Renaturierung Brunnengraben
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Zusammenfassung
Die Anregung zielt darauf ab, die Renaturierung des Brunnengraben im Stadtteil Harheim durch den Magistrat auf städtischen Flächen durchzuführen. Private Flächen sollen nicht in Anspruch genommen werden, um die wertvollen Freizeitgärten zu erhalten. Eine Abstimmung mit dem Ortsbeirat wird gefordert, um eine sinnvolle Planung zu gewährleisten.
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenAnregung
Für den Fall, dass der Magistrat Renaturierungsmaßnahmen am Brunnengraben im Stadtteil Harheim für sinnvoll erachtet und diese umsetzen möchte, wird er gebeten, diese Maßnahmen auf sich im städtischen Eigentum befindlichen Flächen durchzuführen und die Maßnahmen mit dem Ortsbeirat abzustimmen. Die Inanspruchnahme privater Flächen soll unterbleiben.
Begründung
Die an den Brunnengraben nördlich angrenzenden Grundstücke befinden sich im Privateigentum und werden als Freizeitgärten genutzt. Der hohe Wert von Freizeitgärten für die Bevölkerung ist dem Magistrat bekannt. Für eventuell geplante Maßnahmen stehen auf der gegenüberliegenden Seite des Entwässerungsgrabens der Quelle am Römerbrunnen städtische Grundstücke zur Verfügung. Diese sind aus Sicht des Ortsbeirats besser für eine sinnvolle Planung geeignet, als zufällig der Stadt Frankfurt im Wege von Vorkaufsrechten bei privaten Grundstücksgeschäften zufallende Grundstücke.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. Februar 2025OFOF 1542/1Benennung von zwei U-BahnStationen im EuropaviertelOrtsbeiratsantrag · GRÜNE, CDU, SPD
- 18. Februar 2025Sie sind hierOMOM 6557Benennung von zwei U-BahnStationen im EuropaviertelDirektanregung
- 23. Juni 2025Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 1011Benennung von zwei U-Bahn-Stationen im EuropaviertelStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats