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Ehemalige Harheimer Müllkippe: Gefahren für Eschbach und Grundwasser prüfen

Vorlagentyp: OFCDU
16 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen

Zusammenfassung

Der Antrag fordert die Prüfung der Gefahren, die von der ehemaligen Müllkippe in Harheim für das Grundwasser und den Eschbach ausgehen. Ziel ist es, potenzielle Gefahren zu identifizieren und gegebenenfalls Maßnahmen zu ihrer Beseitigung vorzuschlagen. Dies ist notwendig, um die Umweltsicherheit in der Region zu gewährleisten.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Thema Abfall und Sauberkeit verfolgen

Antrag

Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob und wenn ja welche Gefahren sich für Grundwasser und Eschbach aus der am Eschbach gelegenen ehemaligen Harheimer Müllkippe ergeben und wie diese falls notwendig zu beseitigen sind.

Begründung

Bis in die 1970er Jahre hinein wurde der Harheimer Abfall in der am Eschbach gelegenen sog. Schindkaut (Teil des Grundstücks Grundbuch Harheim, Flur 5, Flurstück 281) entsorgt. In der Folge der Eingemeindung Harheims nach Frankfurt wurde die Fläche mit Erdreich überdeckt und ist heute mit einem Auenwald bestanden. Aufgrund fehlender Abdichtung kann jedoch Sickerwasser aus der Fläche austreten, das eine Belastung für den Eschbach und das Grundwasser darstellen könnte.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 10. Juni 2024Sie sind hier
    OFOF 200/14Ehemalige Harheimer Müllkippe: Gefahren für Eschbach und Grundwasser prüfen
    Ortsbeiratsantrag · CDU
  2. 24. Juni 2024OMOM 5635Ehemalige Harheimer Müllkippe: Gefahren für Eschbach und Grundwasser prüfenDirektanregung
  3. 27. September 2024Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 1725Ehemalige Harheimer Müllkippe: Gefahren für Eschbach und Grundwasser prüfenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 14
Sitzung 31 · 24.06.2024
TO I, TOP 13
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 5635 2024 Die Vorlage OF 200/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 79-2

Mitdiskutieren

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