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Ehemalige Harheimer Müllkippe: Gefahren für Eschbach und Grundwasser prüfen

Vorlagentyp: STMagistrat
16 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Die Stellungnahme des Magistrats befasst sich mit den Ergebnissen von umwelttechnischen Untersuchungen und Grundwassermonitoring am ehemaligen Harheimer Gemeindemüllplatz. Es wird festgestellt, dass keine gravierende Beeinflussung des Grundwassers und des Eschbachs durch die Altablagerung vorliegt, was zu dem Schluss führt, dass kein weiterer Handlungsbedarf besteht.

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Thema Abfall und Sauberkeit verfolgen

Stellungnahme des Magistrats

In den Jahren 2000 bis 2005 wurden im Bereich des ehemaligen Harheimer Gemeindemüllplatzes umwelttechnische Untersuchungen und ein Grundwassermonitoring im Auftrag der Stadt Frankfurt am Main durchgeführt. Zu diesem Zeitpunkt war die Fläche bereits rekultiviert und dicht bewachsen.

Die Untersuchungen ergaben, dass der Untergrund und damit die dort abgelagerten Abfälle weitestgehend unauffällig sind. Punktuell wurden im Abfallkörper erhöhte Gehalte an Mineralölkohlenwasserstoffen und PAK (polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe) gemessen. Ausgasungen wurden bei den Untersuchungen nicht festgestellt.

Das Grundwassermonitoring wurde an zwei eigens dafür im Bereich des Abfallkörpers errichteten Grundwassermessstellen sowie an zwei benachbarten Gartenbrunnen durchgeführt. Die Untersuchung der Grundwasserproben ergab keine erhöhten Schadstoffgehalte für Mineralölkohlenwasserstoffe, PAK und Schwermetalle, die aus dem Ablagerungskörper stammen könnten. Das Gutachten kommt zu dem Schluss, dass keine gravierende Beeinflussung des Grundwassers - und somit auch des unmittelbar angrenzenden Eschbachs - durch die Altablagerung vorliegt.

Das Regierungspräsidium Darmstadt teilte nach Vorlage der Untersuchungsergebnisse durch die Stadt Frankfurt am Main diese Auffassung und sah keinen weiteren Untersuchungs- oder gar Handlungsbedarf für die Altablagerung.

Anhand dem Magistrat vorliegenden, aktuellen Gewässerqualitätsdaten des Eschbachs ist kein erhöhter Eintrag von organischem Kohlenwasserstoff erkennbar und somit auch keine negative Beeinflussung des Eschbachs durch den ehemaligen Gemeindemüllplatz festzustellen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 10. Juni 2024OFOF 200/14Ehemalige Harheimer Müllkippe: Gefahren für Eschbach und Grundwasser prüfenOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 24. Juni 2024OMOM 5635Ehemalige Harheimer Müllkippe: Gefahren für Eschbach und Grundwasser prüfenDirektanregung
  3. 27. September 2024Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 16 Wochen
    STST 1725Ehemalige Harheimer Müllkippe: Gefahren für Eschbach und Grundwasser prüfen
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
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