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Staudenknöterich bekämpfen

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

03.02.2025

Antrag Ortsbeirat

Staudenknöterich bekämpfen

Details im PARLIS OF_222-14_2025
17.02.2025

Anregung Ortsbeirat

Staudenknöterich bekämpfen

Details im PARLIS OM_6514_2025

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 17.02.2025, OM 6514 entstanden aus Vorlage: OF 222/14 vom 03.02.2025

Betreff: Staudenknöterich bekämpfen
Der Magistrat wird gebeten, den Staudenknöterich in den Eschbachauen zwischen Harheim und Nieder-Eschbach zu bekämpfen.

Begründung:

Der japanische Staudenknöterich ist eine invasive Pflanzenart, die sich in Deutschland immer weiter ausbreitet. Auch am Eschbach ist der Knöterich auf dem Vormarsch und verdrängt dabei niedriger wachsende Pflanzenarten. Insbesondere für den dort im Frühjahr anzutreffenden Bärlauchteppich, der als Frühblüher Insekten wertvolle Nahrung bietet, stellt der Knöterich eine Gefahr dar. Auch das Land Hessen empfiehlt die Bekämpfung des Knöterich, insbesondere in Auengebieten. https://natureg.hessen.de/resources/recherche/Schutzge biete/GI/Sonstige/ASB_INVA13_Staudenknoeterich.pdf Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14
Beratung im Ortsbeirat: 14

Beratungsergebnisse:

40. Sitzung des OBR 14 am 23.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 14 am 08.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme