Instandsetzungs- und Modernisierungsarbeiten Bürgerhaus Harheim
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Bisheriger Verlauf
05.06.2023
20.10.2023
07.03.2024
11.03.2024
11.10.2024
Ortsbeirat Magistratsvorlage
Energetische Sanierung des Bürgerhauses Harheim
Details im PARLIS OM_4020_2023Stellungnahme des Magistrats
Energetische Sanierung des Bürgerhauses Harheim
Details im PARLIS ST_2162_2023Antrag Ortsbeirat
Instandsetzungs- und Modernisierungsarbeiten Bürgerhaus Harheim
Details im PARLIS OF_177-14_2024Ortsbeirat Magistratsvorlage
Instandsetzungs- und Modernisierungsarbeiten Bürgerhaus Harheim
Details im PARLIS OM_5254_2024Stellungnahme des Magistrats
Instandsetzungs- und Modernisierungsarbeiten Bürgerhaus Harheim
Details im PARLIS ST_1772_202405.06.2023
20.10.2023
Stellungnahme des Magistrats
Energetische Sanierung des Bürgerhauses Harheim
Details im PARLIS ST_2162_202307.03.2024
Antrag Ortsbeirat
Instandsetzungs- und Modernisierungsarbeiten Bürgerhaus Harheim
Details im PARLIS OF_177-14_202411.03.2024
Anregung Ortsbeirat
Instandsetzungs- und Modernisierungsarbeiten Bürgerhaus Harheim
Details im PARLIS OM_5254_202411.10.2024
Stellungnahme des Magistrats
Instandsetzungs- und Modernisierungsarbeiten Bürgerhaus Harheim
Details im PARLIS ST_1772_2024S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 11.03.2024, OM 5254 entstanden aus Vorlage: OF 177/14 vom 07.03.2024
Betreff: Instandsetzungs- und Modernisierungsarbeiten Bürgerhaus Harheim
Vorgang: OM 4020/23 OBR 14; ST 2162/23 Der Magistrat wird gebeten, die städtische Wohnungs- und Beteiligungsgesellschaft ABG Frankfurt Holding GmbH (ABG) darauf aufmerksam zu machen, dass im Zuge der angekündigten Arbeiten alle bisher bestehenden Räume des Bürgerhauses erhalten bleiben müssen. Dies betrifft insbesondere die Möglichkeit der Abtrennung der Clubräume 1 und 2 vom großen Saal. Begründung:
Der Ortsbeirat begrüßt das Vorhaben der ABG, den Bestand des Bürgerhauses durch die angekündigten Maßnahmen (Stellungnahme des Magistrats vom 20.10.2023, ST 2162) zu sichern. Dabei ist darauf zu achten, dass die Nutzungsmöglichkeiten nicht erheblich eingeschränkt werden. Daher ist es unabdingbar, dass die o. g. Räume auch weiterhin nutzbar sind, weil sie aufgrund ihrer Größe von zahlreichen Nutzern des Bürgerhauses (Vereine, Ortsbeirat, Pächter) für ihre Veranstaltungen benötigt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14
dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.06.2023, OM 4020
Stellungnahme des Magistrats vom 20.10.2023, ST 2162 Stellungnahme des Magistrats vom 11.10.2024, ST 1772 Beratung im Ortsbeirat: 14
Beratungsergebnisse:
32. Sitzung des OBR 14 am 02.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme