Bau eines Verbrauchermarkts in der Maßbornstraße östlich von Hausnummer 60
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Zusammenfassung
Der Magistrat hat die geplante Nutzung eines Grundstücks in der Maßbornstraße für den Bau eines Verbrauchermarkts abgelehnt. Die Fläche ist als Vorranggebiet für Landwirtschaft und Vorbehaltsgebiet für besondere Klimafunktionen ausgewiesen, was eine solche Nutzung nicht zulässt. Zudem fehlt die notwendige Erschließung.
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Maßbornstraße — 6 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 15.06.2026.
- Instandsetzung des Fußwegs vom Parkplatz an der Straße Zur Untermühle bis zur Einmündung in die Maßbornstraße15.06.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Wasserturm Eschersheim: Städtische Konzeptvergabegrundsätze gegenüber Mainova AG durchsetzen und Runden Tisch organisieren07.05.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Beteiligung an Kosten für Maßnahmen zur tierschutzgerechten Vogelabwehr in der Maßbornstraße23.02.2026 · OIB (Initiative (Budget) Ortsbeirat)
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Neues zu Maßbornstraße per E-MailStellungnahme des Magistrats
Der regionale Flächennutzungsplan stellt die vom Ortsbeirat genannte Fläche als ein "Vorranggebiet Landwirtschaft" sowie "Vorbehaltsgebiet für besondere Klimafunktionen" dar. Die Fläche befindet sich außerdem gemäß § 35 Baugesetzbuch (BauGB) planungsrechtlich im Außenbereich. Hier sind lediglich privilegierte Bauvorhaben zulässig, wozu die Realisierung von großflächigem Einzelhandel nicht zählt. Aus diesen Gründen ist die beabsichtigte Nutzung auf dem o.g. Grundstück bauplanungsrechtlich nicht zulässig. Darüber hinaus ist auch eine erforderliche Erschließung nicht vorhanden.
Ein entsprechender Bauantrag bzw. eine Bauvoranfrage müssten daher negativ beschieden werden. Damit erübrigt sich eine weitere Prüfung der vom Ortsbeirat eingebrachten Aspekte.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. September 2022OFOF 106/14Bau eines Verbrauchermarkts in der Maßbornstraße östlich von Hausnummer 60Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 10. Oktober 2022OMOM 2905Bau eines Verbrauchermarkts in der Maßbornstraße östlich von Hausnummer 60Direktanregung
- 19. November 2022OFOF 118/14Einzelhandel in HarheimOrtsbeiratsantrag · CDU, SPD
- 5. Dezember 2022OAOA 291Einzelhandel in HarheimAnregung
- 5. Dezember 2022OAOA 292Bau eines Verbrauchermarkts in der Maßbornstraße östlich von Hausnummer 60Anregung
- 5. Dezember 2022OFOF 121/14Bau eines Verbrauchermarkts in der Maßbornstraße östlich von Hausnummer 60Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 6. März 2023Sie sind hierSTST 607Bau eines Verbrauchermarkts in der Maßbornstraße östlich von Hausnummer 60Stellungnahme
- 10. März 2023OFOF 131/14Zielabweichungsverfahren für Nahversorger im Stadtteil HarheimOrtsbeiratsantrag · CDU, SPD
- 13. März 2023OMOM 3643Zielabweichungsverfahren für Nahversorger im Stadtteil HarheimDirektanregung
- 20. Oktober 2023BB 385Einzelhandel in HarheimMagistratsbericht
- 20. Oktober 2023BB 384Bau eines Verbrauchermarkts in der Maßbornstraße östlich von Hausnummer 60Magistratsbericht
- 6. November 2023Antwort des Magistrats · nach 58 WochenSTST 2310Zielabweichungsverfahren für Nahversorger im Stadtteil HarheimStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab