Ehemalige Harheimer Müllkippe: Gefahren für Eschbach und Grundwasser prüfen
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, die Gefahren für das Grundwasser und den Eschbach durch die ehemalige Harheimer Müllkippe zu prüfen. Dies ist notwendig, da Sickerwasser aus der Fläche austreten könnte, was eine Belastung darstellt.
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Thema Abfall und Sauberkeit verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob und wenn ja, welche Gefahren sich für Grundwasser und Eschbach aus der am Eschbach gelegenen ehemaligen Harheimer Müllkippe ergeben und wie diese, falls notwendig, zu beseitigen sind.
Begründung
Bis in die 1970er-Jahre hinein wurde der Harheimer Abfall in der am Eschbach gelegenen sogenannten Schindkaut (Teil des Grundstücks Grundbuch Harheim, Flur 5, Flurstück 281) entsorgt. In der Folge der Eingemeindung Harheims nach Frankfurt wurde die Fläche mit Erdreich überdeckt und ist heute mit einem Auenwald bewachsen. Aufgrund fehlender Abdichtung kann jedoch Sickerwasser aus der Fläche austreten, das eine Belastung für den Eschbach und das Grundwasser darstellen könnte.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. Juni 2024OFOF 200/14Ehemalige Harheimer Müllkippe: Gefahren für Eschbach und Grundwasser prüfenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 24. Juni 2024Sie sind hierOMOM 5635Ehemalige Harheimer Müllkippe: Gefahren für Eschbach und Grundwasser prüfenDirektanregung
- 27. September 2024Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 1725Ehemalige Harheimer Müllkippe: Gefahren für Eschbach und Grundwasser prüfenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats