Renaturierung Brunnengraben
Zusammenfassung
Der Magistrat hat beschlossen, das Vorkaufsrecht für den Gewässerrandstreifen am Brunnengraben auszuüben, um einen durchgängigen Gewässerrandstreifen im Frankfurter Stadtgebiet zu schaffen. Dies ist notwendig, um die ökologische Funktion der Gewässer zu erhalten und Hochwassergefahren zu minimieren. Die Gärten können weiterhin genutzt werden, während die Planungen für den Umbau und Hochwasserschutz vorangetrieben werden.
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenStellungnahme des Magistrats
Der Gewässerrandstreifen umfasst nach § 38 Wasserhaushaltsgesetz das Ufer und den Bereich an das Gewässer landseits angrenzende Gelände, ab der Böschungsoberkante.
Gewässerrandstreifen sind gesetzlich festgelegte Schutzbereiche an Fließ- und Standgewässern. Sie dienen der Erhaltung und Verbesserung der ökologischen Funktion oberirdischer Gewässer, der Wasserspeicherung, der Sicherung des Wasserabflusses sowie der Verminderung des Schadstoffeintrags.
Am Brunnengraben hat der Magistrat von seinem Vorkaufsrecht zugunsten des Gewässerrandstreifens Gebrauch gemacht. Hintergrund ist, dass der Magistrat versucht an allen Gewässern im Frankfurter Stadtgebiet einen beidseitig durchgängigen Gewässerrandstreifen zu bekommen. An vielen Gewässern im Stadtgebiet fehlt der Gewässerrandstreifen in Zuständigkeit des Magistrats. Dies erschwert die Unterhaltung der Gewässer sehr, da die privaten Grundstücke und somit vielfach auch die Bebauung bis an die Böschungsoberkante heranreichen. Außerdem hat das Gewässer im Hochwasserfall keine natürlichen Retentionsräume mehr. Es kommt zu Überschwemmungen.
Die Planung für einen naturnahen Umbau des Brunnengrabens oder aber auch für Hochwasserschutzmaßnahmen macht erst Sinn, wenn ein beidseitig, durchgängiger Gewässerrandstreifen vorhanden ist. In der Zwischenzeit können die Gärten wie gewohnt genutzt werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. März 2025OFOF 227/14Renaturierung BrunnengrabenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 24. März 2025OMOM 6718Renaturierung BrunnengrabenDirektanregung
- 10. November 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 35 WochenSTST 1819Renaturierung BrunnengrabenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab