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Pflegearbeiten auf Streuobstwiesen an den Standards für Obstbaumpflege ausrichten

Vorlagentyp: OA
65 Wochen bis zur Antwort5 Stationen im Verfahren1 Sitzung

Zusammenfassung

Es wird vorgeschlagen, die Pflegearbeiten auf Streuobstwiesen an den Standards für Obstbaumpflege auszurichten. Dies geschieht, um den hohen ökologischen Wert der Streuobstwiesen zu bewahren und auszubauen, indem fachgerechte Pflege- und Schnittarbeiten sichergestellt werden. Dadurch soll die langfristige Erhaltung und Wertschätzung dieser Flächen gefördert werden.

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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgen

Anregung

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Magistrat wird gebeten , Ausschreibungstexte und Leistungsverzeichnisse bei der Ausschreibung und Vergabe von Pflegearbeiten auf Streuobstwiesen an den vom Pomologenverein festgelegten Standards für Obstbaumpflege auszurichten.

Begründung

Streuobstwiesen mit ihren großkronigen Obstbäumen erfahren aufgrund ihres hohen ökologischen Werts derzeit eine neue öffentliche Beachtung und Wertschätzung. Als Reaktion auf den gravierenden Rückgang der Bestände werden vermehrt Streuobstwiesen neu angelegt und alte Obstbaumbestände wieder in Pflege genommen - oft unterstützt durch Förderprogramme. In Harheim, aber auch in anderen Frankfurter Stadtteilen, wurden zudem in den vergangenen Jahren Streuobstwiesen als Ausgleichsflächen für Bauvorhaben angelegt oder Altbaumbestände als solche ausgewiesen. Allerdings können die Bemühungen, die Bestände von Streuobstwiesen langfristig zu bewahren und auszubauen, nur erfolgreich sein, wenn die dafür erforderlichen Pflanz-, Erziehungs-, Pflege- und Schnittarbeiten fachgerecht ausgeführt werden. Dies ist jedoch bislang bei den in Harheim ausgewiesenen Flächen weder bei Neuanlagen noch bei der Pflege von Altbaumbeständen zu beobachten. Das dürfte auch an der bisherigen Vergabepraxis liegen, die sich üblicherweise an den Vorgaben der Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Baumpflege (ZTV-Baumpflege) orientiert. Diese fokussieren jedoch auf die Pflege von Bäumen im Siedlungs- und Straßenbereich und tragen den Besonderheiten von Streuobstbäumen nur ungenügend Rechnung. Daher hat der Pomologenverein e. V. gemeinsam mit öffentlichen Stellen gesonderte Standards der Obstbaumpflege erarbeitet, in denen Mindestanforderungen an eine fachgerechte Pflege großkroniger Obstbäume formuliert sind. Die Standards der Obstbaumpflege enthalten zudem einen umfangreichen Katalog von Musterleistungsbeschreibungen, die den Kommunen die Erstellung von Ausschreibungstexten und Leistungsverzeichnissen erleichtert. Die Standards können bezogen werden unter https://www.pomologen-verein.de/ag-standards/.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 10. Juni 2024OFOF 201/14Pflegearbeiten auf Streuobstwiesen an Standards für Obstbaumpflege ausrichtenOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 24. Juni 2024Sie sind hier
    OAOA 474Pflegearbeiten auf Streuobstwiesen an den Standards für Obstbaumpflege ausrichten
    Anregung
  3. 8. November 2024BB 413Pflegearbeiten auf Streuobstwiesen an den Standards für Obstbaumpflege ausrichtenMagistratsbericht
  4. 17. März 2025BB 115Pflegearbeiten auf Streuobstwiesen an den Standards für Obstbaumpflege ausrichtenMagistratsbericht
  5. 5. September 2025Antwort des Magistrats · nach 65 WochenBB 334Pflegearbeiten auf Streuobstwiesen an den Standards für Obstbaumpflege ausrichtenMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OAAnregung an die Stadtverordnetenversammlung

Der lange Weg: ein beschlossener Ortsbeiratsantrag, der über die Stadtverordnetenversammlung läuft. Die Stadtverordnetenvorsteherin verteilt ihn an Ausschüsse, die beraten und eine Empfehlung geben. Das Plenum entscheidet, danach setzt der Magistrat um.

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2Anregung an die Stadtverordnetenversammlung
  3. 3Ausschüsse beraten & empfehlen
  4. 4Plenum entscheidet
  5. 5Magistrat setzt um

Frist: 12 Wochen bei Überweisung zur Prüfung und Berichterstattung

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
Ausschusses für Klima- und Umweltschutz
Sitzung 29 · 05.09.2024
TO I, TOP 15
Beraten
nicht auf TO Die Vorlage OA 474 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDFDPLinkeVolt
Ablehnung:
CDUÖkoLinX-ELFBFF-BIGAfD
Sonstige:
FRAKTION (Prüfung und Berichterstattung)Gartenpartei (Annahme)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE. und Volt gegen CDU, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) Gartenpartei (= Annahme)

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