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PAR 4237 2024§ 4237KENNTNIS

Bau eines Verbrauchermarkts in der Maßbornstraße östlich von Hausnummer 60

Beschluss zuB_384_2023
Gremium

Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau

Sitzung

23

Beschlussdatum

23. Januar 2024

Gremiensitzung

23. Januar 2024

Zusammenfassung

Der Magistrat schlägt vor, den Bau eines Verbrauchermarkts in der Maßbornstraße abzulehnen, da der Standort planungsrechtlich nicht zulässig ist. Die Entscheidung basiert auf den Zielen der Raumordnung und den Vorgaben des Regionalen Flächennutzungsplans. Der Magistrat wird alternative Standorte in Harheim prüfen.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Beschluss

Die Vorlage B 384 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)