Ausweitung des verkehrsberuhigten Bereichs auf das komplette Baugebiet Westrand
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Bisheriger Verlauf
07.03.2022
22.03.2022
22.07.2022
28.08.2022
13.09.2022
Antrag Ortsbeirat
Ausweitung des verkehrsberuhigten Bereichs auf das komplette Baugebiet Westrand
Details im PARLIS OF_65-13_2022Ortsbeirat Magistratsvorlage
Ausweitung des verkehrsberuhigten Bereichs auf das komplette Baugebiet Westrand
Details im PARLIS OM_1917_2022Stellungnahme des Magistrats
Ausweitung des verkehrsberuhigten Bereichs auf das komplette Baugebiet Westrand
Details im PARLIS ST_1720_2022Antrag Ortsbeirat
Verkehrsberuhigende Maßnahmen in der Straße Am Ohlenstück
Details im PARLIS OF_83-13_2022Ortsbeirat Magistratsvorlage
Verkehrsberuhigende Maßnahmen in der Straße Am Ohlenstück
Details im PARLIS OM_2662_202207.03.2022
Antrag Ortsbeirat
Ausweitung des verkehrsberuhigten Bereichs auf das komplette Baugebiet Westrand
Details im PARLIS OF_65-13_202222.03.2022
Anregung Ortsbeirat
Ausweitung des verkehrsberuhigten Bereichs auf das komplette Baugebiet Westrand
Details im PARLIS OM_1917_202222.07.2022
Stellungnahme des Magistrats
Ausweitung des verkehrsberuhigten Bereichs auf das komplette Baugebiet Westrand
Details im PARLIS ST_1720_202228.08.2022
Antrag Ortsbeirat
Verkehrsberuhigende Maßnahmen in der Straße Am Ohlenstück
Details im PARLIS OF_83-13_202213.09.2022
Anregung Ortsbeirat
Verkehrsberuhigende Maßnahmen in der Straße Am Ohlenstück
Details im PARLIS OM_2662_2022S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 22.03.2022, OM 1917 entstanden aus Vorlage: OF 65/13 vom 07.03.2022
Betreff: Ausweitung des verkehrsberuhigten Bereichs auf das komplette Baugebiet Westrand
Der Magistrat wird gebeten, im Baugebiet Westrand den verkehrsberuhigten Bereich auf das komplette Wohngebiet zu erweitern. Zurzeit ist der verkehrsberuhigte Bereich nur zwischen dem Erlenbacher Stadtweg und dem Quartiersplatz vorgesehen. Er sollte jedoch auch vom Quartiersplatz bis zur Tennishalle gelten, da es den Autofahrern und Anwohnern nur schwer vermittelbar ist, warum in einem Wohngebiet verschiedene Regelungen gelten. Begründung:
Im neuen Wohngebiet liegen einige Häuser vom Quartiersplatz bis zur Tennishalle gleich an der Straße und nicht - so wie im unteren Teil des Wohngebiets - in Stichstraßen. Gerade auch aus diesem Grund ist es nicht ersichtlich, warum im oberen Teil kein verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen wurde. Zum Schutz der Fußgänger, und hier besonders der Kinder, ist die Umsetzung zwingend erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13
dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2022, ST 1720 Antrag vom 28.08.2022, OF 83/13 Anregung an den Magistrat vom 13.09.2022, OM 2662
Aktenzeichen: 32 1