Renaturierung Brunnengraben
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat fordert die Durchführung von Renaturierungsmaßnahmen am Brunnengraben im Stadtteil Harheim auf städtischen Flächen. Dies soll in Abstimmung mit dem Ortsbeirat geschehen, um die Inanspruchnahme privater Flächen zu vermeiden. Ziel ist es, die wertvollen Freizeitgärten der Bevölkerung zu schützen und geeignete städtische Flächen für die Maßnahmen zu nutzen.
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenAntrag
Für den Fall, dass der Magistrat Renaturierungsmaßnahmen am Brunnengraben im Stadtteil Harheim für sinnvoll erachtet und diese umsetzen möchte, fordert der Ortsbeirat, diese Maßnahmen auf sich im städtischen Eigentum befindlichen Flächen durchzuführen und die Maßnahmen mit dem Ortsbeirat abzustimmen. Die Inanspruchnahme privater Flächen soll unterbleiben.
Begründung
Die an den Brunnengraben nördlich angrenzenden Grundstücke befinden sich im Privateigentum und werden als Freizeitgärten genutzt. Der hohe Wert von Freizeitgärten für die Bevölkerung ist dem Magistrat bekannt. Für eventuell geplante Maßnahmen stehen auf der gegenüberliegenden Seite des Entwässerungsgrabens der Quelle am Römerbrunnen städtische Grundstücke zur Verfügung. Diese sind aus Sicht des Ortsbeirats besser für eine sinnvolle Planung geeignet als zufällig der Stadt Frankfurt im Wege von Vorkaufsrechten bei privaten Grundstücksgeschäften zufallende Grundstücke.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. März 2025Sie sind hierOFOF 227/14Renaturierung BrunnengrabenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 24. März 2025OMOM 6718Renaturierung BrunnengrabenDirektanregung
- 10. November 2025Antwort des Magistrats · nach 35 WochenSTST 1819Renaturierung BrunnengrabenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme