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Bau eines Verbrauchermarkts in der Maßbornstraße östlich von Hausnummer 60

Vorlagentyp: OFGRÜNE
23 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

Der Ortsbeirat beantragt den Bau eines Verbrauchermarkts in der Maßbornstraße auf einer landwirtschaftlich genutzten Fläche. Ziel ist es, die Flächenversiegelung zu minimieren und die CO2-Neutralität der Gebäude sicherzustellen.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Antrag

Auf der o.g. derzeit landwirtschaftlich genutzten Fläche von ca. 10.000 m² besteht die Absicht, einen Verbrauchermarkt einzurichten. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, das Bauprojekt unter Einhaltung der nachstehenden Bedingungen zu prüfen.

Flächenversiegelung Ackerboden ist ein unersetzlicher Produktionsfaktor für die landwirtschaftlichen Betriebe, damit Grundlage einer sicheren Nahrungsmittelversorgung der Bevölkerung und zusätzlich - etwa durch die Kaltluftentstehung - ein unverzichtbares Element zu klimaneutralem Wohnen in urbanen Wohnsiedlungen. Daher muss die Flächenversiegelung so gering wie möglich gehalten werden. Die Versiegelung der genutzten Ackerflächen muss durch geeignete Maßnahmen an anderer Stelle im gleichen Ortsbezirk durch Entsiegelung von Flächen vergleichbarer zusammenhängender Größe vollständig ausgeglichen werden Positiv in Ansatz gebracht werden kann auch die Umwandlung von Ackerland in ökologisch hochwertigeres extensiv bewirtschaftetes Grünland in Form von Wildwiese, Blumenwiese oder dgl. Parkplatz- und Verkehrsflächen werden mit geeigneten Belägen mit maximaler Wasserdurchlässigkeit versehen. Gebäude werden mit Dach- und Fassadenbegrünung und mit halbtransparenten PV-Anlagen ausgerüstet. Die Gebäude müssen CO2-neutral und energietechnisch autark sein. Niederschlag und Regenwasser Regenniederschlag wird auf Gebäuden aufgefangen und zur Bewässerung der anliegenden Feldern verwendet. Eine reguläre Entwässerung über die Kanalisation ist nicht vorgesehen.

Begründung

Maßbornstraße östlich von Hausnummer 60 Auf der o.g. derzeit landwirtschaftlich genutzten Fläche von ca. 10.000 m2 besteht die Absicht, einen Verbrauchermarkt einzurichten. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, das Bauprojekt unter Einhaltung der nachstehenden Bedingungen zu prüfen. Flächenversiegelung Ackerboden ist ein unersetzlicher Produktionsfaktor für die landwirtschaftlichen Betriebe, damit Grundlage einer sicheren Nahrungsmittelversorgung der Bevölkerung und zusätzlich - etwa durch die Kaltluftentstehung - ein unverzichtbares Element zu klimaneutralem Wohnen in urbanen Wohnsiedlungen. Daher muss die Flächenversiegelung so gering wie möglich gehalten werden. Die Versiegelung der genutzten Ackerflächen muss durch geeignete Maßnahmen an anderer Stelle im gleichen Ortsbezirk durch Entsiegelung von Flächen vergleichbarer zusammenhängender Größe vollständig ausgeglichen werden Positiv in Ansatz gebracht werden kann auch die Umwandlung von Ackerland in ökologisch hochwertigeres extensiv bewirtschaftetes Grünland in Form von Wildwiese, Blumenwiese oder dgl. Parkplatz- und Verkehrsflächen werden mit geeigneten Belägen mit maximaler Wasserdurchlässigkeit versehen. Gebäude werden mit Dach- und Fassadenbegrünung und mit halbtransparenten PV-Anlagen ausgerüstet. Die Gebäude müssen CO2-neutral und energietechnisch autark sein. Niederschlag und Regenwasser Regenniederschlag wird auf Gebäuden aufgefangen und zur Bewässerung der anliegenden Feldern verwendet. Eine reguläre Entwässerung über die Kanalisation ist nicht vorgesehen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 25. September 2022Sie sind hier
    OFOF 106/14Bau eines Verbrauchermarkts in der Maßbornstraße östlich von Hausnummer 60
    Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 10. Oktober 2022OMOM 2905Bau eines Verbrauchermarkts in der Maßbornstraße östlich von Hausnummer 60Direktanregung
  3. 6. März 2023Antwort des Magistrats · nach 23 WochenSTST 607Bau eines Verbrauchermarkts in der Maßbornstraße östlich von Hausnummer 60Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 14
Sitzung 14 · 10.10.2022
TO I, TOP 8
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 2905 2022 Die Vorlage OF 106/14 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Maßangabe "ca. 10.000 m2" durch die Maßangabe "rund 10.000 m2" ersetzt wird.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

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