Instandsetzungs- und Modernisierungsarbeiten Bürgerhaus Harheim
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 14 fordert den Magistrat auf, sicherzustellen, dass alle bestehenden Räume des Bürgerhauses Harheim während der Instandsetzungs- und Modernisierungsarbeiten erhalten bleiben. Dies ist wichtig, um die Nutzungsmöglichkeiten für verschiedene Gruppen und Veranstaltungen nicht einzuschränken.
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Der Magistrat wird gebeten, die städtische Wohnungs- und Beteiligungsgesellschaft ABG Frankfurt Holding GmbH (ABG) darauf aufmerksam zu machen, dass im Zuge der angekündigten Arbeiten alle bisher bestehenden Räume des Bürgerhauses erhalten bleiben müssen. Dies betrifft insbesondere die Möglichkeit der Abtrennung der Clubräume 1 und 2 vom großen Saal.
Begründung
Der Ortsbeirat begrüßt das Vorhaben der ABG, den Bestand des Bürgerhauses durch die angekündigten Maßnahmen (Stellungnahme des Magistrats vom 20.10.2023, ST 2162) zu sichern. Dabei ist darauf zu achten, dass die Nutzungsmöglichkeiten nicht erheblich eingeschränkt werden. Daher ist es unabdingbar, dass die o. g. Räume auch weiterhin nutzbar sind, weil sie aufgrund ihrer Größe von zahlreichen Nutzern des Bürgerhauses (Vereine, Ortsbeirat, Pächter) für ihre Veranstaltungen benötigt werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. Oktober 2023STST 2162Energetische Sanierung des Bürgerhauses HarheimStellungnahme
- 7. März 2024OFOF 177/14Instandsetzungs- und Modernisierungsarbeiten Bürgerhaus HarheimOrtsbeiratsantrag · CDU
- 11. März 2024Sie sind hierOMOM 5254Instandsetzungs- und Modernisierungsarbeiten Bürgerhaus HarheimDirektanregung
- 11. Oktober 2024Antwort des Magistrats · nach 51 WochenSTST 1772Instandsetzungs- und Modernisierungsarbeiten Bürgerhaus HarheimStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme