KNUT zuschlagsfrei
Zusammenfassung
Der Antrag fordert, dass für die Nutzung des On-Demand-Angebots KNUT keine zusätzlichen Preise über eine reguläre ÖPNV-Fahrkarte erhoben werden. Dies soll insbesondere für die Fahrten gelten, die die Buslinien 28, 29, 39 und 63 ersetzen. Ziel ist es, die Preisgestaltung von KNUT bis zum Fahrplanwechsel 2025 ins reguläre ÖPNV-Preissystem zu überführen.
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Thema Öffentlicher Nahverkehr und neue Mobilität verfolgenAntrag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Der Magistrat wird aufgefordert umgehend zu veranlassen, für die Nutzung des On-Demand-Angebots KNUT auf die Erhebung von Preisen über eine reguläre ÖPNV-Fahrkarte hinaus zu verzichten, zunächst sofern die Fahrten die Buslinien 28, 29, 39 und 63 ersetzen.
- Das Deutschlandticket wird als gültige Fahrkarte für die Nutzer*innen von KNUT anerkannt.
- Die Preisgestaltung von KNUT ist perspektivisch bis zum Fahrplanwechsel 2025 ins reguläre ÖPNV-Preissystem zu überführen. Aufschläge zusätzlich zu einem gültigen ÖPNV-Ticket entfallen.
Begründung
Nutzer*innen ohne gültiges Ticket müssen für die Nutzung von KNUT einen Grundpreis von zwei Euro zahlen. Zusätzlich müssen alle einen Komfortzuschlag von einem Euro und einen Kilometerpreis von 30 Cent zahlen. Seit dem letzten Fahrplanwechsel ersetzt das On-Demand-Angebot KNUT zwischen 0 und 5 Uhr die Nachtverkehre der Linien 28 und 29. Auch die Linien 39 und 63 werden zwischen 1 und 4 Uhr durch KNUT ersetzt. Damit ersetzt KNUT das bisherige reguläre ÖPNV-Angebot. KNUT ist in dieser Zeit die einzige Möglichkeit die bedienten Stadtgebiete mit dem ÖPNV zu erreichen. Es ist nicht nachvollziehbar, warum Fahrgäste für Fahrten mit KNUT mehr zahlen müssen als bisher und warum auch Inhaber*innen von Abos des ÖPNV hierfür einen Aufschlag zahlen sollen. In der Stellungnahme des Magistrats ST 1704/24 steht, dass Kund*innen zwar durch die Beschaffenheit von Knut "im Gegensatz zum regulären Angebot die Fahrt bis zu einer virtuellen Haltestelle in unmittelbarer Nähe der gewünschten Zieladresse" erhalten. Sie haben sich jedoch nicht für zusätzlichen "Komfort" entschieden, sondern haben durch den Entfall der bisherigen Verbindungen gar keine andere Wahl. Dass auf die Zuschläge noch nicht verzichtet wurde, ist besonders absurd angesichts der Tatsache, dass Grüne, SPD, FDP und Volt mit dem Etatantrag E 63/24 bereits Haushaltsmittel für 2024/2025 eingestellt haben, um auf die "Erhebung des Komfortzuschlags" zu verzichten. Wie Dezernent Siefert (Grüne) darauf zu verweisen, dass Beträge unter 1 Euro "aus Gründen" nicht erhoben werden könnten, da sie "nicht abbuchbar" seien, ist nicht hinreichend - und wenn überhaupt ein Hinweis darauf, dass man sie schlicht nicht erheben sollte. Die Nutzung von KNUT ist bisher nicht im Deutschlandticket enthalten. Das widerspricht der Logik einer allgemeingültigen Fahrkarte. Entsprechend sollte das Deutschland wie andere ÖPNV-Abos behandelt werden und der Grundpreis dementsprechend entfallen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. Juni 2024EE 63Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.10 traffiQ (Treuhandbereich) Ersatz des Grundpreises für die Nutzung von KnutEtatantrag · GRÜNE, SPD, FDP, Volt
- 23. September 2024STST 1704Zukünftiger Weiterbetrieb des On-Demand-Busses KNUTStellungnahme
- 27. März 2025Sie sind hierNRNR 1177KNUT zuschlagsfreiSTVV-Antrag · BFF-BIG
- 14. Juli 2025Antwort des Magistrats · nach 58 WochenBB 258KNUT zuschlagsfreiMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Beratungsverlauf8 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen CDU (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und Linke gegen FDP und fraktionslos (= Ablehnung) sowie BFF (= Annahme im Rahmen NR 1191)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, BFF und FDP gegen GRÜNE und SPD (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1.: CDU, 4 GRÜNE, 1 SPD, FDP und Volt gegen 2 SPD, Linke und BFF (= Annahme); 1 GRÜNE (= Enthaltung) zu 2.: GRÜNE, SPD, FDP, Volt, Linke und BFF gegen 4 CDU (= Ablehnung); 1 CDU (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD und BFF gegen GRÜNE (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= Ablehnung), Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1191)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU und BFF gegen SPD (= Annahme); GRÜNE (= Enthaltung)