Sicherung der Nahversorgung in Harheim: Einleitung der planungsrechtlichen Schritte für einen Vollsortimenter und persönlicher Bericht des Planungsdezernenten
Zusammenfassung
Die Anregung zielt darauf ab, die Nahversorgung in Harheim zu verbessern, indem planungsrechtliche Schritte für die Ansiedlung eines Vollsortimenters eingeleitet werden. Die aktuelle Situation wird als unzureichend angesehen, und es wird ein persönlicher Bericht des Planungsdezernenten gefordert.
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Thema Stadtplanung verfolgenAnregung
Der Magistrat wird aufgefordert,
- den Dezernenten für Planen und Wohnen sowie die zuständige Amtsleitung des Stadtplanungsamtes zur nächsten Sitzung des Ortsbeirats 14 zu entsenden, um den aktuellen Sachstand persönlich darzulegen und die bisherige Blockadehaltung bei der Ansiedlung eines Vollsortimenters vor den Bürgerinnen und Bürgern sowie den Mitgliedern des Ortsbeirats zu erläutern (persönliche Berichterstattung vor Ort);
- die besondere räumliche Insellage und solitäre Siedlungsstruktur Harheims verbindlich als atypische Sondersituation und Nahversorgungs-Härtefall im städtischen EHZK anzuerkennen, damit stadtplanerische Schutzklauseln einer wohnortnahen Grundversorgung nicht länger entgegenstehen (Anerkennung der atypischen Sondersituation im Einzelhandels- und Zentrenkonzept, EHZK);
- unverzüglich die notwendigen Schritte für die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans zur Ansiedlung eines modernen Vollsortimenters am Ortsrand von Harheim einzuleiten und - sofern übergeordnete Ziele der Raumordnung berührt sind - den entsprechenden Antrag auf Durchführung eines Zielabweichungsverfahrens (ZAV) beim Regierungspräsidium Darmstadt zu stellen (Einleitung der Bauleitplanung und des Zielabweichungsverfahrens);
- diese Anregung den Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnisnahme und weiteren parlamentarischen Begleitung zuzuleiten (Weiterleitung an die Stadtverordnetenversammlung).
Begründung
Die Nahversorgungssituation in Harheim ist seit Jahren unzureichend. Kleinteilige Selbstbedienungs- oder Micro-Markt-Konzepte in innerörtlichen Leerständen können den tatsächlichen Versorgungsbedarf eines wachsenden Stadtteils für Familien, Senioren und mobilitätseingeschränkte Personen nicht decken.
Harheim weist aufgrund seiner solitären Lage zwischen Nidda-Auen und landwirtschaftlichen Flächen eine klare räumliche Insellage auf. Ein fußläufiger Überlauf in benachbarte Versorgungszentren existiert nicht. Gleichzeitig fehlen im gewachsenen Ortskern die erforderlichen Flächen für einen modernen Vollsortimenter samt Nebenanlagen. Das strikte Festhalten an standardisierten Vorgaben des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts führt in der Praxis zu einer dauerhaften Unterversorgung.
Da die formalen Bedenken der Fachverwaltung aus vorangegangenen Stellungnahmen hinlänglich bekannt sind, bedarf es nun konkreter planerischer Schritte zur Realisierung sowie des direkten Austauschs der Amtsspitze mit den Bürgerinnen und Bürgern im Stadtteil.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats
Der Weg dieser Vorlage
Am 21. September 2026 richtete Ortsbeirat 14 diese Direktanregung an den Magistrat.