweg in Regelbreite (2,50 Metern) entlang der Grenze zur Straße Hermannspforte zu erreichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.07.2023, ST 1589 Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 14 am 03.07.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.02.2023, OF 130/14 Betreff: Schulweg Phillip-Schnell-Straße/Hermannspforte Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird gebeten, Gespräche mit dem Eigentümer der Liegenschaft "Philipp-Schnell-Straße 47" zu führen, um von ihm bei einer Neubebauung des Grundstücks eine Abtretung gegen Entschädigung von Grundstücksteilflächen zu Gunsten eines öffentlichen Gehwegs entlang der Grundstücksgrenze zur Straße "Hermannspforte" zu erreichen. Begründung: Die "Hermannspforte" hat in diesem Teilstück nur einen einseitigen Gehweg, dazu mit einer nur sehr geringen Breite von ca. 1,00 m, die den Anforderungen an öffentliche Gehweg gemäß den aktuellen Richtlinien zur Anlage von Straßen (RASt 06) nicht entspricht. Die Regelbreite beträgt 2,50 m. Die "Hermannspforte" ist neben der Straße "Am Auweg" und der "Spitzenstraße" eine wichtige Verbindung für Fußgänger zur Erreichung der westlichen Teile des Stadtteils. Außerdem ist sie gemäß Schulwegplan der Stadt Frankfurt eine der direktesten Verbindungen für Grundschüler und Kinder unter 6 Jahren. Der Magistrat soll deshalb mit dem Eigentümer der o.g. Liegenschaft bei einer eventuell bevorstehenden Umnutzung des Grundstücks Gespräche zur Abtretung gegen Entschädigung einer Teilfläche des Grundstücks führen, um einen öffentlichen Gehweg in Regelbreite (2,50 m) entlang der Grenze zur "Hermannspforte" zu erreichen. Sollten die Gespräche nicht erfolgversprechend sein, sind andere Optionen zu prüfen (Zurückstellung von Baugesuchen nach § 15 BauGB, Veränderungssperre nach § 14 BauGB und Aufstellung eines Bebauungsplanes). Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 14 am 13.03.2023, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3642 2023 Die Vorlage OF 130/14 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der letzte Satz der Begründung gestrichen wird Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.02.2023, OM 3524 entstanden aus Vorlage: OF 126/14 vom 28.01.2023 Betreff: Dialog-Display in Alt-Harheim Der Magistrat wird gebeten, ein Dialog-Display (zur Einhaltung von Tempo 30) im Bereich zwischen Maßbornstraße 2 und Alt-Harheim 29 zu installieren. Begründung: Durch die Installierung eines Dialog-Displays können Fahrzeugführer auf die Einhaltung der in diesem Bereich angeordneten Höchstgeschwindigkeit von Tempo 30 hingewiesen werden. Diese Maßnahme trägt zu einer erhöhten Sicherheit der Grundschulkinder, die den ausgewiesenen Schulweg ohne Eltern meistern sollen, bei. Eine Schulwegbegehung mit der Leitung der Grundschule Harheim, der Kinderbeauftragten im Ortsbezirk 14, des Elternbeirats der Grundschule Harheim, des Stadtschulamts, des Straßenverkehrsamts, des Amts für Straßenbau und Erschließung und des Ortsbeirats 14 führte zu dem Ergebnis, dass die Verkehrsteilnehmer mit einer derartigen "Geschwindigkeitsmessung" entsprechend sensibilisiert werden können. Schließlich sind die in diesem Bereich vorgesehenen "Gehwege" sehr schmal und darüber hinaus mehrmals in der Woche durch Mülltonnen und häufig durch Anlieferungen dermaßen versperrt, dass Fußgänger auf die befahrene Straße ausweichen müssen. Die sich daraus ergebenen Gefahren gelten für Kinder gleichermaßen wie auch für ältere Menschen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1211 Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 14 am 05.06.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 14 am 18.09.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 14 am 16.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Keine Partei