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OM (Anregungen an den Magistrat OBR) · OB 14

Hochwasserschutz am Eschbach - eine interkommunale Aufgabe

27.05.2024 · Aktualisiert: 19.02.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.05.2024, OM 5480 entstanden aus Vorlage: OF 195/14 vom 13.05.2024 Betreff: Hochwasserschutz am Eschbach - eine interkommunale Aufgabe Der Magistrat wird gebeten, gemeinsam mit der Oberen Wasserbehörde beim Regierungspräsidium Darmstadt an die Stadt Bad Homburg heranzutreten, um gemeinsam nach Lösungen für einen verbesserten Hochwasserschutz am Eschbach zu suchen. Begründung: In Harheim kommt es bei Starkregenereignissen im Einzugsgebiet des Eschbachs regelmäßig in kürzester Zeit zu Überschwemmungen. Nach Kenntnis des Ortsbeirats scheinen sinnvolle Maßnahmen zum Hochwasserschutz nur auf dem Gebiet der Stadt Bad Homburg umsetzbar zu sein. Das Regierungspräsidium und der Magistrat der Nachbargemeinde sollten daher bei der Suche nach einer Lösung beteiligt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 2027 Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 14 am 28.10.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 14 am 25.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 79-2

OM (Anregungen an den Magistrat OBR) · OB 14

Regelmäßige Maßnahmen zum Hochwasserschutz am Eschbach

27.05.2024 · Aktualisiert: 19.02.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.05.2024, OM 5481 entstanden aus Vorlage: OF 196/14 vom 13.05.2024 Betreff: Regelmäßige Maßnahmen zum Hochwasserschutz am Eschbach Der Magistrat wird im Zusammenhang mit dem Hochwasserereignis am 2. Mai 2024 gebeten, 1. ein besonderes Augenmerk auf die regelmäßige Säuberung des Bachlaufs von umgestürzten Bäumen und heruntergebrochenen Ästen zu legen und 2. die Frequenz der Leerung der Sinkkasten-Körbe im betroffenen Gebiet (Zur Untermühle, Grundweg, Winkelgasse, Korffstraße, Am Entenpfad) zu erhöhen. Begründung: Beide vorgeschlagenen Maßnahmen können in kritischen Situationen helfen, den Abfluss des Wassers zu verbessern und Schäden zu vermeiden. Bei der angesprochenen Überflutung kam es bzgl. der Sinkkästen verschiedentlich zur Beobachtung, dass verstopfte Gullys einen Abfluss verhinderten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 2028 Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 14 am 28.10.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 14 am 25.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 79-2

OM (Anregungen an den Magistrat OBR) · OB 14

Planungsstand S-BahnStation „Berkersheim“

27.05.2024 · Aktualisiert: 19.02.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.05.2024, OM 5482 entstanden aus Vorlage: OF 197/14 vom 13.05.2024 Betreff: Planungsstand S-Bahn-Station "Berkersheim" Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat eine Darstellung des Planungsstands der zu schaffenden Querungmöglichkeiten an der S-Bahn-Station "Berkersheim" vorzulegen. Dabei interessiert insbesondere, 1. wie der Planungsstand für die dauerhafte Fußgänger-/Radfahrerbrücke ist und in welchem Zeitrahmen der Magistrat mit der Fertigstellung rechnet; 2. wie der Planungsstand für die Kraftfahrzeugbrücke (Omega-Brücke) ist und in welchem Zeitrahmen der Magistrat mit der Fertigstellung rechnet; 3. m it welchen Kosten der Magistrat für Planung und Erstellung der jeweiligen Bauwerke kalkuliert und wer die jeweiligen Kostenträger sind. Begründung: Nachdem die Bauarbeiten an den Schienen im Zuge des S 6-Streckenausbaus weitgehend abgeschlossen sind, stellt sich die Situation an der S-Bahn-Station "Berkersheim" für Fahrgäste, welche aus Richtung Harheim die S-Bahn erreichen wollen, wegen langer Fußwege unbefriedigend dar. Der Ortsbeirat möchte sich ein Bild machen, wann mit einer Verbesserung der Situation zu rechnen ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 2029 Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 14 am 28.10.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 14 am 25.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0

OF (Anträge OBR) · OB 14

Maßnahmen zum Schutz vor Hochwasser am Eschbach

13.05.2024 · Aktualisiert: 03.06.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 13.05.2024, OF 194/14 Betreff: Maßnahmen zum Schutz vor Hochwasser am Eschbach Der Ortsbeirat bittet den Magistrat um Vorschläge zu Maßnahmen zur Eindämmung der Hochwassergefahr am Eschbach. Begründung: Am 2. Mai war es wieder einmal soweit. Starke Regenfälle im Einzugsgebiet des Eschbach ließen den Eschbach im Stadtteil Harheim innerhalb kürzester Zeit über die Ufer treten und zahlreiche Grundstücke überschwemmen. In der ST195 vom 31. Januar 2022 legt der Magistrat ausführlich dar, warum die vom Ortsbeirat vorgeschlagenen Renaturierungsmaßnahmen zur Schaffung von Retentionsflächen für den Hochwasserschutz ungeeignet bzw. aus verschiedenen Gründen auch nicht umsetzbar seien. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat daher um aus seiner Sicht umsetzbare Vorschläge. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 14 am 27.05.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5479 2024 Die Vorlage OF 194/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, SPD

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OF (Anträge OBR) · OB 14

Hochwasserschutz am Eschbach - eine interkommunale Aufgabe

13.05.2024 · Aktualisiert: 03.06.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 13.05.2024, OF 195/14 Betreff: Hochwasserschutz am Eschbach - eine interkommunale Aufgabe Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, gemeinsam mit der oberen Wasserbehörde beim Regierungspräsidium Darmstadt an die Stadt Bad Homburg heranzutreten, um nach gemeinsamen Lösungen für einen verbesserten Hochwasserschutz am Eschbach zu suchen. Begründung: In Harheim kommt bei Starkregenereignissen im Einzugsgebiet des Eschbachs regelmäßig in kürzester Zeit zu Überschwemmungen. Nach Kenntnis des Ortsbeirats scheinen sinnvolle Maßnahmen zum Hochwasserschutz nur auf dem Gebiet der Stadt Bad Homburg umsetzbar zu sein. Das Regierungspräsidium und der Magistrat unserer Nachbargemeinde sollten daher bei der Suche nach einer Lösung beteiligt werden. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 14 am 27.05.2024, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5480 2024 Die Vorlage OF 195/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, SPD

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OF (Anträge OBR) · OB 14

Regelmäßige Maßnahmen zum Hochwasserschutz am Eschbach

13.05.2024 · Aktualisiert: 03.06.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 13.05.2024, OF 196/14 Betreff: Regelmäßige Maßnahmen zum Hochwasserschutz am Eschbach Der Ortsbeirat bittet den Magistrat im Zusammenhang mit dem Hochwasserereignis am 2. Mai d.J. - ein besonderes Augenmerk auf die regelmäßige Säuberung des Bachlaufs von umgestürzten Bäumen und heruntergebrochenen Ästen zu legen und - die Frequenz der Leerung der Sinkkasten-Körbe im betroffenen Gebiet (Zur Untermühle, Grundweg, Winkelgasse, Korffstraße, Am Entenpfad) zu erhöhen. Begründung: Beide vorgeschlagene Maßnahmen können in kritischen Situationen helfen den Abfluss des Wassers zu verbessern und Schäden zu vermeiden. Bei der angesprochenen Überflutung kam es bzgl. der Sinkkästen verschiedentlich zur Beobachtung, dass verstopfte Gullys einen Abfluss verhinderten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 14 am 27.05.2024, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5481 2024 Die Vorlage OF 196/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OF (Anträge OBR) · OB 14

Planungsstand S-BahnStation „Berkersheim“

13.05.2024 · Aktualisiert: 03.06.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 13.05.2024, OF 197/14 Betreff: Planungsstand S-Bahn-Station "Berkersheim" Der Ortsbeirat bittet den Magistrat um eine Darstellung des Planungsstands der zu schaffenden Querungmöglichkeiten an der S-Bahnstation Berkersheim. Dabei interessieren insbesondere: - Wie ist der Planungsstand für die dauerhafte Fußgänger-/Radfahrerbrücke und in welchem Zeitrahmen rechnet der Magistrat mit der Fertigstellung? - Wie ist der Planungsstand für die Kraftfahrzeugbrücke (Omega-Brücke) und in welchem Zeitrahmen rechnet der Magistrat mit der Fertigstellung? - Welche Kosten kalkuliert der Magistrat für Planung und Erstellung der jeweiligen Bauwerke und wer sind die jeweiligen Kostenträger? Begründung: Nachdem die Bauarbeiten an den Schienen im Zuge des S6-Ausbaus weitgehend abgeschlossen sind, stellt sich die Situation an der S-Bahnstation Berkersheim für Fahrgäste, welche aus Richtung Harheim die S-Bahn erreichen wollen, wegen langer Fußwege unbefriedigend dar. Der Ortsbeirat möchte sich ein Bild machen, wann mit einer Verbesserung der Situation zu rechnen ist. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 14 am 27.05.2024, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5482 2024 Die Vorlage OF 197/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OF (Anträge OBR) · OB 14

Schulwegsicherung Hermannspforte/Ecke Haintalstraße

12.05.2024 · Aktualisiert: 09.12.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.05.2024, OF 192/14 Betreff: Schulwegsicherung Hermannspforte/Ecke Haintalstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche Maßnahmen getroffen werden können, um für die Grundschulkinder die Überquerung der Haintalstraße sicherer zu machen. Begründung: Kinder müssen sich auf ihrem Weg zur Schule sicher fühlen und diese Wege alleine bewältigen können. Vor allem im Niederfeld wohnen viele Familien mit Kindern, die die Grundschule besuchen. Der Weg an der Straße Hermannspforte ist als offizieller Schulweg ausgewiesen. Beschwerden von Bürgern weisen darauf hin, dass Nahe der Ecke Haintalstraße/Hermannspforte parkende Autos den Schulweg risikoreich machen. Kinder, die auf die andere Fußwegseite laufen müssen, können die Haintalstraße schlecht einsehen und von Verkehrsteilnehmern leicht übersehen werden. Notwendig ist eine Maßnahme, die sicherstellt, dass die Kinder die Straße gefahrlos überqueren können. Quelle: Schulwegpläne Stadt Frankfurt Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 14 am 27.05.2024, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 192/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 14 am 24.06.2024, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 192/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 14 am 02.09.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 192/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 14 am 28.10.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 192/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 14 am 25.11.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 192/14 wurde zurückgezogen.

Partei: GRÜNE

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OF (Anträge OBR) · OB 14

ÖPNV-Netz im Tarifgebiet 5000 Frankfurt ernst nehmen: Geplante Nachteile für den Stadtrand reduzieren und nicht durch höhere Preise verschärfen

12.05.2024 · Aktualisiert: 02.07.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.05.2024, OF 193/14 Betreff: ÖPNV-Netz im Tarifgebiet 5000 Frankfurt ernst nehmen: Geplante Nachteile für den Stadtrand reduzieren und nicht durch höhere Preise verschärfen Der Magistrat wird aufgefordert, das ÖPNV-Netz im Tarifgebiet 5000 Frankfurt weiterhin bis zu den Stadtteilen am Stadtrand, wie Harheim, aufrecht zu erhalten. Sind in Zeiten sehr geringer Nutzung des 28er Busses Ersatzleistungen durch den Rufbus Knut geplant, müssen die dadurch entstehenden Nachteile minimiert werden. Darüber hinaus sollte der Zeitraum des Ausfalls des 28er Busses sich maximal auf die Fahrten zwischen 00:00 und 04:00 Uhr beschränken und Zusatzkosten für reguläre ÖPNV-Strecken gestrichen werden. Begründung: Ausgehend von folgenden Punkten, dass - der 28er Bus in der Zeit von 00:00 - 05:00 eingestellt und stattdessen der Rufbus Knut genutzt werden muss, - in der Zeit von 00:00-05:00 nach aktueller Erhebung der Traffiq / transdev nur eine geringe Anzahl von Reisenden (kleiner einstelliger Bereich) den 28er Bus nutzt, - die Einsparungen durch den Wegfall des 28er Busses helfen sollen, die Bereitstellung des Rufbusses Knut nachhaltig zu ermöglichen, - im Fall eines trotzdem nicht nachhaltig rentablen Betriebs des Rufbuses Knut dieser in der Zeit 00:00-05:00 nicht ebenfalls eingestellt und dann nicht der 28er Bus wieder eingesetzt wird, fordern wir, dass im Frankfurter Norden dennoch ein funktionierender, zuverlässiger, planbarer und bezahlbarer ÖPNV ermöglicht wird. Durch die alternativlose Umstellung auf den Knut würde die zeitliche Planbarkeit schlechter werden. Die Fahrtrouten wären von den jeweils (zufällig) Mitfahrenden abhängig. Die barrierefreie Nutzung, z.B. mit Gepäck, Fahrrädern, Rollstühlen, Rollatoren und Hunden wäre im Knut eingeschränkt oder gar nicht möglich. Es ist es nicht hinnehmbar, dass zusätzlich für die Reisenden erhebliche Kosten bei der Nutzung des Knuts entstehen. Frankfurt würde dadurch zukünftig im ÖPNV in eine 2-Klassen-Gesellschaft aufgeteilt werden: in den Innenstadtbereich mit hoher verlässlicher 24/7-Taktung und gleicher Preisgestaltung über die ÖPNV-Tickets und in den Stadtrand, wo man für schlechtere Qualität zusätzliche Kosten zu den bestehenden ÖPNV-Tickets in Kauf nehmen müsste. Wir schlagen vor: - den 28er Bus ab 04:00 wieder einzusetzen, so wie es auch für die anderen Busse 29, 39, 63 geplant ist. So ist es z.B. möglich, eine normale Frühschicht an einem Arbeitsort in der Innenstadt von Harheim aus zu erreichen. -Bei Fahrten mit dem Knut in der Zeit, in der kein 28er Bus verkehrt, die zwischen regulären Haltestellen entlang der Strecke des 28er Busses stattfinden, für die die Reisenden bereits ein gültiges ÖPNV-Ticket besitzen, diese kostenfrei durchzuführen. Auf diese Weise wäre der Knut ein tatsächlicher Ersatz für den 28er Bus. Aufgrund der geringen Anzahl an Reisenden in der Zeit 00:00-04:00 sollten sich die entstehenden Kosten für diese Fahrten im sehr niedrigen Bereich bewegen. Durch diese Maßnahmen kann ein deutliches Signal gesendet werden, dass eine Verkehrswende auch im Norden Frankfurts unterstützt wird und ernsthaft versucht wird, Nachteile für die Bürgerinnen und Bürger zu reduzieren. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 14 am 27.05.2024, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 193/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 14 am 24.06.2024, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 193/14 wurde zurückgezogen.

Partei: GRÜNE

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OF (Anträge OBR) · OB 14

Hortplätze in Harheim

10.05.2024 · Aktualisiert: 03.06.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.05.2024, OF 191/14 Betreff: Hortplätze in Harheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zeitnah konkrete Maßnahmen im Stadtteil Harheim zu ergreifen, um allen Kindern, die mit Beginn des Schuljahres 2024/2025 eine Früh- und Nachmittagsbetreuung benötigen, einen Hortplatz für die Werktage von Montag bis Freitag zu ermöglichen. Begründung: Seit einigen Jahren ist dem Magistrat bekannt, dass die Anzahl der angebotenen Hortplätze im kontinuierlich wachsenden Stadtteil Harheim nicht bedarfsdeckend ausgebaut sind. Trotz aller statistischen Vorausberechnungen der Stadt Frankfurt zu den Wachstumszahlen der Gruppe "6- bis unter 10-jährige", wurden bisher nicht genügend Hortplätze geschaffen. In Folge der Neubaugebiete sowie dem einhergehenden Generationenwechsel werden in Harheim immer mehr Kinder eingeschult, deren Eltern auf eine Früh- und Nachmittagsbetreuung angewiesen sind. Auch im Hinblick auf das bevorstehende Schuljahr 2024/2025 hat der Ortsbeirat Kenntnis erlangt, dass zahlreiche Kinder bei der Vergabe der Hortplätze bislang nicht berücksichtigt werden konnten. Um drohenden finanziellen Engpässen, die aus der unfreiwilligen Aufgabe der Berufstätigkeit einiger Elternteile resultieren würden sowie den damit einhergehenden Existenzsorgen der betroffenen Familien vorzubeugen, ist eine sofortige Maßnahmenergreifung zwingend notwendig. Aufgrund der in den letzten Jahren immer wiederkehrenden Alarmsituation ist der Eindruck entstanden, dass der drängenden Nachfrage nach Hortplätzen immer erst "in letzter Sekunde" von Seiten der Stadt Beachtung geschenkt wird. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 14 am 27.05.2024, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 191/14 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE und 1 SPD gegen BFF (= Annahme); 1 SPD (= Enthaltung)

Partei: BFF

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OM (Anregungen an den Magistrat OBR) · OB 14

Radverkehrskonzept Nord

22.04.2024 · Aktualisiert: 27.08.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.04.2024, OM 5370 entstanden aus Vorlage: OF 174/14 vom 26.02.2024 Betreff: Radverkehrskonzept Nord Der Ortsbeirat regt eine Änderung des vorläufigen Netzplans im Rahmen des zu erarbeitenden Radverkehrskonzepts Nord an. Die Verlängerung der Straße Hermannspforte bis zum Abknicken nach Westen in Richtung Nordpark ist als "Radnebennetz" gekennzeichnet. Die bisher nicht existente direkte Verlängerung dieses bestehenden Weges über die Nidda zur S-Bahn-Station "Frankfurter Berg" ist als "Radnebennetz perspektivisch" im Plan enthalten. Der Magistrat wird gebeten, die gesamte Strecke "Hermannspforte - Frankfurter Berg" zu "Radhauptnetz perspektivisch" hochzustufen. Begründung: Aus der Schaffung der vorgeschlagenen Route ergeben sich Vorteile: 1. Es entsteht eine schnelle Fahrradverbindung zur künftigen Stadtbahnstation "Frankfurter Berg" nach der geplanten Verlängerung der U 5. 2. Für den Radverkehr Richtung Innenstadt ergibt sich eine attraktive Alternative zur topographisch ungünstigen, als "Radhauptnetz" ausgewiesenen Verbindung über die Berkersheimer Bahnstraße/Berkersheimer Obergasse, welche dann im Gegenzug heruntergestuft werden könnte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.08.2024, ST 1558 Beratung im Ortsbeirat: 14

OM (Anregungen an den Magistrat OBR) · OB 14

Busanschluss Buslinie 25 zur S-Bahn - angemessene Umsteigezeiten im ÖPNV

22.04.2024 · Aktualisiert: 11.06.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.04.2024, OM 5371 entstanden aus Vorlage: OF 178/14 vom 26.03.2024 Betreff: Busanschluss Buslinie 25 zur S-Bahn - angemessene Umsteigezeiten im ÖPNV Der Magistrat wird gebeten, bei der traffiQ darauf hinzuwirken, Umsteigezeiten vom Bus 25 in die S 6, Richtung Frankfurt Innenstadt, in Berkersheim Bahnhof wirklichkeitsnah im Fahrplan auf mindestens sieben Minuten anzupassen. Begründung: Nach Auskunft des RMV werden für den Umstieg zwischen dem Bus 25 aus Harheim und der S 6 am Bahnhof Berkersheim sechs Minuten als angemessen betrachtet. Angesichts des Zustands des Fußwegs und des Umstands, dass der Zugang zu den S-Bahn-Gleisen nur noch über eine Behelfsbrücke möglich ist, berichten Reisende aus Harheim zunehmend, dass die knappen Umstiegszeiten nicht ausreichen. Über den Tag verteilt gibt es noch einzelne Verbindungen unter sieben Minuten (Beispiel: Harheim - Westbahnhof mit Ankunft Berkersheim Bahnhof um 06:47 Uhr, 07:16 Uhr, 08:17 Uhr, 09:15 Uhr oder Westbahnhof - Harheim mit Ankunft in Berkersheim um 15:09 Uhr, 16:09 Uhr, 17:09 Uhr). Anpassungen im Busfahrplan der Buslinie 25 um eine bis zwei Minuten erreichen hier eine deutliche Verbesserung der Situation und verhindern, dass sich die spurtstarken Fahrgäste in die Tür der S-Bahn stellen müssen, um anderen Fahrgästen die Mitfahrt zu ermöglichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.06.2025, ST 926 Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 14 am 02.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 14 am 28.10.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 14 am 25.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 14 am 20.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Ortsbeirat verzichtet auf die Vorlage einer Stellungnahme, da sich die Anregung inzwischen erledigt hat. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 14 am 17.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Ortsbeirat erklärt die Angelegenheit für erledigt und verzichtet auf die Vorlage einer Stellungnahme. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 67-2

OM (Anregungen an den Magistrat OBR) · OB 14

Wassermatschanlage in der Spielstraße Harheim

22.04.2024 · Aktualisiert: 17.02.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.04.2024, OM 5372 entstanden aus Vorlage: OF 180/14 vom 04.04.2024 Betreff: Wassermatschanlage in der Spielstraße Harheim Vorgang: OM 4164/23 OBR 14; ST 1622/23; OM 4165/23 OBR 14; ST 2045/23 Der Ortsbeirat begrüßt und befürwortet die Möglichkeit zur Errichtung einer Wassermatschanlage mit Pumpe gemäß der Stellungnahme des Magistrats vom 06.10.2023, ST 2045. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, den Standort "Spielstraße Harheim" in der Riedhalsstraße in die Vorschlagsliste des Grünflächenamtes für zukünftige Wassermatsch- und Planschspielplätze aufzunehmen und gegebenenfalls gemeinsam mit dem in der Anregung vom 03.07.2023, OM 4165, beantragten Trinkbrunnenstandort zu planen und umzusetzen. Begründung: Eine spielerische Sensibilisierung zum sorgsamen Umgang mit Wasser, aber auch das Wasserspiel in Kombination mit Sand vermittelt grundlegendes Wissen, schult die Feinmotorik und fördert die Vorstellungskraft und Kreativität von Kindern. Ein entsprechender Wasserlehrpfad beinhaltet weitere wichtige Elemente, die der in der Nähe befindliche Quellenteich bzw. Bachlauf nicht berücksichtigt. Daher wäre - auch aufgrund der stetig steigenden Kinderzahlen in Harheim und Umgebung - ein Wassermatsch- und Planschspielplatz eine deutliche Attraktivitätssteigerung der "Spielstraße Harheim". Zudem würde er eine sinnvolle Ergänzung zu den bereits vorhandenen Freizeitinstallationen für diesen sehr beliebten und belebten Anziehungspunkt im Frankfurter Norden darstellen. Die Realisierung des Wasserspielplatzes in Verbindung mit dem in der Stellungnahme des Magistrats vom 07.08.2023, ST 1622, in Aussicht gestellten Trinkbrunnenstandort bietet sich aus Kosten- und Zeitgründen an und stellt auch nach Inbetriebnahme eine ideale Ergänzung dar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.07.2023, OM 4164 Anregung an den Magistrat vom 03.07.2023, OM 4165 Stellungnahme des Magistrats vom 07.08.2023, ST 1622 Stellungnahme des Magistrats vom 06.10.2023, ST 2045 Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2024, ST 1402 Aktenzeichen: 67-2

OM (Anregungen an den Magistrat OBR) · OB 14

Gehwege in Alt-Harheim sicherer und attraktiver gestalten

22.04.2024 · Aktualisiert: 27.08.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.04.2024, OM 5373 entstanden aus Vorlage: OF 182/14 vom 04.04.2024 Betreff: Gehwege in Alt-Harheim sicherer und attraktiver gestalten Der Magistrat wird gebeten, ein Konzept für die in seiner Stellungnahme vom 05.02.2024, ST 283, angekündigte nachhaltige Lösung für eine Sanierung der Fahrbahn im etwa 200 Meter langen Abschnitt der Straße Alt-Harheim in einer Ortsbeiratssitzung vorzustellen. Begründung: Insbesondere für Kinder auf ihrem Schulweg, aber auch für Personen mit Mobilitätseinschränkungen auf dem Weg zum Rathaus und zur Apotheke, gestaltet sich der Gang durch Alt-Harheim als gefährliches Spießrutenlaufen. Dies liegt hauptsächlich am sehr engen - aber zugelassenen - Zweirichtungsverkehr, der jeweils vor allem dann gefährlich wird, wenn sich in diesem Bereich zwei Omnibusse begegnen, die Mülltonnen der Liegenschaften zum Entleeren auf den Gehwegen stehen, Pkws zum Teil auf der befahrenen Straße in Höhe Café/Postfiliale abgestellt werden oder motorisierte Fahrzeuge auf die jeweiligen Gehwege ausweichen müssen. Durch eine Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit und die Einführung einer Tempo-20-Zone könnte sowohl die Sicherheit als auch die Attraktivität dieses Bereichs für Fußgänger erheblich erhöht werden. Dies würde den Schulweg-Charakter, welcher auch die Überquerung der Straße vorsieht, sichtlich unterstreichen. Schließlich ist das Café Comet für Schulkinder ein beliebter Aufenthaltsort und durch seine zusätzliche Funktion als Postfiliale ein stark frequentierter Geschäftsbereich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.08.2024, ST 1560 Beratung im Ortsbeirat: 14

OM (Anregungen an den Magistrat OBR) · OB 14

Optimierung Radverkehrskonzept Nord

22.04.2024 · Aktualisiert: 27.08.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.04.2024, OM 5374 entstanden aus Vorlage: OF 183/14 vom 04.04.2024 Betreff: Optimierung Radverkehrskonzept Nord Der Magistrat wird gebeten, den vorläufigen Netzplan im Rahmen des zu erarbeitenden Radverkehrskonzepts Nord zu überarbeiten und dabei insbesondere die für den Stadtteil Harheim wichtigen Routen zu optimieren. Dabei sollten vor allem die folgenden Überlegungen berücksichtigt werden: 1. Hochstufung der Straße Hermannspforte mit Verlängerung in Richtung Nordwesten bis zur Abzweigung Richtung Nordpark zu einer Radhauptnetzroute; 2. schnellstmögliche Umsetzung der perspektivischen Routenverlängerung Richtung Nordwesten über die Nidda bis zur S-Bahn-Station "Frankfurter Berg" inklusive perspektivischer Hochstufung dieser geplanten Route zur Radhauptnetzroute; 3. Streichung des letzten Teilstücks der Radnebennetzroute beginnend von der Straße Harheimer Weg Richtung Nordwesten bis zur Abzweigung Richtung Nordpark . Begründung: zu 1.: Schon heute ist die befahrbare Radroute aus der Verlängerung der Straße Hermannspforte (dicke schwarze Linie im beiliegenden Plan) für Fahrradfahrer aus Harheim, Nieder-Erlenbach und der Wetterau die bevorzugte Hauptroute in Richtung des Frankfurter Westens und Nordwestens. zu 2.: Eine absehbare Umsetzung der perspektivischen Routenverlängerung über die Nidda (inklusive Brückenbau) bis zur S-Bahn-Station "Frankfurter Berg" (schwarz gestrichelte Doppellinie im beiliegenden Plan) wäre für alle Radfahrer sinnvoll und wünschenswert. Darüber hinaus könnte mit dieser Maßnahme das Teilstück über den Nordpark Richtung Grillplatz Nordpark deutlich entlastet werden und aus Naturschutzgründen eventuell sogar ganz entfallen. zu 3.: Unabhängig von der Realisierung der perspektivischen Routenverlängerung über die Nidda sollte dieses Teilstück der Radnebennetzroute (im beiliegenden Plan mit mehreren X markiert) gestrichen werden, da es aufgrund eines sehr steilen Abschnitts als Radweg eher ungeeignet ist. Auch aus Sicht des Naturschutzes sollte diese Strecke unbearbeitet bleiben. Sofern die perspektivische Routenverlängerung über die Nidda umgesetzt wird, würde das angesprochene Teilstück über den Nordpark unattraktiv werden, da die bereits vorgesehene Hauptnetzroute entlang der Nidda ohnehin zum Grillplatz Nordpark führt. Karte: Überarbeitetes Radverkehrskonzept Nord (eigene Darstellung) (Quelle: Radverkehrskonzept Nord, Radwege_Nord_Ost_vorläufiger Netzplatz, Stadt Frankfurt am Main) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.08.2024, ST 1561 Beratung im Ortsbeirat: 14

OM (Anregungen an den Magistrat OBR) · OB 14

Bänke am Jägersteg

22.04.2024 · Aktualisiert: 21.03.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.04.2024, OM 5375 entstanden aus Vorlage: OF 190/14 vom 08.04.2024 Betreff: Bänke am Jägersteg Der Magistrat wird um Vorschläge gebeten , wie der Platz mit den Ruhebänken auf der westlichen Seite des Eschbachs am Jägersteg attraktiver gestaltet werden kann. Begründung: Das Ruhen auf den bei Spaziergängern sehr beliebten Bänken könnte sich entspannter gestalten, wenn der Blick nicht in aller Regel auf die Kühlergrills der sehr dicht parkenden Pkws fallen würde. Ein Unterbinden des Heranfahrens an die Bänke oder eine andere Anordnung der Bänke, z. B. Blick auf den Eschbach, könnte zu einer deutlichen Attraktivitätssteigerung beitragen. Foto: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.07.2024, ST 1380 Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2025, ST 241 Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 14 am 17.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Ortsbeirat erklärt die Angelegenheit für erledigt, da sie bereits umgesetzt wurde, und verzichtet auf die Vorlage einer Stellungnahme. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1

OF (Anträge OBR) · OB 14

Grüne Zimmer

08.04.2024 · Aktualisiert: 06.05.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.04.2024, OF 189/14 Betreff: Grüne Zimmer Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, welche Kosten durch die Einrichtung der sogenannten Grünen Zimmer entstehen. - Welche einmaligen Kosten fallen für die Beschaffung und Aufstellung eines Grünen Zimmers an? - Welche Kosten werden unterjährig für Pflege und Unterhaltung veranschlagt? - Wie ist die geplante Nutzungsdauer? Begründung: Der Ortsbeirat benötigt die Informationen zur Meinungsbildung, ob er sich für die Errichtung eines Grünen Zimmers im Stadtteil Harheim einsetzen soll. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 14 am 22.04.2024, TO I, TOP 18 Beschluss: Auskunftsersuchen V 930 2024 Die Vorlage OF 189/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 2 GRÜNE

Partei: CDU

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OF (Anträge OBR) · OB 14

Bänke am Jägersteg

08.04.2024 · Aktualisiert: 28.06.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.04.2024, OF 190/14 Betreff: Bänke am Jägersteg Der Ortsbeirat bittet den Magistrat um Vorschläge, wie der Platz mit den Ruhebänken auf der westlichen Seite des Eschbachs am Jägersteg attraktiver gestaltet werden kann. Begründung: Das Ruhen auf den bei Spaziergängern sehr beliebten Bänken könnte sich entspannter gestalten, wenn der Blick nicht in aller Regel auf die Kühlergrills der sehr dicht parkenden PKW fallen würde. Ein Unterbinden des an die Bänke Heranfahrens oder eine andere Anordnung der Bänke, z.B. Blick auf den Eschbach, könnte zu einer deutlichen Attraktivitätssteigerung beitragen. Foto: privat Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 14 am 22.04.2024, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5375 2024 Die Vorlage OF 190/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OF (Anträge OBR) · OB 14

Keine Streichung der Buslinien 28, 29, 39 und 63 verbunden mit Ersatz durch aufpreispflichtigen OnDemandBus KNUT in Stadtteilen am Frankfurter Stadtrand während sogenannter Randzeiten

07.04.2024 · Aktualisiert: 03.06.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.04.2024, OF 185/14 Betreff: Keine Streichung der Buslinien 28, 29, 39 und 63 verbunden mit Ersatz durch aufpreispflichtigen On-Demand-Bus KNUT in Stadtteilen am Frankfurter Stadtrand während sogenannter Randzeiten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, das ÖPNV-Netz im Tarifgebiet 5000 Frankfurt weiterhin auch bis zu den Stadtteilen am Stadtrand wie etwa Harheim aufrechtzuerhalten und zu gewährleisten, dass im Sinne der Verkehrswende auch hier Busse und Bahnen planbar und ohne Tarifaufschlag fahren und zwar auch soweit zulässig und erforderlich für Fahrgäste mit Gepäck, Kinderwagen, Rollator, Rollstuhl, Hund und Fahrrad. Der on-demand-Bus Knut kann die regulären und barrierearmen Busverbindungen keineswegs ersetzen, lediglich ergänzen. Begründung: Wie die FAZ und die FR am 05.04.2024 berichten, soll die Finanzierung des Rufbusses KNUT u.a. dadurch gesichert werden, dass die bestehenden Busverbindungen 28, 29, 39, 63 in der Zeit von 18:00-06:00 morgens entfallen und durch das Rufbus-System ersetzt werden. Für die Nutzenden würde das zum Beispiel bedeuten: - es entstehen pro Fahrt erhebliche Zusatzkosten - zusätzlich zu der vorhandenen Fahrkarte für den ÖPNV. - die gefahrenen Routen sind für die Nutzenden nicht planbar, weil sie von den zufällig Mitfahrenden abhängig sind. Will man pünktlich sein, ist ein deutlicher Zeitpuffer notwendig. - Nutzende mit Hunden, Fahrrädern, großem Gepäck können nicht befördert werden. - Nutzende mit Rollator oder Rollstuhl können den Knut nur eingeschränkt oder gar nicht nutzen, wenn sie die Vorgaben nicht erfüllen. Die Busverbindungen 28, 29 und 39 stellen für Harheimerinnen und Harheimer u.a. die Verbindung nach Nieder Eschbach, U-Bahnstation Kalbach sicher und ermöglichen zudem eine Verbindung an die U-Bahnstation Preungesheim. Auch nach 18:00 werden diese Busse z.B. von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auf dem Heimweg, von Schülerinnen und Schülern auf dem Weg zum Sport, Musikunterricht oder Chor, von Studierenden, von Menschen, die in Frankfurt-City einkaufen oder Kulturangebote nutzen möchten, schlicht von Menschen, die am Stadtrand leben, vielfältig genutzt. Die Anträge des Ortsbeirats aus den letzten Jahren zeigen deutlich, welche Bedeutung der ÖPNV am Stadtrand hat und was notwendig ist, um die Verkehrswende auch hier zu erreichen: Ein verlässliches, planbares und für die Menschen bezahlbares System, das die Verkehrsweg sinnvoll nutzen lässt. Die Verkehrswende am Stadtrand wird scheitern, wenn das ÖPNV Busangebot nur noch für eine Tageshälfte besteht, und für die andere Tageshälfte eine Schein-Alternative durch einen Rufbus mit schlechterer Planbarkeit, massiver Erhöhung der Kosten oder auch dem kompletten Wegfall der Nutzbarkeit abgedeckt wird. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 14 am 22.04.2024, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 185/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 14 am 27.05.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 185/14 wurde zurückgezogen.

Partei: GRÜNE

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OF (Anträge OBR) · OB 14

Tiny Houses auf der Friedhofserweiterungsfläche ermöglichen

06.04.2024 · Aktualisiert: 06.05.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.04.2024, OF 186/14 Betreff: Tiny Houses auf der Friedhofserweiterungsfläche ermöglichen Wir bitten den Magistrat auf der Harheimer Friedhofserweiterungsfläche, Flächen für genehmigungsfähige nicht-mobile Tiny Houses für eine dauerhafte Nutzung zur Verfügung zu stellen und diese entsprechend zu erschließen. Begründung: Der Begriff "Tiny House" hat sich in den letzten Jahren zu einem Trend entwickelt, der die Idee des einfachen und nachhaltigen Wohnens widerspiegelt. Ein Tiny House ist ein 30-50qm kleines Wohnhaus, das in der Regel im Werk vorgefertigt und als komplettes Wohnmodul transportiert werden kann. Die Idee hinter Tiny Houses ist, den Wohnraum zu minimieren, den ökologischen Fußabdruck zu verringern und eine bewusstere und einfachere Lebensweise zu fördern. Diese Häuser bieten alles für das tägliche Leben - wie Küche, Badezimmer, Schlafbereich und Wohnbereich - viel Komfort bei geringer Wohnfläche. Da Wohnraum in Frankfurt nach wie vor knapp und die Nachfrage nach alternativen Wohnformen groß ist, bietet es sich an, Flächen, die für ihren ursprünglichen Zweck in absehbarer Zeit nicht mehr benötigt werden, entsprechend umzuwidmen, um diesen Trend zu unterstützen. Harheim könnte hier einen ersten Pilotversuch in Frankfurt unternehmen und eine Vorreiterrolle für weitere solcher Gebiete einnehmen. Im Falle einer Umwidmung der Flurstücke, ist zu prüfen, ob die ursprünglichen Eigentümer in diesem Zuge finanziell an dem dadurch entstehenden Mehrwert, bspw. der Pacht beteiligt werden können. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 14 am 22.04.2024, TO I, TOP 17 Vor Abstimmung über den Antrag OF 186/14 ändert die antragstellende Fraktion den Antrag dahingehend ab, dass der letzte Satz der Begründung ersatzlos entfällt. Beschluss: Die Vorlage OF 186/14 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE und BFF gegen SPD (= Annahme)

Partei: SPD

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OF (Anträge OBR) · OB 14

Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Einstellung von Planungsmitteln zur Erstellung einer Machbarkeitsstudie: Verlängerung des Radwegs von NiederErlenbach nach Bonames/Baugebiet am Eschbachtal

06.04.2024 · Aktualisiert: 06.05.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.04.2024, OF 187/14 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Einstellung von Planungsmitteln zur Erstellung einer Machbarkeitsstudie: Verlängerung des Radwegs von Nieder-Erlenbach nach Bonames/Baugebiet am Eschbachtal Der Ortsbeirat 14 bittet den Magistrat Planungsmittel in Höhe von 100.000 Euro einzustellen zur Erstellung einer Machbarkeitsstudie zur Verlängerung des Radwegs von Nieder-Erlenbach über die Kreuzung Ecke Maßbornstraße / Erlenbacher Stadtweg hinaus entlang des Erlenbacher Stadtwegs bis zum Baugebiet "Am Eschbachtal" und "An der Steinernen Straße". Im Rahmen der Erstellung der Machbarkeitsstudie sind zwei Varianten zu prüfen: a) Verlängerung des Radwegs von der Ecke Maßbornstraße / Erlenbacher Stadtweg entlang der Umgehungsstraße unter Einbezug des Brückenbauwerks b) Verlängerung des Radwegs von der Ecke Maßbornstraße / Erlenbacher Stadtweg entlang der Umgehungsstraße ohne Einbezug des Brückenbauwerks Des weiteren sollen im Rahmen der Erstellung der Machbarkeitsstudie gleichzeitig Fördermittel vom Bund/Land akquiriert werden. Begründung: So langsam nehmen die Planungen für das Gymnasium Nord im Baugebiet "An der Steinernen Straße" Fahrt auf. Neben der Erschließung durch eine U-Bahn-Station muss im Sinne der Nahmobilität gewährleistet sein, dass Kinder und Jugendliche gefahrenfrei mit dem Fahrrad zur Schule gelangen können. Dies verhindert wiederum, dass Elterntaxis den sowieso bereits verkehrlich überlasteten Bereich zusätzlich verstopfen. Bisher ist die Umgehungsstraße aufgrund ihrer Einstufung als Landesstraße mit der entsprechenden möglichen Fahrgeschwindigkeit keine Alternative, um mit dem Fahrrad gefahrenfrei von Stadtteil zu Stadtteil zu gelangen. Außerdem hofft der Ortsbeirat, dass der Radweg wie unlängst bei der Verbindung von Nieder-Erlenbach nach Nieder-Eschbach nicht 50 Jahre auf sich warten lässt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 14 am 22.04.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Etatanregung EA 76 2024 Die Vorlage OF 187/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OF (Anträge OBR) · OB 14

Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.15 Sportstätten und Sportstättenvergabe Mobile Flutlichtanlage für die SG Harheim 1946 e. V.

06.04.2024 · Aktualisiert: 06.05.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.04.2024, OF 188/14 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.15 Sportstätten und Sportstättenvergabe Mobile Flutlichtanlage für die SG Harheim 1946 e. V. Der Ortsbeirat 14 bittet den Magistrat in den Haushalt 2024/2025 20.000 Euro einzustellen, um zwei mobile Flutlichtanlagen für die SG-Harheim zu finanzieren. Diese soll auf den Kleinfeldern der Sportanlage eingesetzt werden, um auch im Winter den Trainingsbetrieb aufrecht erhalten zu können. Es werden zwei solcher mobilen Flutlichtanlagen benötigt, die jeweils inklusive Transport und Stromkabel rd. 10.000 Euro kosten (inkl. Mehrwertsteuer). Somit werden insgesamt rd. 20.000 Euro benötigt. Die Investition ist einmalig vorzunehmen. Begründung: Die Jugendabteilung der SG Harheim 1946 e.V. hat sich in den letzten Jahren stark vergrößert. In der kalten Jahreszeit steht lediglich der Kunstrasenplatz zur Verfügung, der über eine entsprechende Beleuchtung verfügt. Zur Bewältigung des Trainingsbetriebs auch über den Winter hinaus ist es notwendig, die Kleinfelder mit Flutlicht zu ertüchtigen, um den 350 Kindern und Jugendlichen ausreichend Trainingsmöglichkeiten vorzuhalten. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 14 am 22.04.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Etatanregung EA 77 2024 Die Vorlage OF 188/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OF (Anträge OBR) · OB 14

Wassermatschanlage in der Spielstraße Harheim

04.04.2024 · Aktualisiert: 06.05.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.04.2024, OF 180/14 Betreff: Wassermatschanlage in der Spielstraße Harheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat begrüßt und befürwortet die Möglichkeit zur Errichtung einer Wassermatschanlage mit Pumpe gemäß Stellungnahme des Magistrats ST 2045 vom 06.10.2023. Aus diesem Grund wird der Magistrat gebeten, den Standort "Spielstraße Harheim" in der Riedhalsstraße in die Vorschlagsliste des Grünflächenamtes für zukünftige Wassermatsch- und Planschspielplätze aufzunehmen und gegebenenfalls gemeinsam mit dem in der OM 4165 vom 03.07.2023 beantragten Trinkbrunnenstandort zu planen und umzusetzen. Begründung: Eine spielerische Sensibilisierung zum sorgsamen Umgang mit Wasser, aber auch das Wasserspiel in Kombination mit Sand vermittelt grundlegendes Wissen, schult die Feinmotorik und fördert die Vorstellungskraft und Kreativität von Kindern. Ein entsprechender Wasserlehrpfad beinhaltet weitere wichtige Elemente, die der in der Nähe befindliche Quellenteich bzw. Bachlauf nicht berücksichtigt. Daher wäre - auch aufgrund der stetig steigenden Kinderzahlen in Harheim um Umgebung - ein Wassermatsch- und Planschspielplatz eine deutliche Attraktivitätssteigerung der "Spielstraße Harheim". Zudem würde er eine sinnvolle Ergänzung zu den bereits vorhandenen Freizeitinstallationen für diesen sehr beliebten und belebten Anziehungspunkt im Frankfurter Norden darstellen. Die Realisierung des Wasser-Spielplatzes in Verbindung mit dem in der Stellungnahme des Magistrats ST 1622 vom 07.08.2023 in Aussicht gestellten Trinkbrunnenstandort bietet sich aus Kosten- und Zeitgründen an und stellt auch nach Inbetriebnahme eine ideale Ergänzung dar. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 14 am 22.04.2024, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5372 2024 Die Vorlage OF 180/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: BFF

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OF (Anträge OBR) · OB 14

Absolutes Halteverbot an der Einfahrt zur Straße In den Schafgärten einrichten

04.04.2024 · Aktualisiert: 02.07.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.04.2024, OF 181/14 Betreff: Absolutes Halteverbot an der Einfahrt zur Straße In den Schafgärten einrichten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, an der Einfahrt zur Straße "In den Schafgärten" vor den Liegenschaften der Hausnummern 6, 3 und 5 (gegenüber dem Hotel, Ecke "Maßbornstraße") ein absolutes Halteverbot (Zeichen 283 StVO) einzurichten und die entsprechende Beschilderung zu beauftragen. Begründung: Im besagten Straßenabschnitt "In den Schafgärten" ist der als "sicherer Schulweg" ausgewiesene Gehweg für Schüler der Grundschule Harheim aufgrund häufig abgestellter Fahrzeuge unzugänglich und kann nur über ein Ausweichen auf die befahrene Straße begangen werden. Darüber hinaus ist der für Fahrradfahrer zugelassene Zweirichtungsverkehr dieser Einbahnstraße bei Gegenverkehr nicht ohne Gefahr durch entgegenkommende Fahrzeuge nutzbar. Aus diesen Gründen ist es dringend geboten, für diesen Straßenabschnitt ein absolutes Halteverbot einzurichten, damit sich Fußgänger, Fahrradfahrer und alle übrigen Verkehrsteilnehmer auf ihrem Weg zu Schule, Kindereinrichtung und Liegenschaften sicher begegnen können. Das bereits in der Vergangenheit beschilderte "eingeschränkte Halteverbot" war aufgrund der Parksituation nicht ausreichend. Dennoch wurde dies im Jahr 2023 aus nicht ersichtlichen Gründen entfernt, was jedoch zu einer erheblichen Verschlechterung der Situation geführt hat. Dies geschah, obwohl das Straßenverkehrsamt gemäß Protokoll einer Ortsbegehung am 20.01.2023 die Beschilderung vom "eingeschränkten Halteverbot" zu einem "absoluten Halteverbot" zu ändern beabsichtigte. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 14 am 22.04.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 181/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Der Stadtbezirksvorsteher wird gebeten, in dieser Angelegenheit tätig zu werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 14 am 27.05.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 181/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 14 am 24.06.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5633 2024 Die Vorlage OF 181/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: BFF

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OF (Anträge OBR) · OB 14

Gehwege in Alt-Harheim sicherer und attraktiver gestalten

04.04.2024 · Aktualisiert: 06.05.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.04.2024, OF 182/14 Betreff: Gehwege in Alt-Harheim sicherer und attraktiver gestalten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, ein Konzept für die in der Stellungnahme ST 283 vom 05.02.2024 angekündigte nachhaltige Lösung für eine Sanierung der Fahrbahn im etwa 200 Meter langen Abschnitt der Straße "Alt-Harheim" vorzustellen und dabei insbesondere auf folgende Dringlichkeiten einzugehen: 1. Wie können die beidseitig vorhandenen Gehwege insbesondere für Kinder und Personen mit Mobilitätseinschränkungen sicherer gestaltet werden? 2. Kann mit einer Tempo-20-Zone die Attraktivität des Stadtkerns sowie die Sicherheit aller Fußgänger und Verkehrsteilnehmer in diesem Bereich erhöht werden? 3. Ist es möglich, einen regulären Stellplatz für das kurzzeitige Abstellen eines Fahrzeugs auf Höhe Café Comet/Postfiliale (Liegenschaft "Alt-Harheim 20") einzurichten, um damit das Wildparken einzuschränken? Begründung: Insbesondere für Kinder auf ihrem Schulweg, aber auch für Personen mit Mobilitätseinschränkungen auf dem Weg zum Rathaus und zur Apotheke, gestaltet sich der Gang durch "Alt-Harheim" als gefährliches Spießrutenlaufen. Dies liegt hauptsächlich am sehr engen - aber zugelassenen - Zweirichtungsverkehr, der jeweils vor allem dann gefährlich wird, wenn sich in diesem Bereich zwei Omnibusse treffen, die Mülltonnen der Liegenschaften zum Entleeren auf den Gehwegen stehen, Pkws zum Teil auf der befahrenen Straße in Höhe Café/Postfiliale abgestellt werden und motorisierte Fahrzeuge auf die jeweiligen Gehwege ausweichen müssen. Durch eine Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit und die Einführung einer "Tempo-20-Zone" könnte sowohl die Sicherheit als auch die Attraktivität dieses Bereichs für Fußgänger erheblich erhöht werden. Dies würde den Schulweg-Charakter, welcher auch die Überquerung der Straße vorsieht, sichtlich unterstreichen. Schließlich ist das Café Comet für Schulkinder ein beliebter Aufenthaltsort und durch seine zusätzliche Funktion als Postfiliale ein stark frequentierter Geschäftsbereich. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 14 am 22.04.2024, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5373 2024 Die Vorlage OF 182/14 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor "Der Magistrat wird gebeten, ein Konzept für die in der Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2024, ST 283, angekündigte nachhaltige Lösung für eine Sanierung der Fahrbahn im etwa 200 Meter langen Abschnitt der Straße Alt-Harheim in einer Ortsbeiratssitzung vorzustellen." lautet. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: BFF

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Optimierung Radverkehrskonzept Nord

04.04.2024 · Aktualisiert: 06.05.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.04.2024, OF 183/14 Betreff: Optimierung Radverkehrskonzept Nord Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, das Radverkehrskonzept Nord zu überarbeiten und dabei insbesondere die für den Stadtteil Harheim wichtigen Routen zu optimieren. Dabei sollten vor allem die folgenden Überlegungen berücksichtigt werden: 1. Hochstufung der Straße "Hermannspforte" mit Verlängerung in Richtung Nordwesten bis zur Abzweigung Richtung Nordpark zu einer Radhauptnetzroute 2. schnellstmögliche Umsetzung der perspektivischen Routenverlängerung Richtung Nordwesten über die Nidda bis zur S-Bahn-Station "Frankfurter Berg" inklusive perspektivischer Hochstufung dieser geplanten Route zur Radhauptnetzroute 3. Streichung des letzten Teilstücks der Radnebennetzroute beginnend von der Straße "Harheimer Weg" Richtung Nordwesten bis zur Abzweigung Richtung "Nordpark". Begründung: zu 1. Schon heute ist die befahrbare Radroute aus der Verlängerung der Straße "Hermannspforte" (dicke schwarze Linie im beiliegenden Plan) für Fahrradfahrer aus Harheim, Nieder-Erlenbach und der Wetterau die bevorzugte Hauptroute in Richtung des Frankfurter Westens und Nordwestens. zu 2. Eine absehbare Umsetzung der perspektivischen Routenverlängerung über die Nidda (inklusive Brückenbau) bis zur S-Bahn-Station "Frankfurter Berg" (schwarz gestrichelte Doppel-Linie im beiliegenden Plan) wäre für alle Radfahrer sinnvoll und wünschenswert. Darüber hinaus könnte mit dieser Maßnahme das Teilstück über den "Nordpark" Richtung "Grillplatz Nordpark" deutlich entlastet werden und aus Naturschutzgründen eventuell sogar ganz entfallen. zu 3. Unabhängig von der Realisierung der perspektivischen Routenverlängerung über die Nidda sollte dieses Teilstück der Radnebennetzroute (im beiliegenden Plan mit mehreren X markiert) gestrichen werden, da es aufgrund eines sehr steilen Abschnitts als Radweg eher ungeeignet ist. Auch aus Sicht des Naturschutzes sollte diese Strecke unbearbeitet bleiben. Sofern die perspektivische Routenverlängerung über die Nidda umgesetzt wird, würde das angesprochene Teilstück über den Nordpark unattraktiv werden, da die bereits vorgesehene Hauptnetzroute entlang der Nidda ohnehin zum "Grillplatz Nordpark" führt. Karte: Überarbeitetes Radverkehrskonzept Nord (eigene Darstellung) (Quelle: Radverkehrskonzept Nord, Radwege_Nord_Ost_vorläufiger Netzplatz, Stadt Frankfurt am Main) Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 14 am 22.04.2024, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5374 2024 Die Vorlage OF 183/14 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der erste Satz des Tenors "Der Magistrat wird gebeten, den vorläufigen Netzplan im Rahmen des zu erarbeitenden Radverkehrskonzepts Nord zu überarbeiten und dabei insbesondere die für den Stadtteil Harheim wichtigen Routen zu optimieren." lautet. Abstimmung: 2 CDU, SPD und BFF gegen GRÜNE (= Ablehnung); 1 CDU (= Enthaltung)

Partei: BFF

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Beschlossene Maßnahmen für sichere Schulwege zur Grundschule Harheim endlich umsetzen

04.04.2024 · Aktualisiert: 02.07.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.04.2024, OF 184/14 Betreff: Beschlossene Maßnahmen für sichere Schulwege zur Grundschule Harheim endlich umsetzen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, für die im Protokoll des Stadtschulamts zur Ortsbegehung am 20.01.2023 beschlossenen Ergebnisse Sorge zu tragen und die kurzfristige Umsetzung der Maßnahmen zu beauftragen. Die Ergebnisse beinhalteten im Folgenden unter anderem: 1. Das Amt für Straßenbau und Erschließung wurde gebeten, in der Straße "In den Schafgärten" ein weiteres Piktogramm "Achtung Kinder" auf der Fahrbahn anzubringen. Das Straßenverkehrsamt wurde diesbezüglich gebeten, eine entsprechende Verfügung zu erstellen. 2. Das Amt für Straßenbau und Erschließung wurde gebeten, in der Straße "In den Schafgärten" am Ende des abgetrennten Gehwegs einen weiteren Bügel anzubringen (Höhe am Ende des kleinen Parks). 3. Das Amt für Straßenbau und Erschließung wurde gebeten, die unmittelbaren Anwohner sowie die Anwohner, deren Gärten zu der Straße "In den Schafgärten" liegen, auf den regelmäßigen Rückschnitt der Hecken (im Bereich des abgetrennten Gehwegs) hinzuweisen. Begründung: Seit der Ortsbegehung am 20.01.2023, zu dem sich mehrere Vertreter des Straßenverkehrsamts, des Amts für Straßenbau und Erschließung, des Stadtschulamts sowie die Leitung und der Schulelternbeirat der Grundschule Harheim, die Kinderbeauftragte und der Ortsbeirat auf die Dringlichkeit der beschlossenen Maßnahmen einigen konnten, wartet der Ortsbeirat vergeblich auf die Realisierung derselben. Diese sind für einen sicheren Schulweg der Harheimer Grundschüler essentiell und sollten nach nun mehr 15 Monaten endlich umgesetzt werden. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 14 am 22.04.2024, TO I, TOP 15 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 184/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Dr Stadtbezirksvorsteher wird gebeten, in dieser Angelegenheit tätig zu werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 14 am 27.05.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 184/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 14 am 24.06.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 184/14 wurde zurückgezogen.

Partei: BFF

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OF (Anträge OBR) · OB 14

Busanschluss Buslinie 25 zur S-Bahn - angemessene Umsteigezeiten im ÖPNV

26.03.2024 · Aktualisiert: 06.05.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.03.2024, OF 178/14 Betreff: Busanschluss Buslinie 25 zur S-Bahn - angemessene Umsteigezeiten im ÖPNV Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, bei der Traffiq darauf hinzuwirken, Umsteigezeiten vom Bus 25 in die S6, Richtung Frankfurt Innenstadt in Berkersheim Bahnhof wirklichkeitsnah im Fahrplan auf mindestens 7 Minuten anzupassen. Begründung: Nach Auskunft des RMV wird für den Umstieg zwischen Bus 25 aus Harheim und S6 am Bahnhof Berkersheim 6 Minuten als angemessen betrachtet. Angesichts des Zustands des Fußwegs und des Umstands, dass der Zugang zu den S-Bahngleisen nur noch über eine Behelfsbrücke möglich ist, berichten Reisende aus Harheim zunehmend, dass die knappen Umstiegszeiten nicht ausreichen. Über den Tag verteilt gibt es noch einzelne Verbindungen unter 7 Minuten (Beispiel: Harheim - Westbahnof mit Ankunft Berkersheim Bahnhof um 06:47, 07:16, 08:17, 09:15 oder Westbahnhof - Harheim mit Ankunft in Berkersheim um 15:09, 16:09, 17:09). Anpassungen im Busfahrplan des 25er Busses um 1-2 Minuten erreichen hier eine deutliche Verbesserung der Situation und verhindern, dass sich die spurtstarken Fahrgäste in die Tür der S-Bahn stellen müssen, um anderen Fahrgästen die Mitfahrt zu ermöglichen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 14 am 22.04.2024, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5371 2024 Die Vorlage OF 178/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OF (Anträge OBR) · OB 14

Von Harheim nach Preungesheim - realistische Umsteigewege/-zeiten im ÖPNV

26.03.2024 · Aktualisiert: 02.07.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.03.2024, OF 179/14 Betreff: Von Harheim nach Preungesheim - realistische Umsteigewege/-zeiten im ÖPNV Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, bei der Traffiq darauf hinzuwirken, dass Verbindungen von Harheim nach Preungesheim (Bus 25 - Fußweg - Bus 29) wirklichkeitsnah im Fahrplan berücksichtigt werden. Begründung: In den Stadtteilen am Stadtrand ist für die Nutzung des ÖPNV bei einzelnen Linien ein längerer Fußweg für die Fahrgäste unvermeidbar. Gerade in solchen Fällen ist man als Fahrgast aber darauf angewiesen, dass die Fahrplanauskünfte sowohl von der Streckenführung her als auch von der angegebenen Laufdauer realistisch sind. Möchte man von Harheim aus nach Preungesheim hat man laut RMV für den Umstieg zwischen Bus 25 und 29 einen Fußweg von knapp 600 Metern in 10 Minuten zwischen der Bushaltestelle Berkersheim Bahnhof und Berkersheim Mitte zu bewältigen. Tatsächlich aber führt die ausgewiesene Strecke über den Friedhof durch Wohnhäuser hindurch auf gerader Luftlinie zwischen den beiden Haltestelle und berücksichtigt auch nicht die deutliche Steigung, die zu bewältigen ist: Für den Fußweg ist aufgrund eigener Erfahrungen und Auskünften anderer Fahrgäste aus Harheim realistisch von einem Fußweg von 16-17 Minuten auszugehen. Hinweise, die Fahrgäste in der Vergangenheit über das Kundenportal des RMV zu dieser Streckenführung gegeben haben, führten bisher leider nicht zu einer Verbesserung der Situation. Abbildung 1: RMV-Fahrplanauskunft: Sportanlage Harheim nach U-Bahnstation Preungesheim mit Fußweg zwischen Bushaltestellen Abbildung 2: RMV-Fahrplanauskunft: Sportanlage Harheim nach U-Bahnstation Preungesheim, Ausschnitt des Streckenvorschlags für den Fußweg: durch Häuser hindurch und quer über den Friedhof Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 14 am 22.04.2024, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 179/14 wird zurückgestellt, bis eine Stellungnahme zur Vorlage OM 5102/24 vorliegt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 14 am 24.06.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5632 2024 Die Vorlage OF 179/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OM (Anregungen an den Magistrat OBR) · OB 14

Harheim - Anwendung des Konzeptes der 15-Minuten-Stadt

11.03.2024 · Aktualisiert: 13.08.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.03.2024, OM 5250 entstanden aus Vorlage: OF 172/14 vom 26.02.2024 Betreff: Harheim - Anwendung des Konzeptes der 15-Minuten-Stadt Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und berichten, ob und wie in Harheim als Blaupause für weitere Randstadtteile das stadtplanerische Konzept der 15-Minuten-Stadt umgesetzt werden kann. Dabei ist insbesondere zu prüfen, wie ein solches Konzept im Bestand umgesetzt werden kann. In diesem Zusammenhang ist dem Ortsbeirat Folgendes besonders wichtig, allerdings ist die Prüfung des Konzepts nicht ausschließlich auf diese Punkte zu beschränken: 1. Erreichbarkeit der S 6, der U 2, U 9 und der U 5 mit dem Bus im 15-Minuten-Takt zwischen 05:00 Uhr und 00:00 Uhr - Gleiches ist für den Rückweg von U- oder-S-Bahn anzuwenden. Dies bringt vor allem für Teilzeitbeschäftigte bzw. Sch ülerinnen und Schüler auf den weiterführenden Schulen eine enorme Zeitersparnis. 2. Der Rufbus Knut ist in das Konzept sinnvoll einzubinden. 3. Beschleunigung des Baus des Gymnasiums Nord, um ausreichend Schulplätze innerhalb der 15-Minuten-Erreichbarkeit zu gewährleisten. 4. Verlängerung des Radwegs von Nieder-Erlenbach nach Bonames. Begründung: Das Konzept der 15-Minuten-Stadt kommt aus dem stadtplanerischen Kontext und beschreibt eine Stadt, in der alle Wege des Alltags in weniger als 15 Minuten bestritten werden können. Dabei sollen nachhaltige Verkehrsmittel genutzt werden: Die Strecken werden zu Fuß, mit dem Fahrrad oder dem ÖPNV zurückgelegt. Hierfür braucht es eine gleichmäßige Verteilung der Stationen des Alltags über die gesamte Stadt. Das Konzept geht auf den französischen Stadtforscher und Experten für komplexe Systeme, Carlos Moreno, zurück, der dafür bereits mehrfach ausgezeichnet wurde. Bereits 16 Städte sollen weltweit an der Umsetzung des Konzepts arbeiten. Während in vielen innenstadtnahen Stadtteilen eine Realisierung des Konzepts sehr realistisch erscheint, muss der Fokus auch auf Randstadtteile ausgeweitet werden. Das Konzept ist nicht nur auf Neubaugebiete anzuwenden, sondern auch für Stadtteile, die in den letzten Jahren stark gewachsen sind, ohne dass die Infrastruktur entsprechend angepasst wurde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2025, ST 838 Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 14 am 02.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 14 am 28.10.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 14 am 25.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 14 am 20.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 14 am 17.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 14 am 24.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 14 am 28.04.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 14 am 26.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregungen an den Magistrat OBR) · OB 14

Stationsbasiertes Carsharing in Harheim

11.03.2024 · Aktualisiert: 28.11.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.03.2024, OM 5251 entstanden aus Vorlage: OF 173/14 vom 26.02.2024 Betreff: Stationsbasiertes Carsharing in Harheim Vorgang: OM 2026/13 OBR 14; ST 869/13; OM 2584/22 OBR 6; ST 2766/22; V 745/23 OBR 6; ST 81/24 Der Magistrat wird gebeten, im Zuge des geplanten Zuteilungsverfahrens von Carsharing-Stationen (Zuteilungsbündel 3) den Ortsbezirk 14 in die aktuelle Ausschreibung mit aufzunehmen und dort von dem entsprechenden Anbieter mindestens zwei Standorte einrichten zu lassen. In diesem Zuge wird um die Einrichtung fester Carsharing-Stationen an den folgenden Standorten (nach Priorität) gebeten: 1. Parkplatz "Zur Untermühle" (bereits genehmigt mit ST 869 ); 2. Maßbornstraße auf Höhe des Netto-Marktes; 3. Parkplatz Friedhof Harheim. Begründung: Der Magistrat hat in diversen Stellungnahmen anderer Ortsbeiräte (bspw. ST 2766, ST 81) angekündigt, im gesamten Stadtgebiet interessierten Carsharing-Anbietern die Einrichtung von Carsharing-Stationen im öffentlichen Straßenraum zu ermöglichen und bereitet entsprechende Zuteilungsverfahren vor. Es ist vorgesehen, nacheinander Zuteilungsverfahren in drei zusammenhängenden Teilräumen der Stadt durchzuführen, die jeweils etwa ein Drittel der Gesamtzahl der Einwohnenden umfassen und innenstadtnahe Stadtteile mit solchen am Stadtrand kombinieren. Der Ortsbezirk 14 (Harheim) ist dabei aktuell in Zuteilungsbündel 3, gemeinsam mit den Bezirken 3, 8, 9, 10, 12, 13 und 15. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.03.2013, OM 2026 Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2013, ST 869 Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2584 Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2022, ST 2766 Auskunftsersuchen vom 12.09.2023, V 745 Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 81 Stellungnahme des Magistrats vom 21.06.2024, ST 1279 Aktenzeichen: 61-1

OM (Anregungen an den Magistrat OBR) · OB 14

Glasfaseranschlüsse in den nördlichen Stadtteilen

11.03.2024 · Aktualisiert: 07.01.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.03.2024, OM 5252 entstanden aus Vorlage: OF 175/14 vom 26.02.2024 Betreff: Glasfaseranschlüsse in den nördlichen Stadtteilen Vorgang: V 685/23 OBR 14; ST 1702/23 Der Magistrat wird gebeten, beim Thema Glasfaseranschlüsse schnellstmöglich in die Umsetzung zu gehen. Die notwendigen administrativen Maßnahmen zur Umsetzung des Beitrittsbeschlusses sind der nächste Schritt, damit anschließend rechtsgültig die notwendigen Kooperationsverträge mit interessierten Telekommunikationsunternehmen geschlossen werden können. Begründung: Der Magistrat teilte dem Ortsbeirat in seiner Stellungnahme vom 14.8.2023, ST 1702, mit, er sehe den Breitbandausbau als "Teil der Daseinsvorsorge", den man nicht "dem Markt überlassen" wolle und ihn deshalb als "städtische Aufgabe" betrachte. Was auch immer das heißen mag, es gilt nun, zügig zu handeln. Denn das entscheidende Hindernis, welches den Fortgang des Glasfaserausbaus behindert hat, ist bisher der Umstand, dass die Stadt Frankfurt nicht der Gigabitregion beigetreten ist. Denn der Markt in Form mindestens eines interessierten Telekommunikationsunternehmens, das derzeit in Bad Vilbel Kabel verlegt, steht bekanntlich für den Ausbau des Netzes in den nördlichen Stadtteilen bereit. Jetzt ist es also an der Zeit, die administrativen und gesellschaftsrechtlichen Voraussetzungen zum Abschluss der notwendigen Kooperationsverträge schnellstmöglich zu schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 05.06.2023, V 685 Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2023, ST 1702 Stellungnahme des Magistrats vom 12.08.2024, ST 1470 Stellungnahme des Magistrats vom 06.01.2025, ST 4

OM (Anregungen an den Magistrat OBR) · OB 14

Parken Korffstraße

11.03.2024 · Aktualisiert: 27.11.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.03.2024, OM 5253 entstanden aus Vorlage: OF 176/14 vom 26.02.2024 Betreff: Parken Korffstraße Der Magistrat wird gebeten, das bestehende Halteverbot im Straßenbereich Korffstraße 19 bis 23 in eine begrenzte Parkdauer von maximal 30 Minuten mit dem Zusatz "Donnerstag - Samstag von 0 8.00 bis 18.00 Uhr" umzuwandeln. Begründung: Im o. g. Bereich der Straße befindet sich die einzige aktive Metzgerei im Stadtteil. Um den Kunden das Einkaufen und der Metzgerei das Geschäft zu erleichtern, erscheint dem Ortsbeirat die vorgeschlagene Regelung sinnvoll. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.06.2024, ST 1278 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregungen an den Magistrat OBR) · OB 14

Instandsetzungs- und Modernisierungsarbeiten Bürgerhaus Harheim

11.03.2024 · Aktualisiert: 14.10.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.03.2024, OM 5254 entstanden aus Vorlage: OF 177/14 vom 07.03.2024 Betreff: Instandsetzungs- und Modernisierungsarbeiten Bürgerhaus Harheim Vorgang: OM 4020/23 OBR 14; ST 2162/23 Der Magistrat wird gebeten, die städtische Wohnungs- und Beteiligungsgesellschaft ABG Frankfurt Holding GmbH (ABG) darauf aufmerksam zu machen, dass im Zuge der angekündigten Arbeiten alle bisher bestehenden Räume des Bürgerhauses erhalten bleiben müssen. Dies betrifft insbesondere die Möglichkeit der Abtrennung der Clubräume 1 und 2 vom großen Saal. Begründung: Der Ortsbeirat begrüßt das Vorhaben der ABG, den Bestand des Bürgerhauses durch die angekündigten Maßnahmen (Stellungnahme des Magistrats vom 20.10.2023, ST 2162) zu sichern. Dabei ist darauf zu achten, dass die Nutzungsmöglichkeiten nicht erheblich eingeschränkt werden. Daher ist es unabdingbar, dass die o. g. Räume auch weiterhin nutzbar sind, weil sie aufgrund ihrer Größe von zahlreichen Nutzern des Bürgerhauses (Vereine, Ortsbeirat, Pächter) für ihre Veranstaltungen benötigt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.06.2023, OM 4020 Stellungnahme des Magistrats vom 20.10.2023, ST 2162 Stellungnahme des Magistrats vom 11.10.2024, ST 1772 Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 14 am 02.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OF (Anträge OBR) · OB 14

Instandsetzungs- und Modernisierungsarbeiten Bürgerhaus Harheim

07.03.2024 · Aktualisiert: 21.03.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.03.2024, OF 177/14 Betreff: Instandsetzungs- und Modernisierungsarbeiten Bürgerhaus Harheim Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die städtische Wohnungs- und Beteiligungsgesellschaft ABG Frankfurt Holding GmbH (ABG) darauf aufmerksam zu machen, dass im Zuge der angekündigten Arbeiten alle bisher bestehenden Räume des Bürgerhauses erhalten bleiben müssen. Dies betrifft insbesondere die Möglichkeit der Abtrennung der Clubräume 1 und 2 vom großen Saal. Begründung: Der Ortsbeirat begrüßt das Vorhaben der ABG, den Bestand des Bürgerhauses durch die angekündigten Maßnahmen (Stellungnahme des Magistrats ST2162 vom 20.10.2023) zu sichern. Dabei ist darauf zu achten, dass die Nutzungsmöglichkeiten nicht erheblich eingeschränkt werden. Daher ist es unabdingbar, dass die o.g. Räume auch weiterhin nutzbar sind, weil sie aufgrund ihrer Größe von zahlreichen Nutzern des Bürgerhauses (Vereine, Ortsbeirat, Pächter) für ihre Veranstaltungen benötigt werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 14 am 11.03.2024, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5254 2024 Die Vorlage OF 177/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Harheim - Anwendung des Konzeptes der 15-Minuten-Stadt

26.02.2024 · Aktualisiert: 21.03.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.02.2024, OF 172/14 Betreff: Harheim - Anwendung des Konzeptes der 15-Minuten-Stadt Der Ortsbeirat 14 bittet den Magistrat zu prüfen und berichten, ob und wie in Harheim als Blaupause für weitere Randstadtteile das stadtplanerische Konzept der 15-Minuten Stadt umgesetzt werden kann. Dabei ist insbesondere zu prüfen, wie ein solches Konzept im Bestand umgesetzt werden kann. In diesem Zusammenhang ist dem Ortsbeirat folgendes besonders wichtig; allerdings ist die Prüfung des Konzepts nicht ausschließlich auf diese Punkte zu beschränken: Erreichbarkeit der S6, der U2/U9 und der U5 mit dem Bus im 15-Minuten-Takt zwischen 5 Uhr und 00:00 Uhr - gleiches ist für den Rückweg von U- oder-S-Bahn anzuwenden. Dies bringt vor allem für Teilzeitbeschäftigte bzw. Schüler*innen auf den weiterführenden Schulen eine enorme Zeitersparnis. Der Rufbus Knut ist in das Konzept sinnvoll einzubinden. Hierzu wird der Magistrat gebeten, entsprechende Haushaltsmittel in den Doppelhaushalt 2024/2025 einzustellen. Beschleunigung des Baus des Gymnasiums Nord, um ausreichend Schulplätze innerhalb der 15-Minuten-Erreichbarkeit zu gewährleisten. Verlängerung des Radwegs von Nieder-Erlenbach nach Bonames. Begründung: Das Konzept der 15-Minuten-Stadt kommt aus dem stadtplanerischen Kontext und beschreibt eine Stadt, in der alle Wege des Alltags in weniger als 15 Minuten bestritten werden können. Dabei sollen nachhaltige Verkehrsmittel genutzt werden: Die Strecken werden zu Fuß, mit dem Fahrrad oder dem ÖPNV zurückgelegt. Hierfür braucht es eine gleichmäßige Verteilung der Stationen des Alltags über die gesamte Stadt. Das Konzept geht auf den französischen Stadtforscher und Experten für komplexe Systeme, Carlos Moreno, zurück, der dafür bereits mehrfach ausgezeichnet wurde. Bereits 16 Städte sollen weltweit an der Umsetzung des Konzepts arbeiten. Während in vielen innenstadtnahen Stadtteilen eine Realisierung des Konzepts sehr realistisch erscheint, muss der Focus auch auf Randstadtteile ausgeweitet werden. Das Konzept ist nicht nur auf Neubaugebiete anzuwenden, sondern auch für Stadtteile, die in den letzten Jahren stark gewachsen sind, ohne dass die Infrastruktur entsprechend angepasst wurde. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 14 am 11.03.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5250 2024 Die Vorlage OF 172/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung GRÜNE und BFF

Partei: SPD

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OF (Anträge OBR) · OB 14

Stationsbasiertes Carsharing in Harheim

26.02.2024 · Aktualisiert: 21.03.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.02.2024, OF 173/14 Betreff: Stationsbasiertes Carsharing in Harheim Wir bitten den Magistrat, im Zuge des geplanten Zuteilungsverfahrens von Carsharing-Stationen (Zuteilungsbündel 3) den Ortsbezirk 14 in die aktuelle Ausschreibung mit aufzunehmen und dort von dem entsprechenden Anbieter mindestens 2 Standorte einrichten zu lassen. Wir bitten in diesem Zuge um die Einrichtung fester Carsharing-Stationen an den folgenden Standorten (nach Priorität): 1. Altkönigblick auf Höhe des Netto Marktes 2. Parkplatz Friedhof Harheim 3. Parkplatz "Zur Untermühle" (bereits genehmigt in ST 869 2013) Begründung: Der Magistrat hat in diversen Stellungnahmen anderer Ortsbeiräte (bspw. ST 2766 2022, ST 81 2024) angekündigt im gesamten Stadtgebiet interessierten Carsharing-Anbietern die Einrichtung von Carsharing-Stationen im öffentlichen Straßenraum zu ermöglichen und bereitet entsprechende Zuteilungsverfahren vor. Es ist vorgesehen, nacheinander Zuteilungsverfahren in drei zusammenhängenden Teilräumen der Stadt durchzuführen, die jeweils etwa ein Drittel der Gesamtzahl der Einwohnenden umfassen und innenstadtnahe Stadtteile mit solchen am Stadtrand kombinieren. Der Ortsbezirk 14 (Harheim) ist dabei aktuell in Zuteilungsbündel 3, gemeinsam mit den Bezirken 3, 8, 9, 10, 12, 13 und 15. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 14 am 11.03.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5251 2024 Die Vorlage OF 173/14 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der zweite Absatz des Tenors wie folgt lautet: "In diesem Zuge wird um die Einrichtung fester Carsharing-Stationen an den folgenden Standorten (nach Priorität) gebeten: 1. Parkplatz "Zur Untermühle" (bereits genehmigt mit Stellungnahme ST 869), 2. Maßbornstraße auf Höhe des Netto Marktes, 3. Parkplatz Friedhof Harheim. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Radverkehrskonzept Nord

26.02.2024 · Aktualisiert: 06.05.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.02.2024, OF 174/14 Betreff: Radverkehrskonzept Nord Der Ortsbeirat regt eine Änderung des vorläufigen Netzplans im Rahmen des zu erarbeitenden Radverkehrskonzepts Nord an. Die Verlängerung der Straße "Hermannspforte" bis zum Abknicken nach Westen in Richtung Nordpark ist als "Radnebennetz" gekennzeichnet. Die bisher nicht existente, direkte Verlängerung dieses bestehenden Weges über die Nidda zur S-Bahn-Station Frankfurter Berg ist als "Radnebennetz perspektivisch" im Plan enthalten. Vorschlag: Die gesamte Strecke "Hermannspforte - Frankfurter Berg" sollte zu "Radhauptnetz perspektivisch" hochgestuft werden. Begründung: Aus der Schaffung der vorgeschlagenen Route ergeben sich Vorteile. 1. Es entsteht eine schnelle Fahrradverbindung zur künftigen Stadtbahnstation "Frankfurter Berg" nach der geplanten Verlängerung der U5. 2. Für den Radverkehr Richtung Innenstadt ergibt sich eine attraktive Alternative zur topographisch ungünstigen, als "Radhauptnetz" ausgewiesenen Verbindung über die Berkersheimer Bahnstraße/Berkersheimer Obergasse, welche dann im Gegenzug heruntergestuft werden könnte. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 14 am 11.03.2024, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 174/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 14 am 22.04.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5370 2024 Die Vorlage OF 174/14 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der letzte Satz des Tenors wie folgt lautet: "Der Magistrat wird gebeten, die gesamte Strecke "Herrmannspforte - Frankfurter Berg" zu "Radhauptnetz perspektivisch" hochzustufen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 CDU

Partei: CDU

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Glasfaseranschlüsse in den nördlichen Stadtteilen

26.02.2024 · Aktualisiert: 21.03.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.02.2024, OF 175/14 Betreff: Glasfaseranschlüsse in den nördlichen Stadtteilen Der Ortsbeirat freut sich über den inzwischen erfolgten Beschluss der Stadtverordnetenversammlung über den Beitritt der Stadt Frankfurt zur Gigabitregion FrankfurtRheinMain (Gigabit FRM GmbH) und bittet den Magistrat beim Thema Glasfaseranschlüsse schnellstmöglich in die Umsetzung zu gehen. Die notwendigen administrativen Maßnahmen zur Umsetzung des Beitrittsbeschlusses sind der nächste Schritt, damit anschließend rechtsgültig die notwendigen Kooperationsverträge mit interessierten Telekommunikationsunternehmen geschlossen werden können. Begründung: Der Magistrat teilte dem Ortsbeirat in der ST1702 vom 14.8.2023 mit, er sehe den Breitbandausbau als "Teil der Daseinsvorsorge" den man nicht "dem Markt überlassen" wolle und ihn deshalb als "städtische Aufgabe" betrachte. Was auch immer das heißen mag, gilt es nun, zügig zu handeln. Denn das entscheidende Hindernis, welches den Fortgang des Glasfaserausbaus behindert hat, ist bisher der Umstand, dass die Stadt Frankfurt nicht der Gigabitregion beigetreten ist. Denn der Markt in Form mindestens eines interessierten Telekommunikationsunternehmens, das derzeit in Bad Vilbel Kabel verlegt, steht bekanntlich für den Ausbau des Netzes in den nördlichen Stadtteilen bereit. Jetzt ist es also an der Zeit, die administrativen und gesellschaftsrechtlichen Voraussetzungen zum Abschluss der notwendigen Kooperationsverträge schnellstmöglich zu schaffen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 14 am 11.03.2024, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5252 2024 Die Vorlage OF 175/14 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der erste Satz des Tenors wie folgt lautet: "Der Magistrat wird gebeten, beim Thema Glasfaseranschlüsse schnellstmöglich in die Umsetzung zu gehen." Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OF (Anträge OBR) · OB 14

Parken Korffstraße

26.02.2024 · Aktualisiert: 21.03.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.02.2024, OF 176/14 Betreff: Parken Korffstraße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, das bestehende Halteverbot im Straßenbereich Korffstraße 19 - 25 in eine begrenzte Parkdauer von max. 30 Minuten mit dem Zusatz "Montag - Samstag von 8.00 - 18.00 Uhr" umzuwandeln. Begründung: Im o.g. Bereich der Straße befinden sich die einzige aktive Metzgerei im Stadtteil. Um den Kunden das Einkaufen und der Metzgerei das Geschäft zu erleichtern, erscheint dem Ortsbeirat die vorgeschlagene Regelung sinnvoll. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 14 am 11.03.2024, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5253 2024 Die Vorlage OF 176/14 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor die Zahl "25" durch die Zahl "23" sowie das Wort "Montag" durch das Wort "Donnerstag" ersetzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OM (Anregungen an den Magistrat OBR) · OB 14

Rückverlegung der Bushaltestelle der Linie 25 nach Wiedereröffnung der S 6

19.02.2024 · Aktualisiert: 16.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.02.2024, OM 5101 entstanden aus Vorlage: OF 170/14 vom 04.02.2024 Betreff: Rückverlegung der Bushaltestelle der Linie 25 nach Wiedereröffnung der S 6 Der Magistrat wird gebeten, bei VGF/traffiQ zu veranlassen, dass die wegen der S 6-Bauarbeiten verlegte Bushaltestelle "Bahnhof Berkersheim" der Linie 25 wieder in unmittelbare Nähe ihres Ursprungsortes an den Gleisen zurückverlegt wird. Begründung: Die geplante Fußgänger- und Radfahrerbrücke durch die Stadt Frankfurt ist aktuell nicht zeitnah zu erwarten. Daher wird die derzeitige Brücke eine möglicherweise langjährige Interimslösung sein. Die Rückverlegung der Bushaltestelle wäre in Anbetracht der langen Planungs- und Realisierungszeit der Omegabrücke für Bus- und Bahnreisende eine wesentliche Verbesserung mit deutlich kürzeren Weg- und Umstiegszeiten. Pfützen trocknen nur sehr langsam ab (Foto: Dr. Ute Spoerel 03.02.2024) Blick auf den bestehenden Lagerbereich der RailPower Systems (DB) von der Brücke über die Bahngleise aus (Foto: Dr. Ute Spoerel 03.02.2024) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 14 am 24.06.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 14 am 02.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 14 am 28.10.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 14 am 25.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 14 am 20.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 14 am 17.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 14 am 24.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 14 am 28.04.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 14 am 26.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 14 am 23.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 14 am 08.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregungen an den Magistrat OBR) · OB 14

Busverbindung Harheim - Preungesheim

19.02.2024 · Aktualisiert: 07.01.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.02.2024, OM 5102 entstanden aus Vorlage: OF 171/14 vom 05.02.2024 Betreff: Busverbindung Harheim - Preungesheim Der Magistrat wird gebeten, bei der städtischen Verkehrsgesellschaft traffiQ darauf hinzuwirken, dass dauerhaft eine direkte Busverbindung von Nieder-Erlenbach und Harheim zur U-Bahn-Station "Preungesheim" eingerichtet wird. Begründung: Die Erfahrungen mit der Umleitung der Buslinie 25 während der S-Bahn-Sperrung zwischen Bad Vilbel und Frankfurt-West sind aus Sicht des Ortsbeirats sehr positiv. Die geforderte zusätzliche Anbindung an die Stadtbahnlinie U 5 hat für viele ÖPNV-Nutzer aus den nicht an das städtische Schienennetz angebundenen nördlichen Stadtteilen große Vorteile. Es sollte daher auch im Interesse des Magistrats liegen, die genannten Stadtteile besser an den innerstädtischen ÖPNV anzubinden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2024, ST 1116 Aktenzeichen: 92-11

OF (Anträge OBR) · OB 14

Busverbindung Harheim - Preungesheim

05.02.2024 · Aktualisiert: 26.02.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.02.2024, OF 171/14 Betreff: Busverbindung Harheim - Preungesheim Der Ortsbeirat bittet den Magistrat bei der städtischen Verkehrsgesellschaft traffiQ darauf hinzuwirken, dass eine direkte Busverbindung von Nieder-Erlenbach und Harheim zur U-Bahnstation Preungesheim eingerichtet wird. Begründung: Die Erfahrungen mit der Umleitung der Buslinie 25 während der S-Bahnsperrung zwischen Bad Vilbel und Frankfurt-West sind aus Sicht des Ortsbeirats sehr positiv. Die Anbindung an die Stadtbahnlinie U5 hat für viele ÖPNV-Nutzer aus den nicht an das städtische Schienennetz angebundenen nördlichen Stadtteilen große Vorteile. Es sollte daher auch im Interesse des Magistrats liegen, die genannten Stadtteile besser an den innerstädtischen ÖPNV anzubinden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 14 am 19.02.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5102 2024 Die Vorlage OF 171/14 wird als interfraktioneller Antrag mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor nach dem Wort "dass" das Wort "dauerhaft" sowie in der Begründung vor dem Wort "Anbindung" die Worte "geforderte zusätzliche" eingefügt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OF (Anträge OBR) · OB 14

Rückverlegung der 25er Bushaltestelle nach Wiedereröffnung der S 6

04.02.2024 · Aktualisiert: 26.02.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.02.2024, OF 170/14 Betreff: Rückverlegung der 25er Bushaltestelle nach Wiedereröffnung der S 6 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, bei VGF / traffiq zu veranlassen, dass die wegen der S6- Bauarbeiten verlegte 25er-Haltestelle "Bahnhof Berkersheim" wieder in unmittelbarer Nähe ihres Ursprungsortes an den Gleisen zurückverlegt wird. Begründung: Während der mehr als 3jährigen Bauphase der S6 zwischen Bad Vilbel und Frankfurt West wurde an der Haltestelle Bahnhof Berkersheim die Haltestelle des 25er Busses verlegt. Dies wurde damit begründet, dass der Bereich der ursprünglichen Bushaltestelle und Warteschleife für ein Lager der RailPower Systems (DB) mit Parkplätzen, Material und Wohncontainern benötigt werde und eine Baustraße entlang der Schienen eingerichtet werden müsse. Mit Räumung des bisherigen Lagers der RailPower Systems (DB) steht zukünftig wieder eine Fläche zur Verfügung, die ausreichend Platz für eine Bushaltestelle mit Wendemöglichkeit bietet. Im Vergleich zum Status quo würde sich durch die Rückverlegung der Bushaltestelle die Wegezeit für die S-BahnReisenden erheblich verkürzen, da der Bus dann wieder an der Treppe / den Fahrstühlen halten würde. Zudem wird der Fußweg wieder verkehrssicher. Mit dem erfolgten Ausbau der Gleisanlage ist damit zu rechnen, dass die S-Bahnen aus Richtung Karben / Friedberg zukünftig pünktlicher fahren. Das ist erfreulich, macht aber kurze Wege umso wichtiger. Die Rückverlegung wäre zudem besonders für Mobilitäts-Eingeschränkte ein Gewinn, da die S-Bahngleise auf der Berkersheimer Seite liegen und die Wege für S-Bahn-Reisende von Harheimer Seite nun sowohl bei Hin- als auch Rückfahrt über die Brücke führen. Die geplante Fußgänger- und Radfahrerbrücke durch die Stadt Frankfurt ist aktuell nicht zeitnah zu erwarten. Daher wird die derzeitige Brücke eine möglicherweise mehrjährige Interimslösung sein. Die Rückverlegung der Bushaltestelle wäre für Bus- und Bahnreisende eine wesentliche Verbesserung mit deutlich kürzeren Weg- und Umstiegszeiten. Pfützen trocknen nur sehr langsam ab (Foto: Dr. Ute Spoerel 03.02.2024) Blick auf den bestehenden Lagerbereich der RailPower Systems (DB) von der Brücke über die Bahngleise aus (Foto: Dr. Ute Spoerel 03.02.2024) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 14 am 19.02.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5101 2024 Die Vorlage OF 170/14 wird als interfraktioneller Antrag mit der Maßgabe beschlossen, dass die Begründung wie folgt lautet: "Die geplante Fußgänger- und Radfahrerbrücke durch die Stadt Frankfurt ist aktuell nicht zeitnah zu erwarten. Daher wird die derzeitige Brücke eine möglicherweise langjährige Interimslösung sein. Die Rückverlegung der Bushaltestelle wäre in Anbetracht der langen Planungs- und Realisierungszeit der Omegabrücke für Bus- und Bahnreisende eine wesentliche Verbesserung mit deutlich kürzeren Weg- und Umstiegszeiten." Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OI (Initiativen OBR) · OB 14

Stadtteilfeste unterstützen - 50 Jahre Vereinsring Harheim e. V.

22.01.2024 · Aktualisiert: 31.01.2024

S A C H S T A N D : Initiative vom 22.01.2024, OI 47 entstanden aus Vorlage: OS 19/14 vom 23.01.2024 Betreff: Stadtteilfeste unterstützen - 50 Jahre Vereinsring Harheim e. V. Vorgang: E 92/23 GRÜNE/SPD/FDP/Volt; Beschl. d. Stv.-V., § 3563/23 Der Ortsbeirat befürwortet die Bezuschussung des Vereinsringfestes "50 Jahre Vereinsring Harheim e. V." durch die Stadt Frankfurt. Der Magistrat wird gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 20.07.2023, § 3563 (E 92), beauftragt, das Vereinsringfest "50 Jahre Harheim e. V." finanziell zu unterstützen. Diese Maßnahme ist aus dem Sondertopf "Stadtteilfeste unterstützen" zu finanzieren und gilt bis zu einem Höchstbetrag von 6.000 Euro. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 16.06.2023, E 92 Versandpaket: 31.01.2024

OM (Anregungen an den Magistrat OBR) · OB 14

Pflanzkübel in der Maßbornstraße

22.01.2024 · Aktualisiert: 14.08.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.01.2024, OM 4990 entstanden aus Vorlage: OF 168/14 vom 08.01.2024 Betreff: Pflanzkübel in der Maßbornstraße Der Magistrat wird gebeten, 1. die Wiederaufbereitung und Neubepflanzung von zwei Pflanzkübeln in der Maßbornstraße im Bereich der Hausnummer 22 zu beauftragen sowie 2. den Abtransport von insgesamt drei Pflanzkübeln in der Maßbornstraße im Bereich der Hausnummern 20 und 23 sicherzustellen, sofern für diese eine kontinuierliche Pflege und regelmäßige Wässerung durch das Grünflächenamt nicht sichergestellt werden kann. Begründung: Pflanzkübel sind zweckdienlich, verhindern das rechtswidrige Parken und können das allgemeine Straßenbild aufwerten. Dies lässt sich anhand des Pflanzkübels in der Maßbornstraße 4 eindrucksvoll belegen, da dieser bereits seit vielen Jahren von den Anwohnern eigens bepflanzt und gepflegt wird. Aus diesem Grund hat der Ortsbeirat hinsichtlich einer Patenschaft mit den unmittelbar ansässigen Anwohnern in der Maßbornstraße Kontakt aufgenommen, damit auch diese für die übrigen Pflanzkübel unterstützend tätig werden. So konnten Anwohner gefunden werden, die sich für das Gießen der Pflanzkübel im Bereich Maßbornstraße 22 bereit erklärt haben. Eine Neubepflanzung und Wiederaufbereitung der beiden Kübel wäre daher sehr wünschenswert. Für die Pflanzkübel im Bereich der Maßbornstraße 20 und 23 hingegen konnten leider keine Patenschaften gefunden werden. Sofern die Pflege und Wässerung dieser Pflanzkübel durch das Grünflächenamt nicht möglich ist, sollten diese Kübel wieder entfernt werden. Bild 1: Maßbornstraße 22, Ecke Am Eschbachtal (Quelle: privat) Bild 2: Maßbornstraße 20, Ecke Am Eschbachtal (Quelle: privat) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2024, ST 763 Aktenzeichen: 67-0

OM (Anregungen an den Magistrat OBR) · OB 14

Neubau Feuerwehrgerätehaus Harheim

22.01.2024 · Aktualisiert: 07.04.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.01.2024, OM 4991 entstanden aus Vorlage: OF 169/14 vom 08.01.2024 Betreff: Neubau Feuerwehrgerätehaus Harheim Der Magistrat wird um Auskunft über den Stand der Planungen zum Neubau des Feuerwehrgerätehauses gebeten. Insbesondere wird darum gebeten, eine aktualisierte "Prioritätenliste für Neu- und Umbauvorhaben von Gerätehäusern" vorzulegen und darzulegen, welchen Rangplatz das Harheimer Gerätehaus bei den stadtweiten Neu- und Umbauvorhaben einnimmt. Weiterhin wird der Magistrat um Auskunft über den Stand der Grundstücksakquise für die Rettungswache 10 gebeten. Begründung: Im Stadtteil Harheim wird seit 2016 ein wertvolles, baureifes Grundstück für den Bau des Gerätehauses reserviert. Inzwischen wurde das Grundstück in Form eines Erbbaurechts von der BKRZ GmbH & Co. KG erworben. Der Magistrat teilte dem Ortsbeirat mit Datum von 13.01.2023 mit, dass der Neubau "im Rahmen eines aufgrund städtebaulicher Entwicklung notwendigen Gesamtkonzepts" erfolgen und dass dieses Gesamtkonzept auch die Verlagerung der Rettungswache 10 berücksichtigen soll. Es liegen dem Ortsbeirat vonseiten des Magistrats keine Informationen vor, inwieweit die Suche nach einem entsprechenden Grundstück den Stadtteil Harheim einbezieht und welche Auswirkungen diese Suche auf den Zeitplan für den Bau des Harheimer Gerätehauses hat. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.06.2024, ST 1137 Antrag vom 03.02.2025, OF 225/14 Antrag vom 08.02.2025, OF 226/14 Anregung an den Magistrat vom 17.02.2025, OM 6516 Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 14 am 27.05.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 37-0

OF (Anträge OBR) · OB 14

Pflanzkübel in der Maßbornstraße

08.01.2024 · Aktualisiert: 06.02.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.01.2024, OF 168/14 Betreff: Pflanzkübel in der Maßbornstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. die Wiederaufbereitung und Neubepflanzung von zwei Pflanzkübeln in der Maßbornstraße im Bereich der Hausnummer 22 zu beauftragen sowie 2. den Abtransport von insgesamt drei Pflanzkübeln in der Maßbornstraße im Bereich der Hausnummern 20 und 23 sicherzustellen, sofern für diese eine kontinuierliche Pflege und regelmäßige Wässerung durch das Grünflächenamt nicht sichergestellt werden kann. Begründung: Pflanzkübel sind zweckdienlich, verhindern das rechtswidrige Parken und können das allgemeine Straßenbild aufwerten. Dies lässt sich anhand des Pflanzkübels in der Maßbornstraße 4 eindrucksvoll belegen, da dieser bereits seit vielen Jahren von den Anwohnern eigens bepflanzt und gepflegt wird. Aus diesem Grund hat der Ortsbeirat hinsichtlich einer Patenschaft mit den unmittelbar ansässigen Anwohnern in der Maßbornstraße Kontakt aufgenommen, damit auch diese für die übrigen Pflanzkübel unterstützend tätig werden. So konnten Anwohner gefunden werden, die sich für das Gießen der Pflanzkübel im Bereich Maßbornstraße 22 bereit erklärt haben. Eine Neubepflanzung und Wiederaufbereitung der beiden Kübel wäre daher sehr wünschenswert. Für die Pflanzkübel im Bereich der Maßbornstraße 20 und 23 hingegen konnten leider keine Patenschaften gefunden werden. Sofern die Pflege und Wässerung dieser Pflanzkübel durch das Grünflächenamt nicht möglich ist, sollten diese Kübel wieder entfernt werden. Bild 1: Maßbornstraße 22, Ecke Am Eschbachtal Bild 2: Maßbornstraße 20, Ecke Am Eschbachtal (Quelle: Eigene Aufnahme) (Quelle: Eigene Aufnahme) Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 14 am 22.01.2024, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4990 2024 Die Vorlage OF 168/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, 1 SPD und BFF gegen GRÜNE (= Ablehnung); 1 SPD (= Enthaltung)

Partei: BFF

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OF (Anträge OBR) · OB 14

Neubau Feuerwehrgerätehaus Harheim

08.01.2024 · Aktualisiert: 06.02.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.01.2024, OF 169/14 Betreff: Neubau Feuerwehrgerätehaus Harheim Der Ortsbeirat bittet um Auskunft über den Stand der Planungen zum Neubau des Feuerwehrgerätehauses. Insbesondere wird darum gebeten, eine aktualisierte "Prioritätenliste für Neu- und Umbauvorhaben von Gerätehäusern" vorzulegen und darzulegen, welchen Rangplatz das Harheimer Gerätehaus bei den stadtweiten Neu- und Umbauvorhaben einnimmt. Weiterhin wird der Magistrat um Auskunft über den Stand der Gru ndstücksakquise für die Rettungswache 10 gebeten. Begründung: Im Stadtteil Harheim wird seit 2016 ein wertvolles, baureifes Grundstück für den Bau des Gerätehauses reserviert. Inzwischen wurde das Grundstück in Form eines Erbbaurechts von der BKRZ GmbH & Co. KG erworben. Der Magistrat der Stadt Frankfurt teilte dem Ortsbeirat mit Datum von 13.1.2023 mit, dass der Neubau "im Rahmen eines aufgrund städtebaulicher Entwicklung notwendigen Gesamtkonzepts" erfolgen und dass dieses Gesamtkonzept auch die Verlagerung der Rettungswache 10 berücksichtigen soll. Es liegen dem Ortsbeirat von Seiten des Magistrats keine Informationen vor, inwieweit die Suche nach einem entsprechenden Grundstück den Stadtteil Harheim einbezieht und welche Auswirkungen diese Suche auf den Zeitplan für den Bau des Harheimer Gerätehauses hat. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 14 am 22.01.2024, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4991 2024 Die Vorlage OF 169/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OM (Anregungen an den Magistrat OBR) · OB 14

Anlegen einer Blumeninsel

27.11.2023 · Aktualisiert: 16.07.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.11.2023, OM 4755 entstanden aus Vorlage: OF 162/14 vom 13.11.2023 Betreff: Anlegen einer Blumeninsel Der Magistrat wird gebeten, die Verkehrsinsel im Bereich der Ampelanlage Maßbornstraße an der Einmündung Erlenbacher Stadtweg zu entsiegeln und zu begrünen bzw. eine Blumenwiese für Insekten anzulegen. Begründung: Die Verkehrsinsel in diesem Bereich hat im Grunde keinen weiteren Zweck und wird auch von Fußgängern nicht genutzt - der Fußgängerüberweg befindet sich weiter oben. Von daher erscheint es dem Ortsbeirat sinnvoll, diese Fläche anders zu nutzen und entsprechend zu begrünen. Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 644 Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 2033 Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1123 Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 14 am 28.10.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 14 am 25.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

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