Skip to main content

Ausweitung des verkehrsberuhigten Bereichs auf das komplette Baugebiet Westrand

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

07.03.2022

Antrag Ortsbeirat

Ausweitung des verkehrsberuhigten Bereichs auf das komplette Baugebiet Westrand

Details im PARLIS OF_65-13_2022
22.03.2022

Anregung Ortsbeirat

Ausweitung des verkehrsberuhigten Bereichs auf das komplette Baugebiet Westrand

Details im PARLIS OM_1917_2022
22.07.2022

Stellungnahme des Magistrats

Ausweitung des verkehrsberuhigten Bereichs auf das komplette Baugebiet Westrand

Details im PARLIS ST_1720_2022
28.08.2022

Antrag Ortsbeirat

Verkehrsberuhigende Maßnahmen in der Straße Am Ohlenstück

Details im PARLIS OF_83-13_2022
13.09.2022

Anregung Ortsbeirat

Verkehrsberuhigende Maßnahmen in der Straße Am Ohlenstück

Details im PARLIS OM_2662_2022
Partei(en):

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 22.03.2022, OM 1917 entstanden aus Vorlage: OF 65/13 vom 07.03.2022 Betreff: Ausweitung des verkehrsberuhigten Bereichs auf das komplette Baugebiet Westrand Der Magistrat wird gebeten, im Baugebiet Westrand den verkehrsberuhigten Bereich auf das komplette Wohngebiet zu erweitern. Zurzeit ist der verkehrsberuhigte Bereich nur zwischen dem Erlenbacher Stadtweg und dem Quartiersplatz vorgesehen. Er sollte jedoch auch vom Quartiersplatz bis zur Tennishalle gelten, da es den Autofahrern und Anwohnern nur schwer vermittelbar ist, warum in einem Wohngebiet verschiedene Regelungen gelten.

Begründung:

Im neuen Wohngebiet liegen einige Häuser vom Quartiersplatz bis zur Tennishalle gleich an der Straße und nicht - so wie im unteren Teil des Wohngebiets - in Stichstraßen. Gerade auch aus diesem Grund ist es nicht ersichtlich, warum im oberen Teil kein verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen wurde. Zum Schutz der Fußgänger, und hier besonders der Kinder, ist die Umsetzung zwingend erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2022, ST 1720 Antrag vom 28.08.2022, OF 83/13 Anregung an den Magistrat vom 13.09.2022, OM 2662 Aktenzeichen: 32 1