Aufstellen von Hundeverbotsschildern auf Spielplatz "Am Auweg"
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Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 14 schlägt vor, auf dem Spielplatz "Am Auweg" Hundeverbotsschilder aufzustellen, um die Verschmutzung durch Hundekot zu verhindern. Dies soll das Verantwortungsbewusstsein der Hundebesitzer stärken und die Sauberkeit des Spielplatzes für die Kinder gewährleisten.
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Thema Abfall und Sauberkeit verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, auf dem Spielplatz "Am Auweg" Verbotsschilder für das Mitführen von Hunden aufstellen zu lassen.
Begründung
Obwohl das Mitführen von Hunden auf Spielplätzen grundsätzlich nicht gestattet ist, wird der oben genannte Spielplatz in aller Regelmäßigkeit mit Hundekot verschmutzt. Die Gründe dafür können nur Ignoranz, Bequemlichkeit und fehlendes Verantwortungsbewusstsein der Hundebesitzer gegenüber dort spielenden Kindern sein. Folglich ist dieser Kindervergnügungsplatz mit einer entsprechenden Beschilderung zu versehen. Diese fehlt nämlich bislang leider gänzlich.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. Juni 2022OFOF 90/14Aufstellen von Hundeverbotsschildern auf Spielplatz „Am Auweg“Ortsbeiratsantrag · BFF
- 27. Juni 2022Sie sind hierOMOM 2344Aufstellen von Hundeverbotsschildern auf Spielplatz „Am Auweg“Direktanregung
- 26. September 2022Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 2179Aufstellen von Hundeverbotsschildern auf Spielplatz "Am Auweg"Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats