Bau eines Verbrauchermarkts in der Maßbornstraße östlich von Hausnummer 60
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und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt vor, den Bau eines Verbrauchermarkts in der Maßbornstraße abzulehnen, da der Standort planungsrechtlich nicht zulässig ist. Die Entscheidung basiert auf den Zielen der Raumordnung und den Vorgaben des Regionalen Flächennutzungsplans. Der Magistrat wird alternative Standorte in Harheim prüfen.
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Zu dieser Straße geht es weiter
Maßbornstraße — 6 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 15.06.2026.
- Instandsetzung des Fußwegs vom Parkplatz an der Straße Zur Untermühle bis zur Einmündung in die Maßbornstraße15.06.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Wasserturm Eschersheim: Städtische Konzeptvergabegrundsätze gegenüber Mainova AG durchsetzen und Runden Tisch organisieren07.05.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Beteiligung an Kosten für Maßnahmen zur tierschutzgerechten Vogelabwehr in der Maßbornstraße23.02.2026 · OIB (Initiative (Budget) Ortsbeirat)
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Der vorgeschlagene Standort westlich der Maßbornstraße ist als Außenbereich gemäß § 35 BauGB zu beurteilen. Daher ist die Errichtung eines großflächigen Einzelhandels auf dem o.g. Grundstück planungsrechtlich nicht zulässig.
Grundsätzlich wären die in der Anregung des OBR 14 genannten Punkte bezüglich der Flächenversiegelung im Rahmen einer Aufstellung eines Bebauungsplanes abzuarbeiten. Das in der Rede stehende Vorhaben widerspricht jedoch den Zielen der Raumordnung, den Vorhaben des Regionalen Südhessen/ Regionaler Flächennutzungsplan 2010 (RPS/ RegFNP 2010) und darüber hinaus den Zielen des städtischen Einzelhandels- und Zentrenkonzepts.
Aus diesen Gründen wird die Aufstellung eines Bebauungsplanes für den entsprechenden Standort nicht weiterverfolgt. Der Magistrat prüft aktuell die örtliche und planungsrechtliche Machbarkeit eines Marktes an anderen Potentialstandorten in Harheim.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 5. Dezember 2022OAOA 291Einzelhandel in HarheimAnregung
- 5. Dezember 2022OAOA 292Bau eines Verbrauchermarkts in der Maßbornstraße östlich von Hausnummer 60Anregung
- 5. Dezember 2022OFOF 121/14Bau eines Verbrauchermarkts in der Maßbornstraße östlich von Hausnummer 60Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 6. März 2023STST 607Bau eines Verbrauchermarkts in der Maßbornstraße östlich von Hausnummer 60Stellungnahme
- 10. März 2023OFOF 131/14Zielabweichungsverfahren für Nahversorger im Stadtteil HarheimOrtsbeiratsantrag · CDU, SPD
- 13. März 2023OMOM 3643Zielabweichungsverfahren für Nahversorger im Stadtteil HarheimDirektanregung
- 20. Oktober 2023Sie sind hierBB 384Bau eines Verbrauchermarkts in der Maßbornstraße östlich von Hausnummer 60Magistratsbericht
- 6. November 2023Antwort des Magistrats · nach 48 WochenSTST 2310Zielabweichungsverfahren für Nahversorger im Stadtteil HarheimStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, 1 SPD und BFF gegen GRÜNE (= Kenntnis); 1 SPD (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen CDU (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und Gartenpartei (= Kenntnis)