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Zebrastreifen Bushaltestelle "Eppenhainer Straße"

Vorlagentyp: STMagistrat
16 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Die Stellungnahme des Magistrats bezieht sich auf die Anregung zur Einrichtung eines Zebrastreifens an der Bushaltestelle "Eppenhainer Straße". Der Magistrat sieht aufgrund der Unfallstatistik keine Notwendigkeit für die Maßnahme, da die Unfälle hauptsächlich durch Verstöße gegen die "Rechts vor links"-Regelung verursacht werden.

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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Stellungnahme des Magistrats

Sämtliche Straßen im Stadtgebiet werden von der Polizei und der Unfallkommission beobachtet und im Falle einer Unfallhäufung von der Unfallkommission behandelt. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt weist die Einmündung Idsteiner Straße und Eppenhainer Straße in der maßgeblichen Drei-Jahres-Karte die Merkmale zur Ausweisung einer Unfallhäufungsstelle auf und wird somit zur nächsten Sitzung von der Unfallkommission behandelt.

Die Unfallstatistik zeigt jedoch eine erhöhte Anzahl von "Einbiegen/Kreuzen-Unfällen", sprich, ursächlich also Verstöße gegen die "Rechts vor links"-Regelung. Sogenannte "Überschreiten- Unfälle", also Fußgänger:innen gegen Kraftfahrzeuge, sind hingegen aktenkundig. Die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs ist also keine geeignete Maßnahme, um das Unfallgeschehen zu reduzieren. Der Anregung wird daher nicht entsprochen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 21. Januar 2025OMOM 6359Zebrastreifen Bushaltestelle „Eppenhainer Straße“Direktanregung
  2. 12. Mai 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 16 Wochen
    STST 778Zebrastreifen Bushaltestelle „Eppenhainer Straße“
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
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