KNUT zuschlagsfrei
Bericht
Der On-Demand-Verkehr KNUT bietet Kund:innen ein sehr attraktives und flexibles Angebot mit sehr kurzen Wegen (unter 50 m) zur nächsten virtuellen Haltestelle, sehr komfortablen Fahrzeugen und flexibler Nutzbarkeit. Der branchenübliche Komfortzuschlag bildet diese gehobenen Produktmerkmale ab. Eine Beschränkung der Anwendung des ÖPNV-Tarifs auf die ersetzten Nachtbusfahrten ist softwareseitig nicht möglich, sondern würde stets für das gesamte KNUT-Angebot gelten. On-Demand Verkehre sind bewusst oberhalb des ÖPNV-Tarifs und unterhalb der Taxi-Preise positioniert. Würde KNUT grundsätzlich nur zum regulären ÖPNV-Tarif angeboten, wird diese Produktplatzierung konterkariert. Der grundsätzliche Entfall des Tarifzuschlags könnte zur Kannibalisierung des bestehenden ÖPNV, zu Fehlnutzungen für beispielsweise kürzeste Strecken oder auch zum Buchen von Fahrten und anschließendem Nichterscheinen führen, da keine weiteren Kosten anfallen. Hintergrund ist, dass die Hinterlegung eines Zahlungsmittels in der App nicht verpflichtend vorgegeben werden kann. Eine Zahlung dieser Gebühren im Fahrzeug ist aktuell technisch nicht möglich. Im bisherigen Preismodell sind lediglich No-Shows (Nichterscheinen zu einer gebuchten Fahrt) in Höhe von 1,1 % und Stornierungen in Höhe von 5,8 % zu verzeichnen. Ein Anstieg dieser Werte wäre zu erwarten, was zu einer Verringerung der Betriebsqualität für alle Fahrgäste führen würde. Der überwiegende Teil der KNUT Nutzer:innen verfügt über Zeitkarten, für welche ohnehin bereits der Grundpreis bei KNUT entfällt. Es ist zu betonen, dass das Deutschlandticket bereits seit Einführung im Juni 2023 akzeptiert wird. Es gibt keine Unterscheidung zwischen verschiedenen Ticketarten bei der Buchung und jedes im Bediengebiet gültige ÖPNV-Ticket wird akzeptiert. Dies wird stichprobenartig per Sichtkontrolle vom Fahrpersonal geprüft. Der gültige On-Demand-Tarif ist ein vom Regierungspräsidium Darmstadt genehmigter Zuschlag, der zentraler Bestandteil des RMV-Tarifs ist. Der On-Demand-Tarif setzt sich aus Grundpreis, Komfortzuschlag und Arbeitspreis mit den entsprechenden Preisspannen zusammen. Eine ausschließliche Anwendung des regulären ÖPNV-Tarifs ohne Zuschläge ist demnach derzeit nicht ohne Weiteres möglich und müsste vom RMV-Aufsichtsrat beschlossen und anschließend zur Genehmigung gebracht werden. Er würde dann automatisch für alle On-Demand-Partner im RMV gelten. Entsprechende Bestrebungen sind derzeit nicht bekannt. Ein Entfall des Komfortzuschlags hätte negative Konsequenzen für die Bestellung und Bezahlung. Mehr als 40 % aller Kund:innen nutzen die SumUp-Bezahlterminals im Fahrzeug. Für die Buchung per Telefon ist dies sogar die einzige Bezahlmöglichkeit. Die Bezahlterminals können technisch jedoch nur Beträge über 1 € abrechnen. Für ÖPNV-Nutzer, bei denen bereits heute der Grundpreis entfällt, würde mit einem zusätzlichen Entfall des Komfortzuschlags nur noch der Arbeitspreis (0,30 Cent pro km) erhoben werden. Bei Fahrten bis 3 km, welche rund 21 % aller Fahrten ausmachen, würden dann Gesamtbeträge unter 1 € anfallen. Da diese Beträge von den Bezahlterminals nicht abgerechnet werden können, ist dann keine Mitfahrt möglich. Um dem entgegenzuwirken, müsste das Angebot so angepasst werden, dass nur noch die Bezahlung per App möglich ist, was jedoch Buchungen per Telefon ausschließen würde, da diese Kund:innen nicht über die App verfügen. Zudem würde mit dem ausschließlichen Erheben des ÖPNV-Tarifs eine Reduzierung der Einnahmen und eine Verschlechterung der Wirtschaftlichkeit einhergehen.
Beratungsverlauf 7 Sitzungen
Einstimmige Annahme
Einstimmige Annahme
GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF und fraktionslos gegen Linke (= Zurückweisung)
CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen BFF (= Zurückweisung)
CDU, SPD und BFF gegen GRÜNE (= Zurückweisung)
Einstimmige Annahme
Einstimmige Annahme